Bravo, Donald! Wir gratulieren – und sind erst einmal erleichtert…
Mit dem gegen die röhrenden, weltweit an den gleichen Strippen tanzenden, milliardenschweren Medien der herrschenden Klasse der USA – von ihren örtlichen Gegnern »the swamp«, sich selbst »the Good Club« genannt – errungenen Wahlsieg Donald Trumps, der Attentaten wie Wahlfälschungsversuchen und einer außer Rand und Band delirierenden Justiz in den Diensten besagten »Good Clubs« trotzte, hat das US-amerikanische Volk gegen seine herrschende Klasse gesiegt (welche die Zeit gekommen sah, ihrerseits die erste totale Weltherrschaft zu errichten und dann in dieser Welt das Lohn- und Lebensniveau auch für das US-Volk auf den niedrigsten Stand für alle abzusenken). Das hat Trumps Standhaftigkeit vorerst vermasselt, vor allem aber die beginnende Entwicklung von Antikörpern gegen die Hirnverseuchung durch die Einheitsmedien der herrschenden Klasse im US-Volk. Davon sind die Europäer leider noch sehr weit entfernt, sie stehen noch voll unter der Hypnose durch die S/R-Bande bzw. der von dieser kontrollierten Einheitsmedien. Ein Erwachen des Volkes aus der Medienhypnose hat in den USA gerade erst begonnen, genau wie das Erwachen vieler Europäer aus der katholischen Hypnose erst in der Reformations-, dann der Aufklärungszeit. Unsere heutigen Europäer, als Bewohner des »Schaufensters des Westens«, d.h. des US-dirigierten Militärblocks, sehr lange Zeit zum ideologischen Scheißefressen dressiert (weil sie direkt auf den totgerüsteten, d.h. durch militärische Überbelastung unansehnlich bleibenden Ostblock herabschauen und sich über ihn dummstolz erheben konnten), wachen erst sehr, sehr langsam und tapsig aus ihrer jahrzehntelangen Hypnose auf, und die zu ihren Lokalmachthabern gemachten Heinzelmännchen der S/R-Bande (»the Good Club«), die vom Springer-Konzern bis zum SPIEGEL alle Medien besitzt oder kontrolliert, werden nervös, überschlagen sich vor Hysterie und Kriegsgeilheit zugunsten ihrer Herren und steuern deshalb stracks einen neuen Totalitarismus an, dessen Lückenlosigkeit demjenigen Hitlers und Theodosius II., d.h. der ausgereiften christlichen Antike, nicht nachstehen soll. Aber auch auf das vorläufig vom schlimmsten Alpdruck befreite US-Volk kommen schwere Kämpfe zu; möge es Verstand und Konsequenz bewahren und jede Lüge rechtzeitig bekämpfen!
Dann kann es den verkommenen Europäern ein Vorbild sein. Deshalb versucht die Soros/Rockefeller/Gates-Bande bis zu Trumps Amtsantritt, "Fakten zu schaffen". Bisher lautete ihre Strategie "Rußland langsam ausbluten lassen", nämlich nach dem Vorbild Rest-Jugoslawiens, nur in größerem Format; jetzt hetzt sie zur schnellen militärischen Totalvernichtung, notfalls mit Atomkrieg – den dann die "bösen" Russen natürlich selber angefangen haben sollen, was den nibelungentreuen und dafür verstrahlten Europäern freilich wenig nützt. Jedenfalls müssen diese jetzt alleine in ihr Stalingrad marschieren, wie es Leute verdienen, die sich feige und willig hypnotisieren lassen, was man ja einem Teil der Europäer, nämlich etwa der Hälfte der Deutschen beim ersten Stalingrad, heute noch übelnimmt, gar unter die Nase reibt (nämlich daß sie sich von den von Dr. Goebbels, dem praktisch methodengleichen Vorläufer unseres Prof. Aronson, »designten« Medien so lange hatten hypnotisieren lassen, woraus sie erst eine saftige militärische Niederlage wiedererweckte, ein Teilerwachen, das den inneren Terror der NS-Regierung noch mindestens vervierfachte – KPD-Wähler und -Mitglieder waren freilich gegen Goebbels′ Medien immer immun geblieben, d.h. mindestens ein Fünftel der Bevölkerung).
Aber das Volk der USA, des einzigen wirklich souveränen Staates des Westblocks und daher von weniger knechtischer Mentalität als dasjenige langjähriger Vasallenstaaten, kann jetzt der ganzen Welt eine Chance eröffnen.
Die wichtigste Aufgabe aller Europäer wird sein, ihr unter dem Verfassungsbrecher Brandt (Art. 3 Abs. 3, Art. 33 Abs. 2+3 und Art. 5 Abs. 1) exemplarisch verlorengegangenes höchstes Gut zurückzuerobern, nämlich die MEINUNGSFREIHEIT, d.h. den Schutz jeder Argumentation und Diskussion vor Gewalt, organisierter Störung und staatlicher Unterdrückung (also auch Gewalt). Denn sie ist die einzige definitive Voraussetzung möglicher Demokratie (= Gehorsam gegen unbehinderte Abstimmungsergebnisse, im Optimalfall Volksabstimmungen; etwas anderes kann und darf das viel verdrehte Wort nicht heißen und hieß es jahrtausendelang auch nicht). Aber alle Abstimmungen sind sinnlos bis pervers, wenn deren Gegenstände nicht ungehindert und ohne Furcht diskutiert und bekannt gemacht werden können.
Mit Trumps Wahlsieg in den USA haben sich die Chancen zur Wiedererrichtung von Demokratie verbessert; in den Vasallenstaaten, die ja noch unter direkter Kontrolle des »Good Club« und seiner Retortenkinder stehen, wird der Staatsterror dagegen zunächst noch zunehmen, das ihn flankierende Mediengekreische noch schriller und hetzerischer, falls letzteres überhaupt möglich ist.
