Völkerrechtsbruch hui, Menschenrechte pfui
Nach den wenigen Nachrichten, die uns vorliegen, wurde Gregorian Bivolaru am 22. Juli 2016 von der französischen Regierung an Rumänien ausgeliefert – in einer Nacht- und Nebelaktion nur wenige Tage nach Zurückweisung seiner Beschwerde gegen die Auslieferungsentscheidung durch den französischen Kassationsgerichtshof. Das bedeutet: Ein im EU-Staat Schweden anerkannter politischer Flüchtling, der nach einer Entscheidung des höchsten schwedischen Gerichtshofs politisches Asyl genießt, wird vom EU-Staat Frankreich an seine Verfolger ausgeliefert. Damit ist die Genfer Flüchtlingskonvention nur noch ein wertloser Wisch Papier.
Unser Kommentar zur Sache: Hollande fungiert damit als niederträchtiger Erfüllungsgehilfe der US-Sexualschergen nach dem Motto: Wenn er schon Roman Polanski als französischen Staatsbürger nicht an die USA ausliefern konnte, so wenigstens Gregorian Bivolaru wegen erlogener Sexualdelikte mit "Minderjährigen" an seine Henker in Rumänien.
Und EU-weit scheint zu gelten:Falsche Flüchtlinge willkommen, echte Asylanten ab in den Knast.
Nie vergessen:
Friedrich Ebert Henker der deutschen Novemberrevolution von 1918 und damit Wegbereiter Hitlers (und Stalins)
Verfassungsbrecher Willy Brandt Bruch von Art. 3 (3) und Art. 33 (2) und (3) GG durch Einführung der politischen Berufsverbote
Protzerisch bekennender Verfassungsbrecher Gerhard Schröder Bruch des Art. 26 GG durch die Bombardierung Serbiens
François Hollande Bruch der Genfer Konvention und Beseitigung der letzten Reste der französischen Revolution
Da die Lügenmedien den nach Mittelalter stinkenden "Fall Bivolaru" mit einer eisern durchgehaltenen Zensur belegen, finden sich die wichtigsten Hintergrundinformationen – einmal mehr – in den KETZERBRIEFEN:
- Ketzerbriefe 198- Ketzerbriefe 181- Ketzerbriefe 128
Gewalt in Landwasser: Obamas Statthalterparteien zeigen ihr wahres Gesicht
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Interview mit Alexander Dorin am 3. Oktober 2015 – ein Tag nach seiner Haftentlassung
KETZERBRIEFE: Nach der Mitteilung Ihres Anwalts sowie Ihrer Nachricht auf unserem Anrufbeantworter 10 Minuten nach Ihrer Freilassung waren wir extrem erleichtert und haben erst einmal auf Ihre Freilassung angestoßen! Die Schweizer Behörden haben Sie über ein Vierteljahr gefangengehalten. Können Sie uns die Umstände Ihrer Verhaftung erzählen? Was hat sich ereignet, wie lauteten die Begründungen, warum wurden Sie überhaupt verhaftet?
Alexander Dorin: An diesem Tag, ich glaube, es war der 16. oder 17. Juni, ist eine aus zahlreichen Beamten bestehende Spezialeinheit – bewaffnet mit Gewehren, Schlagstöcken und allem Möglichen – in meine Liegenschaft eingebrochen, indem sie die Eingangstür mit einem Rammbock oder was es auch immer war aufgesprengt hat. Zu dem Zeitpunkt hielt ich mich im Garten auf, und sie sind von der Seite in den Garten eingedrungen. Ich bekam einen Schlag auf den Hinterkopf, so daß ich zu Boden stürzte, wurde an Händen und Füßen gefesselt und bekam außerdem eine Augenbinde. Ehe ich mich's versah, stand ich gefesselt in meinem Garten und konnte nichts mehr sehen. Die ganze Zeit über hat dieses Sonderkommando hysterisch herumgeschrien, und ich wurde ins Haus getrieben, weil die Nachbarn wegen dem Gebrüll herausgekommen waren. Ich wurde ins Haus gezerrt, und dort haben sie im oberen Stock auch gleich noch einen meiner Mieter und seine Freundin verhaftet. Dann ging es erst richtig los: meine Wohnung wurde durchwühlt und in Unordnung gebracht, alle Schränke und Schubladen wurden aufgerissen. Diverse Gegenstände wurden beschlagnahmt, d.h. alles, was sie für beschlagnahmenswürdig empfanden.
