Bund gegen Anpassung
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Jugoslawien

4. Dezember 2017

Hut ab vor General Praljak!

Am 29.11.2017 beging der bosnisch-kroatische General Slobodan Praljak im Saal des angemaßten, illegitimen Pseudo-"Gerichts" von Den Haag vor laufenden Kameras Selbstmord, nachdem er in seinem Statement gegen die Bestätigung seiner 20jährigen Haftstrafe protestiert und darauf bestanden hatte, keines der ihm zur Last gelegten "Verbrechen" begangen zu haben. Treffender und ehrenhafter hätte die Verlogenheit, Parteilichkeit und Unrechtmäßigkeit des NATO-Tribunals nicht demaskiert werden können. Deshalb: Hut ab vor General Praljak! Zum Hintergrund: General Praljak war Oberkommandierender der bosnisch-kroatischen Streitkräfte im bosnischen Bürgerkrieg 1992-1995, vor allem in Mostar und Umgebung. Nach der Vertreibung der dort lebenden serbischen Bevölkerung – "ethnische Säuberung", nicht wahr?! –, die etwa 10% der Bevölkerung ausmachte (die Moslems ließen "Todeslisten" mit Serben kreisen, und wir kennen ein Opfer persönlich, dem rechtzeitig die Flucht gelang), eskalierten die Kämpfe zwischen den Moslems und den Kroaten um die Stadt. Dabei ging unter anderem die berühmte mittelalterliche Bogenbrücke von Mostar zu Bruch, was man ebenfalls dem kroatischen General anlastete. Aber Praljak war kein Söldnerführer und Halsabschneider wie beispielsweise der zeitweilige ehemalige Kommandeur von Srebrenica und Massenmörder an Serben Naser Orić, dem dasselbe "Tribunal" einen blutbefleckten Persilschein ausstellte, sondern ein jugoslawischer Offizier alter Schule, der zwar gegen die serbischen Verbände kämpfte, aber keine Massaker an wehrlosen Zivilisten und damit Kriegsverbrechen beging. Hätte er diese an Serben begangen, wäre er zweifellos vom selben Tribunal freigesprochen worden. Mit dem Willkür"urteil" bewies das NATO/US-Tribunal hingegen nur einmal mehr, daß es zu 100% antiserbisch und zu 100% promoslemisch ist, und das war das "Pech" von General Praljak und seinen Mitangeklagten. Praljak ist so unschuldig wie sein wenige Tage zuvor verurteilter Gegenspieler jener Tage, der bosnisch-serbische General Ratko Mladić. Wie töricht und dumm ist es daher von den Kroaten, dessen Verurteilung zu bejubeln und nun, wo einer der ihren selbst Opfer geworden ist, sich zu beschweren, anstatt die Unrechtmäßigkeit des Pseudo-Tribunals klar zu benennen! Wie töricht und dumm, einen serbischen Anwalt abzulehnen, der von sich aus angeboten hatte, im Verteidigungsteam von General Praljak mitzuarbeiten, nur weil dieser Anwalt – serbischer Herkunft ist! So läßt sich das in Stücke geschlagene Ex-Jugoslawien leicht regieren, nach der bewährten altrömischen Imperialisten-Devise: divide et impera...

Einige Serben, mit denen wir gesprochen haben, bewiesen hier weitaus mehr politischen Klarblick und moralische Integrität. Aller ehemaligen oder aktuellen Feindschaft ungeachtet, bezeichneten sie den Offizier Praljak als den "humansten General" der Kroaten, dem aufgrund seiner Aufrichtigkeit und Ehrenhaftigkeit Achtung auch seiner ehemaligen Feinde gebühre. Man kann es auch so ausdrücken: General Praljak wurde verurteilt, weil er kein Faschist, sondern Patriot war. Daß dies ein Verurteilungsgrund sein kann, sagt alles über dieses angemaßte und "selbsternannte" – hier paßt das Ideologem der Unisono-Medien ausnahmsweise einmal – Pseudo-Tribunal aus.

