Bund gegen Anpassung
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Meinungsfreiheit

18. September 2024

Aktuelle Prozeßnachrichten zu
Dr. Bianca Witzschel und Dr. Walter Weber

Rachejustiz im "Maskenpozeß" gegen Dr. Walter Weber

(Siehe unten die aktualisierten Prozeßtermine für November und Dezember 2024)

Ein weiteres Rachejustiz-Verfahren gegen die Ärzte, die der staatlich inszenierten Coronerei seinerzeit Widerstand entgegengesetzt haben, findet seit dem 6.5.2024 in Hamburg vor dem Landgericht gegen den 80jährigen Dr. Walter Weber statt. Er ist Internist mit Schwerpunkt Onkologie und Psychosomatik, ihm wird vorgeworfen, in 57 Fällen "unrichtige Atteste" zur Befreiung vom Corona-Tschador (der sogenannten „Mund-Nasen-Bedeckung“), ausgestellt zu haben. Deshalb droht ihm nun eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren und eine Geldstrafe wegen angeblichen „Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ (§ 278 StGB a.F. – alte Fassung, die Vorschrift wurde später noch mal erheblich verschärft). Dr. Weber war im März 2020 Mitbegründer der „Ärzte für Aufklärung“, der weltweit ersten Organisation von Ärzten gegen die Coronerei überhaupt, und ist seitdem als standhafter und aufrechter Streiter gegen die Maßnahmen der Corona-Diktatur bundesweit bekannt.

Der Prozeß war ursprünglich auf 18 Prozeßtage anberaumt, inzwischen sind es bereits 19, und mit einer weiteren Aufblähung dieses staatlichen Rache- und Willkürverfahrens ist zu rechnen. Daß es sich um ein solches handelt, liegt auf der Hand: Bekanntlich wurde während der Coronerei die Ärzteschaft explizit aufgefordert, Patienten möglichst ohne irgendeine Untersuchung, am besten sogar telefonisch, krank zu schreiben – damit das Volk das Haus nicht verlasse und das angeblich soo gefährliche „Killer“-Virus sich nicht weiter verbreite. Auch dabei handelte es sich selbstverständlich um das Ausstellen eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses (nämlich um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), was seinerzeit hunderttausendfach erfolgte. Natürlich wurde – zu Recht – keiner dieser Ärzte jemals strafrechtlich verfolgt. Doch im Verfahren gegen Dr. Weber versuchen nun Staatsanwaltschaft und Gericht, durch zermürbende und völlig ausufernde Zeugenbefragungen nachzuweisen, er habe "Gefälligkeitsatteste" ausgestellt. So reitet die Vorsitzende Richterin, Dr. Nele Behr, bei der Zeugenbefragung der Patienten (die allesamt bereits Prozesse und zumeist Verurteilungen wegen „Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ hinter sich haben) geradezu fanatisch und unermüdlich darauf rum, ob Dr. Weber die Patienten auch mit dem Stethoskop abgehört, ob er die Sauerstoffsättigung im Blut gemessen habe und ähnliches. Ja, selbst über das Aussehen der Praxis und die Praxiseinrichtung werden seine ehemaligen Patienten verhört. Dabei ist, wie gesagt, eine körperliche Untersuchung gar keine Voraussetzung für das Ausstellen eines ordnungsgemäßen Gesundheitszeugnisses! (Man denke auch an die unter der Coronerei etablierte "Videosprechstunde"!)

Doch um Logik und Recht geht es auch bei diesem Prozeß nicht, sondern um die beispielgebende existentielle Zerstörung eines bekanntermaßen seriösen ärztlichen Widerständlers gegen die Corona-Diktatur und um Abschreckung, Einschüchterung und Entmutigung jedweder Opposition gegen künftige Analoga, die mit dem "Pandemie-Vertrag" – ein kolonialer "ungleicher Vertrag"! – offen vorbereitet werden sollen. Vor dem Prozeß hat die Staatsanwaltschaft Dr. Weber einen ungeheuerlichen sogenannten Deal „angeboten“: Wenn er seine Approbation „freiwillig“ abgäbe, würde die Anklage zurückgezogen! Doch Dr. Weber hat sich nicht erpressen lassen und dies kategorisch abgelehnt: „Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Ich habe mich an die Gesetze und die Berufsordnung gehalten.“ Irgendeinen juristischen Winkelzug wird das Gericht nun suchen, um das Leben eines weiteren Arztes zu zerstören, der seine Praxis seit 50 Jahren tadellos geführt und sich stets für seine Patienten eingesetzt hat – allein die Kosten für seine beiden Anwälte betragen pro Prozeßtag 3000 Euro, gar nicht zu reden von der physischen und psychischen Belastung und Zumutung für das Justizopfer selbst.