KB: Geschah dies, während Sie noch in der Wohnung standen?
AD: Ja, ich war gefesselt und mußte mitansehen, wie in meiner Wohnung das Unterste zuoberst gekehrt wurde.
KB: Haben die Eindringlinge irgendeine Begründung für ihren Vandalismus in Tateinheit mit Körperverletzung geliefert?
AD: Nein, nichts – ich wurde einfach überwältigt. Es dauerte sicherlich eine Stunde, während der ich gefesselt dasaß und die Sondereinheit Teile meines Wohnungsinventars beschlagnahmte und einpackte. Sie haben auch meine Mietzinseinnahmen – ich zahle ja zweimal pro Jahr Hypotheken für die Bank, und die Mietzinseinnahmen betrugen von Januar bis zum Juni 2015 20.000 Schweizerfranken – gleich miteingesackt sowie sämtliche Unterlagen über das Haus – den Hauskaufvertrag, Rechnungen, finanzielle Belege, auch Disketten, auf denen Material für meine Bücher gespeichert ist – alles, was mit meiner politischen und schriftstellerischen Tätigkeit zu tun hat. Mein Computer wurde beschlagnahmt, externe Festplatten mit meinen gesamten Recherchen über Ex-Jugoslawien – alles wurde konfisziert. Ich wurde dann in einem Polizeibus in einen Käfig gesperrt und direkt zum Gefängnis gefahren. Dort blieb ich zuerst einmal drei Tage eingekerkert, bevor ich wiederum gefesselt zum Haftrichter in einen anderen Teil von Basel gebracht wurde. Wie einen Schwerverbrecher hatte man mich an Händen und Füßen gefesselt vor den Haftrichter geführt. Am gleichen Tag hat mir die Staatsanwaltschaft eine Pflichtverteidigerin regelrecht aufgedrängt, man kann es nicht anders sagen! Diese Verteidigerin erinnerte mich vom Typ her übrigens an Alice Schwarzer.
KB: Hatten Sie zu diesem Zeitpunkt schon die gegen Sie erhobene Anklage erfahren?
AD: Nein. Als ich mit der mir aufgenötigten Pflichtverteidigerin sprach, hat sie wörtlich zu mir gesagt: "Ja, das schaut nicht gut aus, Sie werden sicherlich längere Zeit hierbleiben." Dann hat sie mir noch einen wertvollen Ratschlag auf den Weg gegeben. Sie hat gesagt, ich solle einfach schauen, daß ich mich nicht umbringe. Ja, ihre Worte lauteten: „Herr Dorin, ein guter Tip: Sie werden lange hier drin sein, bringen Sie sich nicht um.“ Dann wurde ich zurück in die Zelle gebracht, und da wußte ich nun erstens, daß ich mindestens drei Monate meiner Freiheit beraubt sein werde und ich mich zweitens nicht umbringen soll – wirklich wertvolle Erkenntnisse...
KB: Ungeheuerlich! Das ist der sogenannte Rechtsstaat Schweiz.
AD: Genau. So fing das Ganze an...
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Ketzerbriefe 157/158 in Solidarität mit Roman Polanski: Zensurakt endgültig abgewehrt!
