Bund gegen Anpassung
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Geburtenkontrolle – Arbeitszeitverkürzung – Gleichheit weltweit

Protestkampagne beendet

5. Mai 2019

Für sofortiges Verbot verstümmelnder Polizeiwaffen bei den friedlichen
Demonstrationen in Frankreich!

Während die Unisono-Medien in nahtloser Zusammenarbeit mit der Macron-Regierung die Gelbwesten-Bewegung Frankreichs unablässig als »gewalttätig« diffamieren, erfährt man aus ihnen hierzulande gar nichts und in Frankreich, weil dort nicht komplett unterschlagbar, nur ganz vereinzelt von der massiven Polizeigewalt gegen friedliche Gelbwesten-Demonstranten, insbesondere durch den systematischen Einsatz verstümmelnder Waffen wie Gummigeschoß-Gewehre und Granaten mit Sprengstoff, Tränengas oder Metallsplittern und Hartgummi-Streuladung. Mit diesen in Deutschland (wie den meisten anderen EU-Staaten) verbotenen Waffen haben Macrons wie eine Besatzungsarmee gegen das eigene Volk hochgerüsteten Polizeischwadronen bei den Gelbwesten-Demonstrationen der letzten Monate inzwischen mehr als zwanzig (die Dunkelziffer dürfte hoch sein) französische Bürger lebenslang verstümmelt, über 150 schwer verletzt und mehr als zweitausend insgesamt ernsthaft verletzt. Dies hat inzwischen erbitterte Proteste aus der französischen Ärzteschaft hervorgerufen, von denen, durch die Unisono-Presse erst recht unterschlagen, nachstehend zwei Beispiele dokumentiert sind. Wie solche Verstümmelungen von der Polizei verübt werden, zeigt anschaulich folgende Aussage der 20jährigen Fiorina Lignier aus Amiens, der die Polizei am 8. Dezember 2018 bei einer Gelbwesten-Demonstration auf den Champs-Élysées in Paris mit einer Tränengas-Granate ein Auge ausschoß:

»Gegen 14 Uhr begannen Randalierer, Schaufensterscheiben einzuschlagen. Wir befanden uns gerade mit etwa einhundert völlig friedlichen Gelbwestlern am oberen Ende der Champs-Élysées. Dort gab es keine Randalierer, niemand hatte sein Gesicht verhüllt oder verhielt sich aggressiv. Jacob und ich trugen keine Gelben Westen; sie waren ausverkauft gewesen. Die Gendarmen hinderten uns daran, uns zurückzuziehen. Die Polizisten griffen an, und das war der Moment, in dem ich von einer Tränengas-Granate getroffen wurde. Ich fühlte, wie ein Schock durch meinen ganzen Körper ging. Ich verlor für einige Sekunden das Bewußtsein. Ich hatte eine erste Operation zur Rekonstruktion meines Auges, dann war ich 16 Tage lang im Krankenhaus in Paris, wo ich eine zweite Operation hatte, zur Wiederherstellung meines Gesichts. Sie sagten mir geradeheraus, daß ich mein Auge verlieren werde. Mein Auge wird entfernt werden, da es schmerzt, wenn es sich bewegt.«

2017

Freiheit für Badawi!

Freedom for Badawi!

Saudi-Arabien zählt mit Abstand zu den menschenverachtendsten Regimen der Welt. Religiöser Terror, Folter, stinkendste Sexualrepression und Frauenverachtung sowie die barbarische Genitalverstümmelung zählen zum Alltag der mittelalterlichen Ölmonarchie. Doch unter dem Atomschirm des US-Imperialismus und dem Hätschelkurs dessen europäischer Ableger agieren die Despoten am Golf dreister denn je: Trotz massiver internationaler Proteste kündigten sie Mitte Oktober 2016 an, die kurzfristig unterbrochene Auspeitschung des Gefangenen Raif Badawi unter Ausschluß der Öffentlichkeit fortzuführen.
Der unter menschenunwürdigen Bedingungen eingekerkerte Raif Badawi wurde vor über 5 Jahren zu 10 Jahren Haft, 200.000 Euro Geldstrafe und zu der erniedrigenden und lebensbedrohlichen Körperstrafe von 1000 Peitschenhieben verurteilt, weil er öffentlich für Demokratie, Säkularismus und Gleichberechtigung der Geschlechter eintritt.

Wir fordern Sie auf, gegen die verachtenswerten, rekordhaft barbarischen Praktiken des saudischen Mittelalter-Regimes sowie die widerwärtige Komplizenschaft der westlichen Regierungen zu protestieren. Letztere sind aufgefordert, sich für die sofortige Freilassung von Raif Badawi einzusetzen, auch mit dem Nachdruck von Sanktionen, die ihnen sonst so locker sitzen, wenn es gegen Syrien oder Rußland geht.