Dr. Walter Weber hat nach wie vor große Unterstützung, die Zuschauerbänke – hinter Panzerglas, wie bei einem Terroristenprozeß – sind immer gut gefüllt. Das bringt die Richterin immer wieder auf die Palme, insbesondere wenn sich die Zuschauer "erdreisten", bei ihren hanebüchenen Fragen zu lachen; von zwei Unterstützern wurden am 7.8.2024 auf Veranlassung der Richterin, die sich ansonsten gern jovial gibt, die Personalien aufgenommen, weil sie lediglich gelächelt hatten.

Der hinzugekommene Prozeßtag ist übrigens der Tatsache geschuldet, daß der neue Chef der Rechtsmedizin an der Hamburger Universitätsklinik Eppendorf in diesem Verfahren gehört werden soll. Inwieweit die Aussage eines Rechtsmediziners, der seine „Patienten“ normalerweise nicht mehr abhören und auch keine Anamnese mehr erheben kann, der Wahrheitsfindung dienen soll, ist kaum nachzuvollziehen. Interessanterweise aber ist dieser neu aufgerufene „Sachverständige“ der Nachfolger von Professor Püschel, der zu Beginn der Coronerei zahlreiche Obduktionen von angeblich „an“ Corona Verstorbenen durchführte und dabei bekanntlich zu ganz anderen, staatlich keineswegs genehmen Ergebnissen kam. Doch sein Nachfolger Professor Ondruschka behauptet nun, daß die meisten (80%) der seinerzeit Obduzierten doch „an“ Corona verstorben seien. Das macht ihn wohl für das Gericht als "Sachverständigen" geeignet, einen ersten Eindruck von diesem „Gutachter“ liefern die Dokumentationen der Gerichtsreporterin Claudia Jaworski über die letzten Verhandlungstage ab dem 10.09.2024.

Wir fordern:

Freispruch und volle Rehabilitierung von Dr. Walter Weber!

Weitere Termine im November und Dezember 2024 im Landgericht Hamburg am Sievekingplatz 1 (bitte mindestens eine halbe Stunde vor Prozeßbeginn erscheinen, den Saal bitte bei der Information erfragen) sind:

am Dienstag, 05.11.2024 ab 9.15 Uhr
am Freitag, 08.11.2024 ab 9.15 Uhr
am Montag, 02.12.2024 ab 9.15 Uhr
am Mittwoch, 04.12.2024 ab 9.15 Uhr
am Donnerstag, 05.12.2024 von 9.15 - 10.30 Uhr
am Montag, 09.12.2024 von 9.15 - 13 Uhr.

Erscheinen Sie zahlreich und/oder richten Sie Protestschreiben mit Nennung des Aktenzeichens 615 KLs 7/22 (bitte eine Kopie an uns):
An den
Präsidenten des Landgerichts Hamburg
Herrn Bernd Lübbe
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
E-Mail: poststelle@lg.justiz.hamburg.de

Wer Herrn Dr. Walter Weber finanziell unterstützen möchte: auch hier gilt das weiter unten genannte Spendenkonto des Ärztehilfswerks Weißer Kranich. Unter Betreff bitte "Schenkung für Dr. Walter Weber" angeben.

* * *

Achtung: Zweite Anklage gegen Dr. Bianca Witzschel!

