Kurz-Nachrichten aus Frankreich
Freispruch für Bordeaux-Gruppe!
Die 8 Angeklagten der Bordeaux-Gruppe, die 2019 in vier Rathäusern (im Departement Gironde), Macron-Portraits abgehängt hatten und zu Geldstrafen zwischen 250 und 600 Euro verurteilt worden waren (s. Ketzerbriefe 229), sind vom Berufungsgericht Toulouse freigesprochen worden – dies nach 4 durchgestandenen Gerichtsprozessen. Ihr Mut und Durchhaltevermögen hat auch ein bißchen angesteckt:
Nach Macrons ausfälligen verbalen Attacken gegen die Nichtgeimpften hat der Bürgermeister von Lavaurette (im Departement Tarn-et-Garonne), Nils Passedat, ein Macron-Portrait durch die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte sowie künstlerische Reproduktionen von »La Marseillaise« und »Marianne« ersetzt – solche Volksrepräsentanten wünscht man sich!
Zeitung ›L'Opinion Indépendante‹ 06/04/2022
Unter Anspielung auf eine zynische Äußerung Macrons (während der Einweihung eines Startup-Unternehmen-Campus, der Station F in Paris am 29. Juni 2017: »diejenigen, die Nichts sind«) veröffentlichte der mutige Bürgermeister am 6. April 2022 einen Brief mit dem Titel: »Offener Brief von denen, die Nichts sind, an Emmanuel Macron« um »allen eine Stimme zu geben, die sich in diesen fünf Jahren der Macron-Präsidentschaft in ihrer Staatsbürgerschaft beleidigt gefühlt haben, bevor sie dazu aufriefen, ihn … nicht zu wählen«.
Man würde sich wünschen, daß des Bürgermeisters entschlossene Haltung seinen wankelmütigen Mitbürgern Mut macht, immerhin zeitigten die französischen Parlamentswahlen bessere Ergebnisse als vergleichbare deutsche: besser für alle Nicht-Superreichen. Siehe den Artikel in der Nummer 233 der Ketzerbriefe: »Besser als in Deutschland: Fast die Hälfte der Franzosen will keine Scheiße mehr fressen!«
Weitere Gerichtsprozesse sind noch anhängig.
Am 18. Mai 2022 hat der Kassationsgerichtshofs (des höchsten Gerichts Frankreichs) aber leider die Verurteilung durch die Berufungsgerichte gegen 12 Macron-Abhänger aus Valence, Straßburg und Paris bestätigt. Diese sind somit rechtskräftig zu Geldstrafen zwischen 200 und 500 Euro, teils auf Bewährung, verurteilt. Sie wollen sich gegen dieses Unrechtsurteil nun wehren und ihren Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg bringen: schließlich sei die Meinungsfreiheit ein Recht, das von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert werde. Mal sehen... Aber vielleicht haben sie aufgrund des Ausgangs der französischen Parlamentswahlen dort ja wirklich eine (wenn auch nur kleine) Chance auf ein gerechtes Urteil, also Freispruch.
Wir wünschen ihnen viel Erfolg!