Audiatur et altera pars
Angesichts der tobsüchtigen bis tollwütigen Kriegshetze des Westblocks seien hier Präsident Putins Ansprachen an die Nation vom 21.2.2022 und vom 24.2.2022 in Auszügen wiedergegeben (seine historisch haltlosen, weil beschränkten Äußerungen zu Lenin möge der Interessierte selbst nachlesen; er sei in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen von Peter Priskil im Anhang des von ihm herausgegebenen Buches "Kronstadt, Texte von Lenin, Trotzki u.a.", S. 154–169, verwiesen, zu Lenin s. unten).
Unsere Leser seien außerdem auf die hochinteressante Stellungnahme der Berliner Freidenker zur fast pathologisch russophob zu nennenden Kriegshysterie in Hitlers Nachfolgestaat verwiesen.
Alle gegenwärtigen und zukünftigen Zensurmaßnahmen betreffend, rufen wir noch einmal den Art. 5 der so vielfach gebrochenen und geschändeten deutschen Verfassung in Erinnerung.
Grundgesetz Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Zu Präsident Putins Rede vom 24.2.2022 an das russische Volk zum Beginn der Militäroperation
Lenin zur Ukraine - ein frühes Dokument
Was Lenin wirklich zum "Problem Ukraine" im Vielvölkerstaat Rußland geäußert hat, geht mit nicht zu überbietender Klarheit aus dem nachfolgenden Dokument hervor. Es straft die Kläfferei des Westblocks über das "Völkergefängnis Sowjetunion" ebenso Lügen (wenigstens bis zu Lenins Tod 1924 und der sehr schnell danach einsetzenden Entmachtung Trotzkis) wie die leider sehr national beschränkten, kommunistenfeindlichen Äußerungen Putins, der, nach Trumps gefälschter Abwahl wieder ins Visier der kriegslüsternen Soros/Rockefeller-Bande und ihrer Vasallenanhängsel geraten, bedingungslose und ungeteilte Solidarität und Unterstützung verdient!
Zum Faksimile 'Lenin zur Ukraine'
(Prawda Juni 1917, Lenin Werke Bd. 25, S. 81f)