Am 17. Juni 2024 wurde in einem analogen Fall gegen Dr. Bianca Witzschel – die ausführliche Darstellung findet sich hier – nach 16 Monaten schärfster Untersuchungshaft und einem monströsen siebenmonatigen Schauprozeß mit 27 Verhandlungstagen vom Landgericht Dresden das Urteil gesprochen: 2 Jahre und 8 Monate Gefängnishaft, zusätzlich 3 Jahre Berufsverbot sowie Einzug ihres Vermögens in Höhe von 47000 Euro.[1] Derzeit ist sie, unter der Auflage, sich wöchentlich polizeilich zu melden, „auf freiem Fuß“, nachdem sie bereits 50% der Haftstrafe im Untersuchungsgefängnis abgesessen hatte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da nicht nur die Verteidigung, sondern vor allem auch die Staatsanwaltschaft dagegen Revision eingelegt hat. Die Staatsanwaltschaft will Frau Dr. Witzschel in geradezu fanatischem Verfolgungseifer um jeden Preis für weitere Jahre im Gefängnis begraben sehen. Deshalb hat sie jetzt "nachgelegt" und ungeheuerlicherweise eine zweite Anklage gegen Dr. Witzschel wegen angeblich noch anderer "gewerbsmäßiger Ausstellungen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 350 Fällen“, erhoben, wodurch sie angeblich 17000 Euro unrechtmäßig erworben habe! Die Formulierung „gewerbsmäßig“ ist maßgeblich, denn nach der am 22.11.2021 durchgepeitschten „Änderung des Infektionsschutzgesetzes u.a." und dem dabei neu eingefügten Absatz 2 des § 278 StGB soll dann ein “besonders schwerer Fall“ vorliegen, der sogar mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft wird! 

Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit darf nicht erlahmen, der entschlossene, kraftvolle Protest und die Unterstützung von Dr. Bianca Witzschel muß weitergehen!

Wir fordern nach wie vor:

Freiheit und volle Rehabilitierung von Dr. Bianca Witzschel!

Dieser Forderung sollte man durch Unterzeichnung folgender Petition Nachdruck verleihen:

https://freiheit-für-bianca.de/index.php/erklaerung

Wer Frau Dr. Witzschel persönlich unterstützen möchte: 

Spendenkonto des Ärztehilfswerks Weißer Kranich:
Kontoinhaber: Förderverein Weißer Kranich
IBAN: DE56 7645 0000 0232 1701 91
Betreff: "Schenkung für Bianca Witzschel"

 [1]  siehe dazu:
·        Freiheit für Dr. Bianca Witzschel. Der Dresdner Schauprozeß gegen ein Opfer der Corona-Inquisition (KB 242/243)
·        Schändliches Urteil gegen Dr. Bianca Witzschel! Dr. Witzschel zu 2 Jahren und 8 Monaten Gefängnis verurteilt! Bericht aus dem Gerichtssaal (KB 246).

 * * *

Weitere Stellungnahmen, Flugblätter, Berichte und Analysen finden sich unter dem Schlagwort "Corona-Diktatur" und unter Themen (mit einer Auflistung der in den Ketzerbriefen veröffentlichten Artikel).

4. September 2024

COMPACT-Verbot – letzte Meldung

Der inzwischen veröffentlichte Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.8.2024 (BVerwG 6 VR 1.24) zeigt, daß von einem damit erreichten »Sieg der Pressefreiheit« keine Rede sein kann. Der Gerichtsentscheid bahnt vielmehr der Abschaffung der Pressefreiheit den Weg: Darin hat das Gericht ausdrücklich den juristischen Winkelzug des Innenministeriums abgesegnet, das Presseunternehmen COMPACT in einen »Verein« umzulügen und dann unter Bruch von Art. 5 GG – Pressefreiheit! – nach Vereinsrecht zu verbieten. Damit sind der Zensur und Vernichtung jeder oppositionellen Publikation Tür und Tor geöffnet. In dieser Hauptsache besteht die wegweisende, in Wirklichkeit äußerst üble Bedeutung des Beschlusses, weshalb das Gericht ausschließlich genau diesen grundsätzlichen Punkt als »amtlichen Leitsatz« seiner Entscheidung vorangestellt hat: »Ein Vereinsverbot (…) kann als Instrument des ›präventiven Verfassungsschutzes‹ [!] (…) auch gegenüber Medienorganisationen erlassen werden« – geradezu eine Handlungsanleitung für zukünftige Zensur!

Laut Gerichtsentscheid darf im weiteren Verbotsverfahren gegen COMPACT die (Geheim-)Polizei ausdrücklich vor Rückgabe der bei ihren Überfällen »sichergestellten und beschlagnahmten Beweismittel und Vermögensgegenstände (…) Kopien von papiergebundenen Unterlagen (Akten, Kontoauszügen etc.) sowie elektronischen Speichermedien (u.a. Computer und Laptops mit internen Festplatten, Notebooks, Tablets sowie externen Festplatten, USB-Sticks, USB-Karten, NAS-Speicher, SD-Karten, DVDs, CDs) anfertigen sowie Mobiltelefone und SIM-Karten auswerten«.

