USA: Ein Mundstück der Wahrheitspresse plaudert aus dem Nähkästchen
Nur selten ist es möglich, ein ehrliches Wort eines führenden Propagandisten irgendeines Zeitalters zu erhaschen, gar für die Nachwelt festzuhalten. Bei einem Rendezvous mit dem bekannten MSNBC-Produzenten Basel Hamdan ist es einer Gegnerin des gegenwärtigen US-Regimes nun gelungen, eine äußerst aufschlußreiche Aufnahme zu machen, die die bis heute behauptete Neutralität der Berichterstattung des derzeit drittgrößten Medienhauses der USA, ansässig am Rockefeller Plaza in New York City, sehr in Frage stellt.
Aktuelle Prozeßnachrichten zu Dr. Bianca Witzschel und Dr. Walter Weber
(Siehe unten die aktualisierten Prozeßtermine für November und Dezember 2024)
Ein weiteres Rachejustiz-Verfahren gegen die Ärzte, die der staatlich inszenierten Coronerei seinerzeit Widerstand entgegengesetzt haben, findet seit dem 6.5.2024 in Hamburg vor dem Landgericht gegen den 80jährigen Dr. Walter Weber statt. Er ist Internist mit Schwerpunkt Onkologie und Psychosomatik, ihm wird vorgeworfen, in 57 Fällen "unrichtige Atteste" zur Befreiung vom Corona-Tschador (der sogenannten „Mund-Nasen-Bedeckung“), ausgestellt zu haben. Deshalb droht ihm nun eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren und eine Geldstrafe wegen angeblichen „Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ (§ 278 StGB a.F. – alte Fassung, die Vorschrift wurde später noch mal erheblich verschärft). Dr. Weber war im März 2020 Mitbegründer der „Ärzte für Aufklärung“, der weltweit ersten Organisation von Ärzten gegen die Coronerei überhaupt, und ist seitdem als standhafter und aufrechter Streiter gegen die Maßnahmen der Corona-Diktatur bundesweit bekannt.
Der Prozeß war ursprünglich auf 18 Prozeßtage anberaumt, inzwischen sind es bereits 19, und mit einer weiteren Aufblähung dieses staatlichen Rache- und Willkürverfahrens ist zu rechnen. Daß es sich um ein solches handelt, liegt auf der Hand: Bekanntlich wurde während der Coronerei die Ärzteschaft explizit aufgefordert, Patienten möglichst ohne irgendeine Untersuchung, am besten sogar telefonisch, krank zu schreiben – damit das Volk das Haus nicht verlasse und das angeblich soo gefährliche „Killer“-Virus sich nicht weiter verbreite. Auch dabei handelte es sich selbstverständlich um das Ausstellen eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses (nämlich um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), was seinerzeit hunderttausendfach erfolgte. Natürlich wurde – zu Recht – keiner dieser Ärzte jemals strafrechtlich verfolgt. Doch im Verfahren gegen Dr. Weber versuchen nun Staatsanwaltschaft und Gericht, durch zermürbende und völlig ausufernde Zeugenbefragungen nachzuweisen, er habe "Gefälligkeitsatteste" ausgestellt. So reitet die Vorsitzende Richterin, Dr. Nele Behr, bei der Zeugenbefragung der Patienten (die allesamt bereits Prozesse und zumeist Verurteilungen wegen „Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ hinter sich haben) geradezu fanatisch und unermüdlich darauf rum, ob Dr. Weber die Patienten auch mit dem Stethoskop abgehört, ob er die Sauerstoffsättigung im Blut gemessen habe und ähnliches. Ja, selbst über das Aussehen der Praxis und die Praxiseinrichtung werden seine ehemaligen Patienten verhört. Dabei ist, wie gesagt, eine körperliche Untersuchung gar keine Voraussetzung für das Ausstellen eines ordnungsgemäßen Gesundheitszeugnisses! (Man denke auch an die unter der Coronerei etablierte "Videosprechstunde"!)
Doch um Logik und Recht geht es auch bei diesem Prozeß nicht, sondern um die beispielgebende existentielle Zerstörung eines bekanntermaßen seriösen ärztlichen Widerständlers gegen die Corona-Diktatur und um Abschreckung, Einschüchterung und Entmutigung jedweder Opposition gegen künftige Analoga, die mit dem "Pandemie-Vertrag" – ein kolonialer "ungleicher Vertrag"! – offen vorbereitet werden sollen. Vor dem Prozeß hat die Staatsanwaltschaft Dr. Weber einen ungeheuerlichen sogenannten Deal „angeboten“: Wenn er seine Approbation „freiwillig“ abgäbe, würde die Anklage zurückgezogen! Doch Dr. Weber hat sich nicht erpressen lassen und dies kategorisch abgelehnt: „Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Ich habe mich an die Gesetze und die Berufsordnung gehalten.“ Irgendeinen juristischen Winkelzug wird das Gericht nun suchen, um das Leben eines weiteren Arztes zu zerstören, der seine Praxis seit 50 Jahren tadellos geführt und sich stets für seine Patienten eingesetzt hat – allein die Kosten für seine beiden Anwälte betragen pro Prozeßtag 3000 Euro, gar nicht zu reden von der physischen und psychischen Belastung und Zumutung für das Justizopfer selbst.
Dr. Walter Weber hat nach wie vor große Unterstützung, die Zuschauerbänke – hinter Panzerglas, wie bei einem Terroristenprozeß – sind immer gut gefüllt. Das bringt die Richterin immer wieder auf die Palme, insbesondere wenn sich die Zuschauer "erdreisten", bei ihren hanebüchenen Fragen zu lachen; von zwei Unterstützern wurden am 7.8.2024 auf Veranlassung der Richterin, die sich ansonsten gern jovial gibt, die Personalien aufgenommen, weil sie lediglich gelächelt hatten.
Der hinzugekommene Prozeßtag ist übrigens der Tatsache geschuldet, daß der neue Chef der Rechtsmedizin an der Hamburger Universitätsklinik Eppendorf in diesem Verfahren gehört werden soll. Inwieweit die Aussage eines Rechtsmediziners, der seine „Patienten“ normalerweise nicht mehr abhören und auch keine Anamnese mehr erheben kann, der Wahrheitsfindung dienen soll, ist kaum nachzuvollziehen. Interessanterweise aber ist dieser neu aufgerufene „Sachverständige“ der Nachfolger von Professor Püschel, der zu Beginn der Coronerei zahlreiche Obduktionen von angeblich „an“ Corona Verstorbenen durchführte und dabei bekanntlich zu ganz anderen, staatlich keineswegs genehmen Ergebnissen kam. Doch sein Nachfolger Professor Ondruschka behauptet nun, daß die meisten (80%) der seinerzeit Obduzierten doch „an“ Corona verstorben seien. Das macht ihn wohl für das Gericht als "Sachverständigen" geeignet, einen ersten Eindruck von diesem „Gutachter“ liefern die Dokumentationen der Gerichtsreporterin Claudia Jaworski über die letzten Verhandlungstage ab dem 10.09.2024.
Wir fordern:
Freispruch und volle Rehabilitierung von Dr. Walter Weber!
Weitere Termine im November und Dezember 2024 im Landgericht Hamburg am Sievekingplatz 1 (bitte mindestens eine halbe Stunde vor Prozeßbeginn erscheinen, den Saal bitte bei der Information erfragen) sind:
am Dienstag, 05.11.2024 ab 9.15 Uhr am Freitag, 08.11.2024 ab 9.15 Uhr am Montag, 02.12.2024 ab 9.15 Uhr am Mittwoch, 04.12.2024 ab 9.15 Uhr am Donnerstag, 05.12.2024 von 9.15 - 10.30 Uhr am Montag, 09.12.2024 von 9.15 - 13 Uhr.Erscheinen Sie zahlreich und/oder richten Sie Protestschreiben mit Nennung des Aktenzeichens 615 KLs 7/22 (bitte eine Kopie an uns): An den Präsidenten des Landgerichts Hamburg Herrn Bernd Lübbe Sievekingplatz 1 20355 Hamburg E-Mail: poststelle@lg.justiz.hamburg.de
Wer Herrn Dr. Walter Weber finanziell unterstützen möchte: auch hier gilt das weiter unten genannte Spendenkonto des Ärztehilfswerks Weißer Kranich. Unter Betreff bitte "Schenkung für Dr. Walter Weber" angeben.
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Achtung: Zweite Anklage gegen Dr. Bianca Witzschel!
Am 17. Juni 2024 wurde in einem analogen Fall gegen Dr. Bianca Witzschel – die ausführliche Darstellung findet sich hier – nach 16 Monaten schärfster Untersuchungshaft und einem monströsen siebenmonatigen Schauprozeß mit 27 Verhandlungstagen vom Landgericht Dresden das Urteil gesprochen: 2 Jahre und 8 Monate Gefängnishaft, zusätzlich 3 Jahre Berufsverbot sowie Einzug ihres Vermögens in Höhe von 47000 Euro.[1] Derzeit ist sie, unter der Auflage, sich wöchentlich polizeilich zu melden, „auf freiem Fuß“, nachdem sie bereits 50% der Haftstrafe im Untersuchungsgefängnis abgesessen hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da nicht nur die Verteidigung, sondern vor allem auch die Staatsanwaltschaft dagegen Revision eingelegt hat. Die Staatsanwaltschaft will Frau Dr. Witzschel in geradezu fanatischem Verfolgungseifer um jeden Preis für weitere Jahre im Gefängnis begraben sehen. Deshalb hat sie jetzt "nachgelegt" und ungeheuerlicherweise eine zweite Anklage gegen Dr. Witzschel wegen angeblich noch anderer "gewerbsmäßiger Ausstellungen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 350 Fällen“, erhoben, wodurch sie angeblich 17000 Euro unrechtmäßig erworben habe! Die Formulierung „gewerbsmäßig“ ist maßgeblich, denn nach der am 22.11.2021 durchgepeitschten „Änderung des Infektionsschutzgesetzes u.a." und dem dabei neu eingefügten Absatz 2 des § 278 StGB soll dann ein “besonders schwerer Fall“ vorliegen, der sogar mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft wird!
Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit darf nicht erlahmen, der entschlossene, kraftvolle Protest und die Unterstützung von Dr. Bianca Witzschel muß weitergehen!
Wir fordern nach wie vor:
Freiheit und volle Rehabilitierung von Dr. Bianca Witzschel!
Dieser Forderung sollte man durch Unterzeichnung folgender Petition Nachdruck verleihen:
https://freiheit-für-bianca.de/index.php/erklaerung
Wer Frau Dr. Witzschel persönlich unterstützen möchte:
Spendenkonto des Ärztehilfswerks Weißer Kranich:Kontoinhaber: Förderverein Weißer KranichIBAN: DE56 7645 0000 0232 1701 91Betreff: "Schenkung für Bianca Witzschel"
[1] siehe dazu:· Freiheit für Dr. Bianca Witzschel. Der Dresdner Schauprozeß gegen ein Opfer der Corona-Inquisition (KB 242/243)· Schändliches Urteil gegen Dr. Bianca Witzschel! Dr. Witzschel zu 2 Jahren und 8 Monaten Gefängnis verurteilt! Bericht aus dem Gerichtssaal (KB 246).
Weitere Stellungnahmen, Flugblätter, Berichte und Analysen finden sich unter dem Schlagwort "Corona-Diktatur" und unter Themen (mit einer Auflistung der in den Ketzerbriefen veröffentlichten Artikel).
Corona-Helden
Diese verdienstvolle Dokumentation von AUF1 schildert beispielhaft an 14 Ärzten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die finstere und gnadenlose Entschlossenheit, mit der sich der Unrechtsstaat an all denjenigen rächt, die sich jemals gegen die Corona-Diktatur gestellt haben. Es ist ein wertvolles Antidot gegen das Vergessen oder, schlimmer noch, die nachträgliche Verharmlosung der Entrechtung, Demütigung und des alltäglichen Terrors unter dem verfassungsbrecherischen Corona-Regime.
Schändliches Urteil gegen Dr. Bianca Witzschel!
