Bund gegen Anpassung
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Geburtenkontrolle – Arbeitszeitverkürzung – Gleichheit weltweit

Artikel

25. April 2022

»Wir modellieren im allgemeinen das, worum man uns bittet«

oder: wie werden Horrorszenarien zu Corona designt?

Durch den Krieg in der Ukraine sowie diverse »Lockerungen« der extremen Unterdrückungsmaßnahmen des Corona-Regimes scheint die ganze Coronerei etwas an ihrer Aktualität eingebüßt zu haben. Dem ist aber keineswegs so. Denn die momentanen Erleichterungen wie der weitgehende Wegfall der Nötigung, einen (Erstickungs-)Maulkorb zu tragen, oder den Arierausweis für alltägliche Unternehmungen wie Restaurantbesuch oder Kino griffbereit zu haben, die durch Einscannen desselben auch lückenlos nachverfolgt werden, können jederzeit »bei Bedarf« wieder abgeschafft werden und werden es sicherlich spätestens mit Beginn der ganz gewöhnlichen jährlichen herbstlichen Erkältungszeit auch. Vor allem aber darf man sich nicht darüber hinwegtäuschen lassen, daß diese temporären »Lebenserleichterungen« nur der Ablenkung von der ernsthaft unser gesamtes bisheriges Leben in die tiefste Finsternis eines technisierten Mittelalters stürzenden sogenannten »Zeitenwende« darstellen. In Frankreich, dessen Bürger in den letzten eineinhalb Jahren extrem gequält wurden, steht dieser Tage die für ganz Europa relevante französische Präsidentenwahl an, für die Pappnase Macron kein Risiko eingehen kann (siehe auch den Beitrag der Woche vom 17.04.2022), und in Deutschland (wie dem restlichen Europa mit wenigen Ausnahmen wie Kroatien und Serbien beispielsweise) muß die Bevölkerung auf den Kriegskurs eingeschworen werden, der eine extreme Verelendung und Minimierung des Lebensstandards mit sich bringt, der sich auch nicht mehr erholen wird. Die Vernichtung Rußlands als eigenständiger Staat ist das eigentliche Ziel, dann kann Uncle Sam respektive die 400 Familien der politischen Vorteilsnehmer endlich hemmungslos agieren. Oder wie das der »Philantrop« George Soros ausdrückte: »Was in der Ukraine passiert, ist mein bestes Projekt. Wir brauchen die Ukraine als Torpedo im Krieg gegen Rußland. Das Schicksal der Bürger dieses Landes interessiert uns überhaupt nicht«. Was für eine Verachtung muß die Soros-Rockefeller-Bande für all diejenigen haben, die sich ernsthaft einzureden versuchen, daß es um irgendwelche Menschenrechte, gar Staatssouveränität und Selbstbestimmung, harhar, ginge. Also müssen wir mindestens genauso illusionslos und zielstrebig sein wie die Feinde der Menschheit und ihre sowie ihrer spin doctors Vorgehensweise verstehen. Einen Propagandatrick führen wir im Folgenden vor; er ähnelt den von der PR-Firma Hill & Knowlton erfundenen Brutkastenbabies in Kuwait sowie den angeblichen irakischen Massenvernichtungswaffen, der ebenfalls von ihr erfundenen angeblichen serbischen Massenvergewaltigungen im ehemaligen Jugoslawien, den angeblichen Giftgaseinsätzen Husseins oder Assads etc., was in verblüffender Offenheit geäußert wird.

»Wir modellieren im allgemeinen das, worum man uns bittet« –

oder: wie werden Horrorszenarien zu Corona designt?

Seit nunmehr zwei unerträglichen Jahren werden wir täglich mit bis zum Erbrechen immer denselben Horrorszenarien bezüglich Corona bombardiert – Millionen Tote zu erwarten! Das Gesundheitssystem kollabiert! Überlastung der Intensivbetten! Triage! –, die uns treffen würden, wenn wir nicht immer scheußlichere Gefängnismaßnahmen und Maskenterror ertragen, selbstverständlich zu unser aller Sicherheit. Und jedesmal stellte sich hinterher heraus, daß nichts davon stimmte. Bereits am 20.3.2020 wartete beispielsweise der SPIEGEL mit Szenarien auf, in denen ohne »Schutzmaßnahmen« mit 700 000 Toten binnen weniger Monate zu rechnen sei, bei »moderaten Schutzmaßnahmen« mit 500 000 Toten und Kollabieren des Gesundheitssystems und bei einem Lockdown bis März 2021 mit immer noch 100 000 Toten. Im Kleingedruckten liest man dann zwar, daß »diese Modell-rechnungen mit diversen Unsicherheiten behaftet« seien und daß sich herausstellen könnte, daß die Sterberate statt bei 1 % nur bei 0,1 % läge (was sie auch tut, also ähnlich wie bei der Grippe), aber die suggestiven Graphiken haben sich ins Hirn gegraben, hinterlassen ihren sicheren Eindruck und sind gar nicht mehr so leicht wieder rauszukriegen.

Daß diese Horrorszenarien nur zur Angstmacherei und Durchsetzung des Corona-Gefängnisses dienen, ist schon lange evident. Aber wo bekommt man schon mal mit, wie das im Detail funktioniert? Hier ein Beispiel:

Die britische Zeitschrift »The Spectator« hatte seit einer Weile immer wieder die Modellrechnungen von SAGE (Scientific Advisory Group for Emergencies) – laut Wikipedia und Selbstdarstellung eine Gruppe von sog. »unabhängigen« Wissenschaftlern, die die englische Regierung seit 2009 (erstmals bei der Schweinegrippe) in Notfällen »berät«, um die »richtigen« Entscheidungen und »Maßnahmen« treffen zu können, und die somit exakt strukturparallel zu und genauso »weise« wie Drosten, Wieler und Co. ist – mit den realen Zahlen verglichen und dabei festgestellt, daß diese in allen Fällen und selbst bei »Best-Case-Szenarien« weit unter allen Modellrechnungen lagen.* Im letzten Fall bzgl. der sog. Omikron-Welle war dem Herausgeber der Zeitschrift, Fraser Nelson, aufgefallen, daß SAGE nur noch das »Worst-Case-Szenario« unter der Annahme, daß Omikron genauso tödlich wie Delta sei, mit bis zu 6000 Toten pro Tag (!), veröffentlicht hatte, was nur durch erhebliche neue »Maßnahmen« bis zum erneuten Lockdown zu verhindern sei, so der Ratschlag an die Regierung, und natürlich auch das, was die Wahrheitspresse der breiten Öffentlichkeit mal wieder präsentierte. Deshalb hatte er sich in einem Twitter-Gespräch an den Vorsitzenden des SAGE-Covid-Modellierungskomitees, den Epidemiologen Prof. Graham Medley, gewandt, um ihn zu fragen, warum er kein Szenario mit geringerer Virulenz einbezogen habe, da dies nach allen vorliegenden Daten zu Omikron doch sehr wahrscheinlich sei und dann die Zahl der hospitalisierten Covid-Patienten ohne weitere Einschränkungen laut der viel realistischeren Statistik von JP Morgan nur bei 33,6 % des Spit-zenswerts vom Januar 2021 läge. Hier der sich anschließende Twitter-Dialog** vom 18.12.2021: 

 

 

Hier die Übersetzung:

Graham Medley 4h

Was würde das bringen? Das ist keine schnippische Frage – ich möchte wirklich wissen, was die Entscheidungsträger Ihrer Meinung nach aus diesem Szenario lernen würden.

