Petition für die Freilassung von Dr. Vojislav Šešelj
Das Verteidigungskomitee von Dr. Vojislav Šešelj ersucht höflich um die Unterstützung derfolgenden Petition
An: Richter Patrick Lipton Robinson, Präsident des Internationalen Tribunals zur Verfolgung von Personen, die sich seit 1991 auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien schwerwiegender Verbrechen gegen die internationalen Grund- und Menschenrechte schuldig gemacht haben (ICTY), Richter Jean-Claude Antonetti, Richter Frederick Harhoff, Richterin Flavia Lattanzi, Gerichtskammer III, ICTY, Den Haag.
Vojislav Šešelj, Doktor der Rechte und Präsident der Serbischen Radikalen Partei, wird seit nunmehr neun Jahren vom Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) in Haft gehalten. Nachdem die »Staatsanwaltschaft« am 15. Januar 2003 »Anklage« erhoben hatte, begab er sich aus eigenem freien Willen am 24. Februar 2003 zum Den Haager Strafgerichtshof. Die Chefanklägerin am Den Haager Strafgerichtshof war seinerzeit Frau Carla del Ponte; wie sie in ihrem Buch berichtet, wurde die Anklage auf Ersuchen der Regierungsbehörden in Belgrad erhoben. Ihr zufolge teilte ihr der damalige Premierminister der Serbischen Republik, Herr Zoran Djindjić *) bei ihrem Treffen am 17. Februar mit: »Was Vojislav Šešelj anbelangt, so haben wir nur ein Anliegen – schaffen Sie ihn weg, bringen Sie ihn nie wieder hierher zurück!« Auf diese Weise wurde Vojislav Šešelj zum einzigen Angeklagten vor dem Den Haager Tribunal, der während der Konflikte in der ehemaligen Sozialistischen Bundesrepublik Jugoslawien als Oppositionsführer tätig war. Man stellt ihn vor Gericht wegen seiner Überzeugung, seiner politischen Ansichten und wegen angeblicher Verbalinjurien, die er indessen nie getätigt hatte. Zur vollständigen Petition
MIVILUDES: Schweinerei in Frankreich gerade noch geplatzt!
Wir freuen uns, heute mitteilen zu können: Der ungeheuerliche Versuch, der französischen Inquisitionsbehörde MIVILUDES per Gesetz das Recht auf straflose Verleumdung zu verschaffen, ist vorerst gescheitert!
Die internationalen Proteste könnten Erfolg gehabt haben: Das Gesetz, das im Eilverfahren heimlich durch das französische Parlament gepeitscht werden sollte und trotz zweimaliger Ablehnung im Senat am 29. Februar 2012 von der Nationalversammlung beschlossen worden ist, wurde am 15. März 2012 vom französischen Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt (wenn auch mit einer ausweichenden, rein formalen Begründung)... Zur vollständigen Pressemitteilung
MIVILUDES: Achtung! Es soll schon wieder abgestimmt werden.
Protestbriefbeispiel gegen das geplante Inquisitionsgesetz:
An den Präsidenten des französischen SenatsHerrn Jean-Pierre Bel
Sehr geehrter Herr Präsident,
auch wenn der französische Senat inzwischen das Gesetzespaket zur "Vereinfachung des Unternehmensrechtes" abgelehnt hat, will ich dennoch auf diesem Wege energisch gegen die Einführung eines Gesetzes protestieren, dessen Inhalt unter anderem demokratische Prinzipien mit Füßen tritt, gegen Meinungsfreiheit und damit gegen Menschenrechte verstößt.
Sorgen Sie dafür, dass derartige Gesetze auch weiterhin keinen Einzug in die französische Gesetzgebung halten!
MIVILUDES: Erster Erfolg gegen das geplante Inquisitionsgesetz!