USA: Ein Mundstück der Wahrheitspresse plaudert aus dem Nähkästchen
Nur selten ist es möglich, ein ehrliches Wort eines führenden Propagandisten irgendeines Zeitalters zu erhaschen, gar für die Nachwelt festzuhalten. Bei einem Rendezvous mit dem bekannten MSNBC-Produzenten Basel Hamdan ist es einer Gegnerin des gegenwärtigen US-Regimes nun gelungen, eine äußerst aufschlußreiche Aufnahme zu machen, die die bis heute behauptete Neutralität der Berichterstattung des derzeit drittgrößten Medienhauses der USA, ansässig am Rockefeller Plaza in New York City, sehr in Frage stellt.
Aktuelle Prozeßnachrichten zu Dr. Bianca Witzschel und Dr. Walter Weber
(Siehe unten die aktualisierten Prozeßtermine für November und Dezember 2024)
Ein weiteres Rachejustiz-Verfahren gegen die Ärzte, die der staatlich inszenierten Coronerei seinerzeit Widerstand entgegengesetzt haben, findet seit dem 6.5.2024 in Hamburg vor dem Landgericht gegen den 80jährigen Dr. Walter Weber statt. Er ist Internist mit Schwerpunkt Onkologie und Psychosomatik, ihm wird vorgeworfen, in 57 Fällen "unrichtige Atteste" zur Befreiung vom Corona-Tschador (der sogenannten „Mund-Nasen-Bedeckung“), ausgestellt zu haben. Deshalb droht ihm nun eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren und eine Geldstrafe wegen angeblichen „Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ (§ 278 StGB a.F. – alte Fassung, die Vorschrift wurde später noch mal erheblich verschärft). Dr. Weber war im März 2020 Mitbegründer der „Ärzte für Aufklärung“, der weltweit ersten Organisation von Ärzten gegen die Coronerei überhaupt, und ist seitdem als standhafter und aufrechter Streiter gegen die Maßnahmen der Corona-Diktatur bundesweit bekannt.
Der Prozeß war ursprünglich auf 18 Prozeßtage anberaumt, inzwischen sind es bereits 19, und mit einer weiteren Aufblähung dieses staatlichen Rache- und Willkürverfahrens ist zu rechnen. Daß es sich um ein solches handelt, liegt auf der Hand: Bekanntlich wurde während der Coronerei die Ärzteschaft explizit aufgefordert, Patienten möglichst ohne irgendeine Untersuchung, am besten sogar telefonisch, krank zu schreiben – damit das Volk das Haus nicht verlasse und das angeblich soo gefährliche „Killer“-Virus sich nicht weiter verbreite. Auch dabei handelte es sich selbstverständlich um das Ausstellen eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses (nämlich um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), was seinerzeit hunderttausendfach erfolgte. Natürlich wurde – zu Recht – keiner dieser Ärzte jemals strafrechtlich verfolgt. Doch im Verfahren gegen Dr. Weber versuchen nun Staatsanwaltschaft und Gericht, durch zermürbende und völlig ausufernde Zeugenbefragungen nachzuweisen, er habe "Gefälligkeitsatteste" ausgestellt. So reitet die Vorsitzende Richterin, Dr. Nele Behr, bei der Zeugenbefragung der Patienten (die allesamt bereits Prozesse und zumeist Verurteilungen wegen „Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ hinter sich haben) geradezu fanatisch und unermüdlich darauf rum, ob Dr. Weber die Patienten auch mit dem Stethoskop abgehört, ob er die Sauerstoffsättigung im Blut gemessen habe und ähnliches. Ja, selbst über das Aussehen der Praxis und die Praxiseinrichtung werden seine ehemaligen Patienten verhört. Dabei ist, wie gesagt, eine körperliche Untersuchung gar keine Voraussetzung für das Ausstellen eines ordnungsgemäßen Gesundheitszeugnisses! (Man denke auch an die unter der Coronerei etablierte "Videosprechstunde"!)
Doch um Logik und Recht geht es auch bei diesem Prozeß nicht, sondern um die beispielgebende existentielle Zerstörung eines bekanntermaßen seriösen ärztlichen Widerständlers gegen die Corona-Diktatur und um Abschreckung, Einschüchterung und Entmutigung jedweder Opposition gegen künftige Analoga, die mit dem "Pandemie-Vertrag" – ein kolonialer "ungleicher Vertrag"! – offen vorbereitet werden sollen. Vor dem Prozeß hat die Staatsanwaltschaft Dr. Weber einen ungeheuerlichen sogenannten Deal „angeboten“: Wenn er seine Approbation „freiwillig“ abgäbe, würde die Anklage zurückgezogen! Doch Dr. Weber hat sich nicht erpressen lassen und dies kategorisch abgelehnt: „Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Ich habe mich an die Gesetze und die Berufsordnung gehalten.“ Irgendeinen juristischen Winkelzug wird das Gericht nun suchen, um das Leben eines weiteren Arztes zu zerstören, der seine Praxis seit 50 Jahren tadellos geführt und sich stets für seine Patienten eingesetzt hat – allein die Kosten für seine beiden Anwälte betragen pro Prozeßtag 3000 Euro, gar nicht zu reden von der physischen und psychischen Belastung und Zumutung für das Justizopfer selbst.
Dr. Walter Weber hat nach wie vor große Unterstützung, die Zuschauerbänke – hinter Panzerglas, wie bei einem Terroristenprozeß – sind immer gut gefüllt. Das bringt die Richterin immer wieder auf die Palme, insbesondere wenn sich die Zuschauer "erdreisten", bei ihren hanebüchenen Fragen zu lachen; von zwei Unterstützern wurden am 7.8.2024 auf Veranlassung der Richterin, die sich ansonsten gern jovial gibt, die Personalien aufgenommen, weil sie lediglich gelächelt hatten.