Fraser Nelson 3h

In dem von JP Morgan modellierten Szenario mit geringer Virulenz wären keine weiteren Be-schränkungen erforderlich, so daß Schaden für Wirtschaft und Gesellschaft abgewendet werden könnte. Darf ich fragen, warum Sie dieses weniger alarmierende (und durchaus plausible) Szenario nicht für erwähnenswert hielten? Wie Ihre Frage, eine wirkliche Frage...

Graham Medley 3h

Sie kennen die Antwort. So steht es in dem Papier. Wenn jemand eine Linie in ein Diagramm zeichnet, bringt das keine weiteren Informationen. Entscheidungsträger sind im allgemeinen nur an Situationen interessiert, in denen Entscheidungen getroffen werden müssen.

Fraser Nelson 3h

Vielleicht bin ich zu dumm, aber ich fürchte, ich kenne die Antwort nicht! Warum sollten Sie nicht – der Vollständigkeit halber – das Szenario hinzufügen, in dem Omikron weniger virulent ist und keine weiteren Einschränkungen erforderlich sind?

Graham Medley 3h

Ich meinte, Sie wissen, was passiert. Dieses Szenario sagt nichts aus. Die Entscheidungsträger müssen nicht entscheiden, wenn nichts passiert.

Fraser Nelson 3h

Danke, das hilft mir zu verstehen. Sie modellieren also ausschließlich schlechte Ergebnisse, die Ein-schränkungen erfordern, und lassen ebenso wahrscheinliche Ergebnisse weg, die keine Einschränkungen erfordern würden?

Graham Medley 1h

Wir modellieren im allgemeinen das, worum man uns bittet. Es gibt einen Dialog, in dem die politischen Teams mit den Modellierern diskutieren, was sie für ihre Politik benötigen. [Hervorhebung von uns]

Fraser Nelson 1h

Okay, Sie wurden also gebeten, schlechte Omikron-Ergebnisse zu modellieren, ohne einen Kommentar zur Wahrscheinlichkeit abzugeben?

Reg 20 m

Dieser ganze Austausch hat mich mit offenem Mund zurückgelassen. Wenn ich an all die Existenzen denke, die hier auf dem Spiel stehen, vor allem weil sie es nicht für nötig halten, genaue Ergebnisse zu modellieren, da die Regierung dadurch nicht zum Handeln veranlaßt wird. Verdammt skandalös.

Graham Medley

antwortet an @ratboy101203 @FraserNelson und 3 andere

Wir modellieren die Szenarien, die für Entscheidungen nützlich sind. [Hervorhebung von uns]

Fraser Nelson und »Reg« (wer immer das sein mag) scheinen ob der zynischen und offenen Antwort des ach so »unabhängigen« SAGE-»Wissenschaftlers« Medley perplex, dabei ist sie doch nur ein Beleg für die Prostitution der Wissenschaft zur Durchsetzung der weltweiten Corona-Diktatur, von der zu 80 % »N«GO-finanzierten W»H«O über SAGE bis RKI und Drosten, und mit genau denselben Mitteln und »Modellen«, die auch die bereits eingeläutete Klima-Diktatur belegen sollen.*** Wir aber sollten uns von diesen »Prognosen« und »Szenarien«, d.h. gezielten und standardisierten Lügen, nicht verrückt machen lassen, sondern den Austausch suchen, um gegen dieses gigantische Propagandagebäude resistent zu werden und es bekämpfen zu können.

 

* Siehe hierzu ein paar eindrückliche (teils bis März 2022 reichende) Beispiele unter: https://data.spectator.co.uk/category/sage-scenarios (besucht am 22.4.2022).

** Siehe: https://www.spectator.co.uk/article/my-twitter-conversation-with-the-chairman-of-the-sage-covid-modelling-committee (besucht am 22.4.2022).

*** Siehe dazu die ausgezeichnete Analyse von Bernie Lewin: Wie die Wissenschaftler der Welt für den »Klimawan-del« weichgeklopft wurden, 2. Auflage 2021, AHRIMAN

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21. April 2022

Grausame Kriegsverbrechen von
ukrainischen Milizen an russischen Kriegsgefangenen

Während sich der Westblock vor Krokodilstränen über die arme Ukraine kaum mehr halten kann, gleichzeitig aber zumindest in Deutschland unsere verdammt hart erarbeiteten Steuergelder in ungeheuerlicher Milliardenhöhe v.a. für Angriffswaffen (wie war das nochmals mit Art. 26 GG?!?) verpulvert werden, wobei unsere einst händchenhaltend den allgemeinen Frieden herbeigurrenden Friedenstäubchen der Friedensbewegung und der Grünen nun unverhohlen und ungebremst haßerfüllt die ärgsten Kriegstreiber gegen Rußland sind (1), was sogar das Freiburger Lokalblatt Badische Zeitung mit einer verblüffend treffenden Karikatur zu würdigen wußte, stößt man aufgrund fehlender objektiver Kriegsberichterstattung und einer äußerst rigiden Zensur, die man bislang als Markenzeichen des untergegangenen Ostblocks ausschrie, nur äußerst schwer auf die andere Seite darstellende Nachrichten. Zensur ist im elektronischen Zeitalter eher leichter anstatt schwerer geworden (allerdings bei erfolgreichem „Durchfressen" einer unerwünschten Nachricht auch schneller als auf dem früheren Post- oder persönlichen Schmuggelweg in Form von Kassibern zu umgehen). Einige Videos über ukrainische „Selbstjustiz“ durch Zurschaustellen von (echten oder angeblichen) „Plünderern“ an Laternenpfählen mit heruntergelassenen Hosen mittels Klebeband oder Plastikfolien, auf die dann Männer und auch besonders ausgiebig keifende Hausfrauen unerträglich lange mit Stöcken einhieben (ob es wirklich „nur“ Plünderer waren? Auf jeden Fall wurden auch Kinder und Roma-Familien der gleichen Tortur unterzogen, nur hatte man Letzteren noch die Gesichter grün angemalt... Dabei keift es hierzulande doch schon „Rassismus“ und „Faschismus“, wenn man sich in der Kneipe ein „Zigeunerschnitzel“ bestellt), waren aufgetaucht, fanden aber keine nennenswerte mediale Beachtung in den „Qualitätsmedien“. Auf ein anderes Video, das Kriegsverbrechen mittels extrem brutaler und grausamer Mißhandlungen und unwiederbringlich letaler oder verkrüppelnder Folterung russischer Kriegsgefangener zeigt, haben wir schon hingewiesen respektive auf unserer Seite zugänglich gemacht. Nun tauchten im April erneut Videos aus der Umgebung von Kiew auf, die die Bestialität und rohe Abgebrühtheit ukrainischer Truppen, teilweise wohl ukrainische Nationalisten der „Georgischen Legion“, die bereits während des Maidan-Putsches 2014 für ihre Exzesse bekannt war, zeigen. (2) Sie tragen die blaue Armbinde der Zugehörigkeit zu ukrainischen Truppen oder Kampfverbänden. Das Video zeigt Hinrichtungen und/oder die stattgefundenen Abschlachtungen von offenbar auf dem Rückzug von Kiew bei Dmytrivka, ca. 10km südwestlich von Bucha, Ende März in einen Hinterhalt geratenen russischen Soldaten, also echte Kriegsverbrechen nach der Genfer Konvention zur Behandlung von Kriegsgefangenen. Selbst die New York Times und andere internationale Medien mußten nach einigen Tagen widerwillig die Echtheit der Videos bestätigen, zu finden sind sie aber praktisch nirgends, höchstens ein paar Bilder oder völlig verpixelte Aufnahmen. Und die Ausdrucksweise der „Qualitätsmedien“ spricht für sich: da ist beispielsweise von einer „unrechtmäßigen Tötung" eines Soldaten die Rede oder von der immer noch recht harmlos klingenden „Hinrichtung eines russischen Soldaten durch Ukrainer“. Kein Wort über die Dialoge der Täter, über die grinsenden triumphierenden Fressen der Mörderbande, die stolz in die Kamera blicken und sich ihrer Straffreiheit gewiß sind wie die Hitlersche SS seinerzeit oder die neue SA („Antifa") hierzulande. Da keine Aufnahme mit Untertiteln zu den aufschlußreichen Gesprächsfetzen existiert, geben wir hier vorab einige Teile in Übersetzung wieder. Mindestens einem der toten russischen Kriegsgefangenen waren die Hände auf den Rücken gefesselt, was beweist, daß es die Ermordung Gefangener war; die Ukrainer werden sich kaum die Mühe gemacht haben, Gefechtstote hinterher zu fesseln.

