FREE MARINE LE PEN!
Weg mit dem ungeheuerlichen Strafurteil gegen die französische Oppositionspartei Rassemblement National! Wiederherstellung freier Wahlen in Frankreich!Nach dem ersten großen Wahlerfolg der seit Jahrzehnten diffamierten und diskriminierten, sogar von gewöhnlichen Bankkrediten abgeschnittenen Oppositionspartei Rassemblement National (RN) im letzten Sommer hat nun am 31. März 2025 das Tribunal de grande instance von Paris (vergleichbar einem deutschen Landgericht) ein skandalöses Strafurteil gegen diese Partei erlassen, das diese in beispielloser Weise kriminalisiert und, wird es nicht aufgehoben, nicht weniger bedeutet als das Ende freier Wahlen in unserem Nachbarland:
Was ist los in Rumänien? Teil III
Online sowie in den Ausgaben 249 und 250 der Ketzerbriefe haben wir von den putschartigen Verhältnissen in Rumänien berichtet (1), insbesondere den beiden Gewaltakten des Bukarester Verfassungsgerichtshofs (VGH): einerseits wurde am 5.10.2024 die Europaabgeordnete Diana Şoşoacă von den Präsidentschaftswahlen wegen EU- und NATO-Gegnerschaft verfassungswidrig ausgeschlossen, andererseits wurde die gesamte Präsidentschaftswahl wegen unwillkommenem Ergebnis am 6.12.2024 annulliert, wodurch der Wahlsieg des bis dahin recht unbekannten Verfechters der Souveränität Rumäniens und Gegner jeder weiteren militärischen Unterstützung der Ukraine, Călin Georgescu, verhindert wurde. Allerdings hatten die „Souveränisten" – so die Selbstbezeichnung von Călin Georgescu, George Simions AUR (Allianz für die Vereinigung aller Rumänen) und Anamaria Gavrilas POT (Partei der jungen Menschen) – im Gegensatz zum Willkürstaat der "Sorosisten" und „Globalisten", wie sie die rumänischen Handlanger der 400 gigareichen US-Familien und deren Führer Soros und die willigen Brüsseler Vollstrecker der EU treffend bezeichnen – auf den ersten Verfassungsbruch nur kraftlos mit einer kurzen Stellungnahme gegen den Ausschluß Şoşoacăs protestiert, anstatt sofort das zu Recht empörte Volk auf die Straße zu rufen. (2) Die Gegenseite setzte natürlich sofort mit der Annulierung der gesamten Präsidentenwahl am 6.12.2025 durch das „VGH“ nach (die Stichwahl zwischen den bestplazierten Kandidaten fand somit nicht statt). Simion rief selbst nach diesem zweiten Coup dazu auf, der Straße fernzubleiben und die Ruhe zu bewahren! Was für ein sträflich-feiges und verräterisches Duckmäusertum.
Aber das rumänische Volk ließ sich dadurch nicht zurückhalten, und so demonstrierten am 12.01.2025 Zehntausende von Anhängern Georgescus vor dem Regierungssitz in Bukarest (in dem auch das „VGH“ residiert) und forderten die sofortige Nachholung der Stichwahl. Dessen ungeachtet setzte die Sorosisten-Regierung die Wiederholung der annullierten Präsidentschaftswahlen auf den 4. Mai 2025 fest.
Auch als Călin Georgescu am 26.02.2025 auf dem Weg zur Abgabe seiner Kadidatur für die Wiederholungswahl verhaftet und erst nach vielen Protesten, sowohl der anderen Souveränistenführer als auch Tausender seiner Anhänger unter entwürdigenden Auflagen (3) wieder frei kam, war das rumänische Volk kämpferisch und entschlossen: Über 100.000 Rumänen aus dem In- und Ausland, davon ca. ein Drittel jünger als 30 Jahre, zogen am 1.03.2025 in einem eindrucksvollen Protestmarsch zum Regierungssitz und stellten sich vereint dem putschistischen Vasallenregime entgegen: „Zweiter Wahlgang sofort!“, „Călin Georgescu ist Präsident!“, „Wir sterben, wir sterben für Călin!", „Predoiu [= Innenminister], ignorier uns nicht, du wirst es bereuen!”, „Raus, raus aus dem Land mit Soros!”, „Verräter!”, „Erhebe Dich, Rumänien!“, „Alle vereinigt werden wir die Verbrecher los!“. Die Reden vom Podium waren leider vergleichsweise lasch (4), und es folgte auch keinerlei Anleitung an das Volk, wie weiter vorzugehen sei; Simion ließ lediglich verlauten, es gebe einen „Plan B“. Dann herrschte tagelanges Schweigen von seiten der Parteiführungen.