Der hinzugekommene Prozeßtag ist übrigens der Tatsache geschuldet, daß der neue Chef der Rechtsmedizin an der Hamburger Universitätsklinik Eppendorf in diesem Verfahren gehört werden soll. Inwieweit die Aussage eines Rechtsmediziners, der seine „Patienten“ normalerweise nicht mehr abhören und auch keine Anamnese mehr erheben kann, der Wahrheitsfindung dienen soll, ist kaum nachzuvollziehen. Interessanterweise aber ist dieser neu aufgerufene „Sachverständige“ der Nachfolger von Professor Püschel, der zu Beginn der Coronerei zahlreiche Obduktionen von angeblich „an“ Corona Verstorbenen durchführte und dabei bekanntlich zu ganz anderen, staatlich keineswegs genehmen Ergebnissen kam. Doch sein Nachfolger Professor Ondruschka behauptet nun, daß die meisten (80%) der seinerzeit Obduzierten doch „an“ Corona verstorben seien. Das macht ihn wohl für das Gericht als "Sachverständigen" geeignet, einen ersten Eindruck von diesem „Gutachter“ liefern die Dokumentationen der Gerichtsreporterin Claudia Jaworski über die letzten Verhandlungstage ab dem 10.09.2024.
Wir fordern:
Freispruch und volle Rehabilitierung von Dr. Walter Weber!
Weitere Termine im November und Dezember 2024 im Landgericht Hamburg am Sievekingplatz 1 (bitte mindestens eine halbe Stunde vor Prozeßbeginn erscheinen, den Saal bitte bei der Information erfragen) sind:
am Dienstag, 05.11.2024 ab 9.15 Uhr am Freitag, 08.11.2024 ab 9.15 Uhr am Montag, 02.12.2024 ab 9.15 Uhr am Mittwoch, 04.12.2024 ab 9.15 Uhr am Donnerstag, 05.12.2024 von 9.15 - 10.30 Uhr am Montag, 09.12.2024 von 9.15 - 13 Uhr.Erscheinen Sie zahlreich und/oder richten Sie Protestschreiben mit Nennung des Aktenzeichens 615 KLs 7/22 (bitte eine Kopie an uns): An den Präsidenten des Landgerichts Hamburg Herrn Bernd Lübbe Sievekingplatz 1 20355 Hamburg E-Mail: poststelle@lg.justiz.hamburg.de
Wer Herrn Dr. Walter Weber finanziell unterstützen möchte: auch hier gilt das weiter unten genannte Spendenkonto des Ärztehilfswerks Weißer Kranich. Unter Betreff bitte "Schenkung für Dr. Walter Weber" angeben.
* * *
Achtung: Zweite Anklage gegen Dr. Bianca Witzschel!
Am 17. Juni 2024 wurde in einem analogen Fall gegen Dr. Bianca Witzschel – die ausführliche Darstellung findet sich hier – nach 16 Monaten schärfster Untersuchungshaft und einem monströsen siebenmonatigen Schauprozeß mit 27 Verhandlungstagen vom Landgericht Dresden das Urteil gesprochen: 2 Jahre und 8 Monate Gefängnishaft, zusätzlich 3 Jahre Berufsverbot sowie Einzug ihres Vermögens in Höhe von 47000 Euro.[1] Derzeit ist sie, unter der Auflage, sich wöchentlich polizeilich zu melden, „auf freiem Fuß“, nachdem sie bereits 50% der Haftstrafe im Untersuchungsgefängnis abgesessen hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da nicht nur die Verteidigung, sondern vor allem auch die Staatsanwaltschaft dagegen Revision eingelegt hat. Die Staatsanwaltschaft will Frau Dr. Witzschel in geradezu fanatischem Verfolgungseifer um jeden Preis für weitere Jahre im Gefängnis begraben sehen. Deshalb hat sie jetzt "nachgelegt" und ungeheuerlicherweise eine zweite Anklage gegen Dr. Witzschel wegen angeblich noch anderer "gewerbsmäßiger Ausstellungen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 350 Fällen“, erhoben, wodurch sie angeblich 17000 Euro unrechtmäßig erworben habe! Die Formulierung „gewerbsmäßig“ ist maßgeblich, denn nach der am 22.11.2021 durchgepeitschten „Änderung des Infektionsschutzgesetzes u.a." und dem dabei neu eingefügten Absatz 2 des § 278 StGB soll dann ein “besonders schwerer Fall“ vorliegen, der sogar mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft wird!
Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit darf nicht erlahmen, der entschlossene, kraftvolle Protest und die Unterstützung von Dr. Bianca Witzschel muß weitergehen!
Wir fordern nach wie vor:
Freiheit und volle Rehabilitierung von Dr. Bianca Witzschel!
Dieser Forderung sollte man durch Unterzeichnung folgender Petition Nachdruck verleihen:
https://freiheit-für-bianca.de/index.php/erklaerung
Wer Frau Dr. Witzschel persönlich unterstützen möchte:
Spendenkonto des Ärztehilfswerks Weißer Kranich:Kontoinhaber: Förderverein Weißer KranichIBAN: DE56 7645 0000 0232 1701 91Betreff: "Schenkung für Bianca Witzschel"
[1] siehe dazu:· Freiheit für Dr. Bianca Witzschel. Der Dresdner Schauprozeß gegen ein Opfer der Corona-Inquisition (KB 242/243)· Schändliches Urteil gegen Dr. Bianca Witzschel! Dr. Witzschel zu 2 Jahren und 8 Monaten Gefängnis verurteilt! Bericht aus dem Gerichtssaal (KB 246).
Weitere Stellungnahmen, Flugblätter, Berichte und Analysen finden sich unter dem Schlagwort "Corona-Diktatur" und unter Themen (mit einer Auflistung der in den Ketzerbriefen veröffentlichten Artikel).
Corona-Helden
Diese verdienstvolle Dokumentation von AUF1 schildert beispielhaft an 14 Ärzten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die finstere und gnadenlose Entschlossenheit, mit der sich der Unrechtsstaat an all denjenigen rächt, die sich jemals gegen die Corona-Diktatur gestellt haben. Es ist ein wertvolles Antidot gegen das Vergessen oder, schlimmer noch, die nachträgliche Verharmlosung der Entrechtung, Demütigung und des alltäglichen Terrors unter dem verfassungsbrecherischen Corona-Regime.