22. November 2017

Das NATO-»Urteil« gegen Ratko Mladić

Die Täter als Richter

Das Wichtigste vorab: Das sogenannte »Urteil« gegen Ratko Mladić ist angemaßt und unrechtmäßig, denn das Den Haager »Tribunal« entbehrt jeder völkerrechtlichen Grundlage: Es wurde seinerzeit auf »Anregung« des deutschen Außenministers Klaus Kinkel eingerichtet, mithin von einer Kriegspartei, die sich die Zerstörung und Zerschlagung der Volksrepublik Jugoslawien zum Ziel gesetzt hatte.

Mit der Verurteilung des bosnisch-serbischen Generals Ratko Mladić hat die NATO-Siegerjustiz ihr vorläufig letztes Wort gesprochen und sich selbst einen Persilschein ausgestellt, der ihre in Jahrzehnten gelegte Blutspur kaschieren soll. »Das schlimmste Verbrechen seit Auschwitz«: sollen nicht die nach Millionen zählenden, vom US-Imperialismus und seinen Lakaien abgeschlachteten Koreaner und Vietnamesen sein, nicht die von denselben Tätern ermordeten zwei bis drei Millionen Iraker, die Hunderttausende ermordeter Syrer, Libyer, Jugoslawen und Afghanen, also allesamt echte Mega-Verbrechen, sondern: die zu den ca. 2000 realen Gefechtstoten auf bosnisch-serbischer und bosnisch-moslemischer Seite hinzugezählten ca. 6000 Phantasietoten eines Propaganda-Coups, den US-Präsident William »Bill« Clinton mit seinem bosnisch-moslemischen Spezi Alija Izetbegovic im Jahre 1993 ausmauschelte und zwei Jahre später, im Sommer 1995, unter immensem Pressegetöse als »Völkermord von Srebrenica« in die Welt hinausposaunte. Zweifel an der offiziellen Propaganda-Version sind so gefährlich wie im Mittelalter Zweifel an der Existenz der Hölle. Näheres erfährt der Leser in unserem Dokumentationsband »Srebrenica - wie es wirklich war«, verfaßt vom (höchstwahrscheinlich ermordeten) serbischen Publizisten Zoran Jovanovic und von unserem Stammautoren Alexander Dorin, der in einem beispiellosen Willkürakt der Schweizer Justiz vier Monate ins Gefängnis geworfen und dessen Basler Immobilie von der Staatsanwaltschaft bis zum heutigen Tag beschlagnahmt wurde.

Mit der Verurteilung von General Mladić, der an »Srebrenica« »schuld« sein soll (auch wenn niederländische UN-Offiziere dies glaubwürdig bestritten), hat der Pawlowsche Pressehund an der NATO-Leine zum vorläufig letzten Mal gebellt. Entgegen dem Triumphgeheul und Rachegeschrei der Unisono-Medien wollen wir das vorläufig letzte Opfer der orchestrierten NATO-Kriegspropaganda und den Märtyrer deren fortgesetzter Kriegspolitik - Serbien ist nicht nur verarmt, sondern verstrahlt - mit einem Rückblick würdigen. Der nachfolgende Text stammt aus dem bei Ahriman erschienenen, seit vielen Jahren vergriffenen Buch unseres Autors Arnold Sherman, »Die Zerschlagung Jugoslawiens. Bürgerkrieg und ausländische Intervention«, Freiburg 1994, Kap. XIX.

Zum Kapitel XIX aus: »Die Zerschlagung Jugoslawiens. Bürgerkrieg und ausländische Intervention«

5. April 2017

Warum ist das Haus von Alexander
Dorin immer noch beschlagnahmt?

Warum wird der Prozeß verschleppt?