Senden Sie Ihr Protestschreiben an die:
Botschaft des Königreiches Saudi Arabien
Tiergartenstr. 33-34
D-10785 Berlin
(bitte mit einer Kopie an uns)
Zum Protestaufruf als PDF

* * *

Zur Aufzeichnung des Vortrags von Peter Priskil »Badawi, oder: Wie Mittelalter stinken kann« auf der Buchmesse Wien im November 2015 als CD:

 

25. Juli 2016

Völkerrechtsbruch hui,
Menschenrechte pfui

Bivolaru vom französischen Präsidenten Hollande an Rumänien ausgeliefert!

Nach den wenigen Nachrichten, die uns vorliegen, wurde Gregorian Bivolaru am 22. Juli 2016 von der französischen Regierung an Rumänien ausgeliefert – in einer Nacht- und Nebelaktion nur wenige Tage nach Zurückweisung seiner Beschwerde gegen die Auslieferungsentscheidung durch den französischen Kassationsgerichtshof. Das bedeutet: Ein im EU-Staat Schweden anerkannter politischer Flüchtling, der nach einer Entscheidung des höchsten schwedischen Gerichtshofs politisches Asyl genießt, wird vom EU-Staat Frankreich an seine Verfolger ausgeliefert. Damit ist die Genfer Flüchtlingskonvention nur noch ein wertloser Wisch Papier.

Unser Kommentar zur Sache:
Hollande fungiert damit als niederträchtiger Erfüllungsgehilfe der US-Sexualschergen nach dem Motto: Wenn er schon Roman Polanski als französischen Staatsbürger nicht an die USA ausliefern konnte, so wenigstens Gregorian Bivolaru wegen erlogener Sexualdelikte mit "Minderjährigen" an seine Henker in Rumänien.

Und EU-weit scheint zu gelten:
Falsche Flüchtlinge willkommen, echte Asylanten ab in den Knast.

Nie vergessen:

Die eigentliche Pest heißt Sozialdemokratie, denn ihre Substanz ist seit über 100 Jahren der Verrat!  

Friedrich Ebert Henker der deutschen Novemberrevolution von 1918 und damit Wegbereiter Hitlers (und Stalins)

Verfassungsbrecher Willy Brandt Bruch von Art. 3 (3) und Art. 33 (2) und (3) GG durch Einführung der politischen Berufsverbote

 

Protzerisch bekennender Verfassungsbrecher Gerhard Schröder Bruch des Art. 26 GG durch die Bombardierung Serbiens

 

François Hollande Bruch der Genfer Konvention und Beseitigung der letzten Reste der französischen Revolution

Da die Lügenmedien den nach Mittelalter stinkenden "Fall Bivolaru" mit einer eisern durchgehaltenen Zensur belegen, finden sich die wichtigsten Hintergrundinformationen – einmal mehr – in den KETZERBRIEFEN:

- Ketzerbriefe 198
- Ketzerbriefe 181
- Ketzerbriefe 128

2. Juni 2016

Hände weg von Roman Polanski!

Die Catholica gibt sich alle Mühe, nicht in Vergessenheit geraten zu lassen, daß sie unbedingt zur Menschheitspest zu zählen ist (wie sonst nur noch der Islam; gemeinsam haben sie mehr Unglück über die Menschheit gebracht als alle faschistischen und stalinistischen Regime zusammen). Als »weltlicher Arm« der Catholica legte der polnische Justizminister Zbigniew Ziobro Widerspruch beim Krakauer Gericht ein, das unlängst eine Auslieferung des genialen Regisseurs an seine US-amerikanischen Peiniger als unrechtmäßig verworfen hat (Roman Polanski besitzt neben der französischen auch die polnische Staatsbürgerschaft und hat einen Wohnsitz in Krakau). Zwar widersetzt sich die konservative polnische Regierung den Gleichschaltungsdiktaten der EU – hierin der ungarischen Orbán-Regierung vergleichbar –, dafür ist aber ihre Vasallentreue gegenüber den USA und dem Vatikan (also gegenüber »Thron und Altar« in ihrer zeitgemäßen Ausprägung) bedingungs- und rückgratlos. Der polnische Minister agiert damit nicht nur als gehorsamer Diener seines Papstes, sondern auch als wieseliger Lakai der US-Regierung, die der polnischen Bevölkerung soeben gegen Rußland gerichtete Raketensysteme samt amerikanischen Bodentruppen vor die Nase gesetzt hat. (Die sowjetische Bevormundung Polens mag lästig gewesen sein, aber so richtig widerwärtig wie diese Kombination aus Glaubensterror und imperialistischem Diktat war sie nie, denn selbst Stalins Schauprozesse und Massenerschießungen vermochten das humanistische Grundanliegen des Kommunismus, das der Priesterzögling Stalin haßte und liquidieren wollte, nie vollständig zu verdunkeln).
So unsauber das Anliegen des polnischen Ministers ist, so dürftig sind seine »Argumente«, denn er appelliert ausschließlich an den (Sexual)Neid der Zukurzgekommenen, der »Maler« und »Klempner« und sogar »Ärzte«, als deren selbsternannter Fürsprecher sich der polnische Minister aufspielt. Mit solchen Methoden und Hetzschablonen hatte man früher Hexen und Ketzer zur Strecke gebracht – dieser Dreck muß auf dem Müllhaufen der Geschichte liegen bleiben und soll dort vor sich hinstinken. In einer Demokratie, die diesen Namen verdient, hat er jedenfalls nichts verloren.