COMPACT-Verbot – letzte Meldung
Der inzwischen veröffentlichte Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.8.2024 (BVerwG 6 VR 1.24) zeigt, daß von einem damit erreichten »Sieg der Pressefreiheit« keine Rede sein kann. Der Gerichtsentscheid bahnt vielmehr der Abschaffung der Pressefreiheit den Weg: Darin hat das Gericht ausdrücklich den juristischen Winkelzug des Innenministeriums abgesegnet, das Presseunternehmen COMPACT in einen »Verein« umzulügen und dann unter Bruch von Art. 5 GG – Pressefreiheit! – nach Vereinsrecht zu verbieten. Damit sind der Zensur und Vernichtung jeder oppositionellen Publikation Tür und Tor geöffnet. In dieser Hauptsache besteht die wegweisende, in Wirklichkeit äußerst üble Bedeutung des Beschlusses, weshalb das Gericht ausschließlich genau diesen grundsätzlichen Punkt als »amtlichen Leitsatz« seiner Entscheidung vorangestellt hat: »Ein Vereinsverbot (…) kann als Instrument des ›präventiven Verfassungsschutzes‹ [!] (…) auch gegenüber Medienorganisationen erlassen werden« – geradezu eine Handlungsanleitung für zukünftige Zensur!
Laut Gerichtsentscheid darf im weiteren Verbotsverfahren gegen COMPACT die (Geheim-)Polizei ausdrücklich vor Rückgabe der bei ihren Überfällen »sichergestellten und beschlagnahmten Beweismittel und Vermögensgegenstände (…) Kopien von papiergebundenen Unterlagen (Akten, Kontoauszügen etc.) sowie elektronischen Speichermedien (u.a. Computer und Laptops mit internen Festplatten, Notebooks, Tablets sowie externen Festplatten, USB-Sticks, USB-Karten, NAS-Speicher, SD-Karten, DVDs, CDs) anfertigen sowie Mobiltelefone und SIM-Karten auswerten«.
Denn das Verbotsverfahren gegen COMPACT läuft selbstverständlich weiter!
Schließlich wurde allein für den Antrag der COMPACT-Magazin GmbH als Herausgeber von COMPACT – wie es im Juristendeutsch heißt – die aufschiebende Wirkung der Klage gegen das Verbot vorläufig wiederhergestellt. Alle weiteren Anträge wurden abgelehnt! – die der Filmproduktionsfirma sowie auch die von Jürgen Elsässer, seiner Frau und aller seiner sonstigen Mitarbeiter, die ebenfalls ja sämtlichst in ihren Privatwohnungen überfallen worden waren! Das Gericht hat deshalb obszönerweise entschieden, daß diese überfallenen Opfer der Zensur selbst überwiegend die erheblichen Gerichtskosten und sogar die Kosten des Polizeiministeriums bezahlen müssen!
Unsere Forderung bleibt unverändert:
Wiederherstellung der Presse- und Informationsfreiheit!
Vollständige Rückgabe der beschlagnahmten Produktionsausrüstung und des sonstigen Vermögens (Konten, Bargeld und Privatbesitz)!
Löschung aller geraubten Daten und Informationen bei der 1948 in »Verfassungsschutz« umbenannten alten Gestapo!
Vollständige Rehabilitierung und Entschädigung des COMPACT-Teams!
Revisionsverhandlung im Schandurteil gegen Richter Dettmer
Zur Erinnerung: Im April 2021 – also mitten in der Coronerei, in der uns während mehr als zwei Jahre sämtliche essentiellen Grundrechte entzogen wurden – tat sich der Weimarer Familienrichter Christian Dettmer beispielhaft rechtsstaatlich hervor, indem er in einem Gerichtsentscheid die Masken-, Abstands-, und Testpflicht an zwei Weimarer Schulen verbot. Welch eine mutige Tat von dem Richter, einer Ausnahmeerscheinung seines Berufsstands!Man erinnere sich (hoffentlich!) noch an die Bilder, wie Schulkinder im Winter bei weit geöffneten Fenstern ("Lüften! Lüften!!") dick eingemummt mit dem entpersönlichenden Zwangslappen im Gesicht vor sich hinfroren; dazu "paßten" die Polizeiüberfälle auf Kindergeburtstage, vor denen das Corona-Regime schändlicherweise nicht zurückschreckte (siehe Ketzerbriefe Nr. 225).Der Polizei- und Justizapparat wurde daraufhin aktiviert, damit solch eine mutige Tat auf gar keinen Fall "Schule" mache: Es gab polizeiliche Durchsuchungen von Wohnungen und Büroräumen von Richter Dettmer, ferner bei dem Verfahrensbeistand der Kinder, einer Mutter sowie den Gutachtern. Handys, Computer und Unterlagen wurden beschlagnahmt! Das von Richter Dettmer gefällte Urteil zur Wahrung des Kindeswohls wurde aufgehoben und statt dessen gegen ihn selbst ein Verfahren wegen "Rechtsbeugung" eingeleitet. Im August 2023 fand das Verfahren gegen ihn in Erfurt statt, in dem ihm in einer Perversion der Logik, wie sie wohl nur "auf dem Boden der fdGO" gedeiht, vorgeworfen wurde, die Kinder seien für ihn nur "Mittel zum Zweck" gewesen, es sei ihm nicht um das Kindeswohl, sondern um "Zeichensetzung" gegen die "Corona-Regeln", mithin um "Rechtsbeugung" gegangen! Er wurde zu zwei (!) Jahren Gefängnis verurteilt. Angesichts dieser Unrechts- und Rachejustiz drängen sich einem die Worte des Malers Max Liebermann vor etwa 90 Jahren auf: Man kann gar nicht so viel essen, wie man kotzen möchte. Richter Dettmer legte Revision gegen das Verfahren ein, die Staatsanwaltschaft ebenso, denn letztere fordert drei (!) Jahre Gefängnis.Nun kam es am 28.8.2024 zur Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der Publikumsandrang war enorm, und so kam es, wie es kommen mußte: längst nicht alle, die sich ansehen wollten, wie nun der BGH entscheiden werde, kamen auch wirklich in das Hochsicherheitstrakt-ähnliche Gerichtsgebäude. Man habe eben nun einmal keinen größeren Raum, der mehr als 75 Plätze faßt. Auch eine live-Übertragung sei nicht möglich, da dazu das nötige Equipment nicht vorhanden