Letzte Meldung aus Frankreich:
Am 10.1.2012 wurde das Gesetzespaket zur Verfolgung politischer und religiöser Devianz ("Sekten"), das unter dem Schummeletikett "Vereinfachung des Unternehmensrechtes" versteckt war und das den Mitgliedern der Inquisitionsinstanz MIVILUDES für ihre denunziatorischen und verleumderischen Machenschaften Straffreiheit zusichern sollte (vgl. KETZERBRIEFE 171), mit einer knappen Mehrheit von 9 Stimmen vom französischen Senat abgelehnt. Wie wir zwischenzeitlich erfahren haben, dürfte ein vor der Öffentlichkeit sorgfältig geheimgehaltenes Protestschreiben zweier Abgeordneter des US-amerikanischen Abgeordnetenhauses Ende Oktober 2011 den Ausschlag gegeben haben; wie im Falle der BRD bei der schweinischen Scientologen-Verfolgung (man denke etwa an den Jazzpianisten Chick Corea) beugt der US-Weltherrscher nur allzu großer Eigenmächtigkeit seiner Vasallen bei der Vernichtung potentieller Oppositionskreise vor ("wer Jude ist, bestimme ich", dekretierte Goebbels, und das gilt mutatis mutandis auch für seine US-Nachfolger).
Der von uns in der kurzen verbleibenden Zeit maßgeblich mitinitiierte Protest internationaler Stimmen war im Sinne der Ausweitung wertvoll. Jedenfalls ist vorerst Zeit gewonnen, aber mit einem neuen Versuch, das inquisitorische Ausnahmegesetz unter anderer Mimikry einzuführen, muß über kurz oder lang gerechnet werden. Wir werden in einer der nächsten Nummern der KETZERBRIEFE ausführlicher auf die Hintergründe dieses ersten Erfolges eingehen.
MIVILUDES: Aus Frankreich erreichte uns eine alarmierende Nachricht
Am 18. Oktober wurde im Hinterstübchen des französischen Parlaments ein "Ausnahme-Gesetz" verabschiedet, welches der inquisitorischen MIVILUDES ("Mission interministérielle de vigilance et de lutte contre les dérives sectaires" ["Interministerielle Mission zur Überwachung und Bekämpfung sektiererischer Abweichungen"], ein Regierungsorgan, das dem Premierminister unterstellt ist und zu 100% aus Steuergeldern finanziert wird) genauso viel Macht zur Verfolgung von Minderheiten in Frankreich einräumt wie Hitler ab 1933 zur Judenverfolgung im faschistischen Deutschland oder der korrupten Vichy-Regierung unter General Pétain in Frankreich.
Dieses "Ausnahme-Gesetz" besagt, daß die Mitglieder der MIVILUDES für die Inhalte ihrer willkürlichen und verleumderischen Berichte strafrechtlich nicht belangt werden dürfen, d.h. sie können straflos diffamieren, unwahre Gerüchte verbreiten und Existenzen zerstören, ohne dafür Rechenschaft ablegen zu müssen; vielmehr erhalten sie nun für das, was sie schon seit Jahren mit zunehmender Brutalität durchführen, die offizielle Anerkennung und Ermutigung in Form der völligen Immunität.
Dieses Gesetz wurde unter einem irreführenden Übertitel als sog. Gesetz "zur Vereinfachung des Unternehmensrechtes" versteckt, obwohl die MIVILUDES kein Wirtschaftsunternehmen, sondern eine Staatsbehörde ist. Es soll in den nächsten Tagen dem Senat zur Bestätigung vorgelegt werden. Falls dieser zustimmt, wird damit die Meinungsfreiheit in Frankreich endgültig abgeschafft, und der Verfolgung religiöser Minderheiten und darüber hinaus jeder unerwünschter und oppositioneller Meinung überhaupt sind Tür und Tor geöffnet.