April 2022

Raif Badawi endlich aus saudischem Foltergefängnis entlassen!

Nach 10 Jahren Haft und einer unbekannten Anzahl von Peitschenhieben wurde nun endlich am 12.3.2022 der saudische Blogger Raif Badawi aus der Haft entlassen. Sein einziges »Verbrechen« war sein öffentliches Auftreten für Säkularismus, Gleichberechtigung der Geschlechter sowie Demokratie gewesen, wofür er 2014 zu einer 10jährigen Haftstrafe, umgerechnet 238.000,-€ Geldstrafe sowie unüberlebbaren 1000 Peitschenhieben verurteilt worden war. Nachdem er an den ersten 50 öffentlich erteilten Peitschenhieben beinahe gestorben wäre, wurden die weiteren vorläufig ausgesetzt, allerdings war es bislang nicht zu erfahren, wie viele Hiebe er hinter verschlossenen Gefängnismauern in den langen Jahren doch noch zu erleiden hatte und wie sein Gesundheitszustand insgesamt ist. Darüber hinaus ist er mit einem 10jährigen Reise- und Publikationsverbot belegt worden, das bislang keineswegs aufgehoben ist und auch schon gar nicht wird, solange er nicht die für ihn unaufbringbare Summe von 238.000,-€ zahlen kann. Er kann also keineswegs zu seiner Frau und Kindern nach Kanada auswandern, sondern ist nach wie vor Gefangener eines der menschenverachtendsten Regimes der Welt, in dem religiöser Terror, ekelhafteste Sexualrepression und Frauenverachtung sowie Genitalverstümmelung Alltag sind. Trotz zahlreicher internationaler Proteste wurde ihm kein einziger demütigender, mörderischer Hafttag erlassen.

Tja, solch vorbildliche Handelspartner sind ganz nach dem Geschmack unserer kriegsgeilen Politiker jeder Couleur, der Gaskauf von handabhackenden Stinkemonarchen ist offenbar »politisch korrekter« respektive gewünschter als das Einhalten der Verträge mit dem sich gegen die NATO-Umzingelung wehrenden Rußland. Der Energieminister von Katar, al-Kaabi, konnte sich übrigens über die naive Milchmädchenrechnung unseres vor den USA kriechenden, ihr »dienen wollenden« Habeck bei dessen Anfrage nach Gasverkäufen zum Ersatz des russischen Erdgases nicht genug beömmeln. So führte er aus, daß das alles doch nur ein PR-Trick sei, um der Bevölkerung vorzugaukeln, daß man Sanktionen gegen Rußland problemlos verkraften könne (unter anderem ist das gesamte Gas aus Katar bis 2026 durch anderweitige, bereits bestehende Lieferverträge gebunden): »Zu sagen, ich kann heute auf Rußland verzichten und zu behaupten, Katar oder andere könnten das ersetzen, ist lächerlich. Das ist Blödsinn. Das wird nicht passieren.« Was für verächtliche Figuren zahlen wir doch mit unseren Steuergeldern!

12. April 2022

Butscha, das neue
Lügen-Srebrenica der NATO

Kaum wurden die Videos und Bilder der unter Bruch der Genfer Konvention über die Behandlung der Kriegsgefangenen von der ukrainischen Armee gefangenen und gefolterten russischen Soldaten, die man hinrichtete oder ihnen, gefesselt auf dem Boden liegend, mit Gewehrschüssen in die Beine so schwere Verletzungen zufügte, daß sie verbluteten oder unbehandelt nach wenigen Tagen zwangsweise starben, die man halbnackt bei Frost auf Pickups erfrieren ließ oder ihnen gefesselt die Gesichter zerschlug (siehe das Video auf unserer Seite), bekannt (1), tönten die "Qualitätsmedien" aus vollen Rohren, daß die russischen Soldaten auf ihrem Rückzug in einem Kiewer Vorort angeblich „Massaker an Zivilisten" begangen hätten. Diesen zeitlich abgestimmten Pingpong konnte man bereits seit Beginn der russischen Verteidigungsmaßnahmen gegen die NATO-Umklammerung beobachten: Hatte die russische Armee berichtet, daß zum wiederholten Mal die Evakuierung der Zivilisten aus Mariupol von ukrainischen Truppen durch Bruch der Waffenruhe verhindert worden war, tönten die „Qualitätsmedien“, die Russen hätten die Evakuierung verhindert, und kaum hatten die Russen von ukrainischem Terror gegen die Zivilbevölkerung in den östlichen Gebieten der Ukraine berichtet, trompeteten die „Qualitätsmedien“ in nicht enden wollenden Nachrichten über einen gezielten Luftangriff der russischen Armee auf eine angebliche Geburtsklinik, alles untermalt mit suggestivsten Bildern. Als hätte es keine Brutkastenlüge vor dem Angriff auf den Irak gegeben, keine Lügen über angebliche Massenvernichtungswaffen in demselben Irak und angebliche Giftgasattacken wiederum desselben Irak sowie Syriens auf ihre eigene Zivilbevölkerung, keine Fotos eines angeblich bosnisch-moslemischen Kriegsgefangenen in einem serbischen KZ, der sich hinterher als tuberkulöser Serbe auf freiem Fuß herausstellte, keine 2000 Gefechtstote in Srebrenica, die in 7000 ermordete moslemische Zivilisten verwandelt wurden etc. – kurzum, die Beispiele sind Legion, und sie entpuppten sich allesamt hinterher als dreist ausgestreute Lügen, was bei erfolgreicher imperialistischer US-Militärmission auch mindestens innerlich grinsend zugegeben wurde. Und das weiß jeder, denn natürlich weiß jeder immer alles, auch wenn er es nicht hören will.

Deshalb weiß auch spätestens jetzt der letzte Mohikaner, warum RT und Sputnik verboten wurden: Nicht "die Russen" haben in Butscha laut dem Biden-Knecht Scholz ein "Massaker" verübt, sondern offensichtlich ukrainische Nationalisten und Faschisten.

Hier die bezeichnenden Fakten, die wir nicht wissen sollen:

Am 30.3.2022 haben sich die russischen Streitkräfte aus dem Kiewer Vorort Butscha zurückgezogen, was der Bürgermeister desselben am nächsten Tag, dem 31.3.2022, in einem Interview freudestrahlend bestätigte. In diesem und in einem weiteren Interview am 1.4.2022 ließ er kein einziges Wort über die zu diesem Zeitpunkt angeblich laut Angaben des Pentagon (!) schon zwei Wochen überall auf den Straßen Butschas liegenden Leichen fallen! (2)

Die ukrainische Polizei hat ihren Einzug in Butscha gefilmt. Der 8minütige Videobericht, welchen sie am 4.4.2022 ins Netz stellten, zeigt die Straßen von Butscha, zerstörte Fahrzeuge und Zerstörungen an einzelnen Häusern, aber keine einzige Leiche! Es finden mehrere Interviews mit Zivilisten aus Butscha statt, aber auch darin wird das sogenannte "Massaker" mit keinem einzigen Wort erwähnt. (Inzwischen hat dieses harmlose Video in Youtube eine Altersbeschränkung (?!) und kann nur noch mit Anmeldung angeschaut werden; in seltenen Fällen findet man noch einen Umweg.)