sei (bei Personenerkennung klappt das komischerweise immer problemlos). Lange Schlangen, die höchstens im Schneckentempo vorankamen, erst an der Anmeldestelle, an der man seinen Paß abgeben mußte, um dann einen Besucherausweis für das hochheilige Gebäude erhielt. Nächste Schlange vor dem "Sicherheits-Check", an dem angeblich eine Person in 3 Minuten durchleuchtet wird, was aber in Wirklichkeit ewig dauerte. Aufkommende Unruhe bei der zu Recht empörten und schikanemäßig zum Besten gehaltenen Besuchermenge. Nur ein junges Bürschchen vom Lügengewerbe drängte sich frech vor der ganzen Schlange hindurch und wurde vom "Sicherheitspersonal" freundlichst behandelt, beide Seiten waren immer zu einem Scherzchen bereit. Gleichzeitig wurde die Anzahl von Polizisten immer mehr erhöht.So konnten wir also wie viele andere, die teils von weither angereist waren, die Gerichtsverhandlung nicht verfolgen, deren Urteilsverkündung "im Namen des – ausgesperrten! – Volkes erfolgen wird. Wir erfuhren aber aus verschiedenen Portalen, daß das Urteil am 20. November verkündet werde (Az.: 2 StR 54/24) – dem durchsichtigen Kalkül folgend, daß mit der rausgeschundenen Zeit die Vergeßlichkeit zunehmen möge.Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit ist also nach wie vor gefordert und darf nicht erlahmen.
Teilerfolg: Verbot des COMPACT-Magazins ausgesetzt!
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute den Sofortvollzug des COMPACT-Verbotes teilweise ausgesetzt, was bedeutet, daß die Zeitschrift (der YouTube-Kanal COMPACT-TV taucht in der Pressemitteilung des Gerichts nicht auf) vorläufig wieder erscheinen kann.
Wir gratulieren Jürgen Elsässer und seinen Kollegen zu diesem Teilsieg im Kampf für die Presse- und Informationsfreiheit!
Allerdings darf nicht übersehen werden, daß das Bundesverwaltungsgericht nach seiner Pressemitteilung (die Entscheidung selbst liegt noch nicht vor) keinerlei Bedenken gegen den in Wirklichkeit skandalösen juristischen Winkelzug hat, ein Presseunternehmen oder einen Verlag einfach in einen "Verein" umzudefinieren und dann nach Vereinsrecht zu verbieten, wodurch angeblich kein Verfassungsbruch, nämlich die klare Verletzung von Art. 5 GG ("Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."), gegeben sein soll.
Wenn diese verfassungswidrige Rechtsverdrehung nicht klipp und klar zurückgewiesen wird, sind der Zensur und Vernichtung jeder unliebsamen Publikation Tür und Tor geöffnet.
Deshalb bleibt unsere Forderung weiterhin bestehen:
Vollständige Wiederherstellung der Presse- und Informationsfreiheit!
Weg mit dem Compact-Verbot, sowohl hinsichtlich des Magazins als auch des YouTube-Kanals COMPACT-TV!
Sofortige Rückgabe der beschlagnahmten Produktionsausrüstung und des sonstigen Vermögens (Konten, Bargeld und Privatbesitz)!
Aus aktuellem Anlaß: COMPACT-Verbot!
Wir protestieren aufs schärfste gegen das ungeheuerliche Verbot des COMPACT-Magazins, COMPACT-TV und die Polizeiüberfälle auf Jürgen Elsässer und seine Mitarbeiter, die ihr in unserer Verfassung garantiertes Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen haben:
Art. 5 Abs.1 GG:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Vergleichen Sie selbst die folgenden offiziellen Verlautbarungen:
1) Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern vom 16.07.2024:
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Ich habe heute das rechtsextremistische "COMPACT-Magazin" verboten. Es ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.
Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene. Das Verbot zeigt, dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen. Unser Signal ist ganz klar: Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht. Unser Rechtsstaat schützt all diejenigen, die wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder auch wegen ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden.
Ich danke den Sicherheitsbehörden im Bund und in den beteiligten Ländern für die eng abgestimmten, konsequenten Maßnahmen. Besonders danke ich den Einsatzkräften, die seit den frühen Morgenstunden verschiedene Objekte durchsuchen."
2) Bundeszentrale für politische Bildung zum NS-Schriftleitergesetz vom 4. Oktober 1933:
„Das Schriftleitergesetz, das bereits am 4. Oktober 1933 vom Kabinett verabschiedet worden war und am 1. Januar 1934 in Kraft trat, veränderte die Arbeit von Deutschlands Journalisten grundlegend. Es war das entscheidende Instrument nationalsozialistischer Medienkontrolle - aber nicht der erste Schritt.
Schon bald nachdem die Regierung des am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannten Adolf Hitler ins Amt gekommen war, begannen die Nationalsozialisten mit ihrer Politik der "Gleichschaltung" von Vereinen, Verbänden und Institutionen. Ziel war es, das gesamte gesellschaftliche Leben unter Kontrolle zu bringen. Das galt auch für die Medien.
Zur nationalsozialistischen Politik müsse man sich "mit einem klaren Ja oder einem klaren Nein bekennen; und dieses Ja oder Nein duldet kein Wenn und kein Aber", hatte Propagandaminister Joseph Goebbels bereits in einer Rede vor der auswärtigen Presse am 6. April 1933 angekündigt. "Die geistigen Kräfte des deutschen Journalismus, die sich zu einem Ja verpflichten, können der wärmsten ideellen und materiellen Unterstützung der Regierung gewiss sein."
