Bund gegen Anpassung
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Geburtenkontrolle – Arbeitszeitverkürzung – Gleichheit weltweit
April 2022

Raif Badawi endlich aus saudischem Foltergefängnis entlassen!

Nach 10 Jahren Haft und einer unbekannten Anzahl von Peitschenhieben wurde nun endlich am 12.3.2022 der saudische Blogger Raif Badawi aus der Haft entlassen. Sein einziges »Verbrechen« war sein öffentliches Auftreten für Säkularismus, Gleichberechtigung der Geschlechter sowie Demokratie gewesen, wofür er 2014 zu einer 10jährigen Haftstrafe, umgerechnet 238.000,-€ Geldstrafe sowie unüberlebbaren 1000 Peitschenhieben verurteilt worden war. Nachdem er an den ersten 50 öffentlich erteilten Peitschenhieben beinahe gestorben wäre, wurden die weiteren vorläufig ausgesetzt, allerdings war es bislang nicht zu erfahren, wie viele Hiebe er hinter verschlossenen Gefängnismauern in den langen Jahren doch noch zu erleiden hatte und wie sein Gesundheitszustand insgesamt ist. Darüber hinaus ist er mit einem 10jährigen Reise- und Publikationsverbot belegt worden, das bislang keineswegs aufgehoben ist und auch schon gar nicht wird, solange er nicht die für ihn unaufbringbare Summe von 238.000,-€ zahlen kann. Er kann also keineswegs zu seiner Frau und Kindern nach Kanada auswandern, sondern ist nach wie vor Gefangener eines der menschenverachtendsten Regimes der Welt, in dem religiöser Terror, ekelhafteste Sexualrepression und Frauenverachtung sowie Genitalverstümmelung Alltag sind. Trotz zahlreicher internationaler Proteste wurde ihm kein einziger demütigender, mörderischer Hafttag erlassen.

Tja, solch vorbildliche Handelspartner sind ganz nach dem Geschmack unserer kriegsgeilen Politiker jeder Couleur, der Gaskauf von handabhackenden Stinkemonarchen ist offenbar »politisch korrekter« respektive gewünschter als das Einhalten der Verträge mit dem sich gegen die NATO-Umzingelung wehrenden Rußland. Der Energieminister von Katar, al-Kaabi, konnte sich übrigens über die naive Milchmädchenrechnung unseres vor den USA kriechenden, ihr »dienen wollenden« Habeck bei dessen Anfrage nach Gasverkäufen zum Ersatz des russischen Erdgases nicht genug beömmeln. So führte er aus, daß das alles doch nur ein PR-Trick sei, um der Bevölkerung vorzugaukeln, daß man Sanktionen gegen Rußland problemlos verkraften könne (unter anderem ist das gesamte Gas aus Katar bis 2026 durch anderweitige, bereits bestehende Lieferverträge gebunden): »Zu sagen, ich kann heute auf Rußland verzichten und zu behaupten, Katar oder andere könnten das ersetzen, ist lächerlich. Das ist Blödsinn. Das wird nicht passieren.« Was für verächtliche Figuren zahlen wir doch mit unseren Steuergeldern!

12. April 2022

Butscha, das neue
Lügen-Srebrenica der NATO

Kaum wurden die Videos und Bilder der unter Bruch der Genfer Konvention über die Behandlung der Kriegsgefangenen von der ukrainischen Armee gefangenen und gefolterten russischen Soldaten, die man hinrichtete oder ihnen, gefesselt auf dem Boden liegend, mit Gewehrschüssen in die Beine so schwere Verletzungen zufügte, daß sie verbluteten oder unbehandelt nach wenigen Tagen zwangsweise starben, die man halbnackt bei Frost auf Pickups erfrieren ließ oder ihnen gefesselt die Gesichter zerschlug (siehe das Video auf unserer Seite), bekannt (1), tönten die "Qualitätsmedien" aus vollen Rohren, daß die russischen Soldaten auf ihrem Rückzug in einem Kiewer Vorort angeblich „Massaker an Zivilisten" begangen hätten. Diesen zeitlich abgestimmten Pingpong konnte man bereits seit Beginn der russischen Verteidigungsmaßnahmen gegen die NATO-Umklammerung beobachten: Hatte die russische Armee berichtet, daß zum wiederholten Mal die Evakuierung der Zivilisten aus Mariupol von ukrainischen Truppen durch Bruch der Waffenruhe verhindert worden war, tönten die „Qualitätsmedien“, die Russen hätten die Evakuierung verhindert, und kaum hatten die Russen von ukrainischem Terror gegen die Zivilbevölkerung in den östlichen Gebieten der Ukraine berichtet, trompeteten die „Qualitätsmedien“ in nicht enden wollenden Nachrichten über einen gezielten Luftangriff der russischen Armee auf eine angebliche Geburtsklinik, alles untermalt mit suggestivsten Bildern. Als hätte es keine Brutkastenlüge vor dem Angriff auf den Irak gegeben, keine Lügen über angebliche Massenvernichtungswaffen in demselben Irak und angebliche Giftgasattacken wiederum desselben Irak sowie Syriens auf ihre eigene Zivilbevölkerung, keine Fotos eines angeblich bosnisch-moslemischen Kriegsgefangenen in einem serbischen KZ, der sich hinterher als tuberkulöser Serbe auf freiem Fuß herausstellte, keine 2000 Gefechtstote in Srebrenica, die in 7000 ermordete moslemische Zivilisten verwandelt wurden etc. – kurzum, die Beispiele sind Legion, und sie entpuppten sich allesamt hinterher als dreist ausgestreute Lügen, was bei erfolgreicher imperialistischer US-Militärmission auch mindestens innerlich grinsend zugegeben wurde. Und das weiß jeder, denn natürlich weiß jeder immer alles, auch wenn er es nicht hören will.