Seit dem Polizeiüberfall und der Inhaftierung von Alexander Dorin vor fast zwei Jahren ist seine Liegenschaft immer noch beschlagnahmt, was ihn in erpreßbarer Lage hält. Die Verschleppung des Prozesses und die versuchte Existenzvernichtung lassen keinen Zweifel daran bestehen, daß es der Basler Staatsanwaltschaft und ihren Auftraggebern um die soziale Vernichtung von Alexander Dorin geht. Ein Ausrufezeichen der eigenen Art, wie man sie sonst nur von südamerikanischen Gorilladiktaturen oder der Türkei der Gegenwart kennt – wir Deutsche kennen solches Vorgehen von der Gestapo –, leistete sich die Basler Staatsanwaltschaft mit ihrem Coup vom 5.4.2017. Der Hintergrund: Alexander Dorin erhielt von der Staatsanwaltschaft Basel Land Vorladungen zur Befragung, der er als gebranntes Kind der Schweizer Justiz ohne Zeugen mehrfach nicht Folge leisten wollte. Daraufhin ordnete die Staatsanwaltschaft Land seine Vorführung an – so weit, so legitim. Die damit beauftragten Behörden von Basel Stadt (Polizei und Staatsanwaltschaft) ließen sich das nicht zweimal sagen. Anders als beim dschihadistischen Massenmörder Amri, dem die diesmal deutschen Behörden eine Unbedenklichkeitserklärung nach der anderen ausstellten und ihn sogar nach Berlin kutschierten, wurde im Falle Alexander Dorins, der keines anderen "Vergehens" bezichtigt werden kann, als Bücher geschrieben zu haben, die der NATO und ihren Schweizer Handlangern nicht gefallen, kein Pardon gezeigt. Die nachfolgende Schilderung Alexander Dorins zu diesen Vorfällen, die zu morgenschlafender Zeit erfolgten, also ohne Zeugen und ohne Haftbefehl (jedenfalls haben sie ihn nicht gezeigt, sondern standen in der Wohnung), erreichte uns wenige Stunden später:

Heute gegen 06.30 wurde ich von drei Polizeibeamten in Zivil geweckt, die sich irgendwie Zutritt in mein Haus verschafften. Sie liefen durch das Treppenhaus direkt vor mein Schlafzimmer. Ich wachte von dem Lärm auf und öffnete meine Schlafzimmertüre. Vor mir standen die drei Beamten, die mir mit Taschenlampen ins Gesicht leuchteten. Dann erklang die Aufforderung, Sie müssen mit uns mitkommen.

Ich wurde zuerst ins Untersuchungsgefängnis Waaghof gebracht, wo ich zuerst in eine Zelle gesperrt wurde. Nach etwas mehr als zwei Stunden wurden mir zuerst Handschellen angelegt, dann brachte man mich zu einem Polizeibus. Dort wurde ich mit gefesselten Händen in einen Käfig gesperrt, der sich innerhalb des Busses befindet. Dann wurde mir angekündigt, dass man mich zum Staatsanwalt in Muttenz (Kanton Baselland) bringen würde.

Nach einer vielleicht zwanzigminütigen Fahrt erreichten wir das Untersuchungsgefängnis in Muttenz, wo ich erneut in eine Zelle gesperrt wurde. Man fragte mich danach, ob ich an Allergien leide und ob ich Vegetarier sei, was bei mir den Eindruck erweckte, ich müsse länger dort bleiben.

Nach vielleicht erneuten zwei Stunden wurde ich gefesselt dem Staatsanwalt vorgeführt, erst dannach wurden mir die Handschellen abgenommen. Ich fragte den Staatsanwalt nach dem Grund meiner Verhaftung und Inhaftierung. Er meinte, ich sei lediglich als zu befragende Person da, nicht jedoch als Angeschuldigter. Meine Verhaftung und Unterbringung in zwei Gefängnissen sei nicht auf seine Weisung erfolgt und wohl irrtümlich erfolgt! Nach einem bestimmt zwei Stunden dauernden Verhör, wurde ich schlussendlich entlassen.