An die Autoren der bei uns als Kopie eingegangenen Protestbriefe verschickten wir folgenden Brief, der auch unsere Leser interessieren wird:
Liebe Freunde,
entschuldigt bitte, daß wir nicht jedem von Euch einzeln antworten können! Aber dieses wird Euch interessieren:
Der Versuch der deutschen Behörden (i.e. der »Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften«, einem Stinke-Erbe Hitlers und Adenauers), unsere Broschüre zur Würdigung Polanskis zu unterdrücken, ist jetzt endgültig abgewehrt worden; das Oberverwaltungsgericht Münster hat sich nach fünf Jahren Wartezeit, Kosten und Kampf endlich den Tatsachen gebeugt und die unsinnigen Vorwürfe besagter »Prüfstelle« endgültig zurückgewiesen. (Für Kenner: es war die gleiche Instanz, die das in der Weimarer Republik schon einmal zugunsten von Wilhelm Reichs ausdrücklich für Jugendliche bestimmter Broschüre »Sexualerregung und Sexualbefriedigung« hatte tun müssen.) Dadurch kann unsere Broschüre in ganz Deutschland ohne behördliche Behinderungen verkauft werden (die aus der Monopolisierung des Buchhandels und seiner Verbandelung mit dem Staatsapparat resultierenden sind ein anderes Thema); Az. 19 A 1416/12.
EUER EINSATZ UND EURE AUFMERKSAMKEIT WAREN AUSSCHLAGGEBEND. Andernfalls hätte der Willkürakt nach menschlichem Ermessen nicht abgewehrt werden können, ebensowenig ohne unsere hartnäckige und opferbereite Verbreitung der Tatsachen über ihn. Aber noch mindestens fünftausend analoge Fälle dürften, im Dunkel schwärend, übrig sein – Fälle, in denen die Opfer schon dadurch von jedem Recht abgeschnitten waren, weil sie keinen Anwalt fanden, was auch für uns extrem mühsam und zufallsanfällig war (das ist ein Resultat der RAF-Prozesse, die unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung auch gleich den lästigen Rechtsstaat wegräumten). Außerdem fanden diese »im Dunkeln erwürgten« Opfer keinerlei Öffentlichkeit.
In der Sache war unser Fall von Anfang an klar: die attackierte Pro-Polanski-Broschüre enthält keinen einzigen Satz, der sexuell stimulieren könnte (der übliche Grund zur Verfolgung einer Schrift oder Illustration als »jugendgefährdend«), und schon gar nicht irgendein Plädoyer zugunsten echter Pädophilie (also sexueller Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern ohne Perversion des letzteren Wortes). Natürlich würden wir uns niemals für die Freigabe sexueller Kontakte einsetzen, an deren beidseitiger Freiwilligkeit vernünftige Zweifel angebracht sind wie bei Zwangsehen, Schwachsinnigen, abhängigen Untergebenen oder eben unwissenden, leicht täuschbaren Kindern. Das war den Heuchelbehörden natürlich auch klar.
Aber es war auch keineswegs ihr Grund gewesen, gegen unsere Polanski-Broschüre vorzugehen – in dieser war über kindliche (und, virtuell, jugendliche) Sexualität nicht mehr, sondern sogar noch viel weniger zu lesen als jeder seit über 100 Jahren anstandslos in Freuds »Drei Abhandlungen zur Sexualtheorie« nachlesen kann; vielmehr störte unsere Broschüre die US-befohlene Gleichschaltung der Sexualgesetzgebung in den Vasallenstaaten (und sollte das auch, was nicht verboten ist), und mit Polanskis verspäteter bzw. wieder aufgewärmter Verfolgung sollte ein propaganda-psychologisch wirksames Exempel statuiert werden (und wird es weiterhin). Für Kenner: die spin doctors wollten (für ihre Auftraggeber natürlich) eine Medianverschiebung bewirken, wie die Universitätspsychologie diesen hochbedeutsamen Vorgang nennt, der für die Etablierung des Hexenwahns wie für Hitlers Judenverfolgung entscheidende Bedeutung hatte (um nur zwei besonders pfundige und bekannte Beispiele zu nennen) und den wir bei einer neuen Schweinerei an einer Randstelle zu stören »drohten«.
Zwar haben dank Eurer Zivilcourage und unserer Zähigkeit Uncle Sam’s Erfüllungsgehilfen diesmal keinen Endsieg erzielen können; aber Tausende und Abertausende stummer Opfer sind noch übrig, und es wird eine lange Arbeit sein, die neuen US-Protektorate in bürgerliche Rechtsstaaten zurückzuverwandeln, die von denkenden Bürgern statt glotzengelenkten Heloten bewohnt werden.