Deshalb weiß auch spätestens jetzt der letzte Mohikaner, warum RT und Sputnik verboten wurden: Nicht "die Russen" haben in Butscha laut dem Biden-Knecht Scholz ein "Massaker" verübt, sondern offensichtlich ukrainische Nationalisten und Faschisten.

Hier die bezeichnenden Fakten, die wir nicht wissen sollen:

Am 30.3.2022 haben sich die russischen Streitkräfte aus dem Kiewer Vorort Butscha zurückgezogen, was der Bürgermeister desselben am nächsten Tag, dem 31.3.2022, in einem Interview freudestrahlend bestätigte. In diesem und in einem weiteren Interview am 1.4.2022 ließ er kein einziges Wort über die zu diesem Zeitpunkt angeblich laut Angaben des Pentagon (!) schon zwei Wochen überall auf den Straßen Butschas liegenden Leichen fallen! (2)

Die ukrainische Polizei hat ihren Einzug in Butscha gefilmt. Der 8minütige Videobericht, welchen sie am 4.4.2022 ins Netz stellten, zeigt die Straßen von Butscha, zerstörte Fahrzeuge und Zerstörungen an einzelnen Häusern, aber keine einzige Leiche! Es finden mehrere Interviews mit Zivilisten aus Butscha statt, aber auch darin wird das sogenannte "Massaker" mit keinem einzigen Wort erwähnt. (Inzwischen hat dieses harmlose Video in Youtube eine Altersbeschränkung (?!) und kann nur noch mit Anmeldung angeschaut werden; in seltenen Fällen findet man noch einen Umweg.)

Dafür hört man in einem Video eines gewissen Korotkikh, einem bekannten Asov-Faschisten, veröffentlicht unter dem Titel: "BOATSMAN BOYS in Butscha" einen kurzen Dialog: "Da sind Jungs ohne blaue Armbinde, können wir auf sie schießen?" – "Scheiße, ja". (3) Den Schlüssel zu der Armbindenfarbe liefert ein Artikel auf dem ukrainischen Nachrichtenportal Lb.ua vom 2.4.2022 mit der bezeichnenden Überschrift "Special Forces Regiment SAFARI Begins Clearing Operation in Bucha from Saboteurs and Accomplices of Russia – National Police". (4) Blaue Armbinden tragen Angehörige der ukrainischen Streitkräfte und ihre Sympathisanten. Weiße Armbinden tragen russische Soldaten und ihre Sympathi-santen. Die Leichen, die uns so verdammt spät als Opfer des angeblich "russischen Massakers" präsentiert wurden, trugen, wie die Aufnahmen des Kriegsreporters Alexander Koz belegen, keine oder weiße Armbinden... (5)

Da die Butscha-Lüge sich inzwischen herumzusprechen beginnt, wurde das nächste "russische Massaker", das noch viiieel schlimmer sein soll, aus dem Ärmel gezaubert, und weitere sind offensichtlich in Vorbereitung (weshalb wohl der dringende Appell ukrainischer Behörden an alle Bürger im Donbass, zu fliehen, so lange es noch geht?!?), um den Russen angehängt zu werden.

Wir empfehlen die Dokumentationen von Thomas Röper im Anti-Spiegel, der die Aufgabe "audiatur et altera pars" – gehaßt von den Vertretern der Gewalt und Lüge – in vorbildlicher Weise erfüllt. (6)

 

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(1) Diese Informationen wurden über RT, Sputnik oder den Anti-Spiegel bekannt, von denen die beiden ersteren zu diesem Zeitpunkt unter erneutem Bruch unserer Verfassung, diesmal des bereits so häufig geschändeten Art. 5 GG, verboten worden waren, aber im Internet alternative Möglichkeiten aufgetan hatten. Genaueres dazu in unserem Beitrag zur Woche "Weg mit dem schändlichen Verbot von RT und Sputnik!" vom 11.4.2022.
(2) https://youtu.be/ItpCmtDawhw
(3) https://www.youtube.com/watch?v=Dl3qnVFuw4c
(4) Klicken Sie hier
(5) https://unser-mitteleuropa.com/ukrainekrieg-das-fake-news-maerchen-des-massakers-von-bucha/6https://www.anti-spiegel.ru
(6) https://www.anti-spiegel.ru

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11. April 2022

Weg mit dem schändlichen Verbot
von RT und Sputnik!

Wiederherstellung der Presse- und Informationsfreiheit statt der verfassungswidrigen EU-Zensur!

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Art. 5 Abs. 1 GG

Der Ministerrat der EU hat am 1. März 2022 eine Verordnung und einen außenpolitischen Beschluß (1) über das Verbot der russischen Online-Medien RT und Sputnik erlassen, mit der in seit Hitler, Franco und Salazar in Europa beispielloser Weise das verfassungsmäßige Recht der Presse-, Rundfunk- und Informationsfreiheit gebrochen worden ist. Mit dieser Verordnung und dem (weitgehend wortgleichen) Beschluß wurden die darin namentlich aufgeführten Medien RT – Russia Today English, RT – Russia Today UK, RT – Russia Today Germany, RT – Russia Today France, RT – Russia Today Spanish und Sputnik in der gesamten EU verboten und alle ihnen von EU-Mitgliedstaaten erteilten Rundfunklizenzen ausdrücklich annulliert. Es handelt sich damit sowohl um ein komplettes staatliches Verbot der von diesen Medienunternehmen publizierten Online-Presse als auch aller ihrer Rundfunkangebote, also insbesondere ihres Internet-TV. Um mit diesem Verbot im EU-Gebiet eine hermetische, an Orwells Wahrheitsministerium erinnernde Abgeschottetheit gegen russische Informationsquellen herzustellen, hat die EU-Kommission zudem mit einer Rundmail vom 4. März die Betreiber von Suchmaschinen (wie z.B. Google) angewiesen, dafür zu sorgen, daß „alle Inhalte von RT und Sputnik einschließlich beschreibender Kurztexte, Bildelemente oder Links zu diesen Websites nicht in den Nutzern innerhalb der EU angezeigten Suchergebnissen erscheinen“. Die Betreiber von „sozialen Medien“ (wie z.B. Facebook oder Twitter) werden in der Rundmail angewiesen, ihre „Nutzer daran zu hindern, jeglichen Inhalt (im weiten Sinne) von RT und Sputnik zu verbreiten“; außerdem heißt es: „Was Posts von Privatpersonen angeht, die Inhalte von RT und Sputnik wiedergeben, so dürfen solche Posts nicht veröffentlicht werden und sind, falls schon veröffentlicht, zu löschen“.