Dafür hört man in einem Video eines gewissen Korotkikh, einem bekannten Asov-Faschisten, veröffentlicht unter dem Titel: "BOATSMAN BOYS in Butscha" einen kurzen Dialog: "Da sind Jungs ohne blaue Armbinde, können wir auf sie schießen?" – "Scheiße, ja". (3) Den Schlüssel zu der Armbindenfarbe liefert ein Artikel auf dem ukrainischen Nachrichtenportal Lb.ua vom 2.4.2022 mit der bezeichnenden Überschrift "Special Forces Regiment SAFARI Begins Clearing Operation in Bucha from Saboteurs and Accomplices of Russia – National Police". (4) Blaue Armbinden tragen Angehörige der ukrainischen Streitkräfte und ihre Sympathisanten. Weiße Armbinden tragen russische Soldaten und ihre Sympathi-santen. Die Leichen, die uns so verdammt spät als Opfer des angeblich "russischen Massakers" präsentiert wurden, trugen, wie die Aufnahmen des Kriegsreporters Alexander Koz belegen, keine oder weiße Armbinden... (5)

Da die Butscha-Lüge sich inzwischen herumzusprechen beginnt, wurde das nächste "russische Massaker", das noch viiieel schlimmer sein soll, aus dem Ärmel gezaubert, und weitere sind offensichtlich in Vorbereitung (weshalb wohl der dringende Appell ukrainischer Behörden an alle Bürger im Donbass, zu fliehen, so lange es noch geht?!?), um den Russen angehängt zu werden.

Wir empfehlen die Dokumentationen von Thomas Röper im Anti-Spiegel, der die Aufgabe "audiatur et altera pars" – gehaßt von den Vertretern der Gewalt und Lüge – in vorbildlicher Weise erfüllt. (6)

 

____________________________

(1) Diese Informationen wurden über RT, Sputnik oder den Anti-Spiegel bekannt, von denen die beiden ersteren zu diesem Zeitpunkt unter erneutem Bruch unserer Verfassung, diesmal des bereits so häufig geschändeten Art. 5 GG, verboten worden waren, aber im Internet alternative Möglichkeiten aufgetan hatten. Genaueres dazu in unserem Beitrag zur Woche "Weg mit dem schändlichen Verbot von RT und Sputnik!" vom 11.4.2022.
(2) https://youtu.be/ItpCmtDawhw
(3) https://www.youtube.com/watch?v=Dl3qnVFuw4c
(4) Klicken Sie hier
(5) https://unser-mitteleuropa.com/ukrainekrieg-das-fake-news-maerchen-des-massakers-von-bucha/6https://www.anti-spiegel.ru
(6) https://www.anti-spiegel.ru

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11. April 2022

Weg mit dem schändlichen Verbot
von RT und Sputnik!

Wiederherstellung der Presse- und Informationsfreiheit statt der verfassungswidrigen EU-Zensur!

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Art. 5 Abs. 1 GG

Der Ministerrat der EU hat am 1. März 2022 eine Verordnung und einen außenpolitischen Beschluß (1) über das Verbot der russischen Online-Medien RT und Sputnik erlassen, mit der in seit Hitler, Franco und Salazar in Europa beispielloser Weise das verfassungsmäßige Recht der Presse-, Rundfunk- und Informationsfreiheit gebrochen worden ist. Mit dieser Verordnung und dem (weitgehend wortgleichen) Beschluß wurden die darin namentlich aufgeführten Medien RT – Russia Today English, RT – Russia Today UK, RT – Russia Today Germany, RT – Russia Today France, RT – Russia Today Spanish und Sputnik in der gesamten EU verboten und alle ihnen von EU-Mitgliedstaaten erteilten Rundfunklizenzen ausdrücklich annulliert. Es handelt sich damit sowohl um ein komplettes staatliches Verbot der von diesen Medienunternehmen publizierten Online-Presse als auch aller ihrer Rundfunkangebote, also insbesondere ihres Internet-TV. Um mit diesem Verbot im EU-Gebiet eine hermetische, an Orwells Wahrheitsministerium erinnernde Abgeschottetheit gegen russische Informationsquellen herzustellen, hat die EU-Kommission zudem mit einer Rundmail vom 4. März die Betreiber von Suchmaschinen (wie z.B. Google) angewiesen, dafür zu sorgen, daß „alle Inhalte von RT und Sputnik einschließlich beschreibender Kurztexte, Bildelemente oder Links zu diesen Websites nicht in den Nutzern innerhalb der EU angezeigten Suchergebnissen erscheinen“. Die Betreiber von „sozialen Medien“ (wie z.B. Facebook oder Twitter) werden in der Rundmail angewiesen, ihre „Nutzer daran zu hindern, jeglichen Inhalt (im weiten Sinne) von RT und Sputnik zu verbreiten“; außerdem heißt es: „Was Posts von Privatpersonen angeht, die Inhalte von RT und Sputnik wiedergeben, so dürfen solche Posts nicht veröffentlicht werden und sind, falls schon veröffentlicht, zu löschen“.

Es kann angesichts dieses ungeheuerlichen Eingriffs der EU-Regierungsbürokratie in die Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit nicht darum gehen, ob man die Inhalte von RT und Sputnik ablehnt oder schätzt oder welche Meinung man über den Krieg in der Ukraine hat. Diese Fragen werden wir darum hier nicht kommentieren. Entscheidend ist einzig und allein, daß die EU nicht das Recht besitzt, Online-Zeitungen oder Rundfunksender zu verbieten, die in den Mitgliedstaaten die Verfassungsgarantie der Presse- und Rundfunkfreiheit genießen, und damit illegal gehandelt hat...  

Daß dies der springende Punkt ist, bestätigt ein Blick auf das fadenscheinige Rechtskonstrukt, mit dem die EU-Organe, also Ministerrat und Kommission, ihren staatsstreichartigen Verfassungsbruch zu bemänteln versuchen: Als Rechtsgrundlage nennt ihre Zensurverordnung den Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), und als Begründung, die Staatschefs der EU-Staaten („Europäischer Rat“) hätten die „militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine aufs schärfste verurteilt“ und deshalb von den EU-Organen gegen Rußland „ein weiteres Paket von gegen Einzelpersonen gerichteten und wirtschaftlichen Sanktionen“ verlangt und sie beauftragt, die „Widerstandsfähigkeit der Union“ gegen „Bedrohungen“ wie „Propaganda“ und „Desinformation“ weiter zu stärken. Sodann wird ausgeführt, RT und Sputnik betrieben unter Kontrolle der russischen Staatsführung „Propagandaaktionen“, die „eine erhebliche und unmittelbare Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union“ darstellten, und weiter: „Diese Medien spielen eine maßgebliche Rolle, um die Aggressionen gegen die Ukraine mit Nachdruck voranzutreiben und zu unterstützen und die Nachbarländer der Ukraine zu destabilisieren“.

