Bund gegen Anpassung
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Lügenpresse

11. April 2025

Was ist los in Rumänien? Teil III

Aktualisiert am 8. Mai 2025

Online und in den Ausgaben 249 und 250 der Ketzerbriefe haben wir von dem Putsch in Rumänien (nicht durch eine Militärjunta, sondern durch ein die Verfassung beseitigendes Justizgremium) berichtet (1), d.h. den beiden Übergriffen des Bukarester »Verfassungsgerichtshofs« (=VGH): einerseits wurde am 5.10.2024 die Europaabgeordnete Diana Șoșoacă von den Präsidentschaftswahlen wegen EU- und NATO-Gegnerschaft (wovon in der Verfassung natürlich nichts steht) ausgeschlossen, andererseits wurde die gesamte Präsidentschaftswahl wegen unwillkommenem Ergebnis am 6.12.2024 für ungültig erklärt, wodurch der Wahlsieg des bis dahin recht unbekannten Verfechters der Souveränität Rumäniens und Gegner jeder weiteren militärischen Unterstützung der Ukraine Călin Georgescu verhindert wurde. Allerdings hatten die »Souveränisten« – so die Selbstbezeichnung von Călin Georgescu, George Simions AUR (Allianz für die Vereinigung aller Rumänen) und Anamaria Gavrilăs POT (Partei der jungen Menschen) – im Gegensatz zum Willkürstaat der »Sorosisten« und »Globalisten«, wie sie die rumänischen Handlanger der 400 gigareichen US-Familien und deren Führers Soros sowie die nachgeordneten EU-Wiesel bezeichnen – auf den ersten Verfassungsbruch nur kraftlos mit einer kurzen Stellungnahme gegen die Unterdrückung Șoșoacăs protestiert, anstatt sofort das zu Recht empörte Volk auf die Straße zu rufen. (2) Die Gegenseite setzte natürlich sofort mit der Annullierung der gesamten Präsidentenwahl am 6.12.2025 durch das »VGH« nach (die Stichwahl zwischen den bestplazierten Kandidaten fand also nicht statt). Simion rief törichterweise nach diesem zweiten Coup dazu auf, der Straße fernzubleiben und die Ruhe zu bewahren, wodurch er sich als geeigneter Vorkämpfer für die Wiedererrichtung eines rumänischen Rechtsstaats disqualifiziert hat.

Aber das rumänische Volk ließ sich dadurch doch nicht zurückhalten, und so demonstrierten am 12.1.2025 Zehntausende von Anhängern Georgescus vor dem Regierungssitz in Bukarest (in dem auch das »VGH« residiert) und forderten die sofortige Nachholung der Stichwahl. Dessen ungeachtet setzte die Sorosisten-Regierung die Wiederholung der annullierten Präsidentschaftswahlen auf den 4.5.2025 fest.

Auch als Călin Georgescu am 26.2.2025 auf dem Weg zur Abgabe seiner Kandidatur für die Wiederholungswahl verhaftet und erst nach vielen Protesten, sowohl der anderen Souveränistenführer als auch tausender seiner Anhänger, unter entwürdigenden Auflagen (3) wieder frei kam, war das rumänische Volk kämpferisch und entschlossen: Über 100 000 Rumänen aus dem In- und Ausland, davon ca. ein Drittel jünger als 30 Jahre, zogen am 1.3.2025 in einem eindrucksvollen Protestmarsch zum Regierungssitz und stellten sich vereint dem putschistischen Vasallenregime entgegen: »Zweiter Wahlgang sofort!«, »Călin Georgescu ist Präsident!«, »Wir sterben, wir sterben für Călin!«, »Predoiu [= Innenminister], ignorier uns nicht, du wirst es bereuen!«, »Raus, raus aus dem Land mit Soros!«, »Verräter!«, »Erhebe Dich, Rumänien!«, »Alle vereinigt werden wir die Verbrecher los.« Die Reden vom Podium waren leider lasch (4), und es folgte auch keinerlei Anleitung ans Volk, wie weiter vorzugehen sei; Simion ließ lediglich hyperklug verlauten, es gebe einen »Plan B«. Dann herrschte tagelanges Schweigen von seiten der Parteiführungen.

Sechs Tage später, am 7.3.2025 (5) reichte Georgescu schließlich in Begleitung von Simion und Gavrilă sowie zahlreicher vor dem Zentralen Wahlbüro versammelter Anhänger seine Kandidatur für die Wiederholungswahl zusammen mit über 324 000 Unterstützerunterschriften ein. Am Abend des 9.3.2025 unterdrückte das Zentrale Wahlbüro die Zulassung Georgescus zur Wahl schon wieder unter anderem mit der Begründung, daß jemand, der die Ursache für den Abbruch der vorherigen Wahl gewesen sei, keinesfalls wieder kandidieren dürfe… Und dann noch über das 3. Reich schimpfen, das ja genauso zynisch war, aber nun einmal auch nicht zynischer sein konnte…

Schon den ganzen Tag über hatten vor dem von einem massiven Polizeiaufgebot abgeschotteten Zentralen Wahlbüro zunächst einige Hundert, am Ende mehrere Tausend Menschen für Georgescus Zulassung demonstriert. Als die Menge mit wütendem, aber friedlichem Protest auf die Wahlunterdrückung Georgescus reagierte (u.a. mit dem Lied: »Wir gehen hier nicht weg, wir gehen nicht nach Hause, bevor die Freiheit nicht erkämpft ist!« und Parolen wie: »Wir geben nicht nach!« und »Wir wollen nicht von Verbrechern regiert werden!«), holte der Staatsapparat Provokateure aus dem schon lange präparierten Zylinder und ließ die friedlichen Georgescu-Anhänger, die zu fliehen versuchten, unter Schlagstock- und Tränengaseinsatz von seinen schwer bewaffneten Polizeikräften einkesseln und durch die Straßen jagen. Die matte Reaktion der Souveränisten-Führer auf diesen Gewaltakt bestand darin, daß Simion ein Telefongespräch mit Georgescu für den folgenden Tag ankündigte: »Und dann machen wir, was Georgescu sagt«. Seine Losung am nächsten Tag lautete, »alle demokratischen Mittel« ausschöpfen (aber wo war denn die Demokratie geblieben, wenn das Volk nicht mehr wählen darf, wen es will? Und was außer der Wahl einer entschlossenen Opposition soll denn das »demokratische Mittel« sein können, wenn es Volksabstimmungen, d.h. Originaldemokratie, sowieso nicht gibt? Welche »demokratischen Mittel« sollten z.B. gegen Hitler oder Pinochet helfen?!). Ach so: Es war damit der Gang zu jenem »VGH« gemeint, das die Verfassung gerade gebrochen hatte – übrigens durchaus kein »demokratisches«, sondern nur ein juristisches Mittel. Wie nicht anders zu erwarten, wiesen die Bukarester Zyniker zwei Tage später den Einspruch Georgescus gegen die Unterdrückung seiner Teilnahme an der Wiederholungswahl unter Verweis auf den Staatsstreich gegen Șoșoacă zurück, d.h. begründeten den erneuten Verfassungsbruch mit dem vorangegangenen. Anschließend ließen die Souveränisten das protestierende Volk auch noch wörtlich im Regen stehen: Mehrere Tausend Menschen, die trotz Kontrolle und Abphotographierens ihrer Ausweise vor dem durch Doppelketten bewaffneter Polizisten abgesperrten »VGH« Georgescus Zulassung zur Wahl forderten, verharrten dort in hilfloser Empörung. Daraufhin marschierten vermummte Spezialeinheiten (B.S.I.J. = Brigada Specială de Intervenție a Jandarmeriei) auf und kesselten die Menschenmenge ausweglos ein, während weitere bewaffnete Polizeieinheiten in zahllosen Mannschaftswagen vor und auf dem Parlamentsgebäude auf ihren Einsatz warteten. Aber die Demonstranten hielten standhaft durch und zerstreuten sich auch angesichts dieser Gewaltakte nicht, erst nach einer langen Zeit, weil weder Georgescu noch Simion noch Gavrilă zur Menge sprechen wollten…

Später am Abend wandte sich Georgescu über Facebook ans Volk, um in einer Art Abschiedsrede als Quintessenz mitzuteilen, seine Aufgabe sei gewesen, das rumänische Volk aufzurütteln, damit es sein Schicksal selbst in die Hand nehme. So, so… Da diese Mission jetzt erfüllt sei, bedanke er sich; es sei ihm eine Ehre gewesen, an der Seite des rumänischen Volkes zu kämpfen. Kenner erinnern sich jetzt gewiß an die Schlußszene des »Leben des Brian«, in der sich die Kämpfer (?) der »Befreiungsfront« von eben diesem, der jetzt am Kreuz hängt, verabschieden. Obwohl die Souveränisten zu diesem Zeitpunkt bereits diskutierten, ob Simion statt seiner kandidieren solle, überließ Georgescu es »dem Gewissen jedes Einzelnen, ob er einen anderen Kandidaten unterstützen« wolle, womit er de facto die (wackelige) Einheitsfront verließ. Vor allem am Vorabend, beim letzten gemeinsamen Auftreten von Georgescu, Simion und Gavrilă wirkte Georgescu sehr angeschlagen, farblos, sorgenvoll und innerlich abwesend. Da er sich seitdem vollständig aus der Öffentlichkeit zurückgezogen hat und wie vom Erdboden verschluckt zu sein scheint, liegt der Verdacht nahe, daß er mit diesem Rückzug irgendeiner Drohung nachgegeben hat. Sollte das stimmen, wäre das einzig Senkrechte natürlich gewesen, diese Erpressung öffentlich zu machen, statt seine Anhänger respektive die Kämpfer für die Souveränität Rumäniens im Stich zu lassen. Als Führer einer politischen Bewegung kann man nicht einfach sagen: »Macht’s gut«, wenn die Gegenseite sich nicht an die »Spielregeln« hält und zu offener Gewalt übergeht (kennt man den Laden, ja keineswegs unerwartet). Und wer nicht genauso stark und zielorientiert sein will wie seine Gegner, darf den Kampf nicht beginnen, denn nichts wirkt so verheerend und demoralisierend wie eine enttäuschte Hoffnung.

Am Tag darauf gaben Simion und Gavrilă bekannt, daß sie mit Georgescu übereingekommen seien, beide ihre Kandidatur einzureichen, um für den Fall, daß einer von ihnen unterdrückt werde, wenigstens ein Vertreter der Souveränisten zur Wahl stehe; wenn aber beide zugelassen würden, ziehe einer von beiden seine Kandidatur zurück, da es bei dieser Präsidentschaftswahl nicht um die Programme ihrer Parteien gehe, sondern um die Wiederherstellung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Im Fall eines Wahlsieges werde Georgescu, der eigentlich bereits gewählte Präsident, »eine seiner Bedeutung entsprechende wichtige Position« einnehmen, hieß es. Das war zweifellos o.k. Da beide Kandidaten nun 200 000 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten für ihre Kandidatur zusammenbekommen mußten, die Frist aber bereits drei Tage später, am 15.3.2025 um 24 Uhr ablief, riefen sie dazu auf, im In- und Ausland alle Kräfte zu mobilisieren, um in dieser extrem kurzen Zeit die nötigen Unterschriften zu sammeln. Nach der ohnmächtigen Wut und Verzweiflung vom Vortag folgte das Volk dankbar und prompt dem Aufruf: In Italien z.B. trafen sich die Stimmensammler an der Autobahn und übergaben die Unterschriften einer Rumänin, die damit noch in der Nacht nach Bukarest flog; in Wien unterschrieb das Volk in einem rumänischen Lebensmittelgeschäft usw., so daß durch diese Anspannung aller Kräfte Simion schon nach zwei Tagen, am 14.3.2025, seine Kandidatur mit 640 000 Unterschriften und Gavrilă einen Tag später mit über 400 000 Unterschriften beim Zentralen Wahlbüro einreichen konnte. Man halte die windelweichen Deutschen daneben, die sich widerstandslos verarschen und ausplündern lassen!