Denn das Verbotsverfahren gegen COMPACT läuft selbstverständlich weiter!

Schließlich wurde allein für den Antrag der COMPACT-Magazin GmbH als Herausgeber von COMPACT – wie es im Juristendeutsch heißt – die aufschiebende Wirkung der Klage gegen das Verbot vorläufig wiederhergestellt. Alle weiteren Anträge wurden abgelehnt! – die der Filmproduktionsfirma sowie auch die von Jürgen Elsässer, seiner Frau und aller seiner sonstigen Mitarbeiter, die ebenfalls ja sämtlichst in ihren Privatwohnungen überfallen worden waren! Das Gericht hat deshalb obszönerweise entschieden, daß diese überfallenen Opfer der Zensur selbst überwiegend die erheblichen Gerichtskosten und sogar die Kosten des Polizeiministeriums bezahlen müssen!

Unsere Forderung bleibt unverändert:

Wiederherstellung der Presse- und Informationsfreiheit!

Vollständige Rückgabe der beschlagnahmten Produktionsausrüstung und des sonstigen Vermögens (Konten, Bargeld und Privatbesitz)!

Löschung aller geraubten Daten und Informationen bei der 1948 in »Verfassungsschutz« umbenannten alten Gestapo!

Vollständige Rehabilitierung und Entschädigung des COMPACT-Teams!

14. August 2024

Teilerfolg: Verbot des COMPACT-Magazins ausgesetzt!

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute den Sofortvollzug des COMPACT-Verbotes teilweise ausgesetzt, was bedeutet, daß die Zeitschrift (der YouTube-Kanal COMPACT-TV taucht in der Pressemitteilung des Gerichts nicht auf) vorläufig wieder erscheinen kann.

Wir gratulieren Jürgen Elsässer und seinen Kollegen zu diesem Teilsieg im Kampf für die Presse- und Informationsfreiheit!

Allerdings darf nicht übersehen werden, daß das Bundesverwaltungsgericht nach seiner Pressemitteilung (die Entscheidung selbst liegt noch nicht vor) keinerlei Bedenken gegen den in Wirklichkeit skandalösen juristischen Winkelzug hat, ein Presseunternehmen oder einen Verlag einfach in einen "Verein" umzudefinieren und dann nach Vereinsrecht zu verbieten, wodurch angeblich kein Verfassungsbruch, nämlich die klare Verletzung von Art. 5 GG ("Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."), gegeben sein soll.

Wenn diese verfassungswidrige Rechtsverdrehung nicht klipp und klar zurückgewiesen wird, sind der Zensur und Vernichtung jeder unliebsamen Publikation Tür und Tor geöffnet.

Deshalb bleibt unsere Forderung weiterhin bestehen:

Vollständige Wiederherstellung der Presse- und Informationsfreiheit!

Weg mit dem Compact-Verbot, sowohl hinsichtlich des Magazins als auch des YouTube-Kanals COMPACT-TV!

Sofortige Rückgabe der beschlagnahmten Produktionsausrüstung und des sonstigen Vermögens (Konten, Bargeld und Privatbesitz)!

Vollständige Rehabilitierung und Entschädigung des COMPACT-Teams!

16. Juli 2024

Aus aktuellem Anlaß: COMPACT-Verbot!

Zensur in Zeiten der Rechts/Links-Verwirrung

Wir protestieren aufs schärfste gegen das ungeheuerliche Verbot des COMPACT-Magazins, COMPACT-TV und die Polizeiüberfälle auf Jürgen Elsässer und seine Mitarbeiter, die ihr in unserer Verfassung garantiertes Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen haben:

 Art. 5 Abs.1 GG:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

 Vergleichen Sie selbst die folgenden offiziellen Verlautbarungen:

1) Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern vom 16.07.2024:

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Ich habe heute das rechtsextremistische "COMPACT-Magazin" verboten. Es ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.

Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene. Das Verbot zeigt, dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen. Unser Signal ist ganz klar: Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht. Unser Rechtsstaat schützt all diejenigen, die wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder auch wegen ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden.