Mit voltairianischen GrüßenEva Heil
Reden mit Pegida, Reden über Pegida!
Wir trauern um die Opfer der Fairständnis-Presse
Wir begrüßen den (vorläufigen) Sieg PEGIDAS über die »Staatsscheißkerle« (Marx nennt sie so) und deren Schläger und Schreier...
Warum wird der Islam gebauchpinselt?
Zensur in Rostock
Zensur-Anschlag auf die Ketzerbriefe!
Mit diesem Schreiben informierte der AHRIMAN-Verlag unmittelbar nach der Zensur-Drohung weltweit seine Leser, Freunde und Sympathisanten: Am 30.3.2010 erreichte uns – per Einschreiben mit Rückschein – eine Zensur-Drohung der »Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien« in Bonn. Der Stein des Anstoßes: Die Nr. 157/158 unserer Zeitschrift KETZERBRIEFE, die »das schändliche Unrecht an Roman Polanski« thematisiert, über den neuesten Stand der äußerst erfolgreichen Solidaritätskampagne mit dem scheußlich mißhandelten und erpreßten Regisseur informiert, seine Verfolgung in Zusammenhang mit dem seit Jahren medial geschürten Kinderschänderwahn stellt und vor allem zahlreiche Leserzuschriften enthält, in denen offen über eigene sexuelle Erfahrungen als Kind und Jugendlicher und die Reaktionen der Erwachsenen darauf sowie über aktuelle Beobachtungen, die europaweit einheitlich auf US-Befehl durchgepeitschte Verschärfung des Sexualstrafrechts betreffend, berichtet wird.
Angstfrei und offen Fragen der Sexualität erörtern? Das darf nicht sein! So befanden jedenfalls einige Zwerg-InquisitorInnen der traditionell sozialdemokratisch regierten Stadt Bremerhaven, die den Antrag stellten, die besagte Nummer der Ketzerbriefe indie »Liste der jugendgefährdenden Medien« aufzunehmen. Dieser Antrag war an die Vorsitzende der »Bundesprüfstelle«, Frau Monssen-Engberding, gerichtet, die uns die ungewöhnlich knappe Frist von einer Woche setzte – wohlgemerkt: kurz vor denOsterfeiertagen! –, um »Einwendungen« gegen das geplante Zensur-Verfahren vorzubringen.
Die Adenauerei marschiert – aber diesmal europaweit!
Lesen Sie den Antrag der ZensorInnen sorgfältig und lassen Sie sich den von Fehlern strotzenden, verquasten Text, die mit orthographischen und logischen Fehlern verseuchte Syntax auf der Hirnhaut zergehen. Uns erinnerte der Stil an Sprenger und Institoris, die Dominikanerpfaffen und Verfasser des berüchtigten »Hexenhammers«, die zwar ebenfalls hundsmiserabel schrieben, dafür aber für die Ermordung Hunderttausender Menschen verantwortlich waren. Unlogik, sprachliche Unreinheit und Gewalt – vom Index librorum prohibitorum bis zur Existenzvernichtung oder zum Scheiterhaufen – bilden für Leute dieses Schlages eine Art heilige Dreifaltigkeit.
Hier der dumpfbäckige Antrag der nordischen Dunkelmänner und -frauen im Original (schon das Aktenzeichen klingt schön mittelalterlich: »51/94/Ketz«; wie das wohl im Spätmittelalter war? »Verfahren gegen Gretl Tennenberg wegen Zauberei und Teufelsbuhlschaft, Az. 49.651/16 Hex« vielleicht? – die Randkorrekturen und Bemerkungen stammen von uns), kommentarlos übersandt mit der Ankündigung des Verfahrens gegen uns, kurz und knapp, wie es sich gehört, eine territio verbalis (für Kenner) in klassischer Inquisitionsmanier:
Zum vollständigen Protestschreiben als PDF
Wer hat uns verraten... – Ein kleines Lehrstück zur Meinungsfreiheit
Lies lieber KETZERBRIEFE!