Bund gegen Anpassung
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Geburtenkontrolle – Arbeitszeitverkürzung – Gleichheit weltweit
August 2021

Justizverfolgung französischer Demonstranten aus dem Gelbwesten-Umfeld

Folgender Aufruf wurde uns von einem Leser der KETZERBRIEFE aus dem Umfeld der Gelbwestenbewegung zugeschickt.
Bitte schicken Sie eine Kopie Ihres Protestbriefes an uns.

Fordern Sie Freispruch für 18 Angeklagte, denen jetzt vor dem höchsten Gericht Frankreichs (Kassationshof) der Prozeß gemacht wird, weil sie Portraits von Macron abgehängt haben!

Rückblick: 2019/2020 hatten etwa 1100 Personen in 151 französischen Rathäusern die Portraits von Macron abgehängt. Es folgten drastische polizeiliche und juristische Repressionen, um diese Proteste schnell zu ersticken:

86 Durchsuchungen einschließlich Haussuchungen, 242 Verhöre, insgesamt 1467 Stunden Untersuchungshaft, juristische Verfahren gegen 83 Personen, angeklagt wegen »gemeinschaftlichen Raubes«, auch erschwerend »gemeinschaftlichen Raubes unter Anwendung von List«, teils auch »Verweigerung der DNA-Entnahme«. Diese Verfahren endeten oft mit Geldstrafen in Höhe von mehreren hundert Euro, meist auf Bewährung. Es kam auch zu einer Reihe positiver Entscheidungen: Im Namen der Meinungsfreiheit oder Berufung auf Notstandsnotwendigkeit gab es Freisprüche, gegen die die Staatsanwaltschaft jedoch Berufung einlegte. Aufgrund des Betreibens eines Abgeordneten der Regierungspartei LREM, Jean-Pierre Pont, mußte zudem der erste Richter, der es gewagt hatte, einen Freispruch auszusprechen, ein Disziplinarverfahren über sich ergehen lassen – glücklicherweise wurde dieser Richter (am Strafgericht Lyon) vom Vorwurf der Rechtsbeugung entlastet.

(https://www.lci.fr/planete/amendes-fermes-et-avec-sursis-pour-des-decrocheurs-de-portraits-d-emmanuel-macronjassans-
riottier-ain-anv-cop-21-2123959.html)

Gegenwärtig laufen die Verfahren gegen 18 Aktivisten (Gruppen aus dem Umfeld der Gelbwesten), die 2019/2020 in Rathäusern Frankreichs, ohne Gewalt anzuwenden, Macrons Konterfei abgehängt haben, um u.a. auf die sozialen Ungerechtigkeiten und die von der Regierung betriebene Massenverelendung aufmerksam zu machen.

  • Für 16 Macronbild-Abhänger hat die Verhandlung vor dem höchsten Gericht Frankreichs, dem Kassationshof, bereits stattgefunden, und die Urteilsverkündung wird am 22.9. erfolgen.
  • Für zwei weitere Angeklagte, Charles und Christine, die am 29.7.2019 gemeinsam im Lingolsheimer Rathaus ein Macron-Portrait abgehängt hatten, steht die Verhandlung noch aus, ein Termin ist bislang nicht bekannt. Beide waren zwar in erster Instanz – begründet mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung – freigesprochen worden (Straßburg, Ende 2020), aber die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen dieses Urteil ein, und das abgekartete Katz-und-Maus-Spiel der Justiz nahm seinen finsteren Lauf.

Am 30.6.2021 verurteilte das Berufungsgericht (Oberlandesgericht Colmar) Charles und Christine zu einer Bewährungsstrafe von 400 Euro. Das Berufungsgericht vertrat die Ansicht, daß die Berufung der Angeklagten auf das Recht, ihr Leben in einer gesunden Umwelt zu führen und ihrer Bürgerpflicht, wachsam auf Verletzungen der Grundrechte durch staatliche Instanzen aufmerksam zu machen, »kein strafbefreiendes Motiv« darstellten. Charles und Christine werden nun, wie die anderen auch, dieses Unrechtsurteil vor dem Kassationshof anfechten.

Der Staat des Augen ausschießenden, Hände zerfetzenden Macron empört sich über die »Majestätsbeleidigung«, die mangels eines Monarchen heutzutage jedoch keinen Straftatbestand mehr erfüllt, und rächt sich unter Zuhilfenahme willkürlicher, herbeigezerrter Paragraphen. Die Anklage gegen Charles und Christine lautet auf gemeinschaftlichen Raub, wobei man aber doch annehmen muß, daß der Bilderrahmen nicht wie unter Ludwig XIV. aus Gold gefertigt war?
(Aber wer weiß? Mit einem nur vom Parlament abgesegneten Jahresbudget von 90 Millionen Euro hat Frankreichs Präsident ein doppelt so hohes Budget wie die Queen, wobei die Ausgaben des Élysée-Palastes nicht vom Rechnungshof kontrolliert werden. Allein für Staatsbankette werden jährlich etwa eine Million Euro verpulvert. Ist das etwa kein Raub von Steuergeldern wie seinerzeit in Versailles? Jedem Arbeiter oder Angestellten wird nunmehr der Strom abgestellt, wenn er Ende des Monats die Rechnung nicht zahlen kann!)

Der Vergeltungsschlag gegen die Demonstranten, die es gewagt hatten, öffentlich wirksam auf ihre soziale Notlage aufmerksam zu machen, zielt auf ihre Existenzvernichtung. Die schlecht Verdienenden, Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit Bedrohten, die Ärmsten der Bevölkerung, sollen nun für ihre Proteste büßen, nachdem die Gelbwesten-Bewegung, ihre opferreichen Streiks, Proteste und Demonstrationen mit blanker Gewalt niedergeschlagen worden sind.

Die Mutigen, Ungehorsamen sollen gebrochen werden, um ein Exempel zu statuieren, und sie sollen zahlen: 400 Euro Bewährungsstrafe für ein abgehängtes Bildnis. Andere Gelbwestler erhielten Bußgeldbescheide in dreistelliger Höhe. Insbesondere im Umfeld der politisch Aktiven hagelt es saftige Geldstrafen, wobei ein perfides System der gestaffelten Strafverschärfung angewendet wird: z.B. beträgt das Bußgeld für Nichttragen einer Maske 135 Euro, erhöht sich im Wiederholungsfall innerhalb von 15 Tagen aber auf 1500 Euro, unter Umständen sogar auf 3750 Euro und 6 Monate Haft. Geahndet werden zudem nichtgenehmigte Demonstrationen, das Überschreiten der maximal erlaubten Anzahl von Personen bei Treffen etc.

Sorgen wir gemeinsam dafür, daß die Rechnung der Willkürherrschaft des französischen Staates von Macron und Konsorten nicht aufgeht! Öffentlichkeit tut not, sie ist der einzig wirksame Schutz gegen die infame Rachejustiz!
Unterstützen Sie die mutigen Macronbild-Abhänger! Ihre Sache ist gerecht, ihre Mittel sind legitim. Fordern Sie den Freispruch für die  Angeklagten (auf deutsch, französisch oder englisch):

Cour de cassation
5 quai de l’Horloge – TSA 70660
F – 75055 Paris Cedex 01
France

 

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