Ich danke den Sicherheitsbehörden im Bund und in den beteiligten Ländern für die eng abgestimmten, konsequenten Maßnahmen. Besonders danke ich den Einsatzkräften, die seit den frühen Morgenstunden verschiedene Objekte durchsuchen."

2) Bundeszentrale für politische Bildung zum NS-Schriftleitergesetz vom 4. Oktober 1933:

„Das Schriftleitergesetz, das bereits am 4. Oktober 1933 vom Kabinett verabschiedet worden war und am 1. Januar 1934 in Kraft trat, veränderte die Arbeit von Deutschlands Journalisten grundlegend. Es war das entscheidende Instrument nationalsozialistischer Medienkontrolle - aber nicht der erste Schritt.

Schon bald nachdem die Regierung des am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannten Adolf Hitler ins Amt gekommen war, begannen die Nationalsozialisten mit ihrer Politik der "Gleichschaltung" von Vereinen, Verbänden und Institutionen. Ziel war es, das gesamte gesellschaftliche Leben unter Kontrolle zu bringen. Das galt auch für die Medien.

Zur nationalsozialistischen Politik müsse man sich "mit einem klaren Ja oder einem klaren Nein bekennen; und dieses Ja oder Nein duldet kein Wenn und kein Aber", hatte Propagandaminister Joseph Goebbels bereits in einer Rede vor der auswärtigen Presse am 6. April 1933 angekündigt. "Die geistigen Kräfte des deutschen Journalismus, die sich zu einem Ja verpflichten, können der wärmsten ideellen und materiellen Unterstützung der Regierung gewiss sein."

Sozialdemokratisch und links orientierte Parteipresse von SPD und KPD ließ das NS-Regime nach dem Reichstagsbrand schon im Februar 1933 verbieten. Was den Nationalsozialisten noch fehlte, war eine rechtliche Handhabe gegen die bürgerliche Presse. Diese Funktion übernahm das Schriftleitergesetz.“ (Bundeszentrale für politische Bildung zum Zwecke der historischen Aufklärung, 29.12.2018)

 „... an ihren Früchten sollt Ihr sie erkennen.“(Mt. 7, 15-20)

Wir halten es seit unserer Gründung stets mit Voltaire:

„Ich teile Ihre Ansichten nicht, aber ich werde mein Leben dafür in die Schanze schlagen, daß Sie sie äußern können.“

***

Wir rufen zur Unterstützung der Petition Pressefreiheit verteidigen! Compact-Verbot sofort aufheben! auf, trotz "patriotischer Scheuklappen", denn die Meinungsfreiheit ist unteilbar. Wenn Faesers verfassungswidriger Gewaltakt durchgeht, bedeutet dies den Dammbruch und die endgültige Liquidierung der ohnehin schon arg durchlöcherten Meinungsfreiheit.

Februar 2024

Für die Bauern, gegen die Klima-Terroristen und die grüne Pest!

Unverschämterweise versucht die Unisonopresse, auf ihren Traktoren demonstrierende Bauern mit sich festklebenden (und dazu noch Bilder in Museen zerstörenden) Klimaterroristen gleichzusetzen, da beide den Verkehr behindern. Aber die einen tun es, um sich gegen Raub und Unrecht zu wehren, die anderen, um beides anzuheizen und voranzutreiben.

Daß wir den Kampf der europäischen, nicht nur der deutschen Bauern gegen die weitere Verteuerung ihres Traktorentreibstoffs uneingeschränkt begrüßen und unterstützen, müßte klar geworden sein. Selbst wenn wir keine Gegner des US-Megakapitals wären, aus dessen Retorte (»Young Leaders«) sowohl die deutsche wie die französische Regierung inzwischen direkt stammen, wären wir doch vernünftig genug, gegen eine weitere Verteuerung unserer Lebensmittel anzukämpfen, wie sie die Soros/Rockefeller/Gates-Bande der ganzen Welt aufzuzwingen sucht (und auch deshalb »Nordstream« sprengen ließ, nicht vergessen!). Denn wimmelnde und arme Menschen sind leichter zu erpressen und folglich zu regieren als Menschen mit Reserven, die sich nicht dauernd gegenseitig auf die Füße treten und die Versorgung streitig machen. Solche Menschen mit kleinen Reserven sind freilich u. a. die meisten Bauern durch ihren Grundbesitz, und deshalb soll er ihnen Stück für Stück entwunden werden.