Es kann angesichts dieses ungeheuerlichen Eingriffs der EU-Regierungsbürokratie in die Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit nicht darum gehen, ob man die Inhalte von RT und Sputnik ablehnt oder schätzt oder welche Meinung man über den Krieg in der Ukraine hat. Diese Fragen werden wir darum hier nicht kommentieren. Entscheidend ist einzig und allein, daß die EU nicht das Recht besitzt, Online-Zeitungen oder Rundfunksender zu verbieten, die in den Mitgliedstaaten die Verfassungsgarantie der Presse- und Rundfunkfreiheit genießen, und damit illegal gehandelt hat...  

Daß dies der springende Punkt ist, bestätigt ein Blick auf das fadenscheinige Rechtskonstrukt, mit dem die EU-Organe, also Ministerrat und Kommission, ihren staatsstreichartigen Verfassungsbruch zu bemänteln versuchen: Als Rechtsgrundlage nennt ihre Zensurverordnung den Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), und als Begründung, die Staatschefs der EU-Staaten („Europäischer Rat“) hätten die „militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine aufs schärfste verurteilt“ und deshalb von den EU-Organen gegen Rußland „ein weiteres Paket von gegen Einzelpersonen gerichteten und wirtschaftlichen Sanktionen“ verlangt und sie beauftragt, die „Widerstandsfähigkeit der Union“ gegen „Bedrohungen“ wie „Propaganda“ und „Desinformation“ weiter zu stärken. Sodann wird ausgeführt, RT und Sputnik betrieben unter Kontrolle der russischen Staatsführung „Propagandaaktionen“, die „eine erhebliche und unmittelbare Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union“ darstellten, und weiter: „Diese Medien spielen eine maßgebliche Rolle, um die Aggressionen gegen die Ukraine mit Nachdruck voranzutreiben und zu unterstützen und die Nachbarländer der Ukraine zu destabilisieren“.

Hier fällt auf den ersten Blick auf, daß das freie Wort als unmittelbare Bedrohung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit eingestuft und überdies der Beteiligung an einem Krieg („Vorantreiben der militärischen Aggressionen Rußlands gegen die Ukraine“), zumal einem zwischen Drittstaaten, gleichgestellt wird. Das freie Wort, wenn RT und Sputnik es gebrauchen, soll also zum einen eine unmittelbare Gefahr für die Rechtsordnung und den Rechtsfrieden innerhalb der EU bilden und zum anderen durch seine Wirkung auf das europäische Publikum eine gefährliche Kriegswaffe gegen die Ukraine sein, und das, obwohl es in der EU tausendmal mehr und tausendfach stärkere Sender und Printmedien gibt, die jedes Wort von RT oder Sputnik mühelos mit tausend eigenen kontern und damit seine Wirkung, falls es lügenhaft gewesen sein sollte, in eine sofortige und bis ins letzte Dorf bekannte Blamage für diese verwandeln können. Das ist so willkürlich und abwegig, daß sich unweigerlich die Erinnerung an Hitlers „Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen“ vom 1. September 1939 aufdrängt, welche das „Abhören ausländischer Sender“ seinerzeit mit folgender Begründung verbot: „Im modernen Krieg kämpft der Gegner nicht nur mit militärischen Waffen, sondern auch mit Mitteln, die das Volk seelisch beeinflussen und zermürben sollen. Eines dieser Mittel ist der Rundfunk. Jedes Wort, das der Gegner herübersendet, ist selbstverständlich verlogen und dazu bestimmt, dem deutschen Volk Schaden zuzufügen. Die Reichsregierung weiß, daß das deutsche Volk diese Gefahr kennt, und erwartet daher, daß jeder Deutsche aus Verantwortungsbewußtsein heraus es zur Anstandspflicht erhebt, grundsätzlich das Abhören ausländischer Sender zu unterlassen. Für diejenigen Volksgenossen, denen dieses Verantwortungsbewußtsein fehlt, hat der Ministerrat für die Reichsverteidigung die nachfolgende Verordnung erlassen.“ Es sei dem Urteil des Lesers überlassen, einen grundsätzlichen (also z.B. nicht nur durch den damals geringeren Stand der Technik bedingten) logischen oder moralischen Unterschied zwischen der jetzigen Verordnung des EU-Ministerrats und der damaligen des deutschen Ministerrats für die Reichsverteidigung zu finden.