Am 17.06.2024 wurde gegen die Ärztin Dr. Bianca Witzschel nach einem siebenmonatigen Monster- und Schauprozeß und 27 Verhandlungstagen vom Landgericht Dresden das ungeheuerliche Urteil verkündet: 2 Jahre und 8 Monate Haft, zusätzlich 3 Jahre Berufsverbot sowie Einzug ihres Vermögens in Höhe von 47 000 Euro!Zur Erinnerung: Bis zu diesem Urteil saß Frau Dr. Witzschel seit Februar 2023 (!), also 16 Monate, in schärfster Untersuchungshaft und wurde dann allwöchentlich wie ein Gewaltverbrecher in Handschellen in den am Stadtrand Dresdens eigens für »Terroristenprozesse« errichteten Hochsicherheitstrakt vors Gericht geschleppt, ohne einem einzigen Menschen geschadet oder irgend jemanden übervorteilt oder gar betrogen zu haben. Ihr »Verbrechen« war einzig und allein, daß sie als Ärztin während des Corona-Terrors etlichen Patienten Atteste ausgestellt hatte, wonach diese aus gesundheitlichen Gründen davon zu befreien seien, die damals dem Volk als erstes aufgezwungenen elenden Erstickungsmaulkörbe (»Masken« – deren Nutzlosigkeit bekanntlich inzwischen sogar offiziell wieder zugegeben wird) zu tragen, manche auch nicht geimpft werden könnten oder die seinerzeit fast täglich angeordneten Zwangstests statt mit schmerzhaftem Herumstochern in Hals und Nase mittels Speichelprobe durchführen dürften (siehe hierzu unseren Aufruf »Freiheit für Dr. Bianca Witzschel«, in dem der Fall ausführlich dargestellt ist).Nur den anhaltenden zahlreichen Protesten aus dem In- und weltweiten Ausland und der nicht erlahmenden Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit während des gesamten Verhandlungsmarathons ist es wohl zu verdanken, daß das Urteil 2 Jahre unter dem von der geradezu verfolgungswütigen Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von 4 Jahren und 10 Monaten Haft geblieben ist, die dagegen auch sofort Rechtsmittel eingelegt hat und Frau Dr. Witzschel für weitere dreieinhalb Jahre im Knast begraben will. Diesen Protesten dürfte es auch zu verdanken sein, daß das Gericht bis zur Rechtskraft seines Schandurteils wenigstens die »Untersuchungshaft« vorläufig ausgesetzt hat (die ohnehin nicht nur wegen ihrer Dauer, sondern von Anfang an grob gesetzeswidrig war) und sich Dr. Witzschel – sie ist 67 Jahre alt und hätte weder »fliehen« wollen noch können – einstweilen »nur« noch zu einer genau nach Tag und Stunde festgelegten Zeit wöchentlich bei der örtlichen Polizei melden und ähnliche weitere demütigende und schikanöse »Auflagen« einhalten muß, will sie nicht sofort wieder verhaftet werden. Wie gesagt: vorläufig! Sollte das nächste Gericht das Urteil bestätigen oder gar verschärfen, wie es die Staatsanwaltschaft wünscht und weil die öffentliche Aufmerksamkeit vielleicht doch nachläßt, muß sie abermals ins Gefängnis!Die Teilnahme an der Urteilsverkündung führte noch einmal eindrücklich den wahrhaften Inquisitionscharakter dieses Schauprozesses vor Augen:Rund um den Anbau am Dresdner Gefängnis mit dem »Hochsicherheits«-Sitzungssaal und in der näheren Umgebung auch an diesem Tag zahlreiche Mannschaftstransporter der Polizei, vor dem Eingang eine lange Schlange von Besuchern, da man nur einzeln eingelassen wird. Dann: Sicherheitskontrolle, schärfer als am Flughafen, der Personalausweis wird erfaßt, Leibesvisitation, Schienbeinkontrolle, Schuhe aus, Sockenkontrolle: »Handys verboten! Sie dürfen nur einen Kugelschreiber mit hineinnehmen!« – »Und wenn der nicht mehr schreibt?« – Achselzucken…Im Gerichtssaal zwischen Richterbank und Publikum Panzerglasscheiben, das Licht fällt – Zufall oder Methode? – durch die Fenster im Rücken der Zuschauer, so daß man wegen der Spiegelungen fast nichts erkennen kann. Endlich erscheint der Richter, Jürgen Scheuring sein Name; Zuschauer, die sitzen bleiben, werden deshalb grob vom Saalbüttel gerüffelt; über hundert sind gekommen, um das vorläufige Ende dieses Schandprozesses zu beobachten und dem Opfer Dr. Witzschel ihre Solidarität zu zeigen. Als Scheuring dann die horrende Freiheitsstrafe, das Berufsverbot und die Vermögensbeschlagnahmung verkündet und beginnt, jedes einzelne zu bestrafende Attest (1 Attest für Herrn A., 1 Attest für Frau B., 2 Atteste für Familie C…) zu verlesen, ein Zwischenruf aus dem erschütterten und empörten Publikum: »So vielen Menschen hat Bianca geholfen!« Alle klatschen. Der Richter wird unwirsch, doch das Publikum beginnt, »Freiheit, Freiheit, Freiheit« zu skandieren und singt die Nationalhymne: »Einigkeit und Recht und Freiheit!« – Recht? Freiheit? – der Richter läßt den Saal räumen.Die herausgetriebenen Besucher versammeln sich draußen, man hat zwangsweise Zeit, sich noch einmal über einige der letzten Ungeheuerlichkeiten dieses Prozesses auszutauschen: Derselbe Richter Scheuring hat erst im März 2024 einen dreifachen Vergewaltiger zu 2 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Begründung: der Angeklagte sei nicht vorbestraft, habe 7 Monate in U-Haft gesessen, sei wirtschaftlich am Ende und erkennbar in der Lokalzeitung gezeigt worden – WAS für ein zweierlei Maß! Auch wurden hier ja nicht nur Wohnung und Praxis von Dr. Witzschel durchsucht, sondern auch Hunderte Wohnungen ihrer Patienten, Hunderte dieser Patienten mit Geldstrafen überzogen. Einer allerdings, ein »Personenschützer« des Landeskriminalamtes, der wie viele andere von Dr. Witzschel untersucht worden war und daraufhin ein »Maskenattest« bekommen hatte, wurde – völlig zu Recht (!) – freigesprochen, auch nachdem die Landesärztekammer Sachsen in einer Stellungnahme ausdrücklich bestätigt hatte, daß für die Ausstellung eines Attestes eine körperliche Untersuchung überhaupt nicht erforderlich ist. Wurde deshalb der Prozeß gegen Dr. Witzschel etwa eingestellt? Natürlich nicht, denn wie heißt es bei Lessing: »Tut nichts, der Jude wird verbrannt« – WAS für ein zweierlei Maß!Später »handelt« die Verteidigung mit dem Richter aus, daß die Zuschauer wieder in den Sitzungssaal dürften, natürlich unter der Bedingung, daß keine weitere »Störung« mehr stattfinde. Doch viele dort fragen sich, ob dem Richter überhaupt eine weitere Bühne für seine Selbstdarstellung der Urteilsbegründung gegeben und man sich auf diese »gnädige« Erlaubnis einlassen soll. Doch schließlich kehrt ein Teil des Publikums zurück, andere verlassen das Gericht. Draußen erwarten sie ca. 20 gepanzerte Polizisten, bezahlt auch von ihren Steuergeldern, die eine Kette bilden und die Besucher nun langsam, aber sicher vom Gelände drängen.Wer später zurück in den Sitzungssaal will, muß erneut die schikanöse »Sicherheitskontrolle« über sich ergehen lassen. Drinnen begründet Richter Scheuring gerade sein Urteil: »Die Gefälligkeit der Atteste springt einem ja geradezu ins Auge.« Die Methode, mit der Dr. Witzschel (Dr. med.!) die Patienten untersucht habe, sei nämlich nach Scheurings Ansicht ungeeignet. Denn unser Richter ist im Gegensatz zu ihr ein medizinischer Fachmann, der beispielsweise zum besten gibt, die Coronagrippe sei »mit der Cholera des 19. Jahrhunderts vergleichbar gewesen« (Vielleicht weil beides mit »C« anfängt). Das Plädoyer der Verteidigung, daß Dr. Witzschel sogar einen besonders großen Aufwand betrieben und jeden einzelnen Patienten untersucht hatte (wie den besagten Polizeibeamten, der freigesprochen wurde), was auch viele Zeugen bestätigten, sie also keineswegs einfach Atteste »verschickt« habe und daher von »Gefälligkeit« keine Rede sein könne, bleibt vollkommen unberücksichtigt. Genauso fällt unter den Tisch, daß der Weg, auf dem ein Arzt seine Diagnose stellt, selbstverständlich allein im Ermessen des Arztes liegt und von seiner Therapiefreiheit gedeckt ist.Statt dessen beschuldigt Scheuring Dr. Witzschel, sie hätte als »Widerständigkeit«, die grundsätzlich ja erlaubt sei (zu gnädig aber auch), nicht die öffentliche Rede gewählt, sondern die Ausstellung unrichtiger Atteste und dies auch noch »gepaart mit einer besonderen Geschäftstüchtigkeit«, weil sie eine Gebühr für ihre Atteste verlangt habe. Ja, sie betreibe Widerständigkeit geradezu als »Geschäftsmodell«. Dem folgt eine wahrhaft rabulistische »Berechnung« des Strafrahmens: Für die Ausstellung unrichtiger Atteste »wider besseres Wissen« setze Scheuring an: 6 Monate für ein Attest/Patient, 6 Monate + 2 Wochen für zwei Atteste/Patient und 7 Monate für 3 und mehr Atteste/Patient und so weiter, das gelte bis zu einer Gesetzesverschärfung im Jahr 2021. Nach dieser Gesetzesverschärfung setze er – an penibler Genauigkeit soll es schließlich nicht fehlen – für ein Attest/Patient 7 Monate an, 7 Monate + 2 Wochen für zwei Atteste/Patient usw. an. Dieser schweißtreibenden, ja »mathematisch zwingend« erscheinen sollenden Rechnerei folgt die selbstgefällig-gütige Belehrung in einer Art Rolle-Rückwärts: »In anderen europäischen Ländern wird das Strafmaß durch Addition der einzelnen Strafen ermittelt. Aber da wären wir ja – bei den etwa 1000 Attesten – weit über der gesetzlichen Höchststrafe von 15 Jahren. Doch das machen wir in Deutschland nicht« – Oh, wie gerecht ist doch unser Gesetz, und wiiieeee gnädig erst dieses Gericht!!! Gerade so »errechnet« der Richter aus der geschätzten Anzahl der Patienten und der entsprechenden Gebühr dann die stolzen 47 000 Euro, die Dr. Witzschel bei ihren zahlreichen Untersuchungen während zweier Jahre eingenommen hätte, aber eben zu Unrecht (hähä!), und die deshalb beschlagnahmt werden müßten. (Eine Besucherin erzählte, daß schon vor dem Urteil ein für Dr. Witzschel eingerichtetes Spendenkonto beschlagnahmt wurde.)Schließlich müsse, so Scheuring, bei der Strafe ja auch noch weiteres berücksichtigt werden, war da doch noch das »Waffengesetz«. Was aber blieb übrig von den »vielen gefundenen Waffen und Patronen« – bei einer Jägerin! –, mit denen neben einer herbeiorakelten ominösen »Reichsbürger-Nähe« die Lügenpresse aus allen Rohren von Anfang an Stimmung gegen Dr. Witzschel gemacht und ihre »Gefährlichkeit« suggeriert hatte: Ein sogenannter »Elektroschocker«, weil der kein »Prüfkennzeichen« hatte (nebenbei ein reines Verteidigungsmittel [!], das man sich angesichts Jahr um Jahr zahlreicher werdender »Messermänner«, die ihrerseits deshalb freilich nie behelligt werden, selbst durchaus manchmal wünscht).Während der gesamten Urteilsverkündung, nicht nur bei der anfänglichen Räumung des Gerichtssaals, ist deutlich zu spüren, wie unangenehm diesem Richter die Öffentlichkeit ist: Hatte er schon früher jede noch so berechtigte Unmutsäußerung der Zuschauer maulig unterdrückt (»das hier ist keine Kinovorstellung« oder: »versuchen Sie doch mal, sich im Griff zu halten«), so bricht sein Unwille jetzt noch einmal durch, als er an Dr. Witzschel gerichtet greint: »Das hat man ja gesehen, Sie haben viele Unterstützer«, und mit angewiderter Geste ins Publikum deutet, weshalb »Fluchtgefahr also durchaus gegeben und Untertauchen möglich gewesen« sei – was für eine obszöne »Logik« der Macht!! Und als während der Urteilsbegründung zwei Zuschauerinnen den Sitzungssaal verlassen, die er erkennt, weil sie ihn nach einem früheren Prozeßtermin bei der Abfahrt in seinem Auto lautstark gebeten hatten, Frau Dr. Witzschel doch wenigstens an einem Tag Abschied von ihrem gestorbenen geliebten Hund nehmen zu lassen, platzt es regelrecht selbstmitleidig aus ihm heraus: »Ich habe mich immer stark für Sie gemacht. Ich habe mich für Sie eingesetzt, daß Sie keine Handfesseln beim Betreten des Gerichtes mehr tragen müssen, das war eine Anordnung des Gefängnisleiters [nach fünf Monaten Prozeßdauer und zig-facher Aufforderung der Verteidigung!]. Und ich weiß, was der Hund für Sie bedeutet, auch da hätte ich mich für eine Haftaussetzung eingesetzt, aber sooo nicht, nicht unter Beleidigungen und Drohungen!« Tja, im Herzen gütig und gnädig ist unser Richter (nur fordern darf man nichts von ihm), der es zum Schluß abgebrüht-zynisch noch fertigbringt, seinem unglücklichen Opfer Dr. Witzschel selbst die Schuld an seinem Schandurteil zuzuschieben und sinniert: »Vielleicht wäre alles ganz anders verlaufen bei einem vollumfänglichen Geständnis, aber es hat nicht sollen sein.« Man konnte eigentlich nur noch kotzen…Was aber wird nach diesem Urteil aus Dr. Witzschel? Ihr droht weiter Gefängnis, ihre Praxis ist geschlossen, sie hat 3 Jahre Berufsverbot und ihr Vermögen ist beschlagnahmt. Noch einmal: welchen Schaden hat sie verursacht? Ihre Patienten sollten keinen Erstickungsmaulkorb aufsetzen müssen. – Nie soll man vergessen, daß zu Beginn der angeblichen »Pandemie« das Robert-Koch-Institut offiziell verlautbarte: »Masken sind schädlich«. Und heute gibt Fauci, der regelrechte Schöpfer des Corona-Virus zu, daß es letztlich keine beweiskräftige Studie zum behaupteten Nutzen der Masken – einstweilen nur in Bezug auf Kinder, aber wo soll da eigentlich der Unterschied sein? – gab und gibt*, die also niemals etwas anderes waren als das Mittel und öffentliche Zeichen einer erfolgreichen Volks-Dressur. Und wer sich gegen eine solche wehrt, dem sollte hier ein abschreckendes Beispiel statuiert werden.Das Urteil und die Verhängung einer Haftstrafe gegen Dr. Bianca Witzschel, ist eine ungeheuerliche Schande, wie der gesamte Prozeß und seine Umstände auch! Die Verteidigung hat inzwischen Revision beantragt. Doch seinen Zweck, die abschreckende, einschüchternde Wirkung auf den Rest der Ärzteschaft und die Bevölkerung durch Brandmarkung, Kriminalisierung und Existenzvernichtung, hat er erfüllt, das sollte man über der Freude, Dr. Witzschel wieder in Freiheit zu sehen, nicht aus dem Auge verlieren.