Nun sind wir, wie jeder weiß (auch die von Soros und seinen Lakaienregierungen gesponserten Schreier, die das Gegenteil behaupten), Kommunisten im Sinne Lenins und Trotzkis – wie können wir, denkt ein Hirn, dem man Sach- und Geschichtskenntnis vorenthalten hat (oder das zu faul war, nach ihr zu suchen), etwas gegen die Enteignung von Kleinbesitzern haben?

Nun, solange Kleinbesitz marktfähig ist, ist er eigentlich ideal. (Deshalb hat z. B. Marx in seinem Hauptwerk die größten Sympathien für die frühen USA geäußert, als diese noch ein Bauern- und Handwerkerstaat waren.) Die Frage, an der Marx' und Engels' Programm ansetzt, ist ja ganz und gar nicht die Alternative »Kleinbesitz oder Gemeineigentum«, sondern die von Geschichte und Technik für die allermeisten Menschen erzwungene Alternative »Gemeineigentum oder Besitzlosigkeit«. Nur wo das Kleineigentum der Technik erliegt (welche aber dafür die Produktion im Gegensatz zum Mittelalter fast unendlich erleichtert und verbessert hat, so daß wir heute bei Gerechtigkeit und Geburtenkontrolle auf einem sehr hohen Lebensstandard ohne weiteres mit einer ca. 25-Stunden-Woche auskommen könnten), muß das Gemeineigentum her, um Eigentumslosigkeit zu verhindern. Daß das keine Spinnerei, sondern ganz gewöhnliche Vernunft ist, zeigt z. B. jede funktionierende Winzergenossenschaft. Aber solange das bäuerliche Kleineigentum funktionsfähig ist (d. h. keinen ungeheuren Maschinenpark benötigt, um effizient produzieren zu können), gibt es keinen guten Grund, es zu beeinträchtigen.

 

10. Januar 2024

Laßt Euch nicht spalten! – Keine neue Raubsteuer auf Agrardiesel!

Auch keine halbe, viertel- oder achtel- Steuererhöhung, auch nicht morgen oder übermorgen – KEINE! Alle, ausnahmslos Alle (!), die diesen kleinsten gemeinsamen Nenner teilen, müssen zusammenstehen, egal welche Meinungsverschiedenheiten ansonsten bestehen und wo man sich ansonsten politisch verortet! Wer die Bewegung spaltet, der schwächt sie. Wer sich entlang staatlicher Hetzetiketten zu Distanzierungskrämpfen drängen läßt, spielt dem Raubstaat und seinen Politniks in die Hände, die – gleichgültig welche Farbkombi der Ampel gerade aufgeschaltet ist – sich spätestens seit Schröder (SPD-Kanzler) den Staffelstab bei der Verelendung des Volkes übergeben; Einpeitscher sind stets SPD/Grüne (denken wir an HARTZ IV), aber wenn die Ampel dann (z. B.) auf Merkels Dunkelbirne mit rotem Glimmstengel geschaltet war, wurde die Verelendungsspirale ja nie zurück-, sondern weitergedreht.

Natürlich wissen die verantwortlichen Politniks – egal welchen Farbanstrichs (!), denn die Kartellparteien sind bloß Instrumente eines einheitlichen Orchesters, dessen Dirigenten auf der anderen Atlantikseite stehen –, daß der anvisierte Steuerraub auf ein »Bauernlegen« hinausläuft, wie bei den mittelalterlichen Vorbildern also auf massenhafte Pleiten und Enteignungen. Und natürlich wissen die verantwortlichen Politniks – egal welchen Farbanstrichs! – auch, daß er gleichzeitig zur weiteren Verarmung des Volkes führt, denn wenn Produktion und Transport der Lebensmittel verteuert werden, dann steigen natürlich deren Preise, die wir ALLE bezahlen müssen (nur die Politniks passen dann ihre »Diäten« an).

6. Dezember 2023

Wir fordern die sofortige Freilassung von Gregorian Bivolaru und seiner Anhänger!