Hier fällt auf den ersten Blick auf, daß das freie Wort als unmittelbare Bedrohung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit eingestuft und überdies der Beteiligung an einem Krieg („Vorantreiben der militärischen Aggressionen Rußlands gegen die Ukraine“), zumal einem zwischen Drittstaaten, gleichgestellt wird. Das freie Wort, wenn RT und Sputnik es gebrauchen, soll also zum einen eine unmittelbare Gefahr für die Rechtsordnung und den Rechtsfrieden innerhalb der EU bilden und zum anderen durch seine Wirkung auf das europäische Publikum eine gefährliche Kriegswaffe gegen die Ukraine sein, und das, obwohl es in der EU tausendmal mehr und tausendfach stärkere Sender und Printmedien gibt, die jedes Wort von RT oder Sputnik mühelos mit tausend eigenen kontern und damit seine Wirkung, falls es lügenhaft gewesen sein sollte, in eine sofortige und bis ins letzte Dorf bekannte Blamage für diese verwandeln können. Das ist so willkürlich und abwegig, daß sich unweigerlich die Erinnerung an Hitlers „Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen“ vom 1. September 1939 aufdrängt, welche das „Abhören ausländischer Sender“ seinerzeit mit folgender Begründung verbot: „Im modernen Krieg kämpft der Gegner nicht nur mit militärischen Waffen, sondern auch mit Mitteln, die das Volk seelisch beeinflussen und zermürben sollen. Eines dieser Mittel ist der Rundfunk. Jedes Wort, das der Gegner herübersendet, ist selbstverständlich verlogen und dazu bestimmt, dem deutschen Volk Schaden zuzufügen. Die Reichsregierung weiß, daß das deutsche Volk diese Gefahr kennt, und erwartet daher, daß jeder Deutsche aus Verantwortungsbewußtsein heraus es zur Anstandspflicht erhebt, grundsätzlich das Abhören ausländischer Sender zu unterlassen. Für diejenigen Volksgenossen, denen dieses Verantwortungsbewußtsein fehlt, hat der Ministerrat für die Reichsverteidigung die nachfolgende Verordnung erlassen.“ Es sei dem Urteil des Lesers überlassen, einen grundsätzlichen (also z.B. nicht nur durch den damals geringeren Stand der Technik bedingten) logischen oder moralischen Unterschied zwischen der jetzigen Verordnung des EU-Ministerrats und der damaligen des deutschen Ministerrats für die Reichsverteidigung zu finden.

Als nächstes fällt die gewählte Rechtsgrundlage auf, also der Art. 215 AEUV, bei dem es sich um einen der berüchtigtsten des gesamten Lissabonner Vertrages handelt. Da dies vielen Lesern nicht bekannt ist, sei es hier kurz erläutert: Vor Lissabon ermächtigte dieser Artikel (damals noch Art. 301 EG-Vertrag) nur zu Wirtschaftssanktionen gegen Staaten, aber in Lissabon fügte man ihm einen tückischen Absatz 2 an, der zu etwas ganz anderem ermächtigt, nämlich zur Proskription von Privatpersonen (auch juristischen wie Unternehmen), welche die Propagandasprache (und auch der AEU-Vertrag selbst) „Einfrieren von Vermögen“ oder „restriktive Maßnahmen“ nennt. Die dagegen sachgerechte Bezeichnung „Proskription“ stammt vom lateinischen proscriptio („öffentliche Bekanntmachung“), das im alten Rom die durch ausgehängte Tafeln erfolgende Bekanntgabe von Ächtungen politischer Gegner bezeichnete. Der Geächtete stand damit außerhalb des Gesetzes, sein Besitz wurde beschlagnahmt, niemand durfte ihm helfen, und jeder durfte ihn töten. Mit Ausnahme von letzterem führten die monopolistisch gewordenen USA die Proskription gegen Ende des 20. Jahrhunderts wieder ein und zwangen sie ab 2001 mittels des WTC-Attentats der ganzen Welt auf, und zwar unter dem Vorwand der „Terrorismusbekämpfung“; statt Bekanntmachungstafeln gibt es heute freilich elektronische Schwarze Listen, und statt „proskribiert“ sagt man darum heute anglisierend „gelistet“. „Gelistete“ sind praktisch rechtlos, ihre Geldmittel sind meistens beschlagnahmt („eingefroren“), sie kommen nicht an ihr Konto, jeder Vertrag mit ihnen ist ungültig, sie sind also wirtschaftlich entmündigt und müssen für jede kleine Barauszahlung bei ihrem staatlichen Vormund, meist irgendeine „Terrorismusbekämpfungsstelle“, betteln; „gelistete“ Unternehmen sind ruiniert. Einmal unter diesem Vorwand weltweit, z.B. durch UNO und EU, wieder eingeführt, wurde die Proskription sogleich auch auf Privatpersonen ausgeweitet, den man einen „Terrorismusverdacht“ nicht anhängen kann oder will, die aber dafür irgendeine Funktion in oder auch nur Loyalität gegenüber einem den USA mißliebigen Staat aufweisen. Proskriptionen der letzteren Art (also ohne Terrorismus-Vorwand) sind seit Beginn des Kriegs in der Ukraine gegen russische Staatsangehörige in frenetischer Weise ausgeweitet worden, und damit sich der Leser besser vorstellen kann, was das bedeutet, sei hier auszugsweise ein Zeitungsartikel eingeschoben, in dem jüngst die FAZ (v. 30.3.) unter der höhnischen Überschrift „Milliardär braucht Geld zum Essen“ über eines der russischen Proskriptionsopfer feixte:

Natürlich setzt die Westblock-Presse hier auf niedrigen Russenhaß und Sozialneid („har, har, der Putin-Kumpel und Prasser, kann ruhig mal 'n bißchen abspecken und 'nen paar Schritte zu Fuß gehen“), aber Tatsache bleibt, daß hier ein ausländischer Staatsbürger, der gegen kein Gesetz seines Gastlandes verstoßen hat und dessen Heimatstaat sich mit diesem nicht einmal im Kriegszustand befindet, durch willkürliche Regierungsentscheidung seiner elementarsten Grundrechte und eines menschenwürdigen Lebens beraubt worden ist, und wie er viele, viele andere unschuldige Menschen in der US-beherrschten Welt ebenso (2).

Diese Verhängung des „bürgerlichen Todes“ über Privatpersonen oder -unternehmen durch Behördenbescheid wird seit Lissabon auf zwei Bestimmungen in den EU-Verträgen gegründet (vor Lissabon praktizierte die EU sie einfach ohne Rechtsgrundlage), nämlich Art. 75 AEUV, wenn man dem Opfer eine „Unterstützung von Terrorismus“ anhängt, und Art. 215 AEUV, wenn man es wegen Verbindung oder auch nur Loyalität zu einem der US-Regierung mißliebigen Staat entrechten will. Im verschleiernden (also absichtlich unverständlichen) EU-Jargon heißt es in Art. 215 AEUV, daß „restriktive Maßnahmen“ (= Proskriptionen) gegen Privatpersonen zulässig sind, sobald „ein nach Titel V Kapitel 2 des Vertrags über die Europäische Union erlassener Beschluß dies vor[sieht]“ (3). Im Klartext bedeutet dies zweierlei: Proskriptionen nach diesem Artikel sind Teil der ganz woanders geregelten „Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“ (lt. EU-Abkürzungsfimmel: GASP), also der Außen- und Militärpolitik, und die einzige Voraussetzung für sie ist, daß der Ministerrat einen außenpolitischen Beschluß (nach Art. 29 EUV) faßt, mit dem er sich selbst zu solchen Proskriptionen ermächtigt. Und da Art. 215 AEUV diejenige Bestimmung ist, auf die der Ministerrat jetzt das Verbot von RT und Sputnik gestützt hat, hat er am selben Tag, an dem er die Verordnung über dieses Verbot erließ, auch die kuriose Formalität erfüllt, daneben einen außenpolitischen Beschluß zu erlassen, in dem praktisch das Gleiche steht wie in der Verordnung.