Sozialdemokratisch und links orientierte Parteipresse von SPD und KPD ließ das NS-Regime nach dem Reichstagsbrand schon im Februar 1933 verbieten. Was den Nationalsozialisten noch fehlte, war eine rechtliche Handhabe gegen die bürgerliche Presse. Diese Funktion übernahm das Schriftleitergesetz.“ (Bundeszentrale für politische Bildung zum Zwecke der historischen Aufklärung, 29.12.2018)
„... an ihren Früchten sollt Ihr sie erkennen.“(Mt. 7, 15-20)
Wir halten es seit unserer Gründung stets mit Voltaire:
„Ich teile Ihre Ansichten nicht, aber ich werde mein Leben dafür in die Schanze schlagen, daß Sie sie äußern können.“
***
Wir rufen zur Unterstützung der Petition Pressefreiheit verteidigen! Compact-Verbot sofort aufheben! auf, trotz "patriotischer Scheuklappen", denn die Meinungsfreiheit ist unteilbar. Wenn Faesers verfassungswidriger Gewaltakt durchgeht, bedeutet dies den Dammbruch und die endgültige Liquidierung der ohnehin schon arg durchlöcherten Meinungsfreiheit.
Schändliches Urteil gegen Dr. Bianca Witzschel!
Am 17.06.2024 wurde gegen die Ärztin Dr. Bianca Witzschel nach einem siebenmonatigen Monster- und Schauprozeß und 27 Verhandlungstagen vom Landgericht Dresden das ungeheuerliche Urteil verkündet: 2 Jahre und 8 Monate Haft, zusätzlich 3 Jahre Berufsverbot sowie Einzug ihres Vermögens in Höhe von 47 000 Euro!Zur Erinnerung: Bis zu diesem Urteil saß Frau Dr. Witzschel seit Februar 2023 (!), also 16 Monate, in schärfster Untersuchungshaft und wurde dann allwöchentlich wie ein Gewaltverbrecher in Handschellen in den am Stadtrand Dresdens eigens für »Terroristenprozesse« errichteten Hochsicherheitstrakt vors Gericht geschleppt, ohne einem einzigen Menschen geschadet oder irgend jemanden übervorteilt oder gar betrogen zu haben. Ihr »Verbrechen« war einzig und allein, daß sie als Ärztin während des Corona-Terrors etlichen Patienten Atteste ausgestellt hatte, wonach diese aus gesundheitlichen Gründen davon zu befreien seien, die damals dem Volk als erstes aufgezwungenen elenden Erstickungsmaulkörbe (»Masken« – deren Nutzlosigkeit bekanntlich inzwischen sogar offiziell wieder zugegeben wird) zu tragen, manche auch nicht geimpft werden könnten oder die seinerzeit fast täglich angeordneten Zwangstests statt mit schmerzhaftem Herumstochern in Hals und Nase mittels Speichelprobe durchführen dürften (siehe hierzu unseren Aufruf »Freiheit für Dr. Bianca Witzschel«, in dem der Fall ausführlich dargestellt ist).Nur den anhaltenden zahlreichen Protesten aus dem In- und weltweiten Ausland und der nicht erlahmenden Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit während des gesamten Verhandlungsmarathons ist es wohl zu verdanken, daß das Urteil 2 Jahre unter dem von der geradezu verfolgungswütigen Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von 4 Jahren und 10 Monaten Haft geblieben ist, die dagegen auch sofort Rechtsmittel eingelegt hat und Frau Dr. Witzschel für weitere dreieinhalb Jahre im Knast begraben will. Diesen Protesten dürfte es auch zu verdanken sein, daß das Gericht bis zur Rechtskraft seines Schandurteils wenigstens die »Untersuchungshaft« vorläufig ausgesetzt hat (die ohnehin nicht nur wegen ihrer Dauer, sondern von Anfang an grob gesetzeswidrig war) und sich Dr. Witzschel – sie ist 67 Jahre alt und hätte weder »fliehen« wollen noch können – einstweilen »nur« noch zu einer genau nach Tag und Stunde festgelegten Zeit wöchentlich bei der örtlichen Polizei melden und ähnliche weitere demütigende und schikanöse »Auflagen« einhalten muß, will sie nicht sofort wieder verhaftet werden. Wie gesagt: vorläufig! Sollte das nächste Gericht das Urteil bestätigen oder gar verschärfen, wie es die Staatsanwaltschaft wünscht und weil die öffentliche Aufmerksamkeit vielleicht doch nachläßt, muß sie abermals ins Gefängnis!Die Teilnahme an der Urteilsverkündung führte noch einmal eindrücklich den wahrhaften Inquisitionscharakter dieses Schauprozesses vor Augen:Rund um den Anbau am Dresdner Gefängnis mit dem »Hochsicherheits«-Sitzungssaal und in der näheren Umgebung auch an diesem Tag zahlreiche Mannschaftstransporter der Polizei, vor dem Eingang eine lange Schlange von Besuchern, da man nur einzeln eingelassen wird. Dann: Sicherheitskontrolle, schärfer als am Flughafen, der Personalausweis wird erfaßt, Leibesvisitation, Schienbeinkontrolle, Schuhe aus, Sockenkontrolle: »Handys verboten! Sie dürfen nur einen Kugelschreiber mit hineinnehmen!« – »Und wenn der nicht mehr schreibt?« – Achselzucken…Im Gerichtssaal zwischen Richterbank und Publikum Panzerglasscheiben, das Licht fällt – Zufall oder Methode? – durch die Fenster im Rücken der Zuschauer, so daß man wegen der Spiegelungen fast nichts erkennen kann. Endlich erscheint der Richter, Jürgen Scheuring sein Name; Zuschauer, die sitzen bleiben, werden deshalb grob vom Saalbüttel gerüffelt; über hundert sind gekommen, um das vorläufige Ende dieses Schandprozesses zu beobachten und dem Opfer Dr. Witzschel ihre Solidarität zu zeigen. Als Scheuring dann die horrende Freiheitsstrafe, das Berufsverbot und die Vermögensbeschlagnahmung verkündet und beginnt, jedes einzelne zu bestrafende Attest (1 Attest für Herrn A., 1 Attest für Frau B., 2 Atteste für Familie C…) zu verlesen, ein Zwischenruf aus dem erschütterten und empörten Publikum: »So vielen Menschen hat Bianca geholfen!