Nach wie vor fordern wir:Freiheit und volle Rehabilitierung von Dr. Bianca Witzschel!
Dieser Forderung sollte man durch Unterzeichnung folgender Petition Nachdruck verleihen: https://freiheit-für-bianca.de/index.php/erklaerung/
Spendenkonto des Ärztehilfswerks Weißer Kranich:Kontoinhaber: Förderverein Weißer KranichIBAN: DE56 7645 0000 0232 1701 91Betreff: »Schenkung für Bianca Witzschel«
*siehe dazu: Enthüllungen im US-Kongress: Fragwürdige Corona-Maßnahmen ohne wissenschaftliche Grundlage und zu Fauci siehe: Victor Kartin, Wie in Uncle Sam's Virenküche »Corona« gebastelt wurde, in KETZERBRIEFE 245
Schon wieder: Viel Lärm um Srebrenica
Das Land, das Serbien im 20. Jahrhundert dreimal überfallen hat – als Monarchie im ersten Weltkrieg im Verbund mit der habsburgischen Doppelmonarchie (Serbien zahlte seinerzeit den prozentual höchsten Blutzoll aller kriegsbeteiligten Länder mit einem Viertel seiner Bevölkerung), dann als faschistische Diktatur 1941–45 (die ihrerseits an den europäischen Juden einen veritablen Völkermord begangen hatte, neben dem türkischen Genozid an den Armeniern und dem Völkermord des mit den Nazis verbündeten klerikalfaschistischen Ustascha-Kroatiens wiederum an Serben und Juden das blutrünstigste dieser drei Megaverbrechen!), schließlich beim NATO-Überfall auf Restjugoslawien 1999 unter Bruch von Artikel 26 der deutschen Verfassung (Verbot des Angriffskrieges; Serbien respektive Jugoslawien hatte die BRD sowenig angegriffen wie Afghanistan oder Mali) –, ausgerechnet Deutschland also stellt die Serben an den UN-Pranger wegen des angeblich von serbischen Truppen begangenen "Völkermords" von Srebrenica im Jahr 1995. (Spüren Sie, werter Leser gleichgültigen Geschlechts, die Angstschwelle, die man bei dem Wort "angeblich" und dem von Anführungszeichen eingerahmten Explosivwort "Völkermord" überschreiten muß?)
Für eine entsprechende Resolution zu einem künftig zu begehenden "Tag der Reflexion und des Gedenkens" hatte "man" Ruanda als zweiten Antragsteller ins Boot geholt – das macht sich besser, denn dieses Land wird erstens mit Völkermord assoziativ in Verbindung gebracht und hat zweitens ansonsten nicht viel zu sagen. Als Feier- und Gedenktag wurde der 11. Juli auserkoren; Start soll 2025 sein. Wie bei Orwells '1984' stehen die pietätvollen Worte "Reflexion und Gedenken" für die "Fünf-Minuten-Haßsendung" im Jahrestakt gegen die Serben, die "man" ebenso pietätvoll wie heuchlerisch nicht erwähnt hat, denn "man" kann sich auf eine jahrzehntelange einschlägige Haß- und Lügenpropaganda verlassen.
Denn gelogen wurde von seiten des Westblocks, von seiten der NATO von Anfang an. Gelogen war das Phantasie-KZ von Trnopolje, das man den Serben unterjubelte; gelogen waren die fingierten Anschläge auf bevölkerte Marktplätze, gelogen waren die "Massenvergewaltigungen", die allesamt den Medienhype "Srebrenica" vorbereiten sollten; gelogen waren anschließend das "Massaker von Račak", der serbische "Hufeisenplan", gelogen war das "Konzentrationslager" von Priština, die allesamt gemeinsam mit "Srebrenica" den Boden für den Bombenkrieg der NATO vorbereiteten. Und in dieser ganzen Lügenkette soll einzig "Srebrenica" wahr gewesen sein?
Während der Kriege in Korea und Vietnam haben die US-Truppen fünf bis sechs Millionen Zivilisten umgebracht. Bei den völkerrechtswidrigen, folglich verbrecherischen Militärüberfällen auf den Irak kamen zwei bis drei Millionen Menschen, darunter eine halbe Million Kinder, ums Leben. Dem NATO-Bombardement Libyens fielen mindestens 50.000 Menschen zum Opfer. Von "Völkermord" war in diesem Zusammenhang in den Unisono-Medien des Westblocks nie die Rede. Aber "Srebrenica" mit seinen angeblich über 8000 getöteten Moslems soll das "schlimmste Völkermordverbrechen seit Ende des 2. Weltkriegs" gewesen sein? Immer diese lästigen Fragen...
Natürlich bemißt sich das Unrecht nicht in Litern Blut und nach Hekatomben; die Judendiskriminierung 1933–1938 auf der Grundlage der "Nürnberger Rassengesetze" war ein (unblutiges) verbrecherisches Unrecht, das die Massenvernichtung erst ermöglichte. Aber ein so schreiendes quantitatives Mißverhältnis wie bei den imperialistischen Kriegen der USA nach 1945 und "Srebrenica" sollte zumindest zu denken geben. Hier wissen wir uns ausnahmsweise mit der israelischen Regierung einig, die bei "Srebrenica" keinen Genozid entdecken kann.
Der damalige US-Präsident Bill Clinton hat in einem Anfall von Hellsichtigkeit ein Verbrechen in Srebrenica vorausgesagt, Jahre vor dem angeblichen Ereignis. Ein Wunder, eine "Verschwörungstheorie" oder ein Hinweis auf den Ideengeber? Schon wieder diese Fragen...
"Der Mörder ist immer der Serbe" – so tönt es im Westblock, der im übrigen einen Deutschen als "Hohen Kommissar" in Bosnien-Herzegowina eingesetzt hat (ein nobler Titel für plane imperialistische Bevormundung). Aber in Wirklichkeit ist es gar nicht so einfach, herauszufinden, was in Srebrenica tatsächlich geschehen ist. Unser Autor Alexander Dorin ist dieser Frage in jahrelangen aufwendigen und sorgfältigen Recherchen, auch vor Ort, nachgegangen. An dieser Stelle sei auf seine Publikationen beim Ahriman-Verlag lediglich hingewiesen und nur so viel verraten, daß an der "offiziellen Version" des Westblocks kein Wort wahr ist. In jedem diesbezüglichen Satz der Wahrheitspresse liegt eine Lügenmine verborgen, wie zwei aktuelle Beispiele aus der Schweizer "Neuen Züricher Zeitung" vom 30.4.2024 zur deutschen Srebrenica-Resolution belegen mögen. Dort heißt es: "Im Sommer 1995 hatten bosnisch-serbische Truppen unter General Ratko Mladic die Uno-Schutzzone im ostbosnischen Srebrenica überrannt." In Wirklichkeit wurde gar nichts "überrannt"; die moslemischen Truppen, die in den Jahren zuvor Tausende serbische Zivilisten in der Umgebung Srebrenicas massakriert hatten (das belegt drastisch Dorins Buch), hatten das Städtchen zuvor geräumt. Die Serben stießen bei der Einnahme Srebrenicas auf keinerlei Widerstand; erst bei der Verfolgung der moslemischen Truppen kam es zu Gefechten mit Toten auf beiden Seiten. Der nächste Satz lautet: "Bei Massakern, die unter den Augen der niederländischen Truppen stattfanden, wurden über 8000 bosniakische (muslimische) Männer und Buben ab 13 Jahren ermordet." – "Vor den Augen" der niederländischen Soldaten fanden überhaupt keine "Massaker" statt; sie beobachteten vielmehr den kampflosen Einzug der serbischen Verbände in die verlassene Stadt, ohne einzugreifen, und sagten das auch ganz offenherzig und arglos. Das hat "man" ihnen sehr verübelt. Aber alles andere ist nachträgliche mediale Legendenbildung und suggestive Irreführung. Diese Beispiele sollten genügen. –
Was bedeutet dann aber der neuerliche Lärm um Srebrenica?Um es kurz zu machen: nichts Gutes.
Erstens für den serbischen Teilstaat in Bosnien-Herzegowina und die dort lebenden Menschen. Es steht zu befürchten, daß ihnen in naher Zukunft das Schicksal der Krajina-Serben droht. Innerhalb der von Tito gezogenen Verwaltungsgrenzen des jugoslawischen Bundeslandes Kroatien, die mit der vom Westblock unter deutscher Federführung geförderten Sezession Kroatiens (sic, das war eine "gute" Sezession, im Gegensatz zum Donbass oder zu Katalonien) zu Staatsgrenzen mutierten, siedelten seit Jahrhunderten Serben, bis sie im Jahr 1995 in der NATO-Militäroperation "Blitz" von kroatischen Bodentruppen vertrieben wurden. Mit 200.000 Flüchtenden und 2000 getöteten Serben war dies die größte "ethnische Säuberung" des von außen geschürten jugoslawischen "Bürgerkriegs", die freilich nie so benannt wurde, da sie nicht von Serben, sondern gegen diese praktiziert wurde. Zweitens wird ein seit Jahrzehnten fabriziertes und in die Köpfe gehämmertes Denkverbot zementiert. Die Westpropaganda wird zur Tabuzone erklärt und Kritik daran als strafwürdiges Vorgehen geahndet. Wo ein Tabu errichtet wird, werden Vernunft und freie Artikulation geknebelt. Das macht angst, und das soll es auch, wie aus dem drohenden Wortlaut der Resolution und den Erläuterungen der deutschen UN-Botschafterin Antje Leendertse hervorgeht: Mit der Resolution werde "vorbehaltlos jede Leugnung des Völkermords von Srebrenica als historisches Ereignis" verurteilt, desgleichen "Handlungen" (?), die jene "verherrlichen" (?), die "von internationalen Gerichten wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit [sic; recte: Menschheit] und Völkermord verurteilt wurden." Oder anders ausgedrückt: Wer die NATO nicht als höchste, über jeden Zweifel erhabene Hüterin der historischen Wahrheit ansieht, kann sich künftig warm anziehen. Ihre Militärdoktrin ist Staatsdoktrin jedes Mitgliedslandes und damit sakrosankt. Denn Drittens: Die NATO als das Schwert des US-Monoimperialismus braucht das Propagandajuwel "Srebrenica"; es ist das Ideologem mit dem längsten Gebrauchswert seit der "kommunistischen Gefahr". Es ist ein Türöffner für jede militärische Aggression mit dem verlogenen Vorwand des "Nie wieder (sc. Völkermord)". Dieses Denkverbot paßt in die Zeit; Amazon praktizierte es bereits vor der Resolution, wie der Versandboykott gegen Dorins Srebrenica-Buch beweist. (Die Resolution wurde übrigens mit 84 Stimmen bei 19 Gegenstimmen und 68 Enthaltungen angenommen. Was waren die sich enthaltenden Länder doch für ultrakluge Feigsäcke...) Viertens schließlich: Beim aktuellen Krieg gegen Rußland, bei dem der Westblock extrem an der Eskalationsschraube dreht (und hierzulande so getan wird, als gäbe es die Verfassung nur zu Jubiläumszwecken, während man bei offenkundigen Verfassungsbrüchen auf Durchzug stellt), heult Serbien nicht mit den NATO-Wölfen, wie allein schon die Hunderte von serbischen und russischen Flaggen auf der Autobahn nach Belgrad zeigen. Also nehmen diese den kleinen, drangsalierten Balkanstaat gewissermaßen als Vorspeise (oder zum Nachtisch).