Nie wieder Mittelalter!

Hände weg von Roman Polanski!

Richten Sie Ihre Protestschreiben an die polnische Regierung:

  • To Mrs. Beata Szydło
    Prime Minister
    The Chancellery of the Prime Minister
    Al. Ujazdowskie 1/3
    00-583 Warsaw
    Poland
  • To Mr. Zbigniew Ziobro
    Minister of Justice Prosecutor General
    Ministry of Justice
    Al. Ujazdowskie 11
    00-950 Warsaw
    Poland

Bitte senden Sie eine Kopie Ihrer Protestbriefe an uns.

Der Protestaufruf als Pdf

18.Dezember 2015

Die Hexenjagd auf
Dr. Ann Kristin Neuhaus geht weiter!!

Letzte Meldung und erneuter Protestaufruf

Vor mehr als drei Jahren hat das Kansas State Board of Healing Arts (staatliche Zulassungsbehörde für Heilberufe – KSBHA) auf Betreiben fanatisch religiöser Abtreibungsgegner der Ärztin Dr. Ann Kristin Neuhaus wegen ihrer Gutachten für die Abtreibungsbegehren von 11 jungen Patientinnen im Alter von 10 bis 18 Jahren in einem rechtswidrigen Verfahren die Approbation entzogen und sie zu ruinösen »Verfahrenskosten« verurteilt. Obwohl bereits im März 2014 ein staatliches Gericht, der Shawnee County District Court, das rechtswidrige Urteil aufgehoben hat, bestätigt durch die nächsthöhere Instanz, den Kansas Court of Appeals, verweigert das KSBHA immer noch Dr. Neuhaus die Approbation: Im Januar 2015 entschied es einfach ein zweites Mal, ihr die Approbation endgültig zu entziehen, diesmal unter dem Vorwand mangelhafter Falldokumentation!

Dr. Neuhaus hat gegen diese Entscheidung erneut Klage beim Shawnee County District Court erhoben, doch es ist nicht abzusehen, wann und ob überhaupt diese Klage bearbeitet wird. Die militanten Abtreibungsgegner sind bestens organisiert, agieren mit staatlicher Rückendeckung, und ihr stinkender Atem ist lang. Machen wir ihrem Kalkül, daß das Dr. Neuhaus angetane Unrecht und ihre jahrelange Verfolgung durch langwierige Verzögerungen in Vergessenheit gerate, einen Strich durch die Rechnung!

Der Fall Dr. Ann Kristin Neuhaus: Zum Hintergrund

Protestieren Sie gegen den Approbationsentzug von Dr. Ann Kristin Neuhaus und fordern Sie ihre unverzügliche Rehabilitation. Bitte richten Sie höflich gehaltene Briefe unter Angabe des Aktenzeichens Case No. 12-C-873 (bitte mit einer Kopie an uns) an:

To
Honorable Judge Franklin R. Theis
Shawnee County District Court , Division 7
Shawnee County Courthouse
200 SE 7th St.
Topeka, KS 66603
USA

Copy:
Governor of Kansas
Mr. Sam Brownback
Capitol, 300 SW 10th AvenueSte. 241S
Topeka, KS 66612-1590
USA

Copy:
Kansas State Board of Healing Arts
800 SW Jackson
Lower Level – Suite A
Topeka, KS 66612
USA
Fax: + 1 785 368-7102

 

August 2015

Ketzerbriefe 157/158
in Solidarität mit Roman Polanski:
Zensurakt endgültig abgewehrt!