« Alle klatschen. Der Richter wird unwirsch, doch das Publikum beginnt, »Freiheit, Freiheit, Freiheit« zu skandieren und singt die Nationalhymne: »Einigkeit und Recht und Freiheit!« – Recht? Freiheit? – der Richter läßt den Saal räumen.Die herausgetriebenen Besucher versammeln sich draußen, man hat zwangsweise Zeit, sich noch einmal über einige der letzten Ungeheuerlichkeiten dieses Prozesses auszutauschen: Derselbe Richter Scheuring hat erst im März 2024 einen dreifachen Vergewaltiger zu 2 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Begründung: der Angeklagte sei nicht vorbestraft, habe 7 Monate in U-Haft gesessen, sei wirtschaftlich am Ende und erkennbar in der Lokalzeitung gezeigt worden – WAS für ein zweierlei Maß! Auch wurden hier ja nicht nur Wohnung und Praxis von Dr. Witzschel durchsucht, sondern auch Hunderte Wohnungen ihrer Patienten, Hunderte dieser Patienten mit Geldstrafen überzogen. Einer allerdings, ein »Personenschützer« des Landeskriminalamtes, der wie viele andere von Dr. Witzschel untersucht worden war und daraufhin ein »Maskenattest« bekommen hatte, wurde – völlig zu Recht (!) – freigesprochen, auch nachdem die Landesärztekammer Sachsen in einer Stellungnahme ausdrücklich bestätigt hatte, daß für die Ausstellung eines Attestes eine körperliche Untersuchung überhaupt nicht erforderlich ist. Wurde deshalb der Prozeß gegen Dr. Witzschel etwa eingestellt? Natürlich nicht, denn wie heißt es bei Lessing: »Tut nichts, der Jude wird verbrannt« – WAS für ein zweierlei Maß!Später »handelt« die Verteidigung mit dem Richter aus, daß die Zuschauer wieder in den Sitzungssaal dürften, natürlich unter der Bedingung, daß keine weitere »Störung« mehr stattfinde. Doch viele dort fragen sich, ob dem Richter überhaupt eine weitere Bühne für seine Selbstdarstellung der Urteilsbegründung gegeben und man sich auf diese »gnädige« Erlaubnis einlassen soll. Doch schließlich kehrt ein Teil des Publikums zurück, andere verlassen das Gericht. Draußen erwarten sie ca. 20 gepanzerte Polizisten, bezahlt auch von ihren Steuergeldern, die eine Kette bilden und die Besucher nun langsam, aber sicher vom Gelände drängen.Wer später zurück in den Sitzungssaal will, muß erneut die schikanöse »Sicherheitskontrolle« über sich ergehen lassen. Drinnen begründet Richter Scheuring gerade sein Urteil: »Die Gefälligkeit der Atteste springt einem ja geradezu ins Auge.« Die Methode, mit der Dr. Witzschel (Dr. med.!) die Patienten untersucht habe, sei nämlich nach Scheurings Ansicht ungeeignet. Denn unser Richter ist im Gegensatz zu ihr ein medizinischer Fachmann, der beispielsweise zum besten gibt, die Coronagrippe sei »mit der Cholera des 19. Jahrhunderts vergleichbar gewesen« (Vielleicht weil beides mit »C« anfängt). Das Plädoyer der Verteidigung, daß Dr. Witzschel sogar einen besonders großen Aufwand betrieben und jeden einzelnen Patienten untersucht hatte (wie den besagten Polizeibeamten, der freigesprochen wurde), was auch viele Zeugen bestätigten, sie also keineswegs einfach Atteste »verschickt« habe und daher von »Gefälligkeit« keine Rede sein könne, bleibt vollkommen unberücksichtigt. Genauso fällt unter den Tisch, daß der Weg, auf dem ein Arzt seine Diagnose stellt, selbstverständlich allein im Ermessen des Arztes liegt und von seiner Therapiefreiheit gedeckt ist.Statt dessen beschuldigt Scheuring Dr. Witzschel, sie hätte als »Widerständigkeit«, die grundsätzlich ja erlaubt sei (zu gnädig aber auch), nicht die öffentliche Rede gewählt, sondern die Ausstellung unrichtiger Atteste und dies auch noch »gepaart mit einer besonderen Geschäftstüchtigkeit«, weil sie eine Gebühr für ihre Atteste verlangt habe. Ja, sie betreibe Widerständigkeit geradezu als »Geschäftsmodell«. Dem folgt eine wahrhaft rabulistische »Berechnung« des Strafrahmens: Für die Ausstellung unrichtiger Atteste »wider besseres Wissen« setze Scheuring an: 6 Monate für ein Attest/Patient, 6 Monate + 2 Wochen für zwei Atteste/Patient und 7 Monate für 3 und mehr Atteste/Patient und so weiter, das gelte bis zu einer Gesetzesverschärfung im Jahr 2021. Nach dieser Gesetzesverschärfung setze er – an penibler Genauigkeit soll es schließlich nicht fehlen – für ein Attest/Patient 7 Monate an, 7 Monate + 2 Wochen für zwei Atteste/Patient usw. an. Dieser schweißtreibenden, ja »mathematisch zwingend« erscheinen sollenden Rechnerei folgt die selbstgefällig-gütige Belehrung in einer Art Rolle-Rückwärts: »In anderen europäischen Ländern wird das Strafmaß durch Addition der einzelnen Strafen ermittelt. Aber da wären wir ja – bei den etwa 1000 Attesten – weit über der gesetzlichen Höchststrafe von 15 Jahren. Doch das machen wir in Deutschland nicht« – Oh, wie gerecht ist doch unser Gesetz, und wiiieeee gnädig erst dieses Gericht!!! Gerade