Aber Deutschland, ausgerechnet...
Peter Priskil
Für die Bauern, gegen die Klima-Terroristen und die grüne Pest!
Unverschämterweise versucht die Unisonopresse, auf ihren Traktoren demonstrierende Bauern mit sich festklebenden (und dazu noch Bilder in Museen zerstörenden) Klimaterroristen gleichzusetzen, da beide den Verkehr behindern. Aber die einen tun es, um sich gegen Raub und Unrecht zu wehren, die anderen, um beides anzuheizen und voranzutreiben.
Daß wir den Kampf der europäischen, nicht nur der deutschen Bauern gegen die weitere Verteuerung ihres Traktorentreibstoffs uneingeschränkt begrüßen und unterstützen, müßte klar geworden sein. Selbst wenn wir keine Gegner des US-Megakapitals wären, aus dessen Retorte (»Young Leaders«) sowohl die deutsche wie die französische Regierung inzwischen direkt stammen, wären wir doch vernünftig genug, gegen eine weitere Verteuerung unserer Lebensmittel anzukämpfen, wie sie die Soros/Rockefeller/Gates-Bande der ganzen Welt aufzuzwingen sucht (und auch deshalb »Nordstream« sprengen ließ, nicht vergessen!). Denn wimmelnde und arme Menschen sind leichter zu erpressen und folglich zu regieren als Menschen mit Reserven, die sich nicht dauernd gegenseitig auf die Füße treten und die Versorgung streitig machen. Solche Menschen mit kleinen Reserven sind freilich u. a. die meisten Bauern durch ihren Grundbesitz, und deshalb soll er ihnen Stück für Stück entwunden werden.
Nun sind wir, wie jeder weiß (auch die von Soros und seinen Lakaienregierungen gesponserten Schreier, die das Gegenteil behaupten), Kommunisten im Sinne Lenins und Trotzkis – wie können wir, denkt ein Hirn, dem man Sach- und Geschichtskenntnis vorenthalten hat (oder das zu faul war, nach ihr zu suchen), etwas gegen die Enteignung von Kleinbesitzern haben?
Nun, solange Kleinbesitz marktfähig ist, ist er eigentlich ideal. (Deshalb hat z. B. Marx in seinem Hauptwerk die größten Sympathien für die frühen USA geäußert, als diese noch ein Bauern- und Handwerkerstaat waren.) Die Frage, an der Marx' und Engels' Programm ansetzt, ist ja ganz und gar nicht die Alternative »Kleinbesitz oder Gemeineigentum«, sondern die von Geschichte und Technik für die allermeisten Menschen erzwungene Alternative »Gemeineigentum oder Besitzlosigkeit«. Nur wo das Kleineigentum der Technik erliegt (welche aber dafür die Produktion im Gegensatz zum Mittelalter fast unendlich erleichtert und verbessert hat, so daß wir heute bei Gerechtigkeit und Geburtenkontrolle auf einem sehr hohen Lebensstandard ohne weiteres mit einer ca. 25-Stunden-Woche auskommen könnten), muß das Gemeineigentum her, um Eigentumslosigkeit zu verhindern. Daß das keine Spinnerei, sondern ganz gewöhnliche Vernunft ist, zeigt z. B. jede funktionierende Winzergenossenschaft. Aber solange das bäuerliche Kleineigentum funktionsfähig ist (d. h. keinen ungeheuren Maschinenpark benötigt, um effizient produzieren zu können), gibt es keinen guten Grund, es zu beeinträchtigen.
Freiheit für Dr. Bianca Witzschel!
Am 14. November 2023 wurde beim Landgericht Dresden der Strafprozeß gegen die Ärztin Dr. Bianca Witzschel eröffnet, die bereits seit Ende Februar 2023, also seit annähernd einem Jahr, im Chemnitzer Gefängnis in Untersuchungshaft gefangengehalten wird. Ihrer Verhaftung vorausgegangen war eine groß angelegte Durchsuchung ihrer Moritzburger Arztpraxis und ihres Wohnhauses durch polizeiliche Rollkommandos – die kommen vorzugsweise zwischen 5 und 6 Uhr in der Früh und zerren ihre schlaftrunkenen Opfer aus dem Bett –, begleitet von einer Schmutzkampagne der gleichgeschalteten Lügenmedien von »Sächsischer Zeitung« über BILD bis zu »t-online«, die sich nicht nur darin erging, welche Unmengen an »Beweismitteln« in ihrer überfallenen Wohnung »sichergestellt« worden seien (neben vielen Akten, Handy und Computer sogar »Bargeld in vierstelliger Höhe« – schon das sehr verdächtig! – und gar Patronen; Dr. Witzschel ist Jägerin und Mitglied im örtlichen Schützenverein, darf also selbstverständlich auch Munition besitzen, was aber natürlich unterschlagen wird), sondern vor allem, wie »unordentlich«, ja geradezu »messiehaft« es in ihrem Haus ausgesehen habe – wohlgemerkt nach diesen Polizeiüberfällen, bei denen routinemäßig Türen aufgebrochen, Schubladen herausgerissen und die Schrankinhalte auf dem Boden ausgeleert und verstreut werden.
Doch welches Verbrechen soll die Ärztin begangen haben? Hatte sie arglose Patienten beim Hausbesuch betäubt, um ihre Haushaltskasse zu stehlen, mit Drogen gehandelt oder das Konto der Kassenärztlichen Vereinigung geplündert? Viel »schlimmer«: Sie soll, als 2020 der Corona-Terror über Deutschland und die ganze Welt losbrach, im Rahmen ihrer Tätigkeit als Ärztin (!), Patienten angeblich »falsche« Atteste ausgestellt haben, wonach diese aus gesundheitlichen Gründen keine Maske (mit größerem Recht als »Erstickungsmaulkorb« empfunden und bezeichnet) tragen und einzelne auch nicht geimpft werden könnten. Sogar mehrere hundert solcher Atteste – und da versteht der großwestdeutsche Staat der Corona-Diktatur, ganz anders als bei Messerstechereien oder (Gruppen-)Vergewaltigungen durch Falsche Flüchtlinge, denen er im zarten Alter zwischen 20 und 35 durch seine Justiz gerne wohltätige »Minderjährigkeit« bescheinigen läßt und sie auch sonst mit Samthandschuhen anfaßt (denken wir an den Dreisam-Mörder Hussein Khavari), gar keinen Spaß!
War nach der bombastisch inszenierten Verhaftung von Dr. Witzschel schon die monatelange Untersuchungshaft wegen angeblicher »Fluchtgefahr« der alteingesessenen, 66 Jahre alten Ärztin (in Einzelhaft mit weitestgehender Kontakt-, Post- und Besuchssperre, lange selbst für ihre Anwälte) nur mit der Absicht der maximalen Einschüchterung und Brechung der Angeklagten zu erklären, findet der Prozeß, der jetzt begonnen hat, unter genauso grell inszenierten Umständen statt, die einem Stalin'schen Schauprozeß alle Ehre machen würden: Schon daß die Anklage gegen sie zum Landgericht erhoben wurde, wo jetzt eine sogenannte Große Strafkammer mit fünf Richtern (!) über sie urteilen wird, ist ungewöhnlich. Nach dem Gesetz wird wegen (angeblicher) Delikte, wegen derer ein Strafmaß von nicht mehr als vier Jahren zu erwarten ist – und das sind, wenn es sich nicht gerade um Schwer- oder Gewohnheitsverbrecher handelt, die allermeisten – vor dem Amtsgericht verhandelt, und der Tatbestand (§ 278 Strafgesetzbuch), um den es hier eigentlich geht, sieht in der Regel nur eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor. Lediglich dann, wenn man unter dem Vorwand der angeblich »unrichtigen Gesundheitszeugnisse« auch noch einen »Betrugs«-vorwurf bastelt, weil der Arzt dafür kein Geld hätte nehmen dürfen, oder man sonst »einen besonders schweren Fall« herbeikonstruiert (das Gesetz wurde dazu eigens während der Corona-Diktatur geändert), ist auch eine höhere Strafe möglich – doch wenn ein Arzt im Rahmen seines Berufs tätig wird und auch für die Ausstellung eines Attestes bekanntlich eine Rechnung stellt (hier je 25 Euro), kann ihm daraus natürlich immer dieser Strick gedreht und bei vielen Attesten dann irgendein angeblich hoher »Schaden« zusammengezählt werden, gar noch eine »gewerbliche« Tätigkeit, weshalb Lügenpresse und Staatsanwaltschaft hier schon jetzt mit vier Jahren Haft (!!!), dem Entzug der Approbation und dem Verbot jeder zukünftigen ärztlichen Tätigkeit drohen. Zur allgemeinen Abschreckung kann man daraus dann auch einen Fall von ganz »besonderer Bedeutung« konstruieren und das Verfahren auch unter diesem Vorwand vor das Landgericht ziehen, wo ansonsten nur Räuber, Großbetrüger und sonstige Kapitalverbrecher (und Mörder) stehen.
Doch auch dieses »Großgericht« tagt nicht, wie sonst immer, im Justizgebäude des Landgerichts in der Dresdner Innenstadt: Am Vorabend des ersten Verhandlungstermins befahl das Gericht, daß die Verhandlung statt dessen in dem vor wenigen Jahren für viele Millionen Steuergeld-Euros eigens für sogenannte »Terroristenprozesse« weit außerhalb am Stadtrand errichteten (ersten und einzigen) »Hochsicherheitsgebäude« der sächsischen Justiz stattfinden solle, so überraschend und kurzfristig also, daß sogar einer der Verteidiger nichts mehr davon erfuhr und erst nach Verhandlungsbeginn eintraf, von der interessierten Öffentlichkeit ganz zu schweigen.
In diesem Hochsicherheitstrakt im Stil des berüchtigten Stammheimer »Gerichtssaals« wurde bisher gegen nach Deutschland zurückgekehrte islamistische Mörder des IS oder die »Anti«-FA-Todesschwadronen der Leipziger »Hammerbande« verhandelt, oder auch gegen die Mitglieder des berüchtigten Remmo-Clans, die die millionenteuren Juwelen des Dresdner Grünen Gewölbes ausgeraubt hatten. In diesem Hochsicherheitstrakt, in den man als Besucher und Prozeßbeobachter nur nach strengsten Einlaßkontrollen und kopieren jedes einzelnen Ausweises kommt und in dem die Zuschauer dann in einem durch Panzerglas abgetrennten Raum sitzen, der durch dort anwesende Beamte überwacht wird, steht jetzt die bisher völlig unbescholtene 66jährige Ärztin Dr. Bianca Witzschel vor Gericht.