Gegen diese erschreckende Neuauflage der mittelalterlichen Inquisition haben wir protestiert:
Monsieur Jean-Pierre BELPrésident du SénatSÉNAT15, rue de Vaugirard75291 PARIS Cedex 06
Sehr geehrter Herr Präsident, wie wir erfahren haben, wurde in ihrem Land eine staatliche Behörde namens MIVILUDES installiert, die, wie aus ihrer Namensgebung hervorgeht, sich mit der Überwachung und Verfolgung abweichender Meinungen zu befassen hat. Allein diese Tatsache stellt eine jeden demokratischen Prinzipien Hohn sprechende Ungeheuerlichkeit dar: Wer gibt die Linie vor, von der abzuweichen einen Straftatbestand darstellen soll? Etwa der Papst? Oder der französische Präsident? Oder gar dessen Gattin? Falls Sie auf diese Weise die bourbonischen Ludwige und deren Pompadours wiederauferstehen lassen wollen, dann seien Sie so konsequent und errichten Sie die Bastille im Herzen von Paris wieder auf: zum Zeichen, daß jedem "Ketzer" die Knochen gebrochen, die Freiheit geraubt und das Leben genommen werden kann (bislang bevorzugt man ja noch die "elegantere", unauffälligere Methode der sozialen Existenzvernichtung).Wie wir ferner erfuhren, sollen die Mitglieder dieser ominösen und obskuren Einrichtung per Gesetz über das Gesetz gestellt werden, d.h. für ihre Denunziationen weder vor Gericht gestellt noch, wenn sie Straftaten begangen haben (und Verleumdung ist eine solche), verurteilt werden können. Als Deutsche kommt uns das sehr bekannt vor, und wenn wir Sie an Vichy erinnern, meinen wir damit nicht das Mineralwasser. Vor allem aber erkennen wir das historische Vorbild dieser säkularen Schändlichkeit: die Inquisition, und deren Arbeitsweise: die anonyme und straffreie Denunziation, welche die Scheiterhaufen über Jahrhunderte zum Lodern brachte.Frankreich war einst – lang ist es her – die Wiege der originalen Menschenrechte. Jetzt scheint die Regierung dieses Landes entschlossen zu sein, zu deren Sargnagel zu werden. Sie können uns eines Besseren belehren, indem Sie und Ihre Kollegen die Gesetzesänderung zur straflosen Denunziation sofort zurücknehmen und die schändliche Inquisitionsbehörde unverzüglich auflösen, wozu wir Sie hiermit auffordern.Seien Sie versichert, daß wir alles in unseren Kräften Stehende unternehmen werden, daß diese skandalösen, finsteren, tiefstes Mittelalter ausdünstenden Umtriebe nicht nur in Deutschland publik werden. Abschließend möchten wir Sie auf Artikel X der besagten Menschenrechte hinweisen, der da lautet:"Nul ne doit être inquiété pour ses opinions, même religieuses pourvu que leur manifestation ne trouble pas l´ordre publique établi par la loi."Sorgen Sie dafür, daß dieses Menschenrecht in Ihrem Land wieder Gültigkeit erlangt.
In diesem und Voltaires Sinne Bund gegen Anpassung
Bitte protestieren Sie gegen dieses neue Gesetz zur Verschärfung der Sektenverfolgung! (Bitte mit Kopie an uns.)
KB 157/158 endlich aus den Krallen der Zensur!
Laut Gerichtsbeschluß vom 29.06.2011 des Verwaltungsgerichts Köln ist »die Streichung der Zeitschrift ›KETZERBRIEFE - Flaschenpost für unangepaßte Gedanken‹, Ausgabe Nr. 157/158, erschienen im AHRIMAN-Verlag GmbH, Freiburg, aus Teil A der Liste für jugendgefährdende Medien vorläufig bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren 22K 45/11 angeordnet«. Dies der Wortlaut des Gerichtsbeschlusses, der die von einer anaeroben, doch fortlebenden Hitler/Adenauerbehörde erzwungene Indizierung unserer Zeitschrift rückgängig macht, diese also ab sofort wieder frei verkäuflich ist.
Wir möchten die Gelegenheit nutzen, uns bei allen Protestbriefschreibern hiermit noch einmal herzlich für die Unterstützung zu bedanken. Erst dadurch wurde den grundlegendsten rechtsstaatlichen Prinzipien wieder zur Geltung verholfen.Wer kein Knecht sein will, braucht Information!
Proteste gegen die Zensur der Ketzerbriefausgabe 157/158
Verwaltungsgericht KölnPostfach 10374450477 Köln Aktenzeichen nicht vergessen: AZ: 22 K 45/11(Bitte mit Kopie an uns)
Letzte Meldung: Ausgabe 157/158 der Ketzerbriefe weiterhin indiziert!
Am 2.12.2010 hat die deutsche Zensurbehörde, die »Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien«, in einer Hinterzimmersitzung, gegen die der Dimitroff-Prozeß der Nazis ein Muster an Öffentlichkeit und Rechtsstaatlichkeit darstellte, beschlossen, daß die Ausgabe 157/158 der KETZERBRIEFE weiterhin indiziert bleibt.