Nach uns vorliegenden Informationen wurden am 28. November 2023 der rumänische Yogalehrer Gregorian Bivolaru und mehrere Dutzend seiner Anhänger von 175 (!) Polizisten in ihren Anwesen nahe bei Paris und in Südfrankreich überfallen und in Gewahrsam genommen. Folgt man den Berichten der französischen Lügenpresse, dann wurden die vorgeblichen „Opfer“ – etwas über zwanzig – „befreit“, da sie angeblich „verschleppt“, „entführt“ und, man höre, „sexuell mißhandelt“ worden seien. Selbst „psychologische Manipulation“ soll es gegeben haben – so die Lügenpresse. Bei den Beschuldigten soll es sich – so abermals die Lügenpresse – um Führungspersönlichkeiten und Angehörige einer „tantrischen Sekte“ handeln – darunter kann man sich in der Regel nichts, also alles vorstellen. Entsprechend lauten die an die mittelalterlichen Hexenverfolgungen erinnernden Vorwürfe: Unzucht mit dem Leibhaftigen bei Orgienexzessen auf dem Blocksberg. Bezeichnenderweise konnten die angeblichen „Opfer“ zu keiner dieser abstrusen Beschuldigungen erpreßt werden, die Beschuldigten ohnehin nicht.

Wir erkennen in diesen skandalösen Vorgängen ein miserables Remake der Verfolgung von Bivolarus Religionsgemeinschaft in Rumänien im Jahre 2004 (siehe unsere Berichterstattung in den Ketzerbriefen Nr. 206, 200, 198, 181, 130, 128 wie auch unseren Protestaufruf vom März 2017 und unseren Kommentar vom Juli 2016 auf dieser Seite). Alle damals erhobenen Schmutzanwürfe haben sich – in teils jahrelang verschleppten Prozessen – als gegenstandslos erwiesen. Die einzigen Gesetzesbrüche wurden auch jetzt von den staatlichen Behörden, diesmal Frankreichs, begangen: Entführung, Erpressung, lügenhafte Falschbeschuldigung. Nachdem die angeblichen „Opfer“ sich nicht „kooperativ“ gezeigt hatten, wurden sie ohne die beschlagnahmten Telefone und Bargeld auf die Straße gesetzt. Nun ja, die Nazis hätten sie in „Schutzhaft“ behalten, wie jetzt die fälschlich Beschuldigten.

Die Erklärung der authentischen Menschen- und Bürgerrechte als unmittelbare Folge der Französischen Revolution bestanden im Kern in der Gewährung der Glaubensfreiheit, der religiösen Toleranz im Sinne des großen Voltaire; unmittelbare Konsequenz war die Judenemanzipation nach jahrhundertelanger Verfolgung und Demütigung, auch den Hugenotten durfte man nicht mehr straflos die Ohren abschneiden und sie öffentlich verbrennen. Diese Zustände sollen in der „Grande Nation", die sich vor über 100 Jahren zum säkularen Rechtsstaat erklärt hatte, offenkundig wieder Einzug halten. Die in der Verfassung des Landes festgeschriebenen Grundrechte sind keinen Eurocent wert, wenn sie nicht für alle gilt. Die kleinen Religionsgemeinschaften – seien es nun Scientologen, Sanyasins oder Yogaübende – sind der Prüfstein dafür.

Wir wissen, daß sich die europäischen Zöglinge der Soros/Rockefeller-Bande wie der französische Präsident um die originären Menschen- und Bürgerrechte einen feuchten Kehricht scheren. Wir kennen Herrn Macron seit der Protestbewegung der „Gelbwesten“ als Präsidenten der Gummigeschosse und Blendgranaten, als Präsident der ausgeschossenen Augen und abgerissenen Hände. Nun will er sich offensichtlich zum Großinquisitor mausern.

Wir wissen aber auch, daß nicht alle diesen widerwärtigen Grad an demonstrativer Verachtung der demokratischen Rechte und der Menschenwürde teilen. An diese ergeht unsere Aufforderung:

Protestieren Sie beim französischen Justizminister und fordern Sie die bedingungslose Einhaltung der Meinungs- und Religionsfreiheit, wie sie die französische Verfassung vorsieht!

Schluß mit der Verfolgung angeblicher „Sekten“, weg mit diesem Mittelalterdreck!


Sofortige Freilassung von Gregorian Bivolaru und seiner Anhänger!


Richten Sie Ihr Protestschreiben an:
Ministre de la Justice
Éric Dupond-Moretti
13 Place Vendôme
F – 75042 Paris Cedex 01

Bitte mit einer Kopie Ihres Schreibens an uns!

 

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