Als nächstes fällt die gewählte Rechtsgrundlage auf, also der Art. 215 AEUV, bei dem es sich um einen der berüchtigtsten des gesamten Lissabonner Vertrages handelt. Da dies vielen Lesern nicht bekannt ist, sei es hier kurz erläutert: Vor Lissabon ermächtigte dieser Artikel (damals noch Art. 301 EG-Vertrag) nur zu Wirtschaftssanktionen gegen Staaten, aber in Lissabon fügte man ihm einen tückischen Absatz 2 an, der zu etwas ganz anderem ermächtigt, nämlich zur Proskription von Privatpersonen (auch juristischen wie Unternehmen), welche die Propagandasprache (und auch der AEU-Vertrag selbst) „Einfrieren von Vermögen“ oder „restriktive Maßnahmen“ nennt. Die dagegen sachgerechte Bezeichnung „Proskription“ stammt vom lateinischen proscriptio („öffentliche Bekanntmachung“), das im alten Rom die durch ausgehängte Tafeln erfolgende Bekanntgabe von Ächtungen politischer Gegner bezeichnete. Der Geächtete stand damit außerhalb des Gesetzes, sein Besitz wurde beschlagnahmt, niemand durfte ihm helfen, und jeder durfte ihn töten. Mit Ausnahme von letzterem führten die monopolistisch gewordenen USA die Proskription gegen Ende des 20. Jahrhunderts wieder ein und zwangen sie ab 2001 mittels des WTC-Attentats der ganzen Welt auf, und zwar unter dem Vorwand der „Terrorismusbekämpfung“; statt Bekanntmachungstafeln gibt es heute freilich elektronische Schwarze Listen, und statt „proskribiert“ sagt man darum heute anglisierend „gelistet“. „Gelistete“ sind praktisch rechtlos, ihre Geldmittel sind meistens beschlagnahmt („eingefroren“), sie kommen nicht an ihr Konto, jeder Vertrag mit ihnen ist ungültig, sie sind also wirtschaftlich entmündigt und müssen für jede kleine Barauszahlung bei ihrem staatlichen Vormund, meist irgendeine „Terrorismusbekämpfungsstelle“, betteln; „gelistete“ Unternehmen sind ruiniert. Einmal unter diesem Vorwand weltweit, z.B. durch UNO und EU, wieder eingeführt, wurde die Proskription sogleich auch auf Privatpersonen ausgeweitet, den man einen „Terrorismusverdacht“ nicht anhängen kann oder will, die aber dafür irgendeine Funktion in oder auch nur Loyalität gegenüber einem den USA mißliebigen Staat aufweisen. Proskriptionen der letzteren Art (also ohne Terrorismus-Vorwand) sind seit Beginn des Kriegs in der Ukraine gegen russische Staatsangehörige in frenetischer Weise ausgeweitet worden, und damit sich der Leser besser vorstellen kann, was das bedeutet, sei hier auszugsweise ein Zeitungsartikel eingeschoben, in dem jüngst die FAZ (v. 30.3.) unter der höhnischen Überschrift „Milliardär braucht Geld zum Essen“ über eines der russischen Proskriptionsopfer feixte:

Natürlich setzt die Westblock-Presse hier auf niedrigen Russenhaß und Sozialneid („har, har, der Putin-Kumpel und Prasser, kann ruhig mal 'n bißchen abspecken und 'nen paar Schritte zu Fuß gehen“), aber Tatsache bleibt, daß hier ein ausländischer Staatsbürger, der gegen kein Gesetz seines Gastlandes verstoßen hat und dessen Heimatstaat sich mit diesem nicht einmal im Kriegszustand befindet, durch willkürliche Regierungsentscheidung seiner elementarsten Grundrechte und eines menschenwürdigen Lebens beraubt worden ist, und wie er viele, viele andere unschuldige Menschen in der US-beherrschten Welt ebenso (2).

Diese Verhängung des „bürgerlichen Todes“ über Privatpersonen oder -unternehmen durch Behördenbescheid wird seit Lissabon auf zwei Bestimmungen in den EU-Verträgen gegründet (vor Lissabon praktizierte die EU sie einfach ohne Rechtsgrundlage), nämlich Art. 75 AEUV, wenn man dem Opfer eine „Unterstützung von Terrorismus“ anhängt, und Art. 215 AEUV, wenn man es wegen Verbindung oder auch nur Loyalität zu einem der US-Regierung mißliebigen Staat entrechten will. Im verschleiernden (also absichtlich unverständlichen) EU-Jargon heißt es in Art. 215 AEUV, daß „restriktive Maßnahmen“ (= Proskriptionen) gegen Privatpersonen zulässig sind, sobald „ein nach Titel V Kapitel 2 des Vertrags über die Europäische Union erlassener Beschluß dies vor[sieht]“ (3). Im Klartext bedeutet dies zweierlei: Proskriptionen nach diesem Artikel sind Teil der ganz woanders geregelten „Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“ (lt. EU-Abkürzungsfimmel: GASP), also der Außen- und Militärpolitik, und die einzige Voraussetzung für sie ist, daß der Ministerrat einen außenpolitischen Beschluß (nach Art. 29 EUV) faßt, mit dem er sich selbst zu solchen Proskriptionen ermächtigt. Und da Art. 215 AEUV diejenige Bestimmung ist, auf die der Ministerrat jetzt das Verbot von RT und Sputnik gestützt hat, hat er am selben Tag, an dem er die Verordnung über dieses Verbot erließ, auch die kuriose Formalität erfüllt, daneben einen außenpolitischen Beschluß zu erlassen, in dem praktisch das Gleiche steht wie in der Verordnung.

Das bedeutet, daß RT und Sputnik nun auf einer Schwarzen Liste mit der Maßgabe stehen, daß kein technischer „Betreiber“ die Sendung der Inhalte von RT oder Sputnik auf welchem Wege auch immer (Internet, Kabel, Satellit o.a.) ermöglichen oder erleichtern darf; außerdem sind „sämtliche Aktivitäten“ untersagt, die dies Sendeverbot „umgehen“. Anders als die meisten Opfer der Schwarzen Listen dürfen RT und Sputnik damit wohl gnädigerweise weiter am bürgerlichen Rechtsverkehr teilnehmen, also z.B. auf ihre Bankkonten zugreifen oder Gebäude anmieten, ja sie dürfen sogar recherchieren und schreiben, aber sie sind von jeglicher Verbreitung ihrer Inhalte komplett ausgeschlossen, denn kein Betreiber darf diese Inhalte versenden. Diese Verbote an die „Betreiber“ sind weit und vage (niemand weiß, was alles die EU-Kommission als „Umgehung“ verfolgen will – das steckt hinter ihren Drohmails an Google, Facebook usw.), aber zugleich drakonisch, denn ihre Überschreitung wird strafrechtlich verfolgt (in Deutschland meist nach dem Außenwirtschaftsgesetz). Außerdem bedeutet Art. 215 AEUV als „Rechtsgrundlage“, daß der EU-Ministerrat diese Verbote völlig nach seinem Belieben erlassen konnte, denn der Artikel verlangt dafür ja keinerlei objektive Voraussetzung, sondern wie gesagt nur, daß derselbe Rat gleichzeitig einen Beschluß über seinen außen- und militärpolitischen Kurs erläßt, mit er dem sich selbst ermächtigt, bestimmte natürliche oder juristische Personen durch seine Schwarzen Listen zu entrechten; das Europäische Parlament wird dazu nicht einmal angehört, sondern nur „unterrichtet“.