An die Autoren der bei uns als Kopie eingegangenen Protestbriefe verschickten wir folgenden Brief, der auch unsere Leser interessieren wird:

Liebe Freunde,

entschuldigt bitte, daß wir nicht jedem von Euch einzeln antworten können! Aber dieses wird Euch interessieren:

Der Versuch der deutschen Behörden (i.e. der »Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften«, einem Stinke-Erbe Hitlers und Adenauers), unsere Broschüre zur Würdigung Polanskis zu unterdrücken, ist jetzt endgültig abgewehrt worden; das Oberverwaltungsgericht Münster hat sich nach fünf Jahren Wartezeit, Kosten und Kampf endlich den Tatsachen gebeugt und die unsinnigen Vorwürfe besagter »Prüfstelle« endgültig zurückgewiesen. (Für Kenner: es war die gleiche Instanz, die das in der Weimarer Republik schon einmal zugunsten von Wilhelm Reichs ausdrücklich für Jugendliche bestimmter Broschüre »Sexualerregung und Sexualbefriedigung« hatte tun müssen.) Dadurch kann unsere Broschüre in ganz Deutschland ohne behördliche Behinderungen verkauft werden (die aus der Monopolisierung des Buchhandels und seiner Verbandelung mit dem Staatsapparat resultierenden sind ein anderes Thema); Az. 19 A 1416/12.

EUER EINSATZ UND EURE AUFMERKSAMKEIT WAREN AUSSCHLAGGEBEND. Andernfalls hätte der Willkürakt nach menschlichem Ermessen nicht abgewehrt werden können, ebensowenig ohne unsere hartnäckige und opferbereite Verbreitung der Tatsachen über ihn. Aber noch mindestens fünftausend analoge Fälle dürften, im Dunkel schwärend, übrig sein – Fälle, in denen die Opfer schon dadurch von jedem Recht abgeschnitten waren, weil sie keinen Anwalt fanden, was auch für uns extrem mühsam und zufallsanfällig war (das ist ein Resultat der RAF-Prozesse, die unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung auch gleich den lästigen Rechtsstaat wegräumten). Außerdem fanden diese »im Dunkeln erwürgten« Opfer keinerlei Öffentlichkeit.

In der Sache war unser Fall von Anfang an klar: die attackierte Pro-Polanski-Broschüre enthält keinen einzigen Satz, der sexuell stimulieren könnte (der übliche Grund zur Verfolgung einer Schrift oder Illustration als »jugendgefährdend«), und schon gar nicht irgendein Plädoyer zugunsten echter Pädophilie (also sexueller Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern ohne Perversion des letzteren Wortes). Natürlich würden wir uns niemals für die Freigabe sexueller Kontakte einsetzen, an deren beidseitiger Freiwilligkeit vernünftige Zweifel angebracht sind wie bei Zwangsehen, Schwachsinnigen, abhängigen Untergebenen oder eben unwissenden, leicht täuschbaren Kindern. Das war den Heuchelbehörden natürlich auch klar.

Aber es war auch keineswegs ihr Grund gewesen, gegen unsere Polanski-Broschüre vorzugehen – in dieser war über kindliche (und, virtuell, jugendliche) Sexualität nicht mehr, sondern sogar noch viel weniger zu lesen als jeder seit über 100 Jahren anstandslos in Freuds »Drei Abhandlungen zur Sexualtheorie« nachlesen kann; vielmehr störte unsere Broschüre die US-befohlene Gleichschaltung der Sexualgesetzgebung in den Vasallenstaaten (und sollte das auch, was nicht verboten ist), und mit Polanskis verspäteter bzw. wieder aufgewärmter Verfolgung sollte ein propaganda-psychologisch wirksames Exempel statuiert werden (und wird es weiterhin). Für Kenner: die spin doctors wollten (für ihre Auftraggeber natürlich) eine Medianverschiebung bewirken, wie die Universitätspsychologie diesen hochbedeutsamen Vorgang nennt, der für die Etablierung des Hexenwahns wie für Hitlers Judenverfolgung entscheidende Bedeutung hatte (um nur zwei besonders pfundige und bekannte Beispiele zu nennen) und den wir bei einer neuen Schweinerei an einer Randstelle zu stören »drohten«.

Zwar haben dank Eurer Zivilcourage und unserer Zähigkeit Uncle Sam’s Erfüllungsgehilfen diesmal keinen Endsieg erzielen können; aber Tausende und Abertausende stummer Opfer sind noch übrig, und es wird eine lange Arbeit sein, die neuen US-Protektorate in bürgerliche Rechtsstaaten zurückzuverwandeln, die von denkenden Bürgern statt glotzengelenkten Heloten bewohnt werden.

Mit voltairianischen Grüßen
Eva Heil

 

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