Und dieses Gericht plant gegen Dr. Witzschel einen zermürbenden, wahrhaften »Monsterprozeß«: begonnen Ende des letzten Jahres, sind jetzt schon 40 (in Worten: vierzig!) Verhandlungstermine angesetzt – bis Ende Juni 2024 –, zu jedem dieser Termine wird die Ärztin wie ein Gewaltverbrecher mit Hand- und Fußfesseln, selbst in der kleinen Zelle des Gefangenentransporters eingesperrt noch in Handschellen, aus dem Chemnitzer Gefängnis an- und wieder zurückgekarrt. (So behandelten selbst die Nazis nur ihren Erzfeind Dimitroff.) Der Geist, der dann in diesem Gerichtssaal weht, wird vielleicht bezeichnender als durch alles andere deutlich durch eine Begebenheit aus dem ersten Verhandlungstag: Ein offenbar mit Frau Dr. Witzschel sympathisierender Unterstützer wurde des Saales verwiesen, weil er unerlaubt eine weiße Rose mitgebracht hatte – bedarf dies nach der Verhaftung von Bürgern, weil sie während der Corona-Diktatur öffentlich aus dem Grundgesetz vorgelesen hatten, noch eines weiteren Kommentars?
Wurde am ersten Verhandlungstag nur die ellenlange »Anklageschrift« verlesen (stundenlang, so daß sich dabei zwei Staatsanwälte abwechseln mußten, wohl damit die Armen nicht wie die Patienten Atemnot bekamen, immerhin geht es ja um ca. 1000 namentlich vorgelesene Patienten, die Dr. Witzschel – nein: nicht umgebracht... –, denen sie also ein von der Corona-Polizei und -Justiz nicht anerkanntes, also »falsches« Attest ausgestellt haben soll), so folgte beim nächsten Verhandlungstermin die Anhörung aller möglichen Polizeibeamten, die zwar nichts zu den Vorwürfen der Anklage sagen konnten, dafür aber auch hier erst einmal auswalzten, was alles bei den Durchsuchungen ihres Hauses und ihrer Arztpraxis gefunden worden sei – auch hier wieder: ohhh Schreck, ohhhhh Graus: Munition und Gewehrpatronen, gar ein Elektroschocker sei gefunden worden – beweist nicht schon allein das die ungeheure Gefährlichkeit, geradezu Gemeingefährlichkeit dieser Frau, die deshalb schon froh sein kann, wenn man sie nur mit Handschellen ins Gericht schleppt und nicht wie Hannibal Lector behandelt...?
Erst danach, an einem späteren Tag, kamen tatsächlich auch die ersten angeblichen »Opfer« zu Wort, also Patienten, denen Dr. Witzschel mit ihren Attesten ein wenig Luft zum Atmen ohne den elenden Corona-Tschador verschafft hatte – sogar nach deren Untersuchung. Man erinnere sich: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen konnten die Ärzte während der Corona-Diktatur nach Telefonanruf des Patienten ausstellen, also natürlich ohne Untersuchung, sie sollten es auch und wurden dazu offiziell aufgefordert, schließlich sollten die Patienten ja ihren staatlich angeordneten häuslichen Corona-Knast nicht verlassen!
Dr. Witzschels Patienten aber sollen jetzt im nächsten halben Jahr (!) als Zeugen gegen sie gehört werden. Doch nicht nur die Ärztin wurde und wird in dieser Weise kriminalisiert, man muß sagen: terrorisiert. Auch bei diesen Patienten, eben den heutigen Zeugen, haben mit Hunderten von Polizisten Hausdurchsuchungen stattgefunden, teilweise auch schon Strafprozesse, in denen die Patienten wegen »Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse« verfolgt wurden und werden. Man kann sich auf die indirekt erpreßten erwünschten Aussagen jetzt schon einstellen.
Nebenbei: wer entscheidet eigentlich, ob ein Attest »richtig« oder »unrichtig« ist? Der Arzt, der von Medizin etwas versteht, entsprechend seiner Überzeugung und dem vielbeschworenen Hippokratischen Eid: »Schützen vor allem, was Schaden zufügen könnte!« – oder ein Gericht, dessen Staat „sein“ Volk willkürlich unter die Masken zwingen wollte, deren medizinische Nutzlosigkeit anfangs sogar von ihm zugegeben wurde und längst erwiesen ist? Und könnte ein falsches Arbeitsunfähigkeitszeugnis vielleicht noch einen sogenannten »Arbeitgeber« schädigen – hier aber: niemanden! Die Patienten kamen in ihrer Not freiwillig, haben für ihr Attest ein wenig (wie gesagt: 25 Euro) Geld bezahlt, irgendeinen Schaden gibt es einfach nicht!
Ganz offensichtlich soll gerade in Sachsen, wo der Widerstand gegen den staatlichen Corona-Terror besonders groß war und wo »man« mit dem sogenannten Volk seit PEGIDA und den nicht zuletzt auf sie zurückzuführenden heutigen Wahlerfolgen der AfD (trotz allen Zeterns der Lügenpresse und des schändlichen sogenannten »Verfassungsschutzes«, d.h. Hitlers umgetaufter, personell zu über 95 % übernommener Gestapo, über deren angeblichen Reeeeechtsextremismus) ohnehin noch eine »Rechnung offen hat«, ein ganz besonders einschüchterndes Exempel statuiert werden! – Wie gesagt: Stalins Schauprozesse lassen grüßen! Gleichzeitig soll jedem Arzt nachdrücklich vor Augen geführt werden, was ihm für die Zukunft bei auch nur geringstem Abweichen von einem offiziellen »Gesundheits-« Zwangsregime droht, das ja bald nicht einmal mehr ein staatliches sein, sondern ein direktes diktatorisches der W»H«O, d.h. der Soros/Gates-Bande, werden soll – Stichwort: »Pandemievertrag«, der im Frühjahr 2024 verabschiedet und natürlich auch in Deutschland durchgepeitscht werden soll.
Die »Freien Sachsen«, von der Lügenpresse noch monotoner als »rechtsextrem« verschrieen als die AfD, haben verdienstvollerweise mehrfach über die skandalöse Verfolgung von Dr. Witzschel informiert, sie organisieren vor allem regelmäßig Proteste vor dem Chemnitzer Gefängnis, in dem sie eingekerkert ist – möglichst lautstarke, die sie bis in ihre Zelle hören kann und so weiß, daß sie dort jedenfalls nicht erinnerungslos begraben ist.
»Eine Million Rosen für Angela Davis!« – unter diesem Motto stand vor vielen Jahrzehnten die weltweite Solidarität für jenes vorgesehene Opfer der US-Justiz, die vor allem von der ehemaligen DDR ausging. Auch wenn es einen Staat wie diesen, der eine solch breite Öffentlichkeitskampagne organisieren und fördern könnte, nicht mehr gibt, werden sich viele der älteren Unterstützer von Frau Dr. Witzschel gerade im Osten daran erinnern.
Im Sinne dieser damals letztlich erfolgreichen Solidarität haben die »Freien Sachsen« auch dazu aufgerufen, Dr. Witzschel durch Karten und Briefe ins Gefängnis zu unterstützen und ihr durch diese Solidarität die so bitter nötige Kraft zum Durchhalten zu geben.
Wir schließen uns diesem Aufruf an!
Unterstützerschreiben an:
Dr. Bianca WitzschelJVA ChemnitzThalheimer Str. 2909125 Chemnitz
Wir fordern die sofortige Freilassung von Gregorian Bivolaru und seiner Anhänger!
Nach uns vorliegenden Informationen wurden am 28. November 2023 der rumänische Yogalehrer Gregorian Bivolaru und mehrere Dutzend seiner Anhänger von 175 (!) Polizisten in ihren Anwesen nahe bei Paris und in Südfrankreich überfallen und in Gewahrsam genommen. Folgt man den Berichten der französischen Lügenpresse, dann wurden die vorgeblichen „Opfer“ – etwas über zwanzig – „befreit“, da sie angeblich „verschleppt“, „entführt“ und, man höre, „sexuell mißhandelt“ worden seien. Selbst „psychologische Manipulation“ soll es gegeben haben – so die Lügenpresse. Bei den Beschuldigten soll es sich – so abermals die Lügenpresse – um Führungspersönlichkeiten und Angehörige einer „tantrischen Sekte“ handeln – darunter kann man sich in der Regel nichts, also alles vorstellen. Entsprechend lauten die an die mittelalterlichen Hexenverfolgungen erinnernden Vorwürfe: Unzucht mit dem Leibhaftigen bei Orgienexzessen auf dem Blocksberg. Bezeichnenderweise konnten die angeblichen „Opfer“ zu keiner dieser abstrusen Beschuldigungen erpreßt werden, die Beschuldigten ohnehin nicht.
Wir erkennen in diesen skandalösen Vorgängen ein miserables Remake der Verfolgung von Bivolarus Religionsgemeinschaft in Rumänien im Jahre 2004 (siehe unsere Berichterstattung in den Ketzerbriefen Nr. 206, 200, 198, 181, 130, 128 wie auch unseren Protestaufruf vom März 2017 und unseren Kommentar vom Juli 2016 auf dieser Seite). Alle damals erhobenen Schmutzanwürfe haben sich – in teils jahrelang verschleppten Prozessen – als gegenstandslos erwiesen. Die einzigen Gesetzesbrüche wurden auch jetzt von den staatlichen Behörden, diesmal Frankreichs, begangen: Entführung, Erpressung, lügenhafte Falschbeschuldigung. Nachdem die angeblichen „Opfer“ sich nicht „kooperativ“ gezeigt hatten, wurden sie ohne die beschlagnahmten Telefone und Bargeld auf die Straße gesetzt. Nun ja, die Nazis hätten sie in „Schutzhaft“ behalten, wie jetzt die fälschlich Beschuldigten.
Die Erklärung der authentischen Menschen- und Bürgerrechte als unmittelbare Folge der Französischen Revolution bestanden im Kern in der Gewährung der Glaubensfreiheit, der religiösen Toleranz im Sinne des großen Voltaire; unmittelbare Konsequenz war die Judenemanzipation nach jahrhundertelanger Verfolgung und Demütigung, auch den Hugenotten durfte man nicht mehr straflos die Ohren abschneiden und sie öffentlich verbrennen. Diese Zustände sollen in der „Grande Nation", die sich vor über 100 Jahren zum säkularen Rechtsstaat erklärt hatte, offenkundig wieder Einzug halten. Die in der Verfassung des Landes festgeschriebenen Grundrechte sind keinen Eurocent wert, wenn sie nicht für alle gilt. Die kleinen Religionsgemeinschaften – seien es nun Scientologen, Sanyasins oder Yogaübende – sind der Prüfstein dafür.
Wir wissen, daß sich die europäischen Zöglinge der Soros/Rockefeller-Bande wie der französische Präsident um die originären Menschen- und Bürgerrechte einen feuchten Kehricht scheren. Wir kennen Herrn Macron seit der Protestbewegung der „Gelbwesten“ als Präsidenten der Gummigeschosse und Blendgranaten, als Präsident der ausgeschossenen Augen und abgerissenen Hände. Nun will er sich offensichtlich zum Großinquisitor mausern.
Wir wissen aber auch, daß nicht alle diesen widerwärtigen Grad an demonstrativer Verachtung der demokratischen Rechte und der Menschenwürde teilen. An diese ergeht unsere Aufforderung:
Protestieren Sie beim französischen Justizminister und fordern Sie die bedingungslose Einhaltung der Meinungs- und Religionsfreiheit, wie sie die französische Verfassung vorsieht!
Schluß mit der Verfolgung angeblicher „Sekten“, weg mit diesem Mittelalterdreck!
Sofortige Freilassung von Gregorian Bivolaru und seiner Anhänger!
Richten Sie Ihr Protestschreiben an: Ministre de la Justice Éric Dupond-Moretti 13 Place Vendôme F – 75042 Paris Cedex 01
Bitte mit einer Kopie Ihres Schreibens an uns!