Zum ersten Mal ist damit das berüchtigte und verfassungswidrige EU-Instrument der Schwarzen Listen angewandt worden, um mißliebige Presseorgane und Rundfunksender innerhalb der EU zum Schweigen zu bringen. Dies bildet eine neue Qualität: Obwohl Art. 215 AEUV „nur“ zu Wirtschaftssanktionen gegen Drittstaaten sowie Entrechtung und Ausplünderung von gegenüber diesen loyalen Privatpersonen ermächtigt, ist die Vorschrift jetzt genutzt worden, um innenpolitisch die Presse- und Rundfunkfreiheit zu zerstören und eine staatliche Zensur gegen mißliebige Informationsquellen einzuführen. Neben RT und Sputnik sind damit jetzt die Opfer der Schwarzen Listen wir alle, rund 450 Millionen Europäer in 27 Ländern, denen man unter dem Deckmantel von „Wirtschaftssanktionen gegen Rußland“ verbietet, sich über einen Krieg, an dem offiziell nicht einmal ein EU-Land beteiligt ist, aus Quellen in beiden kriegführenden Staaten zu unterrichten. Weil der EU-Ministerrat eine bestimmte Außenpolitik gegenüber Rußland verfolgen will, nutzt er also seine außenpolitische Proskriptionsermächtigung, um Hunderte Millionen EU-Bürger zu entmündigen, indem er ihnen das Lesen, Hören und Sehen russischer Medien verbietet. Die Proskription war von Anfang an ein Karzinom im europäischen Recht, aber wir sehen am neuartigen Verbot von RT und Sputnik, daß sie nach und nach die gesamte Rechtsordnung verkrebst. Nach der Logik dieses Verbots lassen sich natürlich auch zahlreiche andere „restriktive Maßnahmen“ der EU-Staatschefs (sie allein haben das EU-Oberkommando, Ministerrat und Kommission führen nur aus) gegen Privatpersonen ausdenken, die ihnen ihre Außen- und Kriegspolitik erleichtern, z.B. das Verbot der praktisch letzten unabhängigen deutschsprachigen Informationsquelle aus Rußland, der ausgezeichneten Website „Anti-Spiegel“ des in Petersburg lebenden deutschen Journalisten Thomas Röper (Art. 215 Abs. 2 AEUV beschränkt die Proskription nicht auf Nicht-EU-Angehörige), oder Einreise- und Redeverbote für den russischen Standpunkt positiv würdigende Politiker, Schriftsteller und Künstler oder auch Publikationsverbote für mißliebige inländische Medien wie z.B. die vorliegende Website, oder für Verlage, und vieles andere – die einmal eingeschlagene schiefe Bahn ist bekanntlich endlos...

Um den Ausgangsgedanken zu Ende zu führen: Daß Art. 215 AEUV erstmals sogar gegen seinen eigenen Wortlaut, nämlich innenpolitisch statt außenpolitisch, angewandt wurde, zeigt zwar eine neue Qualität, ist allerdings rechtlich ebenso irrelevant wie die Frage, ob die Nürnberger Gesetze entsprechend oder entgegen ihrem Wortlaut angewandt wurden. Die Vorschrift ist vielmehr insgesamt verfassungswidrig, da unser Grundgesetz einen derartigen behördlichen Entzug der Grundrechte in jedem Fall und jedem Kontext untersagt. Das EU-Verbot von RT und Sputnik ist – neben der schwerwiegenden Mißachtung weiterer Grundrechte, z.B. der Eigentumsgarantie – eine eklatante Verletzung von Art. 5 GG, der die Presse- und Rundfunkfreiheit sowie die Informationsfreiheit gewährleistet und die Zensur untersagt. Und, auch wenn unsere Unisono-Presse und ihre professoralen „Experten“ noch so laut und unablässig das Gegenteil tönen: Das Grundgesetz hat Vorrang vor EU-Recht, d.h., grundgesetzwidrige EU-Vorschriften sind nichtig und dürfen von deutschen staatlichen Stellen nicht angewandt werden. Denn EU-Recht gilt für Deutschland nur, weil und soweit das Grundgesetz dies erlaubt, und eine Ermächtigungsgrundlage ist logischerweise immer höherrangig als die Rechtsnormen, zu deren Anwendung sie ermächtigt. (4)

Abschließend sei darum erneut unterstrichen: Es geht nicht darum, was man vom Krieg in der Ukraine hält oder wie man RT oder Sputnik findet, sondern es geht einzig und allein um die Verteidigung der Presse-, Rundfunk- und Informationsfreiheit gemäß Art. 5 Grundgesetz. Wenn diese nicht geleistet wird, geht der Krebs der Schwarzen Listen der EU, ihrer Zensur und geheimen Proskriptionen weiter, und für die Aufgabe, ihn zu stoppen, müssen alle Anhänger des Grundgesetzes zusammenstehen, egal wie heftig ihre Ansichten zum Thema Ukraine auseinandergehen mögen. Weg mit der schändlichen Zensur gegen RT und Sputnik!

 

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(1) Beide bilden den einzigen Inhalt der Ausgabe L 65 vom 2. März 2022 des Amtsblatts der Europäischen Union, die im Internet nachlesbar ist.

