Teilerfolg: Verbot des COMPACT-Magazins ausgesetzt!
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute den Sofortvollzug des COMPACT-Verbotes teilweise ausgesetzt, was bedeutet, daß die Zeitschrift (der YouTube-Kanal COMPACT-TV taucht in der Pressemitteilung des Gerichts nicht auf) vorläufig wieder erscheinen kann.
Wir gratulieren Jürgen Elsässer und seinen Kollegen zu diesem Teilsieg im Kampf für die Presse- und Informationsfreiheit!
Allerdings darf nicht übersehen werden, daß das Bundesverwaltungsgericht nach seiner Pressemitteilung (die Entscheidung selbst liegt noch nicht vor) keinerlei Bedenken gegen den in Wirklichkeit skandalösen juristischen Winkelzug hat, ein Presseunternehmen oder einen Verlag einfach in einen "Verein" umzudefinieren und dann nach Vereinsrecht zu verbieten, wodurch angeblich kein Verfassungsbruch, nämlich die klare Verletzung von Art. 5 GG ("Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."), gegeben sein soll.
Wenn diese verfassungswidrige Rechtsverdrehung nicht klipp und klar zurückgewiesen wird, sind der Zensur und Vernichtung jeder unliebsamen Publikation Tür und Tor geöffnet.
Deshalb bleibt unsere Forderung weiterhin bestehen:
Vollständige Wiederherstellung der Presse- und Informationsfreiheit!
Weg mit dem Compact-Verbot, sowohl hinsichtlich des Magazins als auch des YouTube-Kanals COMPACT-TV!
Sofortige Rückgabe der beschlagnahmten Produktionsausrüstung und des sonstigen Vermögens (Konten, Bargeld und Privatbesitz)!
Vollständige Rehabilitierung und Entschädigung des COMPACT-Teams!