Das für seine Souveränität kämpfende rumänische Volk war auch nach dem Rückzug Georgescus entschlossen, der Gewalt zu widerstehen, aber wie zu erwarten, war die Menge, die Simion und Gavrilă zur Abgabe der Kandidatur begleitete, wesentlich kleiner als zuvor bei Georgescu; auch skandierte sie fast ausschließlich zwei Parolen: »Zweiter Wahlgang sofort!« und »Georgescu ist Präsident!« Zunehmend hörten wir aber Menschen sagen – die Demoralisierung breitete sich offenbar aus –, daß sie sich an der nächsten Präsidentenwahl nicht mehr beteiligen wollen, weil diese ohnehin illegal sei.

Während der »VGH« die Kandidaturen Simions und Gavrilăs am 16. bzw. 19.3.2025 durchwinkte, wurde im übrigen die Kandidatur von Diana Șoșoacă am 17.3.2025 unter Verweis auf den ersten gegen sie gerichteten Gewaltakt vom Oktober 2024 erneut unterdrückt. Sie hatte am 11.3.2025 in Boxhandschuhen ihre Kandidatur mit über 200 000 Unterschriften eingereicht und kritisierte dabei den Ausschluß Georgescus heftig, allerdings verhehlte sie nicht, daß sie – zu Recht – wütend auf ihn und all die anderen Souveränisten sei, die nach ihrem Ausschluß am 5.10.2024 nicht protestiert hatten. Șoșoacă erschien am Tag der Entschlußfassung der Bukarester Zyniker, zusammen mit etlichen Abgeordneten ihrer Partei S.O.S., in schwarzer Trauerkleidung mit einem Kranz, auf dessen Schleife treffend stand: »Tag der Hinrichtung der Demokratie«. Sie forderten Einlaß; als ihnen dieser verwehrt wurde, hängten sie den Kranz an die Tür des »VGH«, stimmten einen Trauerchoral an und hielten kleine Protestplakate in die Höhe, auf denen u.a. ein Henker abgebildet war, der mit seinem Richtbeil der Demokratie den Kopf abschlägt. Und abermals: »Denk ich an Deutschland in der Nacht…«

Am 20.3.2025, einen Tag nach der Zulassung von Simion und Gavrilă zur Präsidentschaftswahl, überfielen und durchsuchten maskierte Sondereinheiten die Wohnungen von 19 Unterstützern Georgescus in ganz Rumänien, analog zum COMPACT-Verbot vor den laufenden Kameras der vorab informierten gleichgeschalteten Medien (Antena 3, CNN etc.). Dabei wurden mehrere Personen verhaftet, beispielsweise der rumänische »Influencer« Bogdan Peșchir, der anschließend von Spezialeinheiten unter allerhand Demütigungen nach Bukarest verschleppt wurde (unter anderem zwang ihn die Polizei, vor der Hyänen-Meute der Mediengaffer seine Schirmmütze, seine Sonnenbrille und den hochgezogenen Kragen seines Pullis herunterzunehmen, auf daß ihn in Zukunft Pogromisten mühelos wiedererkennen können). Daraufhin wurde er unter der Anschuldigung in U-Haft gesteckt, Wähler durch seine TikTok-Auftritte »bestochen« zu haben, Georgescu zu wählen, hanebüchener Mist also. Wie eine solche Online-»Bestechung« in 30-Sekunden-Clips praktisch vonstatten gegangen sein soll, blieb das Geheimnis der Justiz-Handlanger, denn der einzige Zweck dieses Willkürakts bestand darin, dem Verfassungsbruch mit irgendeiner »ausländischen Einmischung« zu bemänteln und einzelne Unterstützer terroristisch herauszugreifen und unter dem Geheul der Medienmeute zu verurteilen.

Da nun sowohl Simion als auch Gavrilă zur Wiederholungswahl zugelassen waren, einigten sie sich dahingehend, daß Gavrilă ihre Kandidatur zurückzieht, damit nur ein Vertreter der Einheitsfront der Souveränisten zur Wahl steht. Alle Wahlumfragen gehen davon aus, daß Simion als Gewinner des ersten Wahlgangs in die Stichwahl kommen wird, und so warnte er umgehend und mehrfach zu Recht davor, daß jetzt von seiten der Sorosisten massiver Wahlbetrug insbesondere bei der Stichwahl drohe; er rief dazu auf, im Mai internationale Wahlbeobachter ins Land zu schicken. Besser hätte er freilich wie Trump das Volk mobilisiert, denn was »internationale Wahlbeobachter« an der EU-Leine »beobachten«, dürfte nicht schwer zu erraten sein.

Die Gegenseite hat noch weitere Terror-Karten in der Hinterhand: Gegen Simion hat der Justizapparat bereits ein Strafverfahren wegen »Anstiftung zu öffentlichem Aufruhr gegen Institutionen des Staates« eingeleitet. Es drohen ihm Kriminalisierung und Zuchthaus – wie so etwas in Rumänien läuft, kennt man zu Genüge aus den Inquisitionsprozessen gegen Gregorian Bivolaru (siehe diese Seite sowie Ketzerbriefe 128, 130, 181, 198, 200 und 206). Auf der anderen Seite umwirbt ihn jetzt plötzlich die Wahrheitspresse: Kurz nach Georgescus Wahlunterdrückung erschienen Interviews mit Simion von scheinbar wohlwollenden Vertretern der Westblock-Journaille u.a. im »Daily Telegraf«, der »Financial Times«, dem »France Soir«, der »Washington Post« und »Le Monde« – sandwiching nennt das der US-amerikanische Medienjargon. Interviews mit Georgescu wurden von dieser Seite hingegen nie geführt, dafür tönte unisono das schrille Mantra vom »rechtsextremen Putinfreund«, wenn es mit dem Totschweigen nicht so recht klappen wollte. Es ist zu befürchten, daß auf das leider schwächliche und eingeknickte Original jetzt Simion weichgespült oder andernfalls auf kaltem »juristischen« Wege ausgeschaltet wird.

Da die europäischen Regierungen als Büttel der Soros-Rockefeller-Bande selbst um den Preis einiger europäischer Hiroshimas versuchen, einen Krieg gegen Rußland zu erzwingen, werden sie eine rumänische Regierung – und damit die eines Frontstaates! –, die diesen nicht mitträgt, mit allen Mitteln verhindern.(6) Deshalb muß der Widerstand der rumänischen Bevölkerung und vor allem ihr Kampf für die Souveränität ihres Landes gebrochen werden, koste es, was es wolle. Gelobt und gepriesen sei die Standhaftigkeit des rumänischen Volkes (ähnlich wie des US-amerikanischen bei der letzten Präsidentenwahl)! Doch es ist unorganisiert, und seine unwilligen, gewiß auch illusionsbeladenen Führer wollen sich dem Unrechtsstaat maximal auf dem staatlich festgelegten Instanzenweg entgegenstellen, streichen beim kleinsten Windhauch die Segel und rufen die opferreich Protestierenden zur Mäßigung statt zur Entschlossenheit auf, statt wenigstens in das ungarische oder, besser noch, US-Exil zu gehen (das sie jetzt bestimmt aufnehmen würde und von wo aus sie den EU-Quislingen ihres Landes besser schaden könnten als in dessen Kerkern). Damit ist das Volk verraten und verkauft und wird früher oder später unter der fortgesetzten Gewalt enttäuscht und resigniert auseinanderlaufen. Mit so zaghaften, schwächlichen Volksvertretern kann der rumänische Verfassungsbruch jedenfalls nicht rückgängig gemacht werden, und der europäische Präzedenzfall, die Wahlteilnahme unbequemer Präsidentenkandidaten zu unterdrücken, wird als Modell genutzt (wenn er nicht sowieso eingefädelte Pionierstat in einem Randstaat war), wie das Beispiel von Le Pen in Frankreich zeigt. Wären die rumänischen Führer so entschlossen und kompromißlos gewesen wie Saddam Hussein oder gar Lenin, hätte der rumänische Widerstand durchaus Sand im Getriebe der finsteren Machenschaften der Bande und Vorbild für das restliche Europa sein können. Durch die nun mutmaßlich folgende Demoralisierung wird nichts anderes übrig bleiben, als wieder ganz von vorne anzufangen, mit einer Parole Lenins – »Geduldig aufklären!«

Michail Rodinescu & Beate Skalée

 (1) Siehe »Was ist los in Rumänien?« Teil 1 und 2. Die vorangegangenen Verfassungsbrüche und ihre Folgen stellen wir hier zum leichteren Verständnis kurz voran, dadurch sind jedoch einige Überschneidungen unvermeidbar.
(2) Das Prinzip »Wehret den Anfängen« lag ihnen also leider so fern wie 1972 der deutschen Bevölkerung bezüglich der Berufsverbote des Staatsheiligen Willy Brandt, mit dem unsere gesamtdeutsche Entrechtung und Verfassungsverachtung anfing.
(3) So muß er sich wöchentlich bei der Polizei melden, muß jeden Wohnungswechsel anzeigen und sich umgehend einfinden, wenn er von einer Behörde vorgeladen wird, darf keine Waffe haben und in der Öffentlichkeit oder sozialen Medien bestimmte Äußerungen nicht tätigen, die »faschistisch«, »rassistisch«, »antisemitisch«, »fremdenfeindlich« etc. sind, aber was darunter fällt, legt ja bekanntlich die Lügenpresse oder die Staatsanwaltschaft willkürlich fest…
(4) Eine Ausnahme bildete die kämpferische Rede des Vorsitzenden der bulgarischen Partei »Wiedergeburt«, Kostadin Kostadinow, der über das Verbot eines von seiner Partei eingeleiteten Referendums gegen die €-Einführung 2026 und der Demonstrationen gegen das Verbot des Referendums und die €-Einführung berichtete und damit zur Zusammenarbeit aller demokratischen Kräfte, auch länderübergreifend, aufrief. Haben Sie darüber in der Wahrheitspresse je etwas gehört?
(5) Am 6.3.2025 wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Beschwerde Georgescus gegen Rumänien wegen der Annullierung der Präsidentschaftswahl zurück mit der hanebüchenen Begründung, er sei nur für Parlamentswahlen zuständig! Tja, seit wann sind staatsbürgerliche Rechte auf Parlamentswahlen beschränkt?!? Nur zwei AfD-Abgeordnete des EU-Parlaments verurteilten übrigens den Putsch in angemessener Schärfe, aber die Mehrheit der EU-Schwatzbude weigerte sich, das Thema überhaupt auf die Tagesordnung zu setzen – Schweigen ist Gold oder wenigstens dreißig Silberlinge.
(6) Somit scheinen die kriegsgeilen westeuropäischen Regierungen an Hitler und seinem »Unternehmen Barbarossa« eigentlich nur eines schlecht zu finden: nämlich daß er auf eigene Faust gehandelt hat und für die Herrschende Klasse seines Landes und nicht auf Befehl fremder Herren aus Übersee. Sonst ist kein Unterschied erkennbar, oder finden Sie einen?

* * *

Dieser Artikel wurde vor der verstümmelten rumänischen Wahl verfaßt, deren Ausgang schwer vorauszusehen war, aber nun hat Simion 41% der Stimmen im ersten Wahlgang erhalten, fast doppelt so viele wie der nächstplazierte EU-hörige Kandidat. Damit darf man gespannt sein, ob wiederum die Stichwahl oder die gesamte Wahl annulliert werden, allerdings erfordert eine Regierung gegen 41% der Wähler schon eine waschechte Diktatur. Oder wird auf Dauer ein halbherziger oder bestochener oder von Anfang an unechter Oppositionskandidat das Wahlvolk verraten? Warten wir das Ergebnis ab, aber es ist in gewisser Hinsicht weniger interessant als seine Vorgeschichte.