(2) Das Ausmaß und die menschenverachtende Bösartigkeit der Schwarzen Listen im US-Block können wir hier nicht weiter schildern, aber als ausführliches Anschauungsmaterial verweisen wir auf das Interview mit dem bekannten philippinischen Oppositionsführer Prof. José Maria Sison in unserer Zeitschrift Ketzerbriefe (Nr. 138 v. März/April 2007), der ebenfalls einer EU-Proskription zum Opfer fiel. Einen informativen Überblick über die Einführung der modernen Proskription durch die EU auf US-Befehl findet der Interessierte bei Max Roth, Moloch’s Ableger, 2. Aufl. 2016 (Ahriman-Verlag), S. 130-148.

(3) Es gibt ja zwei geltende Gründungsverträge, den Vertrag über die Europäische Union (EUV), in dem sich die „GASP“ findet, und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), in dem die beiden Proskriptionsermächtigungen verborgen sind. Diese chaotische Aufspaltung rührt daher, daß man den Inhalt der sog. „Europäischen Verfassung“, als die Franzosen und Niederländer dieselbe 2005 per Volksabstimmung abgelehnt hatten, in zwei verschiedenen Verträgen versteckte, die man dann entgegen dem erklärten Volkswillen durch die Parlamente beider Länder absegnen ließ.

(4) Für näher Interessierte: Der 1992 hastig in es eingefügte Art. 23 kann natürlich nicht das gesamte Grundgesetz liquidieren, was er bei einem aus ihm hergeleiteten Anwendungsvorrang des EU-Rechts aber unweigerlich täte; auch diesen, in Sachen EU grundlegenden Punkt findet man näher und leicht verständlich ausgeführt im genannten Buch von Max Roth (dort S. 60-70).

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 Video
1. April 2022

Ukrainische Kriegsverbrechen –
und der Westblock hält Maulaffen feil!

Übersetzung des Gesprochenen im Video:
(Unverständliches Gerede, während sich der Kameramann einem Gefangenen nähert. Männer in Flecktarn liegen und manche sitzen mit ausgestreckten Beinen auf Betonplattenboden im Freien, viele haben Blutflecke auf der Uniform. Andere Männer in Flecktarn, bewaffnet, gehen umher.)

Soldat: "Frag ihn nach den Spähern, ich habe Aufklärer gesehen [Unverständliches]"

(Soldat tritt Gefangenen)

Kameramann: "Wo sind die Aufklärer?"

Kriegsgefangener (liegt auf dem Boden): "Also, an der linken Seite ..."

Kameramann (packt liegenden Gefangenen am Sack, den dieser über dem Kopf hat): "Wo?"

Kriegsgefangener: "Wenn man da hinkommt, ins Dorf, an der linken Seite."

Kameramann: "Linke Seite – wo genau?" (lässt Gefangenen wieder hinunter, jemand stößt den Sturmgewehrlauf in die Rippen des Gefangenen) "Red schon!" (zieht den Sack vom Kopf des Gefangenen, dessen Gesicht voller frischen oder verkrusteten Blutes ist) "Sprich lauter, du Schlampe!"

Stimme im Hintergrund: "Wer hat Verwandte in der Ukraine, ihr Homos?"

Kameramann: "Woher kommst du? Rede."

(Gefangener ist nicht ansprechbar, flüstert unhörbar)

Kameramann: "Woher, frag ich?" (er schreit) "Sag schon, woher?!" (dann ruhig) "Er hat das Bewusstsein verloren."

Im Hintergrund: "Wir haben hier schon keinen Platz mehr für sie."

Im Hintergrund: "... wollten fliehen – die Staatsanwaltschaft hat sie gekrallt."

Soldat im Hintergrund: "Wer kommt als nächstes?"

(Im Hintergrund sind immer wieder Leute zu hören, die andere nach ihrem vollen Namen, Rang, ihrem Geburtsort und ihrer Adresse fragen. Auch findet anscheinend ein Funkgespräch statt. Einer der Soldaten kommentiert die Antwort eines Gefangenen hämisch mit Putin- und Schoigu-Vergleichen.)

Im Hintergrund: "... Ist auf einer Landmine hochgegangen, Scheiße."

Kameramann: "Dreh ihn um."

Kameramann: "Die Beine sind durch, was? Durchgeschossen?"

Soldat: "Ja."

Kameramann: "Dreh ihn um."

(Soldat dreht den Gefangenen auf die linke Seite. Schmerzhaftes Stöhnen ist zu hören.)

Kameramann: "Ich glaube, das war’s. Er ist im Arsch. Ja, im Arsch. Er ist im Arsch."

Im Hintergrund: "... waren dafür da, auf Charkow abzurotzen, du Hure?!"

Im Hintergrund (ukrainisch): "Hinlegen, hinlegen!"

Schrei im Hintergrund: "Du lügst, Scheiße! [unverständlich] ... weil ihr auf Charkow abgerotzt habt, ihr benutzten Kondome, Scheiße!"

Kameramann (nähert sich weiterem Gefangenen mit Sack über dem Kopf, der regungslos auf dem Rücken liegt. Dieser hat unten links auf der Jacke, im Genitalbereich und am rechten Bein große Blutflecke. Ein anderer Soldat außerhalb des Bildes tritt ihn): "Einfach ein Bär, Scheiße."

Soldat im Hintergrund: "Du bist doch ein Offizier, du Blödarsch, und ihr Blödärsche habt auf Hochhäuser abgerotzt, Scheiße!!!"

Kameramann (nimmt liegendem Gefangenen den Sack vom Kopf): "Du Schlampe, Scheiße. Ethnie?"

Gefangener: "Aserbaidschaner. Dokumente vorhanden."

Kameramann: "Warum biste hierhergekommen, Scheiße?"

Gefangener: "Es war ein Befehl."