Das bedeutet, daß RT und Sputnik nun auf einer Schwarzen Liste mit der Maßgabe stehen, daß kein technischer „Betreiber“ die Sendung der Inhalte von RT oder Sputnik auf welchem Wege auch immer (Internet, Kabel, Satellit o.a.) ermöglichen oder erleichtern darf; außerdem sind „sämtliche Aktivitäten“ untersagt, die dies Sendeverbot „umgehen“. Anders als die meisten Opfer der Schwarzen Listen dürfen RT und Sputnik damit wohl gnädigerweise weiter am bürgerlichen Rechtsverkehr teilnehmen, also z.B. auf ihre Bankkonten zugreifen oder Gebäude anmieten, ja sie dürfen sogar recherchieren und schreiben, aber sie sind von jeglicher Verbreitung ihrer Inhalte komplett ausgeschlossen, denn kein Betreiber darf diese Inhalte versenden. Diese Verbote an die „Betreiber“ sind weit und vage (niemand weiß, was alles die EU-Kommission als „Umgehung“ verfolgen will – das steckt hinter ihren Drohmails an Google, Facebook usw.), aber zugleich drakonisch, denn ihre Überschreitung wird strafrechtlich verfolgt (in Deutschland meist nach dem Außenwirtschaftsgesetz). Außerdem bedeutet Art. 215 AEUV als „Rechtsgrundlage“, daß der EU-Ministerrat diese Verbote völlig nach seinem Belieben erlassen konnte, denn der Artikel verlangt dafür ja keinerlei objektive Voraussetzung, sondern wie gesagt nur, daß derselbe Rat gleichzeitig einen Beschluß über seinen außen- und militärpolitischen Kurs erläßt, mit er dem sich selbst ermächtigt, bestimmte natürliche oder juristische Personen durch seine Schwarzen Listen zu entrechten; das Europäische Parlament wird dazu nicht einmal angehört, sondern nur „unterrichtet“.

Zum ersten Mal ist damit das berüchtigte und verfassungswidrige EU-Instrument der Schwarzen Listen angewandt worden, um mißliebige Presseorgane und Rundfunksender innerhalb der EU zum Schweigen zu bringen. Dies bildet eine neue Qualität: Obwohl Art. 215 AEUV „nur“ zu Wirtschaftssanktionen gegen Drittstaaten sowie Entrechtung und Ausplünderung von gegenüber diesen loyalen Privatpersonen ermächtigt, ist die Vorschrift jetzt genutzt worden, um innenpolitisch die Presse- und Rundfunkfreiheit zu zerstören und eine staatliche Zensur gegen mißliebige Informationsquellen einzuführen. Neben RT und Sputnik sind damit jetzt die Opfer der Schwarzen Listen wir alle, rund 450 Millionen Europäer in 27 Ländern, denen man unter dem Deckmantel von „Wirtschaftssanktionen gegen Rußland“ verbietet, sich über einen Krieg, an dem offiziell nicht einmal ein EU-Land beteiligt ist, aus Quellen in beiden kriegführenden Staaten zu unterrichten. Weil der EU-Ministerrat eine bestimmte Außenpolitik gegenüber Rußland verfolgen will, nutzt er also seine außenpolitische Proskriptionsermächtigung, um Hunderte Millionen EU-Bürger zu entmündigen, indem er ihnen das Lesen, Hören und Sehen russischer Medien verbietet. Die Proskription war von Anfang an ein Karzinom im europäischen Recht, aber wir sehen am neuartigen Verbot von RT und Sputnik, daß sie nach und nach die gesamte Rechtsordnung verkrebst. Nach der Logik dieses Verbots lassen sich natürlich auch zahlreiche andere „restriktive Maßnahmen“ der EU-Staatschefs (sie allein haben das EU-Oberkommando, Ministerrat und Kommission führen nur aus) gegen Privatpersonen ausdenken, die ihnen ihre Außen- und Kriegspolitik erleichtern, z.B. das Verbot der praktisch letzten unabhängigen deutschsprachigen Informationsquelle aus Rußland, der ausgezeichneten Website „Anti-Spiegel“ des in Petersburg lebenden deutschen Journalisten Thomas Röper (Art. 215 Abs. 2 AEUV beschränkt die Proskription nicht auf Nicht-EU-Angehörige), oder Einreise- und Redeverbote für den russischen Standpunkt positiv würdigende Politiker, Schriftsteller und Künstler oder auch Publikationsverbote für mißliebige inländische Medien wie z.B. die vorliegende Website, oder für Verlage, und vieles andere – die einmal eingeschlagene schiefe Bahn ist bekanntlich endlos...

Um den Ausgangsgedanken zu Ende zu führen: Daß Art. 215 AEUV erstmals sogar gegen seinen eigenen Wortlaut, nämlich innenpolitisch statt außenpolitisch, angewandt wurde, zeigt zwar eine neue Qualität, ist allerdings rechtlich ebenso irrelevant wie die Frage, ob die Nürnberger Gesetze entsprechend oder entgegen ihrem Wortlaut angewandt wurden. Die Vorschrift ist vielmehr insgesamt verfassungswidrig, da unser Grundgesetz einen derartigen behördlichen Entzug der Grundrechte in jedem Fall und jedem Kontext untersagt. Das EU-Verbot von RT und Sputnik ist – neben der schwerwiegenden Mißachtung weiterer Grundrechte, z.B. der Eigentumsgarantie – eine eklatante Verletzung von Art. 5 GG, der die Presse- und Rundfunkfreiheit sowie die Informationsfreiheit gewährleistet und die Zensur untersagt. Und, auch wenn unsere Unisono-Presse und ihre professoralen „Experten“ noch so laut und unablässig das Gegenteil tönen: Das Grundgesetz hat Vorrang vor EU-Recht, d.h., grundgesetzwidrige EU-Vorschriften sind nichtig und dürfen von deutschen staatlichen Stellen nicht angewandt werden. Denn EU-Recht gilt für Deutschland nur, weil und soweit das Grundgesetz dies erlaubt, und eine Ermächtigungsgrundlage ist logischerweise immer höherrangig als die Rechtsnormen, zu deren Anwendung sie ermächtigt. (4)

Abschließend sei darum erneut unterstrichen: Es geht nicht darum, was man vom Krieg in der Ukraine hält oder wie man RT oder Sputnik findet, sondern es geht einzig und allein um die Verteidigung der Presse-, Rundfunk- und Informationsfreiheit gemäß Art. 5 Grundgesetz. Wenn diese nicht geleistet wird, geht der Krebs der Schwarzen Listen der EU, ihrer Zensur und geheimen Proskriptionen weiter, und für die Aufgabe, ihn zu stoppen, müssen alle Anhänger des Grundgesetzes zusammenstehen, egal wie heftig ihre Ansichten zum Thema Ukraine auseinandergehen mögen. Weg mit der schändlichen Zensur gegen RT und Sputnik!

 

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(1) Beide bilden den einzigen Inhalt der Ausgabe L 65 vom 2. März 2022 des Amtsblatts der Europäischen Union, die im Internet nachlesbar ist.

(2) Das Ausmaß und die menschenverachtende Bösartigkeit der Schwarzen Listen im US-Block können wir hier nicht weiter schildern, aber als ausführliches Anschauungsmaterial verweisen wir auf das Interview mit dem bekannten philippinischen Oppositionsführer Prof. José Maria Sison in unserer Zeitschrift Ketzerbriefe (Nr. 138 v. März/April 2007), der ebenfalls einer EU-Proskription zum Opfer fiel. Einen informativen Überblick über die Einführung der modernen Proskription durch die EU auf US-Befehl findet der Interessierte bei Max Roth, Moloch’s Ableger, 2. Aufl. 2016 (Ahriman-Verlag), S. 130-148.