Der Unrechtsstaat setzt auf ein kurzes Gedächtnis! Wir werden über die weitere Entwicklung in den Ketzerbriefen berichten, siehe hierzu auch »Internationales Komitee ›Slobodan Milošević‹« (www.free-slobo.de).

9. Oktober 2015

Interview mit Alexander Dorin
am 3. Oktober 2015 –
ein Tag nach seiner Haftentlassung

KETZERBRIEFE: Nach der Mitteilung Ihres Anwalts sowie Ihrer Nachricht auf unserem Anrufbeantworter 10 Minuten nach Ihrer Freilassung waren wir extrem erleichtert und haben erst einmal auf Ihre Freilassung angestoßen! Die Schweizer Behörden haben Sie über ein Vierteljahr gefangengehalten. Können Sie uns die Umstände Ihrer Verhaftung erzählen? Was hat sich ereignet, wie lauteten die Begründungen, warum wurden Sie überhaupt verhaftet?

Alexander Dorin: An diesem Tag, ich glaube, es war der 16. oder 17. Juni, ist eine aus zahlreichen Beamten bestehende Spezialeinheit – bewaffnet mit Gewehren, Schlagstöcken und allem Möglichen – in meine Liegenschaft eingebrochen, indem sie die Eingangstür mit einem Rammbock oder was es auch immer war aufgesprengt hat. Zu dem Zeitpunkt hielt ich mich im Garten auf, und sie sind von der Seite in den Garten eingedrungen. Ich bekam einen Schlag auf den Hinterkopf, so daß ich zu Boden stürzte, wurde an Händen und Füßen gefesselt und bekam außerdem eine Augenbinde. Ehe ich mich's versah, stand ich gefesselt in meinem Garten und konnte nichts mehr sehen. Die ganze Zeit über hat dieses Sonderkommando hysterisch herumgeschrien, und ich wurde ins Haus getrieben, weil die Nachbarn wegen dem Gebrüll herausgekommen waren. Ich wurde ins Haus gezerrt, und dort haben sie im oberen Stock auch gleich noch einen meiner Mieter und seine Freundin verhaftet. Dann ging es erst richtig los: meine Wohnung wurde durchwühlt und in Unordnung gebracht, alle Schränke und Schubladen wurden aufgerissen. Diverse Gegenstände wurden beschlagnahmt, d.h. alles, was sie für beschlagnahmenswürdig empfanden.

KB: Geschah dies, während Sie noch in der Wohnung standen?

AD: Ja, ich war gefesselt und mußte mitansehen, wie in meiner Wohnung das Unterste zuoberst gekehrt wurde.

KB: Haben die Eindringlinge irgendeine Begründung für ihren Vandalismus in Tateinheit mit Körperverletzung geliefert?

AD: Nein, nichts – ich wurde einfach überwältigt. Es dauerte sicherlich eine Stunde, während der ich gefesselt dasaß und die Sondereinheit Teile meines Wohnungsinventars beschlagnahmte und einpackte. Sie haben auch meine Mietzinseinnahmen – ich zahle ja zweimal pro Jahr Hypotheken für die Bank, und die Mietzinseinnahmen betrugen von Januar bis zum Juni 2015 20.000 Schweizerfranken – gleich miteingesackt sowie sämtliche Unterlagen über das Haus – den Hauskaufvertrag, Rechnungen, finanzielle Belege, auch Disketten, auf denen Material für meine Bücher gespeichert ist – alles, was mit meiner politischen und schriftstellerischen Tätigkeit zu tun hat. Mein Computer wurde beschlagnahmt, externe Festplatten mit meinen gesamten Recherchen über Ex-Jugoslawien – alles wurde konfisziert. Ich wurde dann in einem Polizeibus in einen Käfig gesperrt und direkt zum Gefängnis gefahren. Dort blieb ich zuerst einmal drei Tage eingekerkert, bevor ich wiederum gefesselt zum Haftrichter in einen anderen Teil von Basel gebracht wurde. Wie einen Schwerverbrecher hatte man mich an Händen und Füßen gefesselt vor den Haftrichter geführt. Am gleichen Tag hat mir die Staatsanwaltschaft eine Pflichtverteidigerin regelrecht aufgedrängt, man kann es nicht anders sagen! Diese Verteidigerin erinnerte mich vom Typ her übrigens an Alice Schwarzer.