Kameramann: "Ein Befehl kam, Scheiße?" (stülpt den Sack wieder über den Kopf des Gefangenen)

Im Hintergrund: "Hast die Gegend ausgekundschaftet? ... Was hast du hier getan, du persönlich? "

Andere Stimme im Hintergrund: "Zurückgeschossen, sagt er, Scheiße."

Kameramann (nähert sich weiterem Gefangenen, der bäuchlings mit erhobenen Händen auf dem Boden liegt): "Hier war eine Tiefenaufklärungskompanie von euch, wie viele Leute zählte sie?"

Im Hintergrund: "Hier, nehmt diesen da schon mit, ..." [unverständlich] "... Beil, der hat gerade ein gebrochenes Bein ..." [unverständlich]

Gefangener: "Die in unserem Regiment, das am 6. März eingerückt ist, hatte 50 Mann."

Im Hintergrund: "Durchgeschossen? Bein durchgeschossen?"

Anderer Mann im Hintergrund: "Ja doch, schon durchgeschossen, scheiß drauf."

Kameramann: (zeigt Beine des Gefangenen): "Gebrochenes Bein? ja?"

Jemand anderes: "Bein gebrochen." "Soll er in den Kofferraum oder was?"

Im Hintergrund: "Sind hier Offiziere?"

Andere Stimme im Hintergrund: "Halt, bleib stehen. Stehenbleiben."

(Metallisches Klacken zu hören – allem Anschein nach Bedienen des Verschlusses und des Feuerwahlhebelseines Kalaschnikow-Sturmgewehrs)

Im Hintergrund: "Hör mal, gib mal her."

Im Hintergrund: "Sind hier Offiziere?"

(Die Kamera schwenkt auf einen stehenden bärtigen Mann in schwarzem Oberteil und dunklen Hosen mit orangem Band am linken Arm. Die Kamera schwenkt weiter nach rechts zu einem Minibus mit offener Seitentür aus dem Gefangene mit verbundenen Händen herausausgeführt werden. Ein "Hallo" ist zu hören. Ein Schussfällt. Mann in Schwarz rollt über den Rücken ins Bild, schreit leise auf. Ein weiterer Schuss fällt, ein Soldat stößt einem soeben ausgestiegenen kahlrasierten Gefangenen in Flecktarn den Sturmgewehrlauf in die Kniekehle, ein Schuss bricht, er bleibt liegen. Ein weiterer Gefangener steigt aus und geht sofort in die Knie.)

Im Hintergrund: "Geh weg! Zur Seite sollst du gehen!"

(Soldat schießt auch ihm ins Bein. Er fällt um, schreit leise auf, stöhnt dann vor Schmerz.)

Im Hintergrund: "Wer sind hier die Offiziere? Offiziere? Wer?"

(Das Video bricht an dieser Stelle ab.)

3. März 2022

Audiatur et altera pars

Angesichts der tobsüchtigen bis tollwütigen Kriegshetze des Westblocks seien hier Präsident Putins Ansprachen an die Nation vom 21.2.2022 und vom 24.2.2022 in Auszügen wiedergegeben (seine historisch haltlosen, weil beschränkten Äußerungen zu Lenin möge der Interessierte selbst nachlesen; er sei in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen von Peter Priskil im Anhang des von ihm herausgegebenen Buches "Kronstadt, Texte von Lenin, Trotzki u.a.", S. 154–169, verwiesen, zu Lenin s. unten).

Unsere Leser seien außerdem auf die hochinteressante Stellungnahme der Berliner Freidenker zur fast pathologisch russophob zu nennenden Kriegshysterie in Hitlers Nachfolgestaat verwiesen.

Alle gegenwärtigen und zukünftigen Zensurmaßnahmen betreffend, rufen wir noch einmal den Art. 5 der so vielfach gebrochenen und geschändeten deutschen Verfassung in Erinnerung.

Grundgesetz Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Zu Präsident Putins Rede an die Nation vom 21. Februar 2022 zur Anerkennung der Republiken Donezk und Lugansk in Auszügen

Zu Präsident Putins Rede vom 24.2.2022 an das russische Volk zum Beginn der Militäroperation

Zum Beitrag des Deutschen Freidenker-Verbandes e.V., Landesverband Berlin: "Zur Demilitarisierung und Entnazifizierung der Ukraine"

Lenin zur Ukraine - ein frühes Dokument

Was Lenin wirklich zum "Problem Ukraine" im Vielvölkerstaat Rußland geäußert hat, geht mit nicht zu überbietender Klarheit aus dem nachfolgenden Dokument hervor. Es straft die Kläfferei des Westblocks über das "Völkergefängnis Sowjetunion" ebenso Lügen (wenigstens bis zu Lenins Tod 1924 und der sehr schnell danach einsetzenden Entmachtung Trotzkis) wie die leider sehr national beschränkten, kommunistenfeindlichen Äußerungen Putins, der, nach Trumps gefälschter Abwahl wieder ins Visier der kriegslüsternen Soros/Rockefeller-Bande und ihrer Vasallenanhängsel geraten, bedingungslose und ungeteilte Solidarität und Unterstützung verdient!

Zum Faksimile 'Lenin zur Ukraine'

(Prawda Juni 1917, Lenin Werke Bd. 25, S. 81f)