so »errechnet« der Richter aus der geschätzten Anzahl der Patienten und der entsprechenden Gebühr dann die stolzen 47 000 Euro, die Dr. Witzschel bei ihren zahlreichen Untersuchungen während zweier Jahre eingenommen hätte, aber eben zu Unrecht (hähä!), und die deshalb beschlagnahmt werden müßten. (Eine Besucherin erzählte, daß schon vor dem Urteil ein für Dr. Witzschel eingerichtetes Spendenkonto beschlagnahmt wurde.)Schließlich müsse, so Scheuring, bei der Strafe ja auch noch weiteres berücksichtigt werden, war da doch noch das »Waffengesetz«. Was aber blieb übrig von den »vielen gefundenen Waffen und Patronen« – bei einer Jägerin! –, mit denen neben einer herbeiorakelten ominösen »Reichsbürger-Nähe« die Lügenpresse aus allen Rohren von Anfang an Stimmung gegen Dr. Witzschel gemacht und ihre »Gefährlichkeit« suggeriert hatte: Ein sogenannter »Elektroschocker«, weil der kein »Prüfkennzeichen« hatte (nebenbei ein reines Verteidigungsmittel [!], das man sich angesichts Jahr um Jahr zahlreicher werdender »Messermänner«, die ihrerseits deshalb freilich nie behelligt werden, selbst durchaus manchmal wünscht).Während der gesamten Urteilsverkündung, nicht nur bei der anfänglichen Räumung des Gerichtssaals, ist deutlich zu spüren, wie unangenehm diesem Richter die Öffentlichkeit ist: Hatte er schon früher jede noch so berechtigte Unmutsäußerung der Zuschauer maulig unterdrückt (»das hier ist keine Kinovorstellung« oder: »versuchen Sie doch mal, sich im Griff zu halten«), so bricht sein Unwille jetzt noch einmal durch, als er an Dr. Witzschel gerichtet greint: »Das hat man ja gesehen, Sie haben viele Unterstützer«, und mit angewiderter Geste ins Publikum deutet, weshalb »Fluchtgefahr also durchaus gegeben und Untertauchen möglich gewesen« sei – was für eine obszöne »Logik« der Macht!! Und als während der Urteilsbegründung zwei Zuschauerinnen den Sitzungssaal verlassen, die er erkennt, weil sie ihn nach einem früheren Prozeßtermin bei der Abfahrt in seinem Auto lautstark gebeten hatten, Frau Dr. Witzschel doch wenigstens an einem Tag Abschied von ihrem gestorbenen geliebten Hund nehmen zu lassen, platzt es regelrecht selbstmitleidig aus ihm heraus: »Ich habe mich immer stark für Sie gemacht. Ich habe mich für Sie eingesetzt, daß Sie keine Handfesseln beim Betreten des Gerichtes mehr tragen müssen, das war eine Anordnung des Gefängnisleiters [nach fünf Monaten Prozeßdauer und zig-facher Aufforderung der Verteidigung!]. Und ich weiß, was der Hund für Sie bedeutet, auch da hätte ich mich für eine Haftaussetzung eingesetzt, aber sooo nicht, nicht unter Beleidigungen und Drohungen!« Tja, im Herzen gütig und gnädig ist unser Richter (nur fordern darf man nichts von ihm), der es zum Schluß abgebrüht-zynisch noch fertigbringt, seinem unglücklichen Opfer Dr. Witzschel selbst die Schuld an seinem Schandurteil zuzuschieben und sinniert: »Vielleicht wäre alles ganz anders verlaufen bei einem vollumfänglichen Geständnis, aber es hat nicht sollen sein.« Man konnte eigentlich nur noch kotzen…Was aber wird nach diesem Urteil aus Dr. Witzschel? Ihr droht weiter Gefängnis, ihre Praxis ist geschlossen, sie hat 3 Jahre Berufsverbot und ihr Vermögen ist beschlagnahmt. Noch einmal: welchen Schaden hat sie verursacht? Ihre Patienten sollten keinen Erstickungsmaulkorb aufsetzen müssen. – Nie soll man vergessen, daß zu Beginn der angeblichen »Pandemie« das Robert-Koch-Institut offiziell verlautbarte: »Masken sind schädlich«. Und heute gibt Fauci, der regelrechte Schöpfer des Corona-Virus zu, daß es letztlich keine beweiskräftige Studie zum behaupteten Nutzen der Masken – einstweilen nur in Bezug auf Kinder, aber wo soll da eigentlich der Unterschied sein? – gab und gibt*, die also niemals etwas anderes waren als das Mittel und öffentliche Zeichen einer erfolgreichen Volks-Dressur. Und wer sich gegen eine solche wehrt, dem sollte hier ein abschreckendes Beispiel statuiert werden.Das Urteil und die Verhängung einer Haftstrafe gegen Dr. Bianca Witzschel, ist eine ungeheuerliche Schande, wie der gesamte Prozeß und seine Umstände auch! Die Verteidigung hat inzwischen Revision beantragt. Doch seinen Zweck, die abschreckende, einschüchternde Wirkung auf den Rest der Ärzteschaft und die Bevölkerung durch Brandmarkung, Kriminalisierung und Existenzvernichtung, hat er erfüllt, das sollte man über der Freude, Dr. Witzschel wieder in Freiheit zu sehen, nicht aus dem Auge verlieren.
Nach wie vor fordern wir:Freiheit und volle Rehabilitierung von Dr. Bianca Witzschel!
Dieser Forderung sollte man durch Unterzeichnung folgender Petition Nachdruck verleihen: https://freiheit-für-bianca.de/index.php/erklaerung/
Spendenkonto des Ärztehilfswerks Weißer Kranich:Kontoinhaber: Förderverein Weißer KranichIBAN: DE56 7645 0000 0232 1701 91Betreff: »Schenkung für Bianca Witzschel«
*siehe dazu: Enthüllungen im US-Kongress: Fragwürdige Corona-Maßnahmen ohne wissenschaftliche Grundlage und zu Fauci siehe: Victor Kartin, Wie in Uncle Sam's Virenküche »Corona« gebastelt wurde, in KETZERBRIEFE 245