 

3. Februar 2025

Ein kleiner Blick in die Wahrheitspresse: Fake News über Assads angebliche Foltergefängnisse

CNN 1

Am 12. Dezember 2024 wurde ein Video von CNN weltweit verbreitet, das die angebliche Befreiung eines Gefangenen aus einem Geheimgefängnis des Luftwaffengeheimdienstes in Damaskus im Beisein der Chefkorrespondentin für Auslandsfragen von CNN, Clarissa Ward, samt Kamerateam zeigt. Vier Tage nach der Einnahme von Damaskus am 8.12.2024 durch die von den USA, Türkei, Israel u.a. (auch die Ukraine rühmt sich in der Kyiv Post vom 1.12.2024 damit, daß ihre Spezialkräfte die „Rebellen“ in Idlib ausgebildet hätten) angeleiteten und bewaffneten Terroristen der Hayat Tahrir al-Sham (HTS) (= al Nusra = ISIS = al Quaida), die inzwischen angeblich tausende Gefangene aus „Assads Folterkellern“ befreit hatten, wurde die besagte Ward mit ihrem Team bei einem Gang durch die leeren Gefängnisse angeblich Zeugin der Befreiung eines letzten in einer verschlossenen Zelle „vergessenen“ Gefangenen, der schon drei Monate dort im Dunkeln eingekerkert gewesen sein sollte, zuletzt tagelang ohne Nahrung und Wasser. Merkwürdigerweise war der Mann in einen sauberen Mantel gehüllt, hatte einen neuen Haarschnitt, saubere Nägel und war vollkommen gesund und munter. Dennoch wurde er dann filmreif mit kräftigem Druck auf die Tränendrüsen von Ward und ihrem Begleiter von HTS „erstversorgt“ und nach dreimonatiger Dunkelhaft nach draußen ans Licht geführt, erstaunlicherweise allerdings mit weit offenem, tränenerfülltem „El Greco-Blick“ gen Himmel. Plötzlich mit zitternden Händen gibt er dann ein erstes Interview auf einem bereitgestellten Stuhl, in dem er berichtet, er sei völlig unschuldig vom Geheimdienst verhaftet und brutal gefoltert worden, was von Ward entsetzt kommentiert und mit Zahlen von Zehntausenden getöteten Gefangenen, z.T. 50 an einem Tag, für die schließlich noch Krematorien (der Nazi-Vergleich darf nicht fehlen!) eingerichtet worden seien, begleitet wird.

Nachdem diese Oskar-reife Inszenierung einigen Zuschauern aufgefallen war, schob CNN plötzlich hinterher, daß sie betrogen worden seien und es sich um eine andere Person handelte, angeblich nämlich einen Folterer der Assad-Regierung. Wenn es aber doch angeblich Abertausende von Folteropfern gab, warum wird dann eigentlich nicht ein einziges echtes gezeigt? Vorsichtshalber wurde noch behauptet, man habe jede Spur zu der Person verloren... na ja, man wird ihn schon „entsorgen“, bevor er zu viel quatscht… Wo bleiben da eigentlich die „Faktenchecker“, die hinter jeder unerwünschten Meldung her sind oder sie gleich zensieren, wenn sie nicht ins gewünschte Westblock-„Narrativ“ paßt und angeblich Russenpropaganda ist oder von „Verschwörungstheoretikern“ stammt?

20. Dezember 2024

Unrechts-Urteil ist gefällt:

1 Jahr und 10 Monate für Dr. Walter Weber im „Maskenprozeß“

Am 9. Dezember 2024 wurde vor dem Landgericht Hamburg der 80-jährige Dr. Walter Weber, Internist, zu einer Strafe von 1 Jahr und 10 Monaten mit einer Bewährung von 4 Jahren verurteilt. ­Die Strafe beinhaltet außerdem das mehr als merkwürdige Verbot, in den nächsten 3 Jahren erneut Maskenatteste auszustellen, sowie selbstverständlich die enormen Verfahrenskosten, die sämtlichst Dr. Weber aufgebrummt wurden. Nach 27 unendlich zähen Prozeßtagen, die sehr kostenintensiv (allein 3000 € Anwaltskosten pro Tag) und nervenaufreibend waren, da im Prinzip der Verurteilungswille der Richterin und ihrer Kammer schon im Vorfeld zu bemerken war, kam es nun zu diesem Urteil, das im wesentlichen der Staatsanwaltschaft folgte, die die Bewährungsfrist allerdings „nur“ auf 3 Jahre festlegte. Die Umstände der Urteilsverkündung sind, ähnlich wie der gesamte Verlauf des Verfahrens, eine bemerkenswerte Farce: Der Prozeß wurde aus dem normalen Gerichtsgebäude in den Hochsicherheitstrakt des Landgerichts Hamburg verlegt, also dorthin, wo normalerweise Schwerverbrecher verurteilt werden. Das Publikum wartete bereits seit dem frühen Morgen bei Kälte und strömendem Regen stundenlang, bis die zeitraubenden, schikanösen „Sicherheitskontrollen“ beendet waren und man dann gnädigerweise Einlaß in den mit Panzerglas gesicherten Zuschauerraum bekam. Bei über hundert Zuschauern zog sich diese Prozedur verständlicherweise über Stunden hin. Im Saal selbst zeigte sich zum ersten Mal seit Prozeßbeginn wieder die Lückenpresse, die mit entsprechenden Buh-Rufen sowie Rufen „Wo wart Ihr die ganze Zeit?“ begrüßt wurde. Eine Schweigeminute des Publikums für Dr. Weber noch vor Beginn der Urteilsverkündung wurde von einer Fernsehreporterin mit den Worten kommentiert, was das eigentlich solle, sie jedenfalls würde jetzt gerne ein fröhliches Lied singen.

Einen letzten Beweisantrag der Verteidigung noch vor der Urteilsverkündung schrie die Richterin mit durchdringender Stimme nieder, so wie sie bereits während des gesamten Verfahrens zahlreiche, wenn nicht fast alle, Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt hatte, was im Publikum immer schon sarkastische Bemerkungen und sogar Wetten hervorrief.

Dann, nach fast einer Stunde Verspätung, endlich die Verkündung des Urteils durch die sich auch bis dahin nicht mit Ruhm bekleckernde Richterin, Dr. Nele Behr, das im Publikum mit großer Empörung und vielen Tränen aufgenommen wurde. Circa die Hälfte der Anwesenden verließ unter Protest den Saal.

Die Richterin leitete die Begründung des Urteils damit ein, es habe sich „um ein vermeintlich politisches Verfahren“ gehandelt, aber sämtliche Maßnahmen während der Coronerei hätten immer der „demokratischen Zustimmung“ unterlegen, außerdem habe man auch immer „auf das Leid der Kinder hingewiesen“. Heuchel, Heuchel! Nach dieser Einstimmung der Richterin fuhr sie in ihrer üblichen, üblen Publikumsbeschimpfung fort: Niemals habe sie bis dato eine derartige Mißachtung des Gerichtes erlebt, die im übrigen auch, nachdem sie ins Publikum geschaut habe, „nicht altersadäquat“ sei – was für eine Unverschämtheit!! Außerdem habe sie zahlreiche Protestbriefe von außerhalb erhalten, was wiederum für sie ein Stein des Anstoßes war – an dieser Stelle unseren Dank an alle Protestbriefschreiber, die unserem Aufruf gefolgt sind – so hatte sie sich das nicht vorgestellt, daß selbst im In- und Ausland der Prozeß aufmerksam verfolgt wurde. Aber kurzum – „es ging um 57 Fälle von Maskenattesten, nicht mehr, nicht weniger“! So, so! Doch dann kam der Griff zum "zweierlei Maß", das bei keinem Unrecht fehlt: Was tut´s, daß die Ärzte während der Corona-Diktatur etwa Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach Telefonanruf, also natürlich ohne Untersuchung des Patienten, ausstellen durften und sogar sollten, ja dazu offiziell aufgefordert wurden, weil die Patienten schließlich ihren staatlich erzwungenen Wohnungs-Coronaknast nicht verlassen sollten? Die von Dr. Weber ausgestellten Maskenatteste seien jedenfalls "falsch", weil er die Patienten nicht untersucht habe! Und darauf basierte dann das ganze Urteil! Was sie allerdings besonders hervorhob und tadelte, waren die Auftritte Dr. Webers bei Demonstrationen während der Coronerei, bei denen er betonte, daß Masken nicht sinnvoll seien. An dieser Stelle sei an den Corona-Säulenheiligen Prof. Dr. Drosten erinnert, der höchstpersönlich am 29. Januar 2020 im RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg) verkündete: „Mit der Maske hält man das Virus nicht auf“.

Bei Dr. Weber habe es sich um eine „systematische Unterlaufung der Maßnahmen“ durch unrichtige Gesundheitszeugnisse aufgrund fehlender „einschlägiger Untersuchungen“ gehandelt. Nebenbei bemerkt, empfahl sie z.B. ein kostspieliges MRT, in dessen Genuß ein „normaler“ Patient selbst bei Krankheitsverdacht oft nicht kommt! Das damals im Rahmen der „Corona-Eindämmungsverordnung“ den Ärzten befohlene Prinzip der „Fernbehandlung“ reiche nicht aus – meint die Juristin, dem Arzt diktieren zu können.

Besondere Schwere der Schuld lud Dr. Weber nach Ansicht der „Spruchkammer“ auf sich, indem er immer wieder betonte, er habe „nichts Falsches getan“ und außerdem denke er nach ihrem Dafürhalten, als „Arzt sei er unantastbar“. Er habe vorsätzlich gehandelt und zeige bis auf den heutigen Tag keine Einsicht und keine Reue.

Zum schlechten Schluß wandte die Richterin sich noch an die verteidigenden Rechtsanwälte, um sie ebenfalls zu beschimpfen und zu bedrohen: Sie habe ein solches Verhalten bei Anwälten bisher noch nicht erlebt, und die Vorwürfe der Verteidigung an die Staatsanwaltschaft seien eventuell strafrechtlich (!) zu prüfen. Die Verteidigung hatte nämlich der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, Absprachen bezüglich des entscheidenden, für den Angeklagten verheerenden, wissenschaftlich aber nicht haltbaren Gutachtens mit den beauftragten Rechtsmedizinern getätigt zu haben. In einem Prozeß, in welchem dem Angeklagten mangelnde Sorgfalt bei der Ausstellung von Attesten vorgeworfen wird, verschwinden Akteneinträge, Treffen werden nicht protokolliert oder „erinnert“, auch das beteiligte Landeskriminalamt weiß von nichts, dort gibt es ebenfalls keine Akteneinträge – ein Schelm, wer Böses hierbei denkt!

Dr. Weber betonte in seinem Schlußwort, er habe in seiner bald 55-jährigen ärztlichen Tätigkeit circa 70 000 Atteste ausgestellt – keines davon wurde bis dato beanstandet, außerdem sei ihm nie eine unrechte Handlung vorgeworfen worden. Schon zu Beginn des Corona-„Maskenzwangs“ sei er von der Geheimpolizei observiert, seine Atteste bereits zu einem frühen Zeitpunkt „kassiert“ worden, und das alles aufgrund seiner Funktion als Mitbegründer der „Ärzte für Aufklärung“.

Seiner ersten Patientin mit einer Borderline-Erkrankung wurde seitens der Polizei gedroht, sie solle das Attest aushändigen, „sonst stellen wir die Bude auf den Kopf“. Recht früh gab es auch die „schwarze Liste“ der Maskenatteste ausstellenden Ärzte, die wiederum zu 90% von Hausdurchsuchungen betroffen waren, teilweise bis zu achtmal! Bei Dr. Weber wurden zwei Hausdurchsuchungen durchgeführt, bei denen 15 schwerbewaffnete Polizisten frühmorgens in seine Praxis kamen.

Zum Schluß las er, unter großer emotionaler Beteiligung des Publikums, das „Genfer Gelöbnis für Ärzte“ vor, das als oberste Maxime enthält: „Die Gesundheit und das Wohlergehen meines Patienten wird mein oberstes Anliegen sein. (…) Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden“.

Dem ist nichts hinzuzufügen – das Hohe Gericht interessierte es allerdings nicht, der einzig mögliche Urteilsspruch, nämlich ein Freispruch erster Klasse, blieb aus.

Die Verteidigung hat Revision eingelegt, der BGH wird das endgültige Urteil fällen.

* * *

Wir empfehlen das ausführliche Interview mit Dr. Walter Weber in der aktuellen Ausgabe Nr. 248 der Ketzerbriefe und den vorherigen Artikel zum Prozeß gegen Dr. Weber.