6. Februar 2022

Fakten zum geplanten Angriff
auf Rußland

»Look how close they put their country to our military bases«
Von Anfang an diente die Corona-Diktatur mit ihren Ausgangssperren, Versammlungsverboten und Warteschlangen vor Bäckerei und Apotheke auch der Vorbereitung des Angriffskriegs gegen Rußland. Nach zwei Jahren faktischem Kriegsrecht ist es nun soweit: Von Finnland über die Ostsee, Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Rumänien, Bulgarien und die Türkei bis zum Schwarzen Meer ist Rußland mit seiner Hauptstadt eingekreist von den gefechtsbereiten Truppen, Raketen und Flugzeugen des riesigsten Militärblocks der Welt, dessen Rüstungsausgaben 2021 18mal so hoch waren wie die Rußlands (NATO: 1174 Mrd. Dollar, Rußland: 65 Mrd.). In Polen und Rumänien haben die Amerikaner, angeblich zur Raketenabwehr, Aegis-Abschußrampen aufgestellt, die mit nuklearen Cruise Missiles beladen werden können, Reichweite: 2400 km. In Büchel (Eifel), Kleine Brogel (B), Volkel (NL), Aviano (I) und Inçirlik (TR) lagern sie ihre B61-Wasserstoffbomben, die die Überschalljets ihrer EU-Hilfstruppen nach Rußland tragen sollen, jährlich geübt im geheimen Großmanöver Steadfast Noon. Direkt an Rußlands Grenzen üben Flugzeuge und Schiffe der NATO Tag für Tag den Angriff auf russische Kasernen und Kommandozentren, im letzten Jahr häufiger denn je: Im Schwarzen Meer führten die NATO-Flotten 2021 doppelt so viele Manöver durch wie 2020 (15 gegenüber 8), über seinen Küsten die strategischen US-Bomber 92 Übungsflüge (2020: 78), auf denen sie die geplanten Abschußlinien für ihre bunkerbrechenden oder nuklearen Cruise Missiles abfliegen und sich der russischen Grenze bis auf 15 km (!) nähern. Am 23. Juni fuhr das britische Kriegsschiff Defender, begleitet von einem amerikanischen Spionageflugzeug, auf persönlichen Befehl von Premierminister Johnson in die russischen Krimgewässer ein und drehte erst um, als ihm nach 3 km ein russischer Kampfjet einen Bombenteppich vor den Bug warf; gleich am nächsten Tag schickte die NATO eine niederländische Fregatte hinterher, die erst nach stundenlangen Scheinangriffen durch russische Jagdflugzeuge wenigstens vor der Grenze abdrehte. Ihre militärischen Spionageflüge über dem Schwarzen Meer steigerte die NATO 2021 gegenüber dem Vorjahr von 436 auf 710, also zwei täglich.

21. Januar 2022

Kein Krieg gegen Rußland!

Unterzeichnen Sie den Neuen Krefelder Appell!

Nachdem die Sowjetunion 1990 von den USA totgerüstet worden war und "mit einem Winseln statt mit einem Knall" kapitulierte, haben die USA mit Unterstützung ihrer Vasallenstaaten und Söldnertruppen ihre Weltherrschaft zielstrebig und mit einer Blutspur von Millionen Opfern mit ihren Angriffsgriffen auf Jugoslawien, Irak, Libyen und Syrien ausgebaut. Fehlen noch Rußland und China.

Schon 1997 hatte Bill Clinton entgegen aller mündlichen Zusagen an Rußland die NATO-Osterweiterung bis an dessen Grenzen proklamiert, und so sind inzwischen alle Länder des ehemaligen Warschauer Pakts sowie viele einstige Sowjetrepubliken und die meisten Kleinstaatnachfolger des ehemaligen neutralen Jugoslawiens NATO-Mitglieder geworden. Seit Jahren wurde Rußland abermals Stück für Stück umzingelt, US- und NATO-Truppen an seinen Grenzen stationiert und großangelegte Manöver sowie militärische Provokationen abgehalten. Der Angriffskrieg stand bereits vor 5 Jahren unmittelbar bevor und wurde dann dank Donald Trump verhindert. Aber sofort nach Bidens illegaler, weil durch Wahlfälschung zustandegekommener Machtübernahme ertönte die Kriegspropaganda erneut, seit Monaten werden immer mehr US- und NATO-Truppen rund um Rußland stationiert, dauernde provokative Manöver mit Bombern und Kriegsschiffen, simulierten Bombenangriffen in 12 Meilen-Entfernung von der russischen Grenze durchgeführt. Die Ukraine wurde von den USA seit 2014 mit 2,4 Milliarden US-$ Militärhilfe ausgestattet, davon allein 2021 450 Millionen US-$, und so mit Kriegsmaterial inklusive US-"Trainings"truppen aufgerüstet – und jetzt soll Rußland der Aggressor sein, und man weiß schon jetzt!, wann es die Ukraine "angreifen" wird? Offenbar soll ein Krieg provoziert werden.

Die Kriegsgefahr nimmt von Tag zu Tag zu, und wenn es einen zweiten "Sender Gleiwitz" gibt, könnte ein atomarer Gegenschlag von russischer Seite zur Verstrahlung Europas führen – das würden die USA in Kauf nehmen, da waren sie noch nie zimperlich, zumal es sie selbst nicht treffen kann und wird.

Deshalb gibt es den

Neuen Krefelder Appell

Vor mehr als 40 Jahren richtete sich der "Krefelder Appell" an die damalige BRD-Regierung, um gegen die im Rahmen des NATO-Doppelbeschlusses durchgeführte Stationierung atomarer Mittelstreckenraketen in Europa und für die Beendigung des atomaren Wettrüstens seitens der NATO zu protestieren; bis 1983 wurde dieser von mehr als 4 Millionen Bundesbürgern unterzeichnet. (Der damalige Appell war halbgar, weil er die Nennung der USA/NATO als Kriegstreiber vermied und die dämliche Parole "Abrüstung in Ost und West" vorbereitete; aber vier Millionen gegen die Stationierung der US-Erstschlagswaffen appellierende Westdeutsche waren Anlaß genug für die damals noch nicht so genannte Lügenpresse, aktiv zu werden). Im November 2021 wurde nun unter dem Motto "den Kriegstreibern in die Arme fallen" ein "Neuer Krefelder Appell" lanciert.

Dieser kann hier eingesehen und unterzeichnet werden.


Wir empfehlen hierzu auch:
Peter Priskil, Der Kalte Krieg. Wie der Mono-Imperialismus in die Welt kam
und Monika Zorn, Biden bedeutet: Krieg gegen Rußland, in KETZERBRIEFE Nr. 229

 

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