In der mündlichen Begründung entblödete sich die Vorsitzende nicht, auszuführen, unsere Aussage, daß sexuelle Kontakte ausschließlich auf Freiwilligkeit beruhen müssen, sei einseitig und somit jugendgefährdend. Das muß man sich gründlich auf der Hirnhaut zergehen lassen!
Wir werden ausführlicher berichten, sobald uns die schriftliche Begründung, die wir mit sehr mäßiger Spannung erwarten, vorliegt.
Zensur in Rostock
Zum Flugblatt als PDF
Zensur-Anschlag auf die Ketzerbriefe!
Mit diesem Schreiben informierte der AHRIMAN-Verlag unmittelbar nach der Zensur-Drohung weltweit seine Leser, Freunde und Sympathisanten: Am 30.3.2010 erreichte uns – per Einschreiben mit Rückschein – eine Zensur-Drohung der »Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien« in Bonn. Der Stein des Anstoßes: Die Nr. 157/158 unserer Zeitschrift KETZERBRIEFE, die »das schändliche Unrecht an Roman Polanski« thematisiert, über den neuesten Stand der äußerst erfolgreichen Solidaritätskampagne mit dem scheußlich mißhandelten und erpreßten Regisseur informiert, seine Verfolgung in Zusammenhang mit dem seit Jahren medial geschürten Kinderschänderwahn stellt und vor allem zahlreiche Leserzuschriften enthält, in denen offen über eigene sexuelle Erfahrungen als Kind und Jugendlicher und die Reaktionen der Erwachsenen darauf sowie über aktuelle Beobachtungen, die europaweit einheitlich auf US-Befehl durchgepeitschte Verschärfung des Sexualstrafrechts betreffend, berichtet wird.
Angstfrei und offen Fragen der Sexualität erörtern? Das darf nicht sein! So befanden jedenfalls einige Zwerg-InquisitorInnen der traditionell sozialdemokratisch regierten Stadt Bremerhaven, die den Antrag stellten, die besagte Nummer der Ketzerbriefe indie »Liste der jugendgefährdenden Medien« aufzunehmen. Dieser Antrag war an die Vorsitzende der »Bundesprüfstelle«, Frau Monssen-Engberding, gerichtet, die uns die ungewöhnlich knappe Frist von einer Woche setzte – wohlgemerkt: kurz vor denOsterfeiertagen! –, um »Einwendungen« gegen das geplante Zensur-Verfahren vorzubringen.
Die Adenauerei marschiert – aber diesmal europaweit!
Lesen Sie den Antrag der ZensorInnen sorgfältig und lassen Sie sich den von Fehlern strotzenden, verquasten Text, die mit orthographischen und logischen Fehlern verseuchte Syntax auf der Hirnhaut zergehen. Uns erinnerte der Stil an Sprenger und Institoris, die Dominikanerpfaffen und Verfasser des berüchtigten »Hexenhammers«, die zwar ebenfalls hundsmiserabel schrieben, dafür aber für die Ermordung Hunderttausender Menschen verantwortlich waren. Unlogik, sprachliche Unreinheit und Gewalt – vom Index librorum prohibitorum bis zur Existenzvernichtung oder zum Scheiterhaufen – bilden für Leute dieses Schlages eine Art heilige Dreifaltigkeit.
Hier der dumpfbäckige Antrag der nordischen Dunkelmänner und -frauen im Original (schon das Aktenzeichen klingt schön mittelalterlich: »51/94/Ketz«; wie das wohl im Spätmittelalter war? »Verfahren gegen Gretl Tennenberg wegen Zauberei und Teufelsbuhlschaft, Az. 49.651/16 Hex« vielleicht? – die Randkorrekturen und Bemerkungen stammen von uns), kommentarlos übersandt mit der Ankündigung des Verfahrens gegen uns, kurz und knapp, wie es sich gehört, eine territio verbalis (für Kenner) in klassischer Inquisitionsmanier:
Zum vollständigen Protestschreiben als PDF
Mittelalter oder Aufklärung
Der Fall Franco Coppoli
Der Fall Alberto Marani
Nachtrag:
Siehe auch unseren Bericht aus Rom über den Kongreß zum Thema vom 6. November 2009 in KETZERBRIEFE 160, März/April 2010: »Trennung von Kirche und Staat in der öffentlichen Schule: Das Kreuz mit der katholischen Religion« (»La laicità nella scuola pubblica: La croce della religione cattolica«)