 

 

18. September 2024

Aktuelle Prozeßnachrichten zu
Dr. Bianca Witzschel und Dr. Walter Weber

Rachejustiz im "Maskenpozeß" gegen Dr. Walter Weber

(Siehe unten die aktualisierten Prozeßtermine für November und Dezember 2024)

Ein weiteres Rachejustiz-Verfahren gegen die Ärzte, die der staatlich inszenierten Coronerei seinerzeit Widerstand entgegengesetzt haben, findet seit dem 6.5.2024 in Hamburg vor dem Landgericht gegen den 80jährigen Dr. Walter Weber statt. Er ist Internist mit Schwerpunkt Onkologie und Psychosomatik, ihm wird vorgeworfen, in 57 Fällen "unrichtige Atteste" zur Befreiung vom Corona-Tschador (der sogenannten „Mund-Nasen-Bedeckung“), ausgestellt zu haben. Deshalb droht ihm nun eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren und eine Geldstrafe wegen angeblichen „Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ (§ 278 StGB a.F. – alte Fassung, die Vorschrift wurde später noch mal erheblich verschärft). Dr. Weber war im März 2020 Mitbegründer der „Ärzte für Aufklärung“, der weltweit ersten Organisation von Ärzten gegen die Coronerei überhaupt, und ist seitdem als standhafter und aufrechter Streiter gegen die Maßnahmen der Corona-Diktatur bundesweit bekannt.

Der Prozeß war ursprünglich auf 18 Prozeßtage anberaumt, inzwischen sind es bereits 19, und mit einer weiteren Aufblähung dieses staatlichen Rache- und Willkürverfahrens ist zu rechnen. Daß es sich um ein solches handelt, liegt auf der Hand: Bekanntlich wurde während der Coronerei die Ärzteschaft explizit aufgefordert, Patienten möglichst ohne irgendeine Untersuchung, am besten sogar telefonisch, krank zu schreiben – damit das Volk das Haus nicht verlasse und das angeblich soo gefährliche „Killer“-Virus sich nicht weiter verbreite. Auch dabei handelte es sich selbstverständlich um das Ausstellen eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses (nämlich um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), was seinerzeit hunderttausendfach erfolgte. Natürlich wurde – zu Recht – keiner dieser Ärzte jemals strafrechtlich verfolgt. Doch im Verfahren gegen Dr. Weber versuchen nun Staatsanwaltschaft und Gericht, durch zermürbende und völlig ausufernde Zeugenbefragungen nachzuweisen, er habe "Gefälligkeitsatteste" ausgestellt. So reitet die Vorsitzende Richterin, Dr. Nele Behr, bei der Zeugenbefragung der Patienten (die allesamt bereits Prozesse und zumeist Verurteilungen wegen „Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ hinter sich haben) geradezu fanatisch und unermüdlich darauf rum, ob Dr. Weber die Patienten auch mit dem Stethoskop abgehört, ob er die Sauerstoffsättigung im Blut gemessen habe und ähnliches. Ja, selbst über das Aussehen der Praxis und die Praxiseinrichtung werden seine ehemaligen Patienten verhört. Dabei ist, wie gesagt, eine körperliche Untersuchung gar keine Voraussetzung für das Ausstellen eines ordnungsgemäßen Gesundheitszeugnisses! (Man denke auch an die unter der Coronerei etablierte "Videosprechstunde"!)

Doch um Logik und Recht geht es auch bei diesem Prozeß nicht, sondern um die beispielgebende existentielle Zerstörung eines bekanntermaßen seriösen ärztlichen Widerständlers gegen die Corona-Diktatur und um Abschreckung, Einschüchterung und Entmutigung jedweder Opposition gegen künftige Analoga, die mit dem "Pandemie-Vertrag" – ein kolonialer "ungleicher Vertrag"! – offen vorbereitet werden sollen. Vor dem Prozeß hat die Staatsanwaltschaft Dr. Weber einen ungeheuerlichen sogenannten Deal „angeboten“: Wenn er seine Approbation „freiwillig“ abgäbe, würde die Anklage zurückgezogen! Doch Dr. Weber hat sich nicht erpressen lassen und dies kategorisch abgelehnt: „Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Ich habe mich an die Gesetze und die Berufsordnung gehalten.“ Irgendeinen juristischen Winkelzug wird das Gericht nun suchen, um das Leben eines weiteren Arztes zu zerstören, der seine Praxis seit 50 Jahren tadellos geführt und sich stets für seine Patienten eingesetzt hat – allein die Kosten für seine beiden Anwälte betragen pro Prozeßtag 3000 Euro, gar nicht zu reden von der physischen und psychischen Belastung und Zumutung für das Justizopfer selbst.

Dr. Walter Weber hat nach wie vor große Unterstützung, die Zuschauerbänke – hinter Panzerglas, wie bei einem Terroristenprozeß – sind immer gut gefüllt. Das bringt die Richterin immer wieder auf die Palme, insbesondere wenn sich die Zuschauer "erdreisten", bei ihren hanebüchenen Fragen zu lachen; von zwei Unterstützern wurden am 7.8.2024 auf Veranlassung der Richterin, die sich ansonsten gern jovial gibt, die Personalien aufgenommen, weil sie lediglich gelächelt hatten.

Der hinzugekommene Prozeßtag ist übrigens der Tatsache geschuldet, daß der neue Chef der Rechtsmedizin an der Hamburger Universitätsklinik Eppendorf in diesem Verfahren gehört werden soll. Inwieweit die Aussage eines Rechtsmediziners, der seine „Patienten“ normalerweise nicht mehr abhören und auch keine Anamnese mehr erheben kann, der Wahrheitsfindung dienen soll, ist kaum nachzuvollziehen. Interessanterweise aber ist dieser neu aufgerufene „Sachverständige“ der Nachfolger von Professor Püschel, der zu Beginn der Coronerei zahlreiche Obduktionen von angeblich „an“ Corona Verstorbenen durchführte und dabei bekanntlich zu ganz anderen, staatlich keineswegs genehmen Ergebnissen kam. Doch sein Nachfolger Professor Ondruschka behauptet nun, daß die meisten (80%) der seinerzeit Obduzierten doch „an“ Corona verstorben seien. Das macht ihn wohl für das Gericht als "Sachverständigen" geeignet, einen ersten Eindruck von diesem „Gutachter“ liefern die Dokumentationen der Gerichtsreporterin Claudia Jaworski über die letzten Verhandlungstage ab dem 10.09.2024.

Wir fordern:

Freispruch und volle Rehabilitierung von Dr. Walter Weber!

Weitere Termine im November und Dezember 2024 im Landgericht Hamburg am Sievekingplatz 1 (bitte mindestens eine halbe Stunde vor Prozeßbeginn erscheinen, den Saal bitte bei der Information erfragen) sind:

am Dienstag, 05.11.2024 ab 9.15 Uhr
am Freitag, 08.11.2024 ab 9.15 Uhr
am Montag, 02.12.2024 ab 9.15 Uhr
am Mittwoch, 04.12.2024 ab 9.15 Uhr
am Donnerstag, 05.12.2024 von 9.15 - 10.30 Uhr
am Montag, 09.12.2024 von 9.15 - 13 Uhr.

Erscheinen Sie zahlreich und/oder richten Sie Protestschreiben mit Nennung des Aktenzeichens 615 KLs 7/22 (bitte eine Kopie an uns):
An den
Präsidenten des Landgerichts Hamburg
Herrn Bernd Lübbe
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
E-Mail: poststelle@lg.justiz.hamburg.de

Wer Herrn Dr. Walter Weber finanziell unterstützen möchte: auch hier gilt das weiter unten genannte Spendenkonto des Ärztehilfswerks Weißer Kranich. Unter Betreff bitte "Schenkung für Dr. Walter Weber" angeben.

* * *

Achtung: Zweite Anklage gegen Dr. Bianca Witzschel!

Am 17. Juni 2024 wurde in einem analogen Fall gegen Dr. Bianca Witzschel – die ausführliche Darstellung findet sich hier – nach 16 Monaten schärfster Untersuchungshaft und einem monströsen siebenmonatigen Schauprozeß mit 27 Verhandlungstagen vom Landgericht Dresden das Urteil gesprochen: 2 Jahre und 8 Monate Gefängnishaft, zusätzlich 3 Jahre Berufsverbot sowie Einzug ihres Vermögens in Höhe von 47000 Euro.[1] Derzeit ist sie, unter der Auflage, sich wöchentlich polizeilich zu melden, „auf freiem Fuß“, nachdem sie bereits 50% der Haftstrafe im Untersuchungsgefängnis abgesessen hatte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da nicht nur die Verteidigung, sondern vor allem auch die Staatsanwaltschaft dagegen Revision eingelegt hat. Die Staatsanwaltschaft will Frau Dr. Witzschel in geradezu fanatischem Verfolgungseifer um jeden Preis für weitere Jahre im Gefängnis begraben sehen. Deshalb hat sie jetzt "nachgelegt" und ungeheuerlicherweise eine zweite Anklage gegen Dr. Witzschel wegen angeblich noch anderer "gewerbsmäßiger Ausstellungen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 350 Fällen“, erhoben, wodurch sie angeblich 17000 Euro unrechtmäßig erworben habe! Die Formulierung „gewerbsmäßig“ ist maßgeblich, denn nach der am 22.11.2021 durchgepeitschten „Änderung des Infektionsschutzgesetzes u.a." und dem dabei neu eingefügten Absatz 2 des § 278 StGB soll dann ein “besonders schwerer Fall“ vorliegen, der sogar mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft wird! 

Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit darf nicht erlahmen, der entschlossene, kraftvolle Protest und die Unterstützung von Dr. Bianca Witzschel muß weitergehen!

Wir fordern nach wie vor:

Freiheit und volle Rehabilitierung von Dr. Bianca Witzschel!

Dieser Forderung sollte man durch Unterzeichnung folgender Petition Nachdruck verleihen:

https://freiheit-für-bianca.de/index.php/erklaerung

Wer Frau Dr. Witzschel persönlich unterstützen möchte: 

Spendenkonto des Ärztehilfswerks Weißer Kranich:
Kontoinhaber: Förderverein Weißer Kranich
IBAN: DE56 7645 0000 0232 1701 91
Betreff: "Schenkung für Bianca Witzschel"

 [1]  siehe dazu:
·        Freiheit für Dr. Bianca Witzschel. Der Dresdner Schauprozeß gegen ein Opfer der Corona-Inquisition (KB 242/243)
·        Schändliches Urteil gegen Dr. Bianca Witzschel! Dr. Witzschel zu 2 Jahren und 8 Monaten Gefängnis verurteilt! Bericht aus dem Gerichtssaal (KB 246).

 * * *

Weitere Stellungnahmen, Flugblätter, Berichte und Analysen finden sich unter dem Schlagwort "Corona-Diktatur" und unter Themen (mit einer Auflistung der in den Ketzerbriefen veröffentlichten Artikel).

19. Juni 2024

Schändliches Urteil gegen Dr. Bianca Witzschel!

Dr. Witzschel zu 2 Jahren und 8 Monaten Gefängnis verurteilt!
Bericht aus dem Gerichtssaal:

Am 17.06.2024 wurde gegen die Ärztin Dr. Bianca Witzschel nach einem siebenmonatigen Monster- und Schauprozeß und 27 Verhandlungstagen vom Landgericht Dresden das ungeheuerliche Urteil verkündet: 2 Jahre und 8 Monate Haft, zusätzlich 3 Jahre Berufsverbot sowie Einzug ihres Vermögens in Höhe von 47 000 Euro!
Zur Erinnerung: Bis zu diesem Urteil saß Frau Dr. Witzschel seit Februar 2023 (!), also 16 Monate, in schärfster Untersuchungshaft und wurde dann allwöchentlich wie ein Gewaltverbrecher in Handschellen in den am Stadtrand Dresdens eigens für »Terroristenprozesse« errichteten Hochsicherheitstrakt vors Gericht geschleppt, ohne einem einzigen Menschen geschadet oder irgend jemanden übervorteilt oder gar betrogen zu haben. Ihr »Verbrechen« war einzig und allein, daß sie als Ärztin während des Corona-Terrors etlichen Patienten Atteste ausgestellt hatte, wonach diese aus gesundheitlichen Gründen davon zu befreien seien, die damals dem Volk als erstes aufgezwungenen elenden Erstickungsmaulkörbe (»Masken« – deren Nutzlosigkeit bekanntlich inzwischen sogar offiziell wieder zugegeben wird) zu tragen, manche auch nicht geimpft werden könnten oder die seinerzeit fast täglich angeordneten Zwangstests statt mit schmerzhaftem Herumstochern in Hals und Nase mittels Speichelprobe durchführen dürften (siehe hierzu unseren Aufruf »Freiheit für Dr. Bianca Witzschel«, in dem der Fall ausführlich dargestellt ist).
Nur den anhaltenden zahlreichen Protesten aus dem In- und weltweiten Ausland und der nicht erlahmenden Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit während des gesamten Verhandlungsmarathons ist es wohl zu verdanken, daß das Urteil 2 Jahre unter dem von der geradezu verfolgungswütigen Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von 4 Jahren und 10 Monaten Haft geblieben ist, die dagegen auch sofort Rechtsmittel eingelegt hat und Frau Dr. Witzschel für weitere dreieinhalb Jahre im Knast begraben will. Diesen Protesten dürfte es auch zu verdanken sein, daß das Gericht bis zur Rechtskraft seines Schandurteils wenigstens die »Untersuchungshaft« vorläufig ausgesetzt hat (die ohnehin nicht nur wegen ihrer Dauer, sondern von Anfang an grob gesetzeswidrig war) und sich Dr. Witzschel – sie ist 67 Jahre alt und hätte weder »fliehen« wollen noch können – einstweilen »nur« noch zu einer genau nach Tag und Stunde festgelegten Zeit wöchentlich bei der örtlichen Polizei melden und ähnliche weitere demütigende und schikanöse »Auflagen« einhalten muß, will sie nicht sofort wieder verhaftet werden. Wie gesagt: vorläufig! Sollte das nächste Gericht das Urteil bestätigen oder gar verschärfen, wie es die Staatsanwaltschaft wünscht und weil die öffentliche Aufmerksamkeit vielleicht doch nachläßt, muß sie abermals ins Gefängnis!
Die Teilnahme an der Urteilsverkündung führte noch einmal eindrücklich den wahrhaften Inquisitionscharakter dieses Schauprozesses vor Augen:
Rund um den Anbau am Dresdner Gefängnis mit dem »Hochsicherheits«-Sitzungssaal und in der näheren Umgebung auch an diesem Tag zahlreiche Mannschaftstransporter der Polizei, vor dem Eingang eine lange Schlange von Besuchern, da man nur einzeln eingelassen wird. Dann: Sicherheitskontrolle, schärfer als am Flughafen, der Personalausweis wird erfaßt, Leibesvisitation, Schienbeinkontrolle, Schuhe aus, Sockenkontrolle: »Handys verboten! Sie dürfen nur einen Kugelschreiber mit hineinnehmen!« – »Und wenn der nicht mehr schreibt?« – Achselzucken…Im Gerichtssaal zwischen Richterbank und Publikum Panzerglasscheiben, das Licht fällt – Zufall oder Methode? – durch die Fenster im Rücken der Zuschauer, so daß man wegen der Spiegelungen fast nichts erkennen kann. Endlich erscheint der Richter, Jürgen Scheuring sein Name; Zuschauer, die sitzen bleiben, werden deshalb grob vom Saalbüttel gerüffelt; über hundert sind gekommen, um das vorläufige Ende dieses Schandprozesses zu beobachten und dem Opfer Dr. Witzschel ihre Solidarität zu zeigen. Als Scheuring dann die horrende Freiheitsstrafe, das Berufsverbot und die Vermögensbeschlagnahmung verkündet und beginnt, jedes einzelne zu bestrafende Attest (1 Attest für Herrn A., 1 Attest für Frau B., 2 Atteste für Familie C…) zu verlesen, ein Zwischenruf aus dem erschütterten und empörten Publikum: »So vielen Menschen hat Bianca geholfen!« Alle klatschen. Der Richter wird unwirsch, doch das Publikum beginnt, »Freiheit, Freiheit, Freiheit« zu skandieren und singt die Nationalhymne: »Einigkeit und Recht und Freiheit!« – Recht? Freiheit? – der Richter läßt den Saal räumen.
Die herausgetriebenen Besucher versammeln sich draußen, man hat zwangsweise Zeit, sich noch einmal über einige der letzten Ungeheuerlichkeiten dieses Prozesses auszutauschen: Derselbe Richter Scheuring hat erst im März 2024 einen dreifachen Vergewaltiger zu 2 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Begründung: der Angeklagte sei nicht vorbestraft, habe 7 Monate in U-Haft gesessen, sei wirtschaftlich am Ende und erkennbar in der Lokalzeitung gezeigt worden – WAS für ein zweierlei Maß! Auch wurden hier ja nicht nur Wohnung und Praxis von Dr. Witzschel durchsucht, sondern auch Hunderte Wohnungen ihrer Patienten, Hunderte dieser Patienten mit Geldstrafen überzogen. Einer allerdings, ein »Personenschützer« des Landeskriminalamtes, der wie viele andere von Dr. Witzschel untersucht worden war und daraufhin ein »Maskenattest« bekommen hatte, wurde – völlig zu Recht (!) – freigesprochen, auch nachdem die Landesärztekammer Sachsen in einer Stellungnahme ausdrücklich bestätigt hatte, daß für die Ausstellung eines Attestes eine körperliche Untersuchung überhaupt nicht erforderlich ist. Wurde deshalb der Prozeß gegen Dr. Witzschel etwa eingestellt? Natürlich nicht, denn wie heißt es bei Lessing: »Tut nichts, der Jude wird verbrannt« – WAS für ein zweierlei Maß!
Später »handelt« die Verteidigung mit dem Richter aus, daß die Zuschauer wieder in den Sitzungssaal dürften, natürlich unter der Bedingung, daß keine weitere »Störung« mehr stattfinde. Doch viele dort fragen sich, ob dem Richter überhaupt eine weitere Bühne für seine Selbstdarstellung der Urteilsbegründung gegeben und man sich auf diese »gnädige« Erlaubnis einlassen soll. Doch schließlich kehrt ein Teil des Publikums zurück, andere verlassen das Gericht. Draußen erwarten sie ca. 20 gepanzerte Polizisten, bezahlt auch von ihren Steuergeldern, die eine Kette bilden und die Besucher nun langsam, aber sicher vom Gelände drängen.
Wer später zurück in den Sitzungssaal will, muß erneut die schikanöse »Sicherheitskontrolle« über sich ergehen lassen. Drinnen begründet Richter Scheuring gerade sein Urteil: »Die Gefälligkeit der Atteste springt einem ja geradezu ins Auge.« Die Methode, mit der Dr. Witzschel (Dr. med.!) die Patienten untersucht habe, sei nämlich nach Scheurings Ansicht ungeeignet. Denn unser Richter ist im Gegensatz zu ihr ein medizinischer Fachmann, der beispielsweise zum besten gibt, die Coronagrippe sei »mit der Cholera des 19. Jahrhunderts vergleichbar gewesen« (Vielleicht weil beides mit »C« anfängt). Das Plädoyer der Verteidigung, daß Dr. Witzschel sogar einen besonders großen Aufwand betrieben und jeden einzelnen Patienten untersucht hatte (wie den besagten Polizeibeamten, der freigesprochen wurde), was auch viele Zeugen bestätigten, sie also keineswegs einfach Atteste »verschickt« habe und daher von »Gefälligkeit« keine Rede sein könne, bleibt vollkommen unberücksichtigt. Genauso fällt unter den Tisch, daß der Weg, auf dem ein Arzt seine Diagnose stellt, selbstverständlich allein im Ermessen des Arztes liegt und von seiner Therapiefreiheit gedeckt ist.
Statt dessen beschuldigt Scheuring Dr. Witzschel, sie hätte als »Widerständigkeit«, die grundsätzlich ja erlaubt sei (zu gnädig aber auch), nicht die öffentliche Rede gewählt, sondern die Ausstellung unrichtiger Atteste und dies auch noch »gepaart mit einer besonderen Geschäftstüchtigkeit«, weil sie eine Gebühr für ihre Atteste verlangt habe. Ja, sie betreibe Widerständigkeit geradezu als »Geschäftsmodell«. Dem folgt eine wahrhaft rabulistische »Berechnung« des Strafrahmens: Für die Ausstellung unrichtiger Atteste »wider besseres Wissen« setze Scheuring an: 6 Monate für ein Attest/Patient, 6 Monate + 2 Wochen für zwei Atteste/Patient und 7 Monate für 3 und mehr Atteste/Patient und so weiter, das gelte bis zu einer Gesetzesverschärfung im Jahr 2021. Nach dieser Gesetzesverschärfung setze er – an penibler Genauigkeit soll es schließlich nicht fehlen – für ein Attest/Patient 7 Monate an, 7 Monate + 2 Wochen für zwei Atteste/Patient usw. an. Dieser schweißtreibenden, ja »mathematisch zwingend« erscheinen sollenden Rechnerei folgt die selbstgefällig-gütige Belehrung in einer Art Rolle-Rückwärts: »In anderen europäischen Ländern wird das Strafmaß durch Addition der einzelnen Strafen ermittelt. Aber da wären wir ja – bei den etwa 1000 Attesten – weit über der gesetzlichen Höchststrafe von 15 Jahren. Doch das machen wir in Deutschland nicht« – Oh, wie gerecht ist doch unser Gesetz, und wiiieeee gnädig erst dieses Gericht!!! Gerade so »errechnet« der Richter aus der geschätzten Anzahl der Patienten und der entsprechenden Gebühr dann die stolzen 47 000 Euro, die Dr. Witzschel bei ihren zahlreichen Untersuchungen während zweier Jahre eingenommen hätte, aber eben zu Unrecht (hähä!), und die deshalb beschlagnahmt werden müßten. (Eine Besucherin erzählte, daß schon vor dem Urteil ein für Dr. Witzschel eingerichtetes Spendenkonto beschlagnahmt wurde.)
Schließlich müsse, so Scheuring, bei der Strafe ja auch noch weiteres berücksichtigt werden, war da doch noch das »Waffengesetz«. Was aber blieb übrig von den »vielen gefundenen Waffen und Patronen« – bei einer Jägerin! –, mit denen neben einer herbeiorakelten ominösen »Reichsbürger-Nähe« die Lügenpresse aus allen Rohren von Anfang an Stimmung gegen Dr. Witzschel gemacht und ihre »Gefährlichkeit« suggeriert hatte: Ein sogenannter »Elektroschocker«, weil der kein »Prüfkennzeichen« hatte (nebenbei ein reines Verteidigungsmittel [!], das man sich angesichts Jahr um Jahr zahlreicher werdender »Messermänner«, die ihrerseits deshalb freilich nie behelligt werden, selbst durchaus manchmal wünscht).
Während der gesamten Urteilsverkündung, nicht nur bei der anfänglichen Räumung des Gerichtssaals, ist deutlich zu spüren, wie unangenehm diesem Richter die Öffentlichkeit ist: Hatte er schon früher jede noch so berechtigte Unmutsäußerung der Zuschauer maulig unterdrückt (»das hier ist keine Kinovorstellung« oder: »versuchen Sie doch mal, sich im Griff zu halten«), so bricht sein Unwille jetzt noch einmal durch, als er an Dr. Witzschel gerichtet greint: »Das hat man ja gesehen, Sie haben viele Unterstützer«, und mit angewiderter Geste ins Publikum deutet, weshalb »Fluchtgefahr also durchaus gegeben und Untertauchen möglich gewesen« sei – was für eine obszöne »Logik« der Macht!! Und als während der Urteilsbegründung zwei Zuschauerinnen den Sitzungssaal verlassen, die er erkennt, weil sie ihn nach einem früheren Prozeßtermin bei der Abfahrt in seinem Auto lautstark gebeten hatten, Frau Dr. Witzschel doch wenigstens an einem Tag Abschied von ihrem gestorbenen geliebten Hund nehmen zu lassen, platzt es regelrecht selbstmitleidig aus ihm heraus: »Ich habe mich immer stark für Sie gemacht. Ich habe mich für Sie eingesetzt, daß Sie keine Handfesseln beim Betreten des Gerichtes mehr tragen müssen, das war eine Anordnung des Gefängnisleiters [nach fünf Monaten Prozeßdauer und zig-facher Aufforderung der Verteidigung!]. Und ich weiß, was der Hund für Sie bedeutet, auch da hätte ich mich für eine Haftaussetzung eingesetzt, aber sooo nicht, nicht unter Beleidigungen und Drohungen!« Tja, im Herzen gütig und gnädig ist unser Richter (nur fordern darf man nichts von ihm), der es zum Schluß abgebrüht-zynisch noch fertigbringt, seinem unglücklichen Opfer Dr. Witzschel selbst die Schuld an seinem Schandurteil zuzuschieben und sinniert: »Vielleicht wäre alles ganz anders verlaufen bei einem vollumfänglichen Geständnis, aber es hat nicht sollen sein.« Man konnte eigentlich nur noch kotzen…
Was aber wird nach diesem Urteil aus Dr. Witzschel? Ihr droht weiter Gefängnis, ihre Praxis ist geschlossen, sie hat 3 Jahre Berufsverbot und ihr Vermögen ist beschlagnahmt. Noch einmal: welchen Schaden hat sie verursacht? Ihre Patienten sollten keinen Erstickungsmaulkorb aufsetzen müssen. – Nie soll man vergessen, daß zu Beginn der angeblichen »Pandemie« das Robert-Koch-Institut offiziell verlautbarte: »Masken sind schädlich«. Und heute gibt Fauci, der regelrechte Schöpfer des Corona-Virus zu, daß es letztlich keine beweiskräftige Studie zum behaupteten Nutzen der Masken – einstweilen nur in Bezug auf Kinder, aber wo soll da eigentlich der Unterschied sein? – gab und gibt*, die also niemals etwas anderes waren als das Mittel und öffentliche Zeichen einer erfolgreichen Volks-Dressur. Und wer sich gegen eine solche wehrt, dem sollte hier ein abschreckendes Beispiel statuiert werden.
Das Urteil und die Verhängung einer Haftstrafe gegen Dr. Bianca Witzschel, ist eine ungeheuerliche Schande, wie der gesamte Prozeß und seine Umstände auch! Die Verteidigung hat inzwischen Revision beantragt. Doch seinen Zweck, die abschreckende, einschüchternde Wirkung auf den Rest der Ärzteschaft und die Bevölkerung durch Brandmarkung, Kriminalisierung und Existenzvernichtung, hat er erfüllt, das sollte man über der Freude, Dr. Witzschel wieder in Freiheit zu sehen, nicht aus dem Auge verlieren.

Nach wie vor fordern wir:
Freiheit und volle Rehabilitierung von Dr. Bianca Witzschel!

Dieser Forderung sollte man durch Unterzeichnung folgender Petition Nachdruck verleihen: 
https://freiheit-für-bianca.de/index.php/erklaerung/

Wer Frau Dr. Witzschel persönlich unterstützen möchte:

Spendenkonto des Ärztehilfswerks Weißer Kranich:
Kontoinhaber: Förderverein Weißer Kranich
IBAN: DE56 7645 0000 0232 1701 91
Betreff: »Schenkung für Bianca Witzschel«

*siehe dazu: Enthüllungen im US-Kongress: Fragwürdige Corona-Maßnahmen ohne wissenschaftliche Grundlage und zu Fauci siehe: Victor Kartin, Wie in Uncle Sam's Virenküche »Corona« gebastelt wurde, in KETZERBRIEFE 245

2. Juni 2024

Schon wieder:
Viel Lärm um Srebrenica

Ausgerechnet Deutschland...

Das Land, das Serbien im 20. Jahrhundert dreimal überfallen hat – als Monarchie im ersten Weltkrieg im Verbund mit der habsburgischen Doppelmonarchie (Serbien zahlte seinerzeit den prozentual höchsten Blutzoll aller kriegsbeteiligten Länder mit einem Viertel seiner Bevölkerung), dann als faschistische Diktatur 1941–45 (die ihrerseits an den europäischen Juden einen veritablen Völkermord begangen hatte, neben dem türkischen Genozid an den Armeniern und dem Völkermord des mit den Nazis verbündeten klerikalfaschistischen Ustascha-Kroatiens wiederum an Serben und Juden das blutrünstigste dieser drei Megaverbrechen!), schließlich beim NATO-Überfall auf Restjugoslawien 1999 unter Bruch von Artikel 26 der deutschen Verfassung (Verbot des Angriffskrieges; Serbien respektive Jugoslawien hatte die BRD sowenig angegriffen wie Afghanistan oder Mali) –, ausgerechnet Deutschland also stellt die Serben an den UN-Pranger wegen des angeblich von serbischen Truppen begangenen "Völkermords" von Srebrenica im Jahr 1995. (Spüren Sie, werter Leser gleichgültigen Geschlechts, die Angstschwelle, die man bei dem Wort "angeblich" und dem von Anführungszeichen eingerahmten Explosivwort "Völkermord" überschreiten muß?)

Für eine entsprechende Resolution zu einem künftig zu begehenden "Tag der Reflexion und des Gedenkens" hatte "man" Ruanda als zweiten Antragsteller ins Boot geholt – das macht sich besser, denn dieses Land wird erstens mit Völkermord assoziativ in Verbindung gebracht und hat zweitens ansonsten nicht viel zu sagen. Als Feier- und Gedenktag wurde der 11. Juli auserkoren; Start soll 2025 sein. Wie bei Orwells '1984' stehen die pietätvollen Worte "Reflexion und Gedenken" für die "Fünf-Minuten-Haßsendung" im Jahrestakt gegen die Serben, die "man" ebenso pietätvoll wie heuchlerisch nicht erwähnt hat, denn "man" kann sich auf eine jahrzehntelange einschlägige Haß- und Lügenpropaganda verlassen.

Denn gelogen wurde von seiten des Westblocks, von seiten der NATO von Anfang an. Gelogen war das Phantasie-KZ von Trnopolje, das man den Serben unterjubelte; gelogen waren die fingierten Anschläge auf bevölkerte Marktplätze, gelogen waren die "Massenvergewaltigungen", die allesamt den Medienhype "Srebrenica" vorbereiten sollten; gelogen waren anschließend das "Massaker von Račak", der serbische "Hufeisenplan", gelogen war das "Konzentrationslager" von Priština, die allesamt gemeinsam mit "Srebrenica" den Boden für den Bombenkrieg der NATO vorbereiteten. Und in dieser ganzen Lügenkette soll einzig "Srebrenica" wahr gewesen sein?

Während der Kriege in Korea und Vietnam haben die US-Truppen fünf bis sechs Millionen Zivilisten umgebracht. Bei den völkerrechtswidrigen, folglich verbrecherischen Militärüberfällen auf den Irak kamen zwei bis drei Millionen Menschen, darunter eine halbe Million Kinder, ums Leben. Dem NATO-Bombardement Libyens fielen mindestens 50.000 Menschen zum Opfer. Von "Völkermord" war in diesem Zusammenhang in den Unisono-Medien des Westblocks nie die Rede. Aber "Srebrenica" mit seinen angeblich über 8000 getöteten Moslems soll das "schlimmste Völkermordverbrechen seit Ende des 2. Weltkriegs" gewesen sein? Immer diese lästigen Fragen...

Natürlich bemißt sich das Unrecht nicht in Litern Blut und nach Hekatomben; die Judendiskriminierung 1933–1938 auf der Grundlage der "Nürnberger Rassengesetze" war ein (unblutiges) verbrecherisches Unrecht, das die Massenvernichtung erst ermöglichte. Aber ein so schreiendes quantitatives Mißverhältnis wie bei den imperialistischen Kriegen der USA nach 1945 und "Srebrenica" sollte zumindest zu denken geben. Hier wissen wir uns ausnahmsweise mit der israelischen Regierung einig, die bei "Srebrenica" keinen Genozid entdecken kann.

Der damalige US-Präsident Bill Clinton hat in einem Anfall von Hellsichtigkeit ein Verbrechen in Srebrenica vorausgesagt, Jahre vor dem angeblichen Ereignis. Ein Wunder, eine "Verschwörungstheorie" oder ein Hinweis auf den Ideengeber? Schon wieder diese Fragen...

"Der Mörder ist immer der Serbe" – so tönt es im Westblock, der im übrigen einen Deutschen als "Hohen Kommissar" in Bosnien-Herzegowina eingesetzt hat (ein nobler Titel für plane imperialistische Bevormundung). Aber in Wirklichkeit ist es gar nicht so einfach, herauszufinden, was in Srebrenica tatsächlich geschehen ist. Unser Autor Alexander Dorin ist dieser Frage in jahrelangen aufwendigen und sorgfältigen Recherchen, auch vor Ort, nachgegangen. An dieser Stelle sei auf seine Publikationen beim Ahriman-Verlag lediglich hingewiesen und nur so viel verraten, daß an der "offiziellen Version" des Westblocks kein Wort wahr ist. In jedem diesbezüglichen Satz der Wahrheitspresse liegt eine Lügenmine verborgen, wie zwei aktuelle Beispiele aus der Schweizer "Neuen Züricher Zeitung" vom 30.4.2024 zur deutschen Srebrenica-Resolution belegen mögen. Dort heißt es: "Im Sommer 1995 hatten bosnisch-serbische Truppen unter General Ratko Mladic die Uno-Schutzzone im ostbosnischen Srebrenica überrannt." In Wirklichkeit wurde gar nichts "überrannt"; die moslemischen Truppen, die in den Jahren zuvor Tausende serbische Zivilisten in der Umgebung Srebrenicas massakriert hatten (das belegt drastisch Dorins Buch), hatten das Städtchen zuvor geräumt. Die Serben stießen bei der Einnahme Srebrenicas auf keinerlei Widerstand; erst bei der Verfolgung der moslemischen Truppen kam es zu Gefechten mit Toten auf beiden Seiten. Der nächste Satz lautet: "Bei Massakern, die unter den Augen der niederländischen Truppen stattfanden, wurden über 8000 bosniakische (muslimische) Männer und Buben ab 13 Jahren ermordet." – "Vor den Augen" der niederländischen Soldaten fanden überhaupt keine "Massaker" statt; sie beobachteten vielmehr den kampflosen Einzug der serbischen Verbände in die verlassene Stadt, ohne einzugreifen, und sagten das auch ganz offenherzig und arglos. Das hat "man" ihnen sehr verübelt. Aber alles andere ist nachträgliche mediale Legendenbildung und suggestive Irreführung. Diese Beispiele sollten genügen. –

Was bedeutet dann aber der neuerliche Lärm um Srebrenica?
Um es kurz zu machen: nichts Gutes.

Erstens für den serbischen Teilstaat in Bosnien-Herzegowina und die dort lebenden Menschen. Es steht zu befürchten, daß ihnen in naher Zukunft das Schicksal der Krajina-Serben droht. Innerhalb der von Tito gezogenen Verwaltungsgrenzen des jugoslawischen Bundeslandes Kroatien, die mit der vom Westblock unter deutscher Federführung geförderten Sezession Kroatiens (sic, das war eine "gute" Sezession, im Gegensatz zum Donbass oder zu Katalonien) zu Staatsgrenzen mutierten, siedelten seit Jahrhunderten Serben, bis sie im Jahr 1995 in der NATO-Militäroperation "Blitz" von kroatischen Bodentruppen vertrieben wurden. Mit 200.000 Flüchtenden und 2000 getöteten Serben war dies die größte "ethnische Säuberung" des von außen geschürten jugoslawischen "Bürgerkriegs", die freilich nie so benannt wurde, da sie nicht von Serben, sondern gegen diese praktiziert wurde.
Zweitens wird ein seit Jahrzehnten fabriziertes und in die Köpfe gehämmertes Denkverbot zementiert. Die Westpropaganda wird zur Tabuzone erklärt und Kritik daran als strafwürdiges Vorgehen geahndet. Wo ein Tabu errichtet wird, werden Vernunft und freie Artikulation geknebelt. Das macht angst, und das soll es auch, wie aus dem drohenden Wortlaut der Resolution und den Erläuterungen der deutschen UN-Botschafterin Antje Leendertse hervorgeht: Mit der Resolution werde "vorbehaltlos jede Leugnung des Völkermords von Srebrenica als historisches Ereignis" verurteilt, desgleichen "Handlungen" (?), die jene "verherrlichen" (?), die "von internationalen Gerichten wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit [sic; recte: Menschheit] und Völkermord verurteilt wurden." Oder anders ausgedrückt: Wer die NATO nicht als höchste, über jeden Zweifel erhabene Hüterin der historischen Wahrheit ansieht, kann sich künftig warm anziehen. Ihre Militärdoktrin ist Staatsdoktrin jedes Mitgliedslandes und damit sakrosankt. Denn
Drittens: Die NATO als das Schwert des US-Monoimperialismus braucht das Propagandajuwel "Srebrenica"; es ist das Ideologem mit dem längsten Gebrauchswert seit der "kommunistischen Gefahr". Es ist ein Türöffner für jede militärische Aggression mit dem verlogenen Vorwand des "Nie wieder (sc. Völkermord)". Dieses Denkverbot paßt in die Zeit; Amazon praktizierte es bereits vor der Resolution, wie der Versandboykott gegen Dorins Srebrenica-Buch beweist. (Die Resolution wurde übrigens mit 84 Stimmen bei 19 Gegenstimmen und 68 Enthaltungen angenommen. Was waren die sich enthaltenden Länder doch für ultrakluge Feigsäcke...)
Viertens schließlich: Beim aktuellen Krieg gegen Rußland, bei dem der Westblock extrem an der Eskalationsschraube dreht (und hierzulande so getan wird, als gäbe es die Verfassung nur zu Jubiläumszwecken, während man bei offenkundigen Verfassungsbrüchen auf Durchzug stellt), heult Serbien nicht mit den NATO-Wölfen, wie allein schon die Hunderte von serbischen und russischen Flaggen auf der Autobahn nach Belgrad zeigen. Also nehmen diese den kleinen, drangsalierten Balkanstaat gewissermaßen als Vorspeise (oder zum Nachtisch).

Aber Deutschland, ausgerechnet...

Peter Priskil

Februar 2024

Für die Bauern, gegen die Klima-Terroristen und die grüne Pest!

Unverschämterweise versucht die Unisonopresse, auf ihren Traktoren demonstrierende Bauern mit sich festklebenden (und dazu noch Bilder in Museen zerstörenden) Klimaterroristen gleichzusetzen, da beide den Verkehr behindern. Aber die einen tun es, um sich gegen Raub und Unrecht zu wehren, die anderen, um beides anzuheizen und voranzutreiben.

Daß wir den Kampf der europäischen, nicht nur der deutschen Bauern gegen die weitere Verteuerung ihres Traktorentreibstoffs uneingeschränkt begrüßen und unterstützen, müßte klar geworden sein. Selbst wenn wir keine Gegner des US-Megakapitals wären, aus dessen Retorte (»Young Leaders«) sowohl die deutsche wie die französische Regierung inzwischen direkt stammen, wären wir doch vernünftig genug, gegen eine weitere Verteuerung unserer Lebensmittel anzukämpfen, wie sie die Soros/Rockefeller/Gates-Bande der ganzen Welt aufzuzwingen sucht (und auch deshalb »Nordstream« sprengen ließ, nicht vergessen!). Denn wimmelnde und arme Menschen sind leichter zu erpressen und folglich zu regieren als Menschen mit Reserven, die sich nicht dauernd gegenseitig auf die Füße treten und die Versorgung streitig machen. Solche Menschen mit kleinen Reserven sind freilich u. a. die meisten Bauern durch ihren Grundbesitz, und deshalb soll er ihnen Stück für Stück entwunden werden.

Nun sind wir, wie jeder weiß (auch die von Soros und seinen Lakaienregierungen gesponserten Schreier, die das Gegenteil behaupten), Kommunisten im Sinne Lenins und Trotzkis – wie können wir, denkt ein Hirn, dem man Sach- und Geschichtskenntnis vorenthalten hat (oder das zu faul war, nach ihr zu suchen), etwas gegen die Enteignung von Kleinbesitzern haben?

Nun, solange Kleinbesitz marktfähig ist, ist er eigentlich ideal. (Deshalb hat z. B. Marx in seinem Hauptwerk die größten Sympathien für die frühen USA geäußert, als diese noch ein Bauern- und Handwerkerstaat waren.) Die Frage, an der Marx' und Engels' Programm ansetzt, ist ja ganz und gar nicht die Alternative »Kleinbesitz oder Gemeineigentum«, sondern die von Geschichte und Technik für die allermeisten Menschen erzwungene Alternative »Gemeineigentum oder Besitzlosigkeit«. Nur wo das Kleineigentum der Technik erliegt (welche aber dafür die Produktion im Gegensatz zum Mittelalter fast unendlich erleichtert und verbessert hat, so daß wir heute bei Gerechtigkeit und Geburtenkontrolle auf einem sehr hohen Lebensstandard ohne weiteres mit einer ca. 25-Stunden-Woche auskommen könnten), muß das Gemeineigentum her, um Eigentumslosigkeit zu verhindern. Daß das keine Spinnerei, sondern ganz gewöhnliche Vernunft ist, zeigt z. B. jede funktionierende Winzergenossenschaft. Aber solange das bäuerliche Kleineigentum funktionsfähig ist (d. h. keinen ungeheuren Maschinenpark benötigt, um effizient produzieren zu können), gibt es keinen guten Grund, es zu beeinträchtigen.

 

10. Januar 2024

Freiheit für Dr. Bianca Witzschel!

Der Dresdner Schauprozeß gegen ein Opfer der Corona-Inquisition

Am 14. November 2023 wurde beim Landgericht Dresden der Strafprozeß gegen die Ärztin Dr. Bianca Witzschel eröffnet, die bereits seit Ende Februar 2023, also seit annähernd einem Jahr, im Chemnitzer Gefängnis in Untersuchungshaft gefangengehalten wird. Ihrer Verhaftung vorausgegangen war eine groß angelegte Durchsuchung ihrer Moritzburger Arztpraxis und ihres Wohnhauses durch polizeiliche Rollkommandos – die kommen vorzugsweise zwischen 5 und 6 Uhr in der Früh und zerren ihre schlaftrunkenen Opfer aus dem Bett –, begleitet von einer Schmutzkampagne der gleichgeschalteten Lügenmedien von »Sächsischer Zeitung« über BILD bis zu »t-online«, die sich nicht nur darin erging, welche Unmengen an »Beweismitteln« in ihrer überfallenen Wohnung »sichergestellt« worden seien (neben vielen Akten, Handy und Computer sogar »Bargeld in vierstelliger Höhe« – schon das sehr verdächtig! – und gar Patronen; Dr. Witzschel ist Jägerin und Mitglied im örtlichen Schützenverein, darf also selbstverständlich auch Munition besitzen, was aber natürlich unterschlagen wird), sondern vor allem, wie »unordentlich«, ja geradezu »messiehaft« es in ihrem Haus ausgesehen habe – wohlgemerkt nach diesen Polizeiüberfällen, bei denen routinemäßig Türen aufgebrochen, Schubladen herausgerissen und die Schrankinhalte auf dem Boden ausgeleert und verstreut werden.

Doch welches Verbrechen soll die Ärztin begangen haben? Hatte sie arglose Patienten beim Hausbesuch betäubt, um ihre Haushaltskasse zu stehlen, mit Drogen gehandelt oder das Konto der Kassenärztlichen Vereinigung geplündert? Viel »schlimmer«: Sie soll, als 2020 der Corona-Terror über Deutschland und die ganze Welt losbrach, im Rahmen ihrer Tätigkeit als Ärztin (!), Patienten angeblich »falsche« Atteste ausgestellt haben, wonach diese aus gesundheitlichen Gründen keine Maske (mit größerem Recht als »Erstickungsmaulkorb« empfunden und bezeichnet) tragen und einzelne auch nicht geimpft werden könnten. Sogar mehrere hundert solcher Atteste – und da versteht der großwestdeutsche Staat der Corona-Diktatur, ganz anders als bei Messerstechereien oder (Gruppen-)Vergewaltigungen durch Falsche Flüchtlinge, denen er im zarten Alter zwischen 20 und 35 durch seine Justiz gerne wohltätige »Minderjährigkeit« bescheinigen läßt und sie auch sonst mit Samthandschuhen anfaßt (denken wir an den Dreisam-Mörder Hussein Khavari), gar keinen Spaß!

War nach der bombastisch inszenierten Verhaftung von Dr. Witzschel schon die monatelange Untersuchungshaft wegen angeblicher »Fluchtgefahr« der alteingesessenen, 66 Jahre alten Ärztin (in Einzelhaft mit weitestgehender Kontakt-, Post- und Besuchssperre, lange selbst für ihre Anwälte) nur mit der Absicht der maximalen Einschüchterung und Brechung der Angeklagten zu erklären, findet der Prozeß, der jetzt begonnen hat, unter genauso grell inszenierten Umständen statt, die einem Stalin'schen Schauprozeß alle Ehre machen würden: Schon daß die Anklage gegen sie zum Landgericht erhoben wurde, wo jetzt eine sogenannte Große Strafkammer mit fünf Richtern (!) über sie urteilen wird, ist ungewöhnlich. Nach dem Gesetz wird wegen (angeblicher) Delikte, wegen derer ein Strafmaß von nicht mehr als vier Jahren zu erwarten ist – und das sind, wenn es sich nicht gerade um Schwer- oder Gewohnheitsverbrecher handelt, die allermeisten – vor dem Amtsgericht verhandelt, und der Tatbestand (§ 278 Strafgesetzbuch), um den es hier eigentlich geht, sieht in der Regel nur eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor. Lediglich dann, wenn man unter dem Vorwand der angeblich »unrichtigen Gesundheitszeugnisse« auch noch einen »Betrugs«-vorwurf bastelt, weil der Arzt dafür kein Geld hätte nehmen dürfen, oder man sonst »einen besonders schweren Fall« herbeikonstruiert (das Gesetz wurde dazu eigens während der Corona-Diktatur geändert), ist auch eine höhere Strafe möglich – doch wenn ein Arzt im Rahmen seines Berufs tätig wird und auch für die Ausstellung eines Attestes bekanntlich eine Rechnung stellt (hier je 25 Euro), kann ihm daraus natürlich immer dieser Strick gedreht und bei vielen Attesten dann irgendein angeblich hoher »Schaden« zusammengezählt werden, gar noch eine »gewerbliche« Tätigkeit, weshalb Lügenpresse und Staatsanwaltschaft hier schon jetzt mit vier Jahren Haft (!!!), dem Entzug der Approbation und dem Verbot jeder zukünftigen ärztlichen Tätigkeit drohen. Zur allgemeinen Abschreckung kann man daraus dann auch einen Fall von ganz »besonderer Bedeutung« konstruieren und das Verfahren auch unter diesem Vorwand vor das Landgericht ziehen, wo ansonsten nur Räuber, Großbetrüger und sonstige Kapitalverbrecher (und Mörder) stehen.

Doch auch dieses »Großgericht« tagt nicht, wie sonst immer, im Justizgebäude des Landgerichts in der Dresdner Innenstadt: Am Vorabend des ersten Verhandlungstermins befahl das Gericht, daß die Verhandlung statt dessen in dem vor wenigen Jahren für viele Millionen Steuergeld-Euros eigens für sogenannte »Terroristenprozesse« weit außerhalb am Stadtrand errichteten (ersten und einzigen) »Hochsicherheitsgebäude« der sächsischen Justiz stattfinden solle, so überraschend und kurzfristig also, daß sogar einer der Verteidiger nichts mehr davon erfuhr und erst nach Verhandlungsbeginn eintraf, von der interessierten Öffentlichkeit ganz zu schweigen.

In diesem Hochsicherheitstrakt im Stil des berüchtigten Stammheimer »Gerichtssaals« wurde bisher gegen nach Deutschland zurückgekehrte islamistische Mörder des IS oder die »Anti«-FA-Todesschwadronen der Leipziger »Hammerbande« verhandelt, oder auch gegen die Mitglieder des berüchtigten Remmo-Clans, die die millionenteuren Juwelen des Dresdner Grünen Gewölbes ausgeraubt hatten. In diesem Hochsicherheitstrakt, in den man als Besucher und Prozeßbeobachter nur nach strengsten Einlaßkontrollen und kopieren jedes einzelnen Ausweises kommt und in dem die Zuschauer dann in einem durch Panzerglas abgetrennten Raum sitzen, der durch dort anwesende Beamte überwacht wird, steht jetzt die bisher völlig unbescholtene 66jährige Ärztin Dr. Bianca Witzschel vor Gericht.