(3) Es gibt ja zwei geltende Gründungsverträge, den Vertrag über die Europäische Union (EUV), in dem sich die „GASP“ findet, und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), in dem die beiden Proskriptionsermächtigungen verborgen sind. Diese chaotische Aufspaltung rührt daher, daß man den Inhalt der sog. „Europäischen Verfassung“, als die Franzosen und Niederländer dieselbe 2005 per Volksabstimmung abgelehnt hatten, in zwei verschiedenen Verträgen versteckte, die man dann entgegen dem erklärten Volkswillen durch die Parlamente beider Länder absegnen ließ.

(4) Für näher Interessierte: Der 1992 hastig in es eingefügte Art. 23 kann natürlich nicht das gesamte Grundgesetz liquidieren, was er bei einem aus ihm hergeleiteten Anwendungsvorrang des EU-Rechts aber unweigerlich täte; auch diesen, in Sachen EU grundlegenden Punkt findet man näher und leicht verständlich ausgeführt im genannten Buch von Max Roth (dort S. 60-70).

Zum Artikel als PDF

3. März 2022

Audiatur et altera pars

Angesichts der tobsüchtigen bis tollwütigen Kriegshetze des Westblocks seien hier Präsident Putins Ansprachen an die Nation vom 21.2.2022 und vom 24.2.2022 in Auszügen wiedergegeben (seine historisch haltlosen, weil beschränkten Äußerungen zu Lenin möge der Interessierte selbst nachlesen; er sei in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen von Peter Priskil im Anhang des von ihm herausgegebenen Buches "Kronstadt, Texte von Lenin, Trotzki u.a.", S. 154–169, verwiesen, zu Lenin s. unten).

Unsere Leser seien außerdem auf die hochinteressante Stellungnahme der Berliner Freidenker zur fast pathologisch russophob zu nennenden Kriegshysterie in Hitlers Nachfolgestaat verwiesen.

Alle gegenwärtigen und zukünftigen Zensurmaßnahmen betreffend, rufen wir noch einmal den Art. 5 der so vielfach gebrochenen und geschändeten deutschen Verfassung in Erinnerung.

Grundgesetz Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Zu Präsident Putins Rede an die Nation vom 21. Februar 2022 zur Anerkennung der Republiken Donezk und Lugansk in Auszügen

Zu Präsident Putins Rede vom 24.2.2022 an das russische Volk zum Beginn der Militäroperation

Zum Beitrag des Deutschen Freidenker-Verbandes e.V., Landesverband Berlin: "Zur Demilitarisierung und Entnazifizierung der Ukraine"

Lenin zur Ukraine - ein frühes Dokument

Was Lenin wirklich zum "Problem Ukraine" im Vielvölkerstaat Rußland geäußert hat, geht mit nicht zu überbietender Klarheit aus dem nachfolgenden Dokument hervor. Es straft die Kläfferei des Westblocks über das "Völkergefängnis Sowjetunion" ebenso Lügen (wenigstens bis zu Lenins Tod 1924 und der sehr schnell danach einsetzenden Entmachtung Trotzkis) wie die leider sehr national beschränkten, kommunistenfeindlichen Äußerungen Putins, der, nach Trumps gefälschter Abwahl wieder ins Visier der kriegslüsternen Soros/Rockefeller-Bande und ihrer Vasallenanhängsel geraten, bedingungslose und ungeteilte Solidarität und Unterstützung verdient!

Zum Faksimile 'Lenin zur Ukraine'

(Prawda Juni 1917, Lenin Werke Bd. 25, S. 81f)

6. Februar 2022

Fakten zum geplanten Angriff
auf Rußland

»Look how close they put their country to our military bases«
Von Anfang an diente die Corona-Diktatur mit ihren Ausgangssperren, Versammlungsverboten und Warteschlangen vor Bäckerei und Apotheke auch der Vorbereitung des Angriffskriegs gegen Rußland. Nach zwei Jahren faktischem Kriegsrecht ist es nun soweit: Von Finnland über die Ostsee, Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Rumänien, Bulgarien und die Türkei bis zum Schwarzen Meer ist Rußland mit seiner Hauptstadt eingekreist von den gefechtsbereiten Truppen, Raketen und Flugzeugen des riesigsten Militärblocks der Welt, dessen Rüstungsausgaben 2021 18mal so hoch waren wie die Rußlands (NATO: 1174 Mrd. Dollar, Rußland: 65 Mrd.). In Polen und Rumänien haben die Amerikaner, angeblich zur Raketenabwehr, Aegis-Abschußrampen aufgestellt, die mit nuklearen Cruise Missiles beladen werden können, Reichweite: 2400 km. In Büchel (Eifel), Kleine Brogel (B), Volkel (NL), Aviano (I) und Inçirlik (TR) lagern sie ihre B61-Wasserstoffbomben, die die Überschalljets ihrer EU-Hilfstruppen nach Rußland tragen sollen, jährlich geübt im geheimen Großmanöver Steadfast Noon. Direkt an Rußlands Grenzen üben Flugzeuge und Schiffe der NATO Tag für Tag den Angriff auf russische Kasernen und Kommandozentren, im letzten Jahr häufiger denn je: Im Schwarzen Meer führten die NATO-Flotten 2021 doppelt so viele Manöver durch wie 2020 (15 gegenüber 8), über seinen Küsten die strategischen US-Bomber 92 Übungsflüge (2020: 78), auf denen sie die geplanten Abschußlinien für ihre bunkerbrechenden oder nuklearen Cruise Missiles abfliegen und sich der russischen Grenze bis auf 15 km (!) nähern. Am 23. Juni fuhr das britische Kriegsschiff Defender, begleitet von einem amerikanischen Spionageflugzeug, auf persönlichen Befehl von Premierminister Johnson in die russischen Krimgewässer ein und drehte erst um, als ihm nach 3 km ein russischer Kampfjet einen Bombenteppich vor den Bug warf; gleich am nächsten Tag schickte die NATO eine niederländische Fregatte hinterher, die erst nach stundenlangen Scheinangriffen durch russische Jagdflugzeuge wenigstens vor der Grenze abdrehte. Ihre militärischen Spionageflüge über dem Schwarzen Meer steigerte die NATO 2021 gegenüber dem Vorjahr von 436 auf 710, also zwei täglich.

August 2021

Einige Gedanken zur aktuellen Schmierenkomödie in Afghani­stan

Nachtrag zum Artikel »Nain iläwwn« aus KB 228

Der »staublose Sieg« der Taliban über das morsche, korrupte, verachtenswerte Besatzerregime von NATOs Gnaden in Afghanistan hat Anlaß zu allerlei Pressegedöns gegeben. »Tragisch« sei es, »dramatisch«, »bitter«, und »unvorhersehbar« sei es gewesen. Wirklich? Der dreiviertelsdebile und illegale US-Amtsinhaber antwortete schon vor Wochen auf die Journalistenfrage, ob es in Kabul nicht zu ähnlichen Panikszenen kommen könne wie 1975 in Saigon beim Einmarsch des siegreichen Vietcong, mit einem simplen »Null«. Das entsprach zweifelsohne seinen kognitiven Fähigkeiten, aber daß hier eine »Fehleinschätzung« der Geheimdienste des Westblocks vorgelegen hätte, das glaube, wer da will. Des senilen US-Präsidenten Antwort wäre richtig gewesen, wenn die Frage gelautet hätte: Wie groß ist die Loyalität der afghanischen Bevölkerung gegenüber der von uns eingesetzten Regierung? »Null«, in der Tat! Keine einzige Hand erhob sich, um dieses Quislings-Regime zu verteidigen, und so implodierte es in Sekundenschnelle wie die in die Luft gejagten WTC-Zwillingstürme. Freilich geht jetzt bei den afghanischen NATO-Kollaborateuren, von der Wahrheitspresse »Helfer« und von den Politniks »Ortskräfte« genannt, das große Muffensausen um, und ihre Parole lautet: »Rette sich, wer kann«, denn mit Landesverrätern dürften die Taliban kurzen Prozeß machen, und das, so wenig sie ansonsten Sympathiemagneten, sondern ausgemachte Finsterlinge sind, völlig zu Recht: So etwas verdient nicht, die Luft zu verpesten. Freilich hat der Westblock ein Herz für solches Gesockse: Der deutsche Innenminister »rechnet« mit zusätzlichen 300.000 bis fünf Millionen (!) afghanischer (falscher) »Flüchtlinge«, die entsprechende Vergewaltigerquote selbstredend eingerechnet.