»Wir modellieren im allgemeinen das, worum man uns bittet«
Durch den Krieg in der Ukraine sowie diverse »Lockerungen« der extremen Unterdrückungsmaßnahmen des Corona-Regimes scheint die ganze Coronerei etwas an ihrer Aktualität eingebüßt zu haben. Dem ist aber keineswegs so. Denn die momentanen Erleichterungen wie der weitgehende Wegfall der Nötigung, einen (Erstickungs-)Maulkorb zu tragen, oder den Arierausweis für alltägliche Unternehmungen wie Restaurantbesuch oder Kino griffbereit zu haben, die durch Einscannen desselben auch lückenlos nachverfolgt werden, können jederzeit »bei Bedarf« wieder abgeschafft werden und werden es sicherlich spätestens mit Beginn der ganz gewöhnlichen jährlichen herbstlichen Erkältungszeit auch. Vor allem aber darf man sich nicht darüber hinwegtäuschen lassen, daß diese temporären »Lebenserleichterungen« nur der Ablenkung von der ernsthaft unser gesamtes bisheriges Leben in die tiefste Finsternis eines technisierten Mittelalters stürzenden sogenannten »Zeitenwende« darstellen. In Frankreich, dessen Bürger in den letzten eineinhalb Jahren extrem gequält wurden, steht dieser Tage die für ganz Europa relevante französische Präsidentenwahl an, für die Pappnase Macron kein Risiko eingehen kann (siehe auch den Beitrag der Woche vom 17.04.2022), und in Deutschland (wie dem restlichen Europa mit wenigen Ausnahmen wie Kroatien und Serbien beispielsweise) muß die Bevölkerung auf den Kriegskurs eingeschworen werden, der eine extreme Verelendung und Minimierung des Lebensstandards mit sich bringt, der sich auch nicht mehr erholen wird. Die Vernichtung Rußlands als eigenständiger Staat ist das eigentliche Ziel, dann kann Uncle Sam respektive die 400 Familien der politischen Vorteilsnehmer endlich hemmungslos agieren. Oder wie das der »Philantrop« George Soros ausdrückte: »Was in der Ukraine passiert, ist mein bestes Projekt. Wir brauchen die Ukraine als Torpedo im Krieg gegen Rußland. Das Schicksal der Bürger dieses Landes interessiert uns überhaupt nicht«. Was für eine Verachtung muß die Soros-Rockefeller-Bande für all diejenigen haben, die sich ernsthaft einzureden versuchen, daß es um irgendwelche Menschenrechte, gar Staatssouveränität und Selbstbestimmung, harhar, ginge. Also müssen wir mindestens genauso illusionslos und zielstrebig sein wie die Feinde der Menschheit und ihre sowie ihrer spin doctors Vorgehensweise verstehen. Einen Propagandatrick führen wir im Folgenden vor; er ähnelt den von der PR-Firma Hill & Knowlton erfundenen Brutkastenbabies in Kuwait sowie den angeblichen irakischen Massenvernichtungswaffen, der ebenfalls von ihr erfundenen angeblichen serbischen Massenvergewaltigungen im ehemaligen Jugoslawien, den angeblichen Giftgaseinsätzen Husseins oder Assads etc., was in verblüffender Offenheit geäußert wird.
»Wir modellieren im allgemeinen das, worum man uns bittet« –
oder: wie werden Horrorszenarien zu Corona designt?
Seit nunmehr zwei unerträglichen Jahren werden wir täglich mit bis zum Erbrechen immer denselben Horrorszenarien bezüglich Corona bombardiert – Millionen Tote zu erwarten! Das Gesundheitssystem kollabiert! Überlastung der Intensivbetten! Triage! –, die uns treffen würden, wenn wir nicht immer scheußlichere Gefängnismaßnahmen und Maskenterror ertragen, selbstverständlich zu unser aller Sicherheit. Und jedesmal stellte sich hinterher heraus, daß nichts davon stimmte. Bereits am 20.3.2020 wartete beispielsweise der SPIEGEL mit Szenarien auf, in denen ohne »Schutzmaßnahmen« mit 700 000 Toten binnen weniger Monate zu rechnen sei, bei »moderaten Schutzmaßnahmen« mit 500 000 Toten und Kollabieren des Gesundheitssystems und bei einem Lockdown bis März 2021 mit immer noch 100 000 Toten. Im Kleingedruckten liest man dann zwar, daß »diese Modell-rechnungen mit diversen Unsicherheiten behaftet« seien und daß sich herausstellen könnte, daß die Sterberate statt bei 1 % nur bei 0,1 % läge (was sie auch tut, also ähnlich wie bei der Grippe), aber die suggestiven Graphiken haben sich ins Hirn gegraben, hinterlassen ihren sicheren Eindruck und sind gar nicht mehr so leicht wieder rauszukriegen.
Daß diese Horrorszenarien nur zur Angstmacherei und Durchsetzung des Corona-Gefängnisses dienen, ist schon lange evident. Aber wo bekommt man schon mal mit, wie das im Detail funktioniert? Hier ein Beispiel:
Die britische Zeitschrift »The Spectator« hatte seit einer Weile immer wieder die Modellrechnungen von SAGE (Scientific Advisory Group for Emergencies) – laut Wikipedia und Selbstdarstellung eine Gruppe von sog. »unabhängigen« Wissenschaftlern, die die englische Regierung seit 2009 (erstmals bei der Schweinegrippe) in Notfällen »berät«, um die »richtigen« Entscheidungen und »Maßnahmen« treffen zu können, und die somit exakt strukturparallel zu und genauso »weise« wie Drosten, Wieler und Co. ist – mit den realen Zahlen verglichen und dabei festgestellt, daß diese in allen Fällen und selbst bei »Best-Case-Szenarien« weit unter allen Modellrechnungen lagen.* Im letzten Fall bzgl. der sog. Omikron-Welle war dem Herausgeber der Zeitschrift, Fraser Nelson, aufgefallen, daß SAGE nur noch das »Worst-Case-Szenario« unter der Annahme, daß Omikron genauso tödlich wie Delta sei, mit bis zu 6000 Toten pro Tag (!), veröffentlicht hatte, was nur durch erhebliche neue »Maßnahmen« bis zum erneuten Lockdown zu verhindern sei, so der Ratschlag an die Regierung, und natürlich auch das, was die Wahrheitspresse der breiten Öffentlichkeit mal wieder präsentierte. Deshalb hatte er sich in einem Twitter-Gespräch an den Vorsitzenden des SAGE-Covid-Modellierungskomitees, den Epidemiologen Prof. Graham Medley, gewandt, um ihn zu fragen, warum er kein Szenario mit geringerer Virulenz einbezogen habe, da dies nach allen vorliegenden Daten zu Omikron doch sehr wahrscheinlich sei und dann die Zahl der hospitalisierten Covid-Patienten ohne weitere Einschränkungen laut der viel realistischeren Statistik von JP Morgan nur bei 33,6 % des Spit-zenswerts vom Januar 2021 läge. Hier der sich anschließende Twitter-Dialog** vom 18.12.2021:
Hier die Übersetzung:
Graham Medley 4h
Was würde das bringen? Das ist keine schnippische Frage – ich möchte wirklich wissen, was die Entscheidungsträger Ihrer Meinung nach aus diesem Szenario lernen würden.
Fraser Nelson 3h
In dem von JP Morgan modellierten Szenario mit geringer Virulenz wären keine weiteren Be-schränkungen erforderlich, so daß Schaden für Wirtschaft und Gesellschaft abgewendet werden könnte. Darf ich fragen, warum Sie dieses weniger alarmierende (und durchaus plausible) Szenario nicht für erwähnenswert hielten? Wie Ihre Frage, eine wirkliche Frage...
Graham Medley 3h
Sie kennen die Antwort. So steht es in dem Papier. Wenn jemand eine Linie in ein Diagramm zeichnet, bringt das keine weiteren Informationen. Entscheidungsträger sind im allgemeinen nur an Situationen interessiert, in denen Entscheidungen getroffen werden müssen.
Vielleicht bin ich zu dumm, aber ich fürchte, ich kenne die Antwort nicht! Warum sollten Sie nicht – der Vollständigkeit halber – das Szenario hinzufügen, in dem Omikron weniger virulent ist und keine weiteren Einschränkungen erforderlich sind?
Ich meinte, Sie wissen, was passiert. Dieses Szenario sagt nichts aus. Die Entscheidungsträger müssen nicht entscheiden, wenn nichts passiert.
Danke, das hilft mir zu verstehen. Sie modellieren also ausschließlich schlechte Ergebnisse, die Ein-schränkungen erfordern, und lassen ebenso wahrscheinliche Ergebnisse weg, die keine Einschränkungen erfordern würden?
Graham Medley 1h
Wir modellieren im allgemeinen das, worum man uns bittet. Es gibt einen Dialog, in dem die politischen Teams mit den Modellierern diskutieren, was sie für ihre Politik benötigen. [Hervorhebung von uns]
Fraser Nelson 1h
Okay, Sie wurden also gebeten, schlechte Omikron-Ergebnisse zu modellieren, ohne einen Kommentar zur Wahrscheinlichkeit abzugeben?
Reg 20 m
Dieser ganze Austausch hat mich mit offenem Mund zurückgelassen. Wenn ich an all die Existenzen denke, die hier auf dem Spiel stehen, vor allem weil sie es nicht für nötig halten, genaue Ergebnisse zu modellieren, da die Regierung dadurch nicht zum Handeln veranlaßt wird. Verdammt skandalös.
Graham Medley
antwortet an @ratboy101203 @FraserNelson und 3 andere
Wir modellieren die Szenarien, die für Entscheidungen nützlich sind. [Hervorhebung von uns]
Fraser Nelson und »Reg« (wer immer das sein mag) scheinen ob der zynischen und offenen Antwort des ach so »unabhängigen« SAGE-»Wissenschaftlers« Medley perplex, dabei ist sie doch nur ein Beleg für die Prostitution der Wissenschaft zur Durchsetzung der weltweiten Corona-Diktatur, von der zu 80 % »N«GO-finanzierten W»H«O über SAGE bis RKI und Drosten, und mit genau denselben Mitteln und »Modellen«, die auch die bereits eingeläutete Klima-Diktatur belegen sollen.*** Wir aber sollten uns von diesen »Prognosen« und »Szenarien«, d.h. gezielten und standardisierten Lügen, nicht verrückt machen lassen, sondern den Austausch suchen, um gegen dieses gigantische Propagandagebäude resistent zu werden und es bekämpfen zu können.
* Siehe hierzu ein paar eindrückliche (teils bis März 2022 reichende) Beispiele unter: https://data.spectator.co.uk/category/sage-scenarios (besucht am 22.4.2022).
** Siehe: https://www.spectator.co.uk/article/my-twitter-conversation-with-the-chairman-of-the-sage-covid-modelling-committee (besucht am 22.4.2022).
*** Siehe dazu die ausgezeichnete Analyse von Bernie Lewin: Wie die Wissenschaftler der Welt für den »Klimawan-del« weichgeklopft wurden, 2. Auflage 2021, AHRIMAN
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Butscha, das neue Lügen-Srebrenica der NATO
Kaum wurden die Videos und Bilder der unter Bruch der Genfer Konvention über die Behandlung der Kriegsgefangenen von der ukrainischen Armee gefangenen und gefolterten russischen Soldaten, die man hinrichtete oder ihnen, gefesselt auf dem Boden liegend, mit Gewehrschüssen in die Beine so schwere Verletzungen zufügte, daß sie verbluteten oder unbehandelt nach wenigen Tagen zwangsweise starben, die man halbnackt bei Frost auf Pickups erfrieren ließ oder ihnen gefesselt die Gesichter zerschlug (siehe das Video auf unserer Seite), bekannt (1), tönten die "Qualitätsmedien" aus vollen Rohren, daß die russischen Soldaten auf ihrem Rückzug in einem Kiewer Vorort angeblich „Massaker an Zivilisten" begangen hätten. Diesen zeitlich abgestimmten Pingpong konnte man bereits seit Beginn der russischen Verteidigungsmaßnahmen gegen die NATO-Umklammerung beobachten: Hatte die russische Armee berichtet, daß zum wiederholten Mal die Evakuierung der Zivilisten aus Mariupol von ukrainischen Truppen durch Bruch der Waffenruhe verhindert worden war, tönten die „Qualitätsmedien“, die Russen hätten die Evakuierung verhindert, und kaum hatten die Russen von ukrainischem Terror gegen die Zivilbevölkerung in den östlichen Gebieten der Ukraine berichtet, trompeteten die „Qualitätsmedien“ in nicht enden wollenden Nachrichten über einen gezielten Luftangriff der russischen Armee auf eine angebliche Geburtsklinik, alles untermalt mit suggestivsten Bildern. Als hätte es keine Brutkastenlüge vor dem Angriff auf den Irak gegeben, keine Lügen über angebliche Massenvernichtungswaffen in demselben Irak und angebliche Giftgasattacken wiederum desselben Irak sowie Syriens auf ihre eigene Zivilbevölkerung, keine Fotos eines angeblich bosnisch-moslemischen Kriegsgefangenen in einem serbischen KZ, der sich hinterher als tuberkulöser Serbe auf freiem Fuß herausstellte, keine 2000 Gefechtstote in Srebrenica, die in 7000 ermordete moslemische Zivilisten verwandelt wurden etc. – kurzum, die Beispiele sind Legion, und sie entpuppten sich allesamt hinterher als dreist ausgestreute Lügen, was bei erfolgreicher imperialistischer US-Militärmission auch mindestens innerlich grinsend zugegeben wurde. Und das weiß jeder, denn natürlich weiß jeder immer alles, auch wenn er es nicht hören will.