Sechs Tage später, am 7.03.2025 (5) reichte Georgescu schließlich in Begleitung von Simion und Gavrila sowie zahlreicher vor dem Zentralen Wahlbüro versammelter Anhänger seine Kandidatur für die Wiederholungswahl zusammen mit über 324.000 Unterstützerunterschriften ein. Am Abend des 9.03.2025 unterdrückte das Zentrale Wahlbüro die Zulassung Georgescus zur Wahl unter anderem mit der Begründung, daß jemand, der die Ursache für den Abbruch der vorherigen Wahl gewesen sei, keinesfalls wieder kandidieren dürfe... Mehr Inquisitorenlogik geht nicht! Schon den ganzen Tag über hatten vor dem von einem massiven Polizeiaufgebot abgeschotteten Zentralen Wahlbüro zunächst einige hundert, am Ende mehrere tausend Menschen für Georgescus Zulassung demonstriert. Als die Menge mit wütendem, aber friedlichem Protest auf die Wahlunterdrückung Georgescus reagierte (u.a. mit dem Lied: "Wir gehen hier nicht weg, wir gehen nicht nach Hause, bevor die Freiheit nicht erkämpft ist!“ und Parolen wie: "Wir geben nicht nach!" und "Wir wollen nicht von Verbrechern regiert werden!"), inszenierte der Staatsapparat gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Provokateuren aus der zu diesem Zweck eingeschleusten Hooligan-Szene und seinen schwer bewaffneten Polizeikräften und ließ die friedlichen Georgescu-Anhänger, die zu fliehen versuchten, unter Schlagstock- und Tränengaseinsatz einkesseln und durch die Straßen jagen. Die einzige Reaktion der Souveränisten-Führer auf diesen Gewaltakt bestand darin, daß Simion ein Telefongespräch mit Georgescu für den folgenden Tag ankündigte: „Und dann machen wir, was Georgescu sagt“. Seine Losung am nächsten Tag lautete, „alle demokratischen Mittel“ ausschöpfen, womit der Gang zum „VGH“ gemeint war. Wie nicht anders zu erwarten wies das Bukarester Orakel (das Analogon zu unserer Karlsruher Diktatur) zwei Tage später den Einspruch Georgescus gegen die Unterdrückung seiner Teilnahme an der Wiederholungswahl unter Verweis auf den Staatsstreich gegen Şoşoacă zurück, sprich der erneute Verfassungsbruch wurde mit einem vergangenen Verfassungsbruch begründet nach dem Motto „Wir machen das immer so“. Hat es sich also gelohnt, den „Spielregeln“ des Feindes zu gehorchen, der seinerseits eiskalt das Spielbrett umstößt, wenn ihm das Ergebnis nicht paßt?!? Anschließend ließen die Souveränisten das protestierende Volk auch noch sprichwörtlich im Regen stehen: Mehrere tausend Menschen, die trotz Kontrolle und Abphotographierens ihrer Ausweise vor dem durch Doppelketten bewaffneter Polizisten abgesperrten „VGH“ Georgescus Zulassung zur Wahl forderten, verharrten in fassungsloser Empörung angesichts dieses erneuten Verfassungsbruchs. Daraufhin marschierten vermummte Spezialeinheiten (B.S.I.J. = Brigada Speciala de Interven?ie a Jandarmeriei) auf und kesselten die Menschenmenge ausweglos ein, während weitere bewaffnete Polizeieinheiten in zahllosen Mannschaftswagen vor und auf dem Parlamentsgebäude auf ihren Einsatz warteten. Aber die Demonstranten hielten standhaft durch und zerstreuten sich auch angesichts dieser Gewaltandrohung nicht, erst nach einer langen Zeit, weil weder Georgescu noch Simion oder Gavrila zur Menge sprechen wollten...
Später am Abend wandte sich Georgescu über Facebook ans Volk, um in einer Art Abschiedsrede als Quintessenz mitzuteilen, seine Aufgabe sei gewesen, das rumänische Volk aufzurütteln, damit es sein Schicksal selbst in die Hand nehme. Da diese Mission jetzt erfüllt sei, bedanke er sich; es sei ihm eine Ehre gewesen, an der Seite des rumänischen Volkes zu kämpfen. Obwohl die Souveränisten zu diesem Zeitpunkt bereits diskutierten, ob Simion statt seiner kandidieren solle, überließ Georgescu es „dem Gewissen jedes Einzelnen, ob er einen anderen Kandidaten unterstützen" wolle, womit er de facto die (wackelige) Einheitsfront verließ. Vor allem am Vorabend, beim letzten gemeinsamen Auftreten von Georgescu, Simion und Gavrila wirkte Georgescu sehr angeschlagen, farblos, sorgenvoll und innerlich abwesend. Da er sich seitdem vollständig aus der Öffentlichkeit zurückgezogen hat und wie vom Erdboden verschluckt zu sein scheint, liegt der Verdacht nahe, daß er mit diesem Rückzug irgendeiner massiven Drohung nachgegeben hat. Sollte das stimmen, wäre das einzig Senkrechte natürlich gewesen, diese Erpressung öffentlich zu machen, statt seine Anhänger respektive die Kämpfer für die Souveränität Rumäniens im Stich zu lassen. Als Führer einer politischen Bewegung kann man nicht einfach sagen: „Macht's gut“, wenn die Gegenseite sich nicht an die „Spielregeln“ hält und zu offener Gewalt übergeht (bei illusionslosem Blick ja keineswegs unerwartet). Und wer nicht genauso stark und zielorientiert sein will wie seine Gegner, darf den Kampf nicht beginnen, denn nichts wirkt so verheerend und demoralisierend wie eine enttäuschte Hoffnung.
Am Tag darauf gaben Simion und Gavrila bekannt, daß sie mit Georgescu übereingekommen seien, beide ihre Kandidatur einzureichen, um für den Fall, daß einer von ihnen unterdrückt werde, wenigstens ein Vertreter der Souveränisten zur Wahl stehe; wenn aber beide zugelassen würden, ziehe einer von beiden seine Kandidatur zurück, da es bei dieser Präsidentschaftswahl nicht um die Programme ihrer Parteien gehe, sondern um die Wiederherstellung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Im