Die entscheidende Frage lautet: War der Sieg der Taliban von der US-Regierung – die ja wie vor 20 Jahren, bei den einstürzenden Hochbauten, allen anderen Regierungen des Westblocks ihre Entscheidungen diktiert –, einkalkuliert, gar gewollt? Denn die militärische Überlegenheit der religiösen Fanatiker kann es ja nicht gewesen sein; zu leicht und mühelos hatte man ihre Schreckensregierung unter dem bin Laden- und WTC-Vorwand vor 20 Jahren weggebombt, und das könnte »man« jetzt wieder, wenn »man« wollte. Also müssen es andere Gründe sein. War es eine Kosten-Nutzen-Erwägung? Allein der Aufbau der Quislingsarmee, die sich jetzt in Luft aufgelöst hat wie Quecksilber-Kügelchen bei Zimmertemperatur, kam die Steuerzahler des Westblocks mit 83 Milliarden Dollar recht teuer zu stehen, von den Zuträgern, Spitzeln, »Sozialarbeitern« im NGO-Sold, dem ganzen Abschaum eben, der auch bezahlt sein will, ganz zu schweigen. (Ich erinnere mich noch recht plastisch an eine Militärparade des Quislings-Regimes in Kabul vor einigen Jahren. Plötzlich waren von irgendwoher Schüsse zu hören, und sämtliche paradierenden Soldaten warfen ihre Gewehre weg und stoben panisch in alle Richtungen auseinander. Diese Szene gab mir zu denken: Warum hatte nicht wenigstens einer das Feuer erwidert? Des Rätsels Lösung lag, meines Ermessens, darin, daß sie keine Munition ausgehändigt bekommen hatten: so wenig trauten die NATO-Quislinge »ihrer« mit Fremdgeldern aufgebauten Armee, und sie hatten dabei sicher das spektakuläre Schicksal des ägyptischen Präsidenten Sadat vor Augen, der bei einer ebensolchen Gelegenheit von der Ehrentribüne buchstäblich weggepustet wurde ...) Aber das Stimm- und Steuervieh ließ sich ja melken, ohne zu murren, also braucht man darauf jetzt auch nicht groß Rücksicht zu nehmen; zu geduldig und gläubig hat es jahrzehntelang jede Lüge geschluckt. Viel wahrscheinlicher ist, daß der Westblock die Taliban wieder ihrer Ursprungsbestimmung zuführt: Gegründet, finanziert und militärisch ausgerüstet hat er sie ja, um die sowjetischen Besatzungstruppen zu bekämpfen und um als militärischer Rammbock gegen die weiche Südflanke der tödlich maroden, weil totgerüsteten und umzingelten Sowjetunion zu dienen. Dieser Plan ging auf. Und jetzt kann die Taliban dieselbe Funktion im geplanten Feldzug gegen Rußland abermals erfüllen, viel besser und effektiver als jede lasche, nur aufs Ausgehaltenwerden schielende Quislingsregierung. Damit hat man Rußland in der Zange – vom Westen, der Ukraine, bis in den Mittleren Osten. Rußland hat jedenfalls reagiert und den abgefallenen ehemaligen Sowjetrepubliken, den »stan«-Staaten im NATO-Sprech (Usbekistan, Tadschikistan, Kirgistan etc.), bereits militärische Unterstützung zur Sicherung ihrer Grenzen angeboten. So sehr der Untergang einer miesen Clique ausgehaltener NATO-Kollaborateure Anlaß zur Freude sein mag – diese Aussichten sind finster.

Und eine letzte Frage: Hat sich für die deutsche US-Kolonie der »Einsatz« in Afghanistan gelohnt, angesichts rund fünfzig getöteter Soldaten und vergeudeter Milliardensummen? Aber sicher! Denn damit war, nach Willy Brandts initialen Verfassungsbrüchen, den »Berufsverboten«, abermals bewiesen, daß man straflos Angriffskriege führen und den Verfassungsartikel 26 schänden kann, der eben dieses verbietet. Das war das Hochverrats-Verbrechen von Schröder (der dies freimütig eingesteht, seiner Straflosigkeit sicher) und Fischer, und es macht seitdem Schule. Keine im Bundestag vertretene Partei fordert die Ahndung dieses Verfassungsbruchs, die Pseudo-»Linke« sowieso nicht, und die AfD prahlt törichterweise mit den »Veteranen« in ihren Reihen. Es hat sich also gelohnt...

Peter Priskil

März 2021

Reisen in »Corona«-Zeiten: Mexiko

Reisen erweitert den Horizont; zumindest für das Volk soll damit jetzt weltweit und für alle Zeiten Schluß sein, es soll »undenkvoll« werden. Während man also dauerhaft im deutschen, französischen, italienischen usw. Corona-Knast festsitzen soll und die Wahrheitsmedien pausenlos von angeblichen Schwierigkeiten der ach so armen und beklagenswerten EU bei Beschaffung und Versorgung der Bevölkerung mit Impfstoff erzählen – denn mit der flächendeckenden Corona-Impfung wäre der Vorwand für die fortgesetzten staatlichen Zwangs- und Entrechtungsmaßnahmen nicht länger aufrechtzuerhalten –, geht es in ärmeren Ecken des Globus anders zu. Angesichts demütigender Ausgangssperren, Maskentristesse und tagtäglicher Vergewaltigung von Logik und Menschenwürde im deutschen Corona-Knast war es – um mit den Worten von Melvilles berühmtem »Moby Dick« zu sprechen – wieder »allerhöchste Zeit, zur See zu gehen«. Im Zeitraum Februar/März dieses Jahres wagten wir daher den Besuch Mexikos, denn dort war gerade Hochsaison für die Beobachtung der imposanten und friedfertigen Grauwale (Eschrichtius robustus), die ihren Nachwuchs in den geschützten Lagunen der Ostpazifikküste der Halb-insel Baja California zur Welt bringen und auf die anstrengende Reise in die kalten, krebstierreichen Gewässer der Arktis vorbereiten*. Hochsaison – und »normalerweise« wäre dort auch alles ausgebucht gewesen. Doch wie für Kanadier, die einen wesentlichen Teil der jährlichen ausländischen Besucher ausgemacht hatten, mittlerweile praktisch verunmöglicht, war auch der Weg für EU-Europäer durch deren Regierungen nach Kräften »vermint« worden: Schikanöse Auflagen wie obligatorische PCR- und Schnelltests sowie drohende Quarantäne bei Rückkehr, das Damoklesschwert finanzieller Schädigung (infolge Flugstreichungen und verlorener bezahlter Hotelbuchungen usw.), ausgedünnte Flugverbindungen (die sich während der Reise ständig ändern können) und stundenlange Aufenthalte zwischen Transitflügen sollen vom Reisen abschrecken**.

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