KB: Hatten Sie zu diesem Zeitpunkt schon die gegen Sie erhobene Anklage erfahren?

AD: Nein. Als ich mit der mir aufgenötigten Pflichtverteidigerin sprach, hat sie wörtlich zu mir gesagt: "Ja, das schaut nicht gut aus, Sie werden sicherlich längere Zeit hierbleiben." Dann hat sie mir noch einen wertvollen Ratschlag auf den Weg gegeben. Sie hat gesagt, ich solle einfach schauen, daß ich mich nicht umbringe. Ja, ihre Worte lauteten: „Herr Dorin, ein guter Tip: Sie werden lange hier drin sein, bringen Sie sich nicht um.“ Dann wurde ich zurück in die Zelle gebracht, und da wußte ich nun erstens, daß ich mindestens drei Monate meiner Freiheit beraubt sein werde und ich mich zweitens nicht umbringen soll – wirklich wertvolle Erkenntnisse...

KB: Ungeheuerlich! Das ist der sogenannte Rechtsstaat Schweiz.

AD: Genau. So fing das Ganze an...

Zum vollständigen Interview als PDF

 

Juni 2012

Petition für die Freilassung von
Dr. Vojislav Šešelj

Das Verteidigungskomitee von Dr. Vojislav Šešelj ersucht höflich um die Unterstützung der
folgenden Petition

An: Richter Patrick Lipton Robinson, Präsident des Internationalen Tribunals zur Verfolgung von Personen, die sich seit 1991 auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien schwerwiegender Verbrechen gegen die internationalen Grund- und Menschenrechte schuldig gemacht haben (ICTY), Richter Jean-Claude Antonetti, Richter Frederick Harhoff, Richterin Flavia Lattanzi, Gerichtskammer III, ICTY, Den Haag.

Petition für die Freilassung von Dr. Vojislav Šešelj

Vojislav Šešelj, Doktor der Rechte und Präsident der Serbischen Radikalen Partei, wird seit nunmehr neun Jahren vom Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) in Haft gehalten. Nachdem die »Staatsanwaltschaft« am 15. Januar 2003 »Anklage« erhoben hatte, begab er sich aus eigenem freien Willen am 24. Februar 2003 zum Den Haager Strafgerichtshof. Die Chefanklägerin am Den Haager Strafgerichtshof war seinerzeit Frau Carla del Ponte; wie sie in ihrem Buch berichtet, wurde die Anklage auf Ersuchen der Regierungsbehörden in Belgrad erhoben. Ihr zufolge teilte ihr der damalige Premierminister der Serbischen Republik, Herr Zoran Djindjić *) bei ihrem Treffen am 17. Februar mit: »Was Vojislav Šešelj anbelangt, so haben wir nur ein Anliegen – schaffen Sie ihn weg, bringen Sie ihn nie wieder hierher zurück!« Auf diese Weise wurde Vojislav Šešelj zum einzigen Angeklagten vor dem Den Haager Tribunal, der während der Konflikte in der ehemaligen Sozialistischen Bundesrepublik Jugoslawien als Oppositionsführer tätig war. Man stellt ihn vor Gericht wegen seiner Überzeugung, seiner politischen Ansichten und wegen angeblicher Verbalinjurien, die er indessen nie getätigt hatte. Zur vollständigen Petition

 

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