Bund gegen Anpassung
Bund gegen Anpassung
Geburtenkontrolle – Arbeitszeitverkürzung – Gleichheit weltweit
30. August 2024

Revisionsverhandlung im Schandurteil gegen Richter Dettmer

Prozess Dettmar

Zur Erinnerung: Im April 2021 – also mitten in der Coronerei, in der uns während mehr als zwei Jahre sämtliche essentiellen Grundrechte entzogen wurden – tat sich der Weimarer Familienrichter Christian Dettmer beispielhaft rechtsstaatlich hervor, indem er in einem Gerichtsentscheid die Masken-, Abstands-, und Testpflicht an zwei Weimarer Schulen verbot. Welch eine mutige Tat von dem Richter, einer Ausnahmeerscheinung seines Berufsstands!
Man erinnere sich (hoffentlich!) noch an die Bilder, wie Schulkinder im Winter bei weit geöffneten Fenstern ("Lüften! Lüften!!") dick eingemummt mit dem entpersönlichenden Zwangslappen im Gesicht vor sich hinfroren; dazu "paßten" die Polizeiüberfälle auf Kindergeburtstage, vor denen das Corona-Regime schändlicherweise nicht zurückschreckte (siehe Ketzerbriefe Nr. 225).
Der Polizei- und Justizapparat wurde daraufhin aktiviert, damit solch eine mutige Tat auf gar keinen Fall "Schule" mache: Es gab polizeiliche Durchsuchungen von Wohnungen und Büroräumen von Richter Dettmer, ferner bei dem Verfahrensbeistand der Kinder, einer Mutter sowie den Gutachtern. Handys, Computer und Unterlagen wurden beschlagnahmt! Das von Richter Dettmer gefällte Urteil zur Wahrung des Kindeswohls wurde aufgehoben und statt dessen gegen ihn selbst ein Verfahren wegen "Rechtsbeugung" eingeleitet. Im August 2023 fand das Verfahren gegen ihn in Erfurt statt, in dem ihm in einer Perversion der Logik, wie sie wohl nur "auf dem Boden der fdGO" gedeiht, vorgeworfen wurde, die Kinder seien für ihn nur "Mittel zum Zweck" gewesen, es sei ihm nicht um das Kindeswohl, sondern um "Zeichensetzung" gegen die "Corona-Regeln", mithin um "Rechtsbeugung" gegangen! Er wurde zu zwei (!) Jahren Gefängnis verurteilt. Angesichts dieser Unrechts- und Rachejustiz drängen sich einem die Worte des Malers Max Liebermann vor etwa 90 Jahren auf: Man kann gar nicht so viel essen, wie man kotzen möchte.
Richter Dettmer legte Revision gegen das Verfahren ein, die Staatsanwaltschaft ebenso, denn letztere fordert drei (!) Jahre Gefängnis.
Nun kam es am 28.8.2024 zur Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der Publikumsandrang war enorm, und so kam es, wie es kommen mußte: längst nicht alle, die sich ansehen wollten, wie nun der BGH entscheiden werde, kamen auch wirklich in das Hochsicherheitstrakt-ähnliche Gerichtsgebäude. Man habe eben nun einmal keinen größeren Raum, der mehr als 75 Plätze faßt. Auch eine live-Übertragung sei nicht möglich, da dazu das nötige Equipment nicht vorhanden sei (bei Personenerkennung klappt das komischerweise immer problemlos). Lange Schlangen, die höchstens im Schneckentempo vorankamen, erst an der Anmeldestelle, an der man seinen Paß abgeben mußte, um dann einen Besucherausweis für das hochheilige Gebäude erhielt. Nächste Schlange vor dem "Sicherheits-Check", an dem angeblich eine Person in 3 Minuten durchleuchtet wird, was aber in Wirklichkeit ewig dauerte. Aufkommende Unruhe bei der zu Recht empörten und schikanemäßig zum Besten gehaltenen Besuchermenge. Nur ein junges Bürschchen vom Lügengewerbe drängte sich frech vor der ganzen Schlange hindurch und wurde vom "Sicherheitspersonal" freundlichst behandelt, beide Seiten waren immer zu einem Scherzchen bereit. Gleichzeitig wurde die Anzahl von Polizisten immer mehr erhöht.
So konnten wir also wie viele andere, die teils von weither angereist waren, die Gerichtsverhandlung nicht verfolgen, deren Urteilsverkündung "im Namen des – ausgesperrten! – Volkes erfolgen wird. Wir erfuhren aber aus verschiedenen Portalen, daß das Urteil am 20. November verkündet werde (Az.: 2 StR 54/24) – dem durchsichtigen Kalkül folgend, daß mit der rausgeschundenen Zeit die Vergeßlichkeit zunehmen möge.
Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit ist also nach wie vor gefordert und darf nicht erlahmen.

 

Top