Und dieses Gericht plant gegen Dr. Witzschel einen zermürbenden, wahrhaften »Monsterprozeß«: begonnen Ende des letzten Jahres, sind jetzt schon 40 (in Worten: vierzig!) Verhandlungstermine angesetzt ­– bis Ende Juni 2024 –, zu jedem dieser Termine wird die Ärztin wie ein Gewaltverbrecher mit Hand- und Fußfesseln, selbst in der kleinen Zelle des Gefangenentransporters eingesperrt noch in Handschellen, aus dem Chemnitzer Gefängnis an- und wieder zurückgekarrt. (So behandelten selbst die Nazis nur ihren Erzfeind Dimitroff.) Der Geist, der dann in diesem Gerichtssaal weht, wird vielleicht bezeichnender als durch alles andere deutlich durch eine Begebenheit aus dem ersten Verhandlungstag: Ein offenbar mit Frau Dr. Witzschel sympathisierender Unterstützer wurde des Saales verwiesen, weil er unerlaubt eine weiße Rose mitgebracht hatte – bedarf dies nach der Verhaftung von Bürgern, weil sie während der Corona-Diktatur öffentlich aus dem Grundgesetz vorgelesen hatten, noch eines weiteren Kommentars?

Wurde am ersten Verhandlungstag nur die ellenlange »Anklageschrift« verlesen (stundenlang, so daß sich dabei zwei Staatsanwälte abwechseln mußten, wohl damit die Armen nicht wie die Patienten Atemnot bekamen, immerhin geht es ja um ca. 1000 namentlich vorgelesene Patienten, die Dr. Witzschel – nein: nicht umgebracht... –, denen sie also ein von der Corona-Polizei und -Justiz nicht anerkanntes, also »falsches« Attest ausgestellt haben soll), so folgte beim nächsten Verhandlungstermin die Anhörung aller möglichen Polizeibeamten, die zwar nichts zu den Vorwürfen der Anklage sagen konnten, dafür aber auch hier erst einmal auswalzten, was alles bei den Durchsuchungen ihres Hauses und ihrer Arztpraxis gefunden worden sei – auch hier wieder: ohhh Schreck, ohhhhh Graus: Munition und Gewehrpatronen, gar ein Elektroschocker sei gefunden worden ­– beweist nicht schon allein das die ungeheure Gefährlichkeit, geradezu Gemeingefährlichkeit dieser Frau, die deshalb schon froh sein kann, wenn man sie nur mit Handschellen ins Gericht schleppt und nicht wie Hannibal Lector behandelt...?

Erst danach, an einem späteren Tag, kamen tatsächlich auch die ersten angeblichen »Opfer« zu Wort, also Patienten, denen Dr. Witzschel mit ihren Attesten ein wenig Luft zum Atmen ohne den elenden Corona-Tschador verschafft hatte – sogar nach deren Untersuchung. Man erinnere sich: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen konnten die Ärzte während der Corona-Diktatur nach Telefonanruf des Patienten ausstellen, also natürlich ohne Untersuchung, sie sollten es auch und wurden dazu offiziell aufgefordert, schließlich sollten die Patienten ja ihren staatlich angeordneten häuslichen Corona-Knast nicht verlassen!

Dr. Witzschels Patienten aber sollen jetzt im nächsten halben Jahr (!) als Zeugen gegen sie gehört werden. Doch nicht nur die Ärztin wurde und wird in dieser Weise kriminalisiert, man muß sagen: terrorisiert. Auch bei diesen Patienten, eben den heutigen Zeugen, haben mit Hunderten von Polizisten Hausdurchsuchungen stattgefunden, teilweise auch schon Strafprozesse, in denen die Patienten wegen »Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse« verfolgt wurden und werden. Man kann sich auf die indirekt erpreßten erwünschten Aussagen jetzt schon einstellen.

Nebenbei: wer entscheidet eigentlich, ob ein Attest »richtig« oder »unrichtig« ist? Der Arzt, der von Medizin etwas versteht, entsprechend seiner Überzeugung und dem vielbeschworenen Hippokratischen Eid: »Schützen vor allem, was Schaden zufügen könnte!« – oder ein Gericht, dessen Staat „sein“ Volk willkürlich unter die Masken zwingen wollte, deren medizinische Nutzlosigkeit anfangs sogar von ihm zugegeben wurde und längst erwiesen ist? Und könnte ein falsches Arbeitsunfähigkeitszeugnis vielleicht noch einen sogenannten »Arbeitgeber« schädigen – hier aber: niemanden! Die Patienten kamen in ihrer Not freiwillig, haben für ihr Attest ein wenig (wie gesagt: 25 Euro) Geld bezahlt, irgendeinen Schaden gibt es einfach nicht!

Ganz offensichtlich soll gerade in Sachsen, wo der Widerstand gegen den staatlichen Corona-Terror besonders groß war und wo »man« mit dem sogenannten Volk seit PEGIDA und den nicht zuletzt auf sie zurückzuführenden heutigen Wahlerfolgen der AfD (trotz allen Zeterns der Lügenpresse und des schändlichen sogenannten »Verfassungsschutzes«, d.h. Hitlers umgetaufter, personell zu über 95 % übernommener Gestapo, über deren angeblichen Reeeeechtsextremismus) ohnehin noch eine »Rechnung offen hat«, ein ganz besonders einschüchterndes Exempel statuiert werden! – Wie gesagt: Stalins Schauprozesse lassen grüßen! Gleichzeitig soll jedem Arzt nachdrücklich vor Augen geführt werden, was ihm für die Zukunft bei auch nur geringstem Abweichen von einem offiziellen »Gesundheits-« Zwangsregime droht, das ja bald nicht einmal mehr ein staatliches sein, sondern ein direktes diktatorisches der W»H«O, d.h. der Soros/Gates-Bande, werden soll – Stichwort: »Pandemievertrag«, der im Frühjahr 2024 verabschiedet und natürlich auch in Deutschland durchgepeitscht werden soll.

Die »Freien Sachsen«, von der Lügenpresse noch monotoner als »rechtsextrem« verschrieen als die AfD, haben verdienstvollerweise mehrfach über die skandalöse Verfolgung von Dr. Witzschel informiert, sie organisieren vor allem regelmäßig Proteste vor dem Chemnitzer Gefängnis, in dem sie eingekerkert ist – möglichst lautstarke, die sie bis in ihre Zelle hören kann und so weiß, daß sie dort jedenfalls nicht erinnerungslos begraben ist.

»Eine Million Rosen für Angela Davis!« – unter diesem Motto stand vor vielen Jahrzehnten die weltweite Solidarität für jenes vorgesehene Opfer der US-Justiz, die vor allem von der ehemaligen DDR ausging. Auch wenn es einen Staat wie diesen, der eine solch breite Öffentlichkeitskampagne organisieren und fördern könnte, nicht mehr gibt, werden sich viele der älteren Unterstützer von Frau Dr. Witzschel gerade im Osten daran erinnern.

Im Sinne dieser damals letztlich erfolgreichen Solidarität haben die »Freien Sachsen« auch dazu aufgerufen, Dr. Witzschel durch Karten und Briefe ins Gefängnis zu unterstützen und ihr durch diese Solidarität die so bitter nötige Kraft zum Durchhalten zu geben.

Wir schließen uns diesem Aufruf an!

Unterstützerschreiben an:

Dr. Bianca Witzschel
JVA Chemnitz
Thalheimer Str. 29
09125 Chemnitz

 

6. Dezember 2023

Wir fordern die sofortige Freilassung von Gregorian Bivolaru und seiner Anhänger!

Nach uns vorliegenden Informationen wurden am 28. November 2023 der rumänische Yogalehrer Gregorian Bivolaru und mehrere Dutzend seiner Anhänger von 175 (!) Polizisten in ihren Anwesen nahe bei Paris und in Südfrankreich überfallen und in Gewahrsam genommen. Folgt man den Berichten der französischen Lügenpresse, dann wurden die vorgeblichen „Opfer“ – etwas über zwanzig – „befreit“, da sie angeblich „verschleppt“, „entführt“ und, man höre, „sexuell mißhandelt“ worden seien. Selbst „psychologische Manipulation“ soll es gegeben haben – so die Lügenpresse. Bei den Beschuldigten soll es sich – so abermals die Lügenpresse – um Führungspersönlichkeiten und Angehörige einer „tantrischen Sekte“ handeln – darunter kann man sich in der Regel nichts, also alles vorstellen. Entsprechend lauten die an die mittelalterlichen Hexenverfolgungen erinnernden Vorwürfe: Unzucht mit dem Leibhaftigen bei Orgienexzessen auf dem Blocksberg. Bezeichnenderweise konnten die angeblichen „Opfer“ zu keiner dieser abstrusen Beschuldigungen erpreßt werden, die Beschuldigten ohnehin nicht.

Wir erkennen in diesen skandalösen Vorgängen ein miserables Remake der Verfolgung von Bivolarus Religionsgemeinschaft in Rumänien im Jahre 2004 (siehe unsere Berichterstattung in den Ketzerbriefen Nr. 206, 200, 198, 181, 130, 128 wie auch unseren Protestaufruf vom März 2017 und unseren Kommentar vom Juli 2016 auf dieser Seite). Alle damals erhobenen Schmutzanwürfe haben sich – in teils jahrelang verschleppten Prozessen – als gegenstandslos erwiesen. Die einzigen Gesetzesbrüche wurden auch jetzt von den staatlichen Behörden, diesmal Frankreichs, begangen: Entführung, Erpressung, lügenhafte Falschbeschuldigung. Nachdem die angeblichen „Opfer“ sich nicht „kooperativ“ gezeigt hatten, wurden sie ohne die beschlagnahmten Telefone und Bargeld auf die Straße gesetzt. Nun ja, die Nazis hätten sie in „Schutzhaft“ behalten, wie jetzt die fälschlich Beschuldigten.

Die Erklärung der authentischen Menschen- und Bürgerrechte als unmittelbare Folge der Französischen Revolution bestanden im Kern in der Gewährung der Glaubensfreiheit, der religiösen Toleranz im Sinne des großen Voltaire; unmittelbare Konsequenz war die Judenemanzipation nach jahrhundertelanger Verfolgung und Demütigung, auch den Hugenotten durfte man nicht mehr straflos die Ohren abschneiden und sie öffentlich verbrennen. Diese Zustände sollen in der „Grande Nation", die sich vor über 100 Jahren zum säkularen Rechtsstaat erklärt hatte, offenkundig wieder Einzug halten. Die in der Verfassung des Landes festgeschriebenen Grundrechte sind keinen Eurocent wert, wenn sie nicht für alle gilt. Die kleinen Religionsgemeinschaften – seien es nun Scientologen, Sanyasins oder Yogaübende – sind der Prüfstein dafür.

Wir wissen, daß sich die europäischen Zöglinge der Soros/Rockefeller-Bande wie der französische Präsident um die originären Menschen- und Bürgerrechte einen feuchten Kehricht scheren. Wir kennen Herrn Macron seit der Protestbewegung der „Gelbwesten“ als Präsidenten der Gummigeschosse und Blendgranaten, als Präsident der ausgeschossenen Augen und abgerissenen Hände. Nun will er sich offensichtlich zum Großinquisitor mausern.

Wir wissen aber auch, daß nicht alle diesen widerwärtigen Grad an demonstrativer Verachtung der demokratischen Rechte und der Menschenwürde teilen. An diese ergeht unsere Aufforderung:

Protestieren Sie beim französischen Justizminister und fordern Sie die bedingungslose Einhaltung der Meinungs- und Religionsfreiheit, wie sie die französische Verfassung vorsieht!

Schluß mit der Verfolgung angeblicher „Sekten“, weg mit diesem Mittelalterdreck!


Sofortige Freilassung von Gregorian Bivolaru und seiner Anhänger!


Richten Sie Ihr Protestschreiben an:
Ministre de la Justice
Éric Dupond-Moretti
13 Place Vendôme
F – 75042 Paris Cedex 01

Bitte mit einer Kopie Ihres Schreibens an uns!

 

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