Deshalb weiß auch spätestens jetzt der letzte Mohikaner, warum RT und Sputnik verboten wurden: Nicht "die Russen" haben in Butscha laut dem Biden-Knecht Scholz ein "Massaker" verübt, sondern offensichtlich ukrainische Nationalisten und Faschisten.
Hier die bezeichnenden Fakten, die wir nicht wissen sollen:
Am 30.3.2022 haben sich die russischen Streitkräfte aus dem Kiewer Vorort Butscha zurückgezogen, was der Bürgermeister desselben am nächsten Tag, dem 31.3.2022, in einem Interview freudestrahlend bestätigte. In diesem und in einem weiteren Interview am 1.4.2022 ließ er kein einziges Wort über die zu diesem Zeitpunkt angeblich laut Angaben des Pentagon (!) schon zwei Wochen überall auf den Straßen Butschas liegenden Leichen fallen! (2)
Die ukrainische Polizei hat ihren Einzug in Butscha gefilmt. Der 8minütige Videobericht, welchen sie am 4.4.2022 ins Netz stellten, zeigt die Straßen von Butscha, zerstörte Fahrzeuge und Zerstörungen an einzelnen Häusern, aber keine einzige Leiche! Es finden mehrere Interviews mit Zivilisten aus Butscha statt, aber auch darin wird das sogenannte "Massaker" mit keinem einzigen Wort erwähnt. (Inzwischen hat dieses harmlose Video in Youtube eine Altersbeschränkung (?!) und kann nur noch mit Anmeldung angeschaut werden; in seltenen Fällen findet man noch einen Umweg.)
Dafür hört man in einem Video eines gewissen Korotkikh, einem bekannten Asov-Faschisten, veröffentlicht unter dem Titel: "BOATSMAN BOYS in Butscha" einen kurzen Dialog: "Da sind Jungs ohne blaue Armbinde, können wir auf sie schießen?" – "Scheiße, ja". (3) Den Schlüssel zu der Armbindenfarbe liefert ein Artikel auf dem ukrainischen Nachrichtenportal Lb.ua vom 2.4.2022 mit der bezeichnenden Überschrift "Special Forces Regiment SAFARI Begins Clearing Operation in Bucha from Saboteurs and Accomplices of Russia – National Police". (4) Blaue Armbinden tragen Angehörige der ukrainischen Streitkräfte und ihre Sympathisanten. Weiße Armbinden tragen russische Soldaten und ihre Sympathi-santen. Die Leichen, die uns so verdammt spät als Opfer des angeblich "russischen Massakers" präsentiert wurden, trugen, wie die Aufnahmen des Kriegsreporters Alexander Koz belegen, keine oder weiße Armbinden... (5)
Da die Butscha-Lüge sich inzwischen herumzusprechen beginnt, wurde das nächste "russische Massaker", das noch viiieel schlimmer sein soll, aus dem Ärmel gezaubert, und weitere sind offensichtlich in Vorbereitung (weshalb wohl der dringende Appell ukrainischer Behörden an alle Bürger im Donbass, zu fliehen, so lange es noch geht?!?), um den Russen angehängt zu werden.
Wir empfehlen die Dokumentationen von Thomas Röper im Anti-Spiegel, der die Aufgabe "audiatur et altera pars" – gehaßt von den Vertretern der Gewalt und Lüge – in vorbildlicher Weise erfüllt. (6)
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(1) Diese Informationen wurden über RT, Sputnik oder den Anti-Spiegel bekannt, von denen die beiden ersteren zu diesem Zeitpunkt unter erneutem Bruch unserer Verfassung, diesmal des bereits so häufig geschändeten Art. 5 GG, verboten worden waren, aber im Internet alternative Möglichkeiten aufgetan hatten. Genaueres dazu in unserem Beitrag zur Woche "Weg mit dem schändlichen Verbot von RT und Sputnik!" vom 11.4.2022. (2) https://youtu.be/ItpCmtDawhw (3) https://www.youtube.com/watch?v=Dl3qnVFuw4c(4) Klicken Sie hier(5) https://unser-mitteleuropa.com/ukrainekrieg-das-fake-news-maerchen-des-massakers-von-bucha/6https://www.anti-spiegel.ru(6) https://www.anti-spiegel.ru
Weg mit dem schändlichen Verbot von RT und Sputnik!
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.Art. 5 Abs. 1 GG
Der Ministerrat der EU hat am 1. März 2022 eine Verordnung und einen außenpolitischen Beschluß (1) über das Verbot der russischen Online-Medien RT und Sputnik erlassen, mit der in seit Hitler, Franco und Salazar in Europa beispielloser Weise das verfassungsmäßige Recht der Presse-, Rundfunk- und Informationsfreiheit gebrochen worden ist. Mit dieser Verordnung und dem (weitgehend wortgleichen) Beschluß wurden die darin namentlich aufgeführten Medien RT – Russia Today English, RT – Russia Today UK, RT – Russia Today Germany, RT – Russia Today France, RT – Russia Today Spanish und Sputnik in der gesamten EU verboten und alle ihnen von EU-Mitgliedstaaten erteilten Rundfunklizenzen ausdrücklich annulliert. Es handelt sich damit sowohl um ein komplettes staatliches Verbot der von diesen Medienunternehmen publizierten Online-Presse als auch aller ihrer Rundfunkangebote, also insbesondere ihres Internet-TV. Um mit diesem Verbot im EU-Gebiet eine hermetische, an Orwells Wahrheitsministerium erinnernde Abgeschottetheit gegen russische Informationsquellen herzustellen, hat die EU-Kommission zudem mit einer Rundmail vom 4. März die Betreiber von Suchmaschinen (wie z.B. Google) angewiesen, dafür zu sorgen, daß „alle Inhalte von RT und Sputnik einschließlich beschreibender Kurztexte, Bildelemente oder Links zu diesen Websites nicht in den Nutzern innerhalb der EU angezeigten Suchergebnissen erscheinen“. Die Betreiber von „sozialen Medien“ (wie z.B. Facebook oder Twitter) werden in der Rundmail angewiesen, ihre „Nutzer daran zu hindern, jeglichen Inhalt (im weiten Sinne) von RT und Sputnik zu verbreiten“; außerdem heißt es: „Was Posts von Privatpersonen angeht, die Inhalte von RT und Sputnik wiedergeben, so dürfen solche Posts nicht veröffentlicht werden und sind, falls schon veröffentlicht, zu löschen“.
Es kann angesichts dieses ungeheuerlichen Eingriffs der EU-Regierungsbürokratie in die Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit nicht darum gehen, ob man die Inhalte von RT und Sputnik ablehnt oder schätzt oder welche Meinung man über den Krieg in der Ukraine hat. Diese Fragen werden wir darum hier nicht kommentieren. Entscheidend ist einzig und allein, daß die EU nicht das Recht besitzt, Online-Zeitungen oder Rundfunksender zu verbieten, die in den Mitgliedstaaten die Verfassungsgarantie der Presse- und Rundfunkfreiheit genießen, und damit illegal gehandelt hat...
Daß dies der springende Punkt ist, bestätigt ein Blick auf das fadenscheinige Rechtskonstrukt, mit dem die EU-Organe, also Ministerrat und Kommission, ihren staatsstreichartigen Verfassungsbruch zu bemänteln versuchen: Als Rechtsgrundlage nennt ihre Zensurverordnung den Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), und als Begründung, die Staatschefs der EU-Staaten („Europäischer Rat“) hätten die „militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine aufs schärfste verurteilt“ und deshalb von den EU-Organen gegen Rußland „ein weiteres Paket von gegen Einzelpersonen gerichteten und wirtschaftlichen Sanktionen“ verlangt und sie beauftragt, die „Widerstandsfähigkeit der Union“ gegen „Bedrohungen“ wie „Propaganda“ und „Desinformation“ weiter zu stärken. Sodann wird ausgeführt, RT und Sputnik betrieben unter Kontrolle der russischen Staatsführung „Propagandaaktionen“, die „eine erhebliche und unmittelbare Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union“ darstellten, und weiter: „Diese Medien spielen eine maßgebliche Rolle, um die Aggressionen gegen die Ukraine mit Nachdruck voranzutreiben und zu unterstützen und die Nachbarländer der Ukraine zu destabilisieren“.
Hier fällt auf den ersten Blick auf, daß das freie Wort als unmittelbare Bedrohung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit eingestuft und überdies der Beteiligung an einem Krieg („Vorantreiben der militärischen Aggressionen Rußlands gegen die Ukraine“), zumal einem zwischen Drittstaaten, gleichgestellt wird. Das freie Wort, wenn RT und Sputnik es gebrauchen, soll also zum einen eine unmittelbare Gefahr für die Rechtsordnung und den Rechtsfrieden innerhalb der EU bilden und zum anderen durch seine Wirkung auf das europäische Publikum eine gefährliche Kriegswaffe gegen die Ukraine sein, und das, obwohl es in der EU tausendmal mehr und tausendfach stärkere Sender und Printmedien gibt, die jedes Wort von RT oder Sputnik mühelos mit tausend eigenen kontern und damit seine Wirkung, falls es lügenhaft gewesen sein sollte, in eine sofortige und bis ins letzte Dorf bekannte Blamage für diese verwandeln können. Das ist so willkürlich und abwegig, daß sich unweigerlich die Erinnerung an Hitlers „Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen“ vom 1. September 1939 aufdrängt, welche das „Abhören ausländischer Sender“ seinerzeit mit folgender Begründung verbot: „Im modernen Krieg kämpft der Gegner nicht nur mit militärischen Waffen, sondern auch mit Mitteln, die das Volk seelisch beeinflussen und zermürben sollen. Eines dieser Mittel ist der Rundfunk. Jedes Wort, das der Gegner herübersendet, ist selbstverständlich verlogen und dazu bestimmt, dem deutschen Volk Schaden zuzufügen. Die Reichsregierung weiß, daß das deutsche Volk diese Gefahr kennt, und erwartet daher, daß jeder Deutsche aus Verantwortungsbewußtsein heraus es zur Anstandspflicht erhebt, grundsätzlich das Abhören ausländischer Sender zu unterlassen. Für diejenigen Volksgenossen, denen dieses Verantwortungsbewußtsein fehlt, hat der Ministerrat für die Reichsverteidigung die nachfolgende Verordnung erlassen.“ Es sei dem Urteil des Lesers überlassen, einen grundsätzlichen (also z.B. nicht nur durch den damals geringeren Stand der Technik bedingten) logischen oder moralischen Unterschied zwischen der jetzigen Verordnung des EU-Ministerrats und der damaligen des deutschen Ministerrats für die Reichsverteidigung zu finden.
Als nächstes fällt die gewählte Rechtsgrundlage auf, also der Art. 215 AEUV, bei dem es sich um einen der berüchtigtsten des gesamten Lissabonner Vertrages handelt. Da dies vielen Lesern nicht bekannt ist, sei es hier kurz erläutert: Vor Lissabon ermächtigte dieser Artikel (damals noch Art. 301 EG-Vertrag) nur zu Wirtschaftssanktionen gegen Staaten, aber in Lissabon fügte man ihm einen tückischen Absatz 2 an, der zu etwas ganz anderem ermächtigt, nämlich zur Proskription von Privatpersonen (auch juristischen wie Unternehmen), welche die Propagandasprache (und auch der AEU-Vertrag selbst) „Einfrieren von Vermögen“ oder „restriktive Maßnahmen“ nennt. Die dagegen sachgerechte Bezeichnung „Proskription“ stammt vom lateinischen proscriptio („öffentliche Bekanntmachung“), das im alten Rom die durch ausgehängte Tafeln erfolgende Bekanntgabe von Ächtungen politischer Gegner bezeichnete. Der Geächtete stand damit außerhalb des Gesetzes, sein Besitz wurde beschlagnahmt, niemand durfte ihm helfen, und jeder durfte ihn töten. Mit Ausnahme von letzterem führten die monopolistisch gewordenen USA die Proskription gegen Ende des 20. Jahrhunderts wieder ein und zwangen sie ab 2001 mittels des WTC-Attentats der ganzen Welt auf, und zwar unter dem Vorwand der „Terrorismusbekämpfung“; statt Bekanntmachungstafeln gibt es heute freilich elektronische Schwarze Listen, und statt „proskribiert“ sagt man darum heute anglisierend „gelistet“. „Gelistete“ sind praktisch rechtlos, ihre Geldmittel sind meistens beschlagnahmt („eingefroren“), sie kommen nicht an ihr Konto, jeder Vertrag mit ihnen ist ungültig, sie sind also wirtschaftlich entmündigt und müssen für jede kleine Barauszahlung bei ihrem staatlichen Vormund, meist irgendeine „Terrorismusbekämpfungsstelle“, betteln; „gelistete“ Unternehmen sind ruiniert. Einmal unter diesem Vorwand weltweit, z.B. durch UNO und EU, wieder eingeführt, wurde die Proskription sogleich auch auf Privatpersonen ausgeweitet, den man einen „Terrorismusverdacht“ nicht anhängen kann oder will, die aber dafür irgendeine Funktion in oder auch nur Loyalität gegenüber einem den USA mißliebigen Staat aufweisen. Proskriptionen der letzteren Art (also ohne Terrorismus-Vorwand) sind seit Beginn des Kriegs in der Ukraine gegen russische Staatsangehörige in frenetischer Weise ausgeweitet worden, und damit sich der Leser besser vorstellen kann, was das bedeutet, sei hier auszugsweise ein Zeitungsartikel eingeschoben, in dem jüngst die FAZ (v. 30.3.) unter der höhnischen Überschrift „Milliardär braucht Geld zum Essen“ über eines der russischen Proskriptionsopfer feixte:
Natürlich setzt die Westblock-Presse hier auf niedrigen Russenhaß und Sozialneid („har, har, der Putin-Kumpel und Prasser, kann ruhig mal 'n bißchen abspecken und 'nen paar Schritte zu Fuß gehen“), aber Tatsache bleibt, daß hier ein ausländischer Staatsbürger, der gegen kein Gesetz seines Gastlandes verstoßen hat und dessen Heimatstaat sich mit diesem nicht einmal im Kriegszustand befindet, durch willkürliche Regierungsentscheidung seiner elementarsten Grundrechte und eines menschenwürdigen Lebens beraubt worden ist, und wie er viele, viele andere unschuldige Menschen in der US-beherrschten Welt ebenso (2).
Diese Verhängung des „bürgerlichen Todes“ über Privatpersonen oder -unternehmen durch Behördenbescheid wird seit Lissabon auf zwei Bestimmungen in den EU-Verträgen gegründet (vor Lissabon praktizierte die EU sie einfach ohne Rechtsgrundlage), nämlich Art. 75 AEUV, wenn man dem Opfer eine „Unterstützung von Terrorismus“ anhängt, und Art. 215 AEUV, wenn man es wegen Verbindung oder auch nur Loyalität zu einem der US-Regierung mißliebigen Staat entrechten will. Im verschleiernden (also absichtlich unverständlichen) EU-Jargon heißt es in Art. 215 AEUV, daß „restriktive Maßnahmen“ (= Proskriptionen) gegen Privatpersonen zulässig sind, sobald „ein nach Titel V Kapitel 2 des Vertrags über die Europäische Union erlassener Beschluß dies vor[sieht]“ (3). Im Klartext bedeutet dies zweierlei: Proskriptionen nach diesem Artikel sind Teil der ganz woanders geregelten „Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“ (lt. EU-Abkürzungsfimmel: GASP), also der Außen- und Militärpolitik, und die einzige Voraussetzung für sie ist, daß der Ministerrat einen außenpolitischen Beschluß (nach Art. 29 EUV) faßt, mit dem er sich selbst zu solchen Proskriptionen ermächtigt. Und da Art. 215 AEUV diejenige Bestimmung ist, auf die der Ministerrat jetzt das Verbot von RT und Sputnik gestützt hat, hat er am selben Tag, an dem er die Verordnung über dieses Verbot erließ, auch die kuriose Formalität erfüllt, daneben einen außenpolitischen Beschluß zu erlassen, in dem praktisch das Gleiche steht wie in der Verordnung.
Das bedeutet, daß RT und Sputnik nun auf einer Schwarzen Liste mit der Maßgabe stehen, daß kein technischer „Betreiber“ die Sendung der Inhalte von RT oder Sputnik auf welchem Wege auch immer (Internet, Kabel, Satellit o.a.) ermöglichen oder erleichtern darf; außerdem sind „sämtliche Aktivitäten“ untersagt, die dies Sendeverbot „umgehen“. Anders als die meisten Opfer der Schwarzen Listen dürfen RT und Sputnik damit wohl gnädigerweise weiter am bürgerlichen Rechtsverkehr teilnehmen, also z.B. auf ihre Bankkonten zugreifen oder Gebäude anmieten, ja sie dürfen sogar recherchieren und schreiben, aber sie sind von jeglicher Verbreitung ihrer Inhalte komplett ausgeschlossen, denn kein Betreiber darf diese Inhalte versenden. Diese Verbote an die „Betreiber“ sind weit und vage (niemand weiß, was alles die EU-Kommission als „Umgehung“ verfolgen will – das steckt hinter ihren Drohmails an Google, Facebook usw.), aber zugleich drakonisch, denn ihre Überschreitung wird strafrechtlich verfolgt (in Deutschland meist nach dem Außenwirtschaftsgesetz). Außerdem bedeutet Art. 215 AEUV als „Rechtsgrundlage“, daß der EU-Ministerrat diese Verbote völlig nach seinem Belieben erlassen konnte, denn der Artikel verlangt dafür ja keinerlei objektive Voraussetzung, sondern wie gesagt nur, daß derselbe Rat gleichzeitig einen Beschluß über seinen außen- und militärpolitischen Kurs erläßt, mit er dem sich selbst ermächtigt, bestimmte natürliche oder juristische Personen durch seine Schwarzen Listen zu entrechten; das Europäische Parlament wird dazu nicht einmal angehört, sondern nur „unterrichtet“.
Zum ersten Mal ist damit das berüchtigte und verfassungswidrige EU-Instrument der Schwarzen Listen angewandt worden, um mißliebige Presseorgane und Rundfunksender innerhalb der EU zum Schweigen zu bringen. Dies bildet eine neue Qualität: Obwohl Art. 215 AEUV „nur“ zu Wirtschaftssanktionen gegen Drittstaaten sowie Entrechtung und Ausplünderung von gegenüber diesen loyalen Privatpersonen ermächtigt, ist die Vorschrift jetzt genutzt worden, um innenpolitisch die Presse- und Rundfunkfreiheit zu zerstören und eine staatliche Zensur gegen mißliebige Informationsquellen einzuführen. Neben RT und Sputnik sind damit jetzt die Opfer der Schwarzen Listen wir alle, rund 450 Millionen Europäer in 27 Ländern, denen man unter dem Deckmantel von „Wirtschaftssanktionen gegen Rußland“ verbietet, sich über einen Krieg, an dem offiziell nicht einmal ein EU-Land beteiligt ist, aus Quellen in beiden kriegführenden Staaten zu unterrichten. Weil der EU-Ministerrat eine bestimmte Außenpolitik gegenüber Rußland verfolgen will, nutzt er also seine außenpolitische Proskriptionsermächtigung, um Hunderte Millionen EU-Bürger zu entmündigen, indem er ihnen das Lesen, Hören und Sehen russischer Medien verbietet. Die Proskription war von Anfang an ein Karzinom im europäischen Recht, aber wir sehen am neuartigen Verbot von RT und Sputnik, daß sie nach und nach die gesamte Rechtsordnung verkrebst. Nach der Logik dieses Verbots lassen sich natürlich auch zahlreiche andere „restriktive Maßnahmen“ der EU-Staatschefs (sie allein haben das EU-Oberkommando, Ministerrat und Kommission führen nur aus) gegen Privatpersonen ausdenken, die ihnen ihre Außen- und Kriegspolitik erleichtern, z.B. das Verbot der praktisch letzten unabhängigen deutschsprachigen Informationsquelle aus Rußland, der ausgezeichneten Website „Anti-Spiegel“ des in Petersburg lebenden deutschen Journalisten Thomas Röper (Art. 215 Abs. 2 AEUV beschränkt die Proskription nicht auf Nicht-EU-Angehörige), oder Einreise- und Redeverbote für den russischen Standpunkt positiv würdigende Politiker, Schriftsteller und Künstler oder auch Publikationsverbote für mißliebige inländische Medien wie z.B. die vorliegende Website, oder für Verlage, und vieles andere – die einmal eingeschlagene schiefe Bahn ist bekanntlich endlos...
Um den Ausgangsgedanken zu Ende zu führen: Daß Art. 215 AEUV erstmals sogar gegen seinen eigenen Wortlaut, nämlich innenpolitisch statt außenpolitisch, angewandt wurde, zeigt zwar eine neue Qualität, ist allerdings rechtlich ebenso irrelevant wie die Frage, ob die Nürnberger Gesetze entsprechend oder entgegen ihrem Wortlaut angewandt wurden. Die Vorschrift ist vielmehr insgesamt verfassungswidrig, da unser Grundgesetz einen derartigen behördlichen Entzug der Grundrechte in jedem Fall und jedem Kontext untersagt. Das EU-Verbot von RT und Sputnik ist – neben der schwerwiegenden Mißachtung weiterer Grundrechte, z.B. der Eigentumsgarantie – eine eklatante Verletzung von Art. 5 GG, der die Presse- und Rundfunkfreiheit sowie die Informationsfreiheit gewährleistet und die Zensur untersagt. Und, auch wenn unsere Unisono-Presse und ihre professoralen „Experten“ noch so laut und unablässig das Gegenteil tönen: Das Grundgesetz hat Vorrang vor EU-Recht, d.h., grundgesetzwidrige EU-Vorschriften sind nichtig und dürfen von deutschen staatlichen Stellen nicht angewandt werden. Denn EU-Recht gilt für Deutschland nur, weil und soweit das Grundgesetz dies erlaubt, und eine Ermächtigungsgrundlage ist logischerweise immer höherrangig als die Rechtsnormen, zu deren Anwendung sie ermächtigt. (4)
Abschließend sei darum erneut unterstrichen: Es geht nicht darum, was man vom Krieg in der Ukraine hält oder wie man RT oder Sputnik findet, sondern es geht einzig und allein um die Verteidigung der Presse-, Rundfunk- und Informationsfreiheit gemäß Art. 5 Grundgesetz. Wenn diese nicht geleistet wird, geht der Krebs der Schwarzen Listen der EU, ihrer Zensur und geheimen Proskriptionen weiter, und für die Aufgabe, ihn zu stoppen, müssen alle Anhänger des Grundgesetzes zusammenstehen, egal wie heftig ihre Ansichten zum Thema Ukraine auseinandergehen mögen. Weg mit der schändlichen Zensur gegen RT und Sputnik!
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(1) Beide bilden den einzigen Inhalt der Ausgabe L 65 vom 2. März 2022 des Amtsblatts der Europäischen Union, die im Internet nachlesbar ist.
(2) Das Ausmaß und die menschenverachtende Bösartigkeit der Schwarzen Listen im US-Block können wir hier nicht weiter schildern, aber als ausführliches Anschauungsmaterial verweisen wir auf das Interview mit dem bekannten philippinischen Oppositionsführer Prof. José Maria Sison in unserer Zeitschrift Ketzerbriefe (Nr. 138 v. März/April 2007), der ebenfalls einer EU-Proskription zum Opfer fiel. Einen informativen Überblick über die Einführung der modernen Proskription durch die EU auf US-Befehl findet der Interessierte bei Max Roth, Moloch’s Ableger, 2. Aufl. 2016 (Ahriman-Verlag), S. 130-148.
(3) Es gibt ja zwei geltende Gründungsverträge, den Vertrag über die Europäische Union (EUV), in dem sich die „GASP“ findet, und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), in dem die beiden Proskriptionsermächtigungen verborgen sind. Diese chaotische Aufspaltung rührt daher, daß man den Inhalt der sog. „Europäischen Verfassung“, als die Franzosen und Niederländer dieselbe 2005 per Volksabstimmung abgelehnt hatten, in zwei verschiedenen Verträgen versteckte, die man dann entgegen dem erklärten Volkswillen durch die Parlamente beider Länder absegnen ließ.
(4) Für näher Interessierte: Der 1992 hastig in es eingefügte Art. 23 kann natürlich nicht das gesamte Grundgesetz liquidieren, was er bei einem aus ihm hergeleiteten Anwendungsvorrang des EU-Rechts aber unweigerlich täte; auch diesen, in Sachen EU grundlegenden Punkt findet man näher und leicht verständlich ausgeführt im genannten Buch von Max Roth (dort S. 60-70).
Butscha
Jetzt kontern die Medien des Westblocks mit inszenierten Phantasiemassakern, die angeblich von russischen Truppen in Butscha verübt worden sein sollen, aus dem sie sich schon am 30. März zurückgezogen haben.
Wie war das nochmal mit den kuwaitischen Brutkastenbabies, der Mutter aller imperialistischen Kriegslügen? Glaubt den medialen Mundstücken der Nato-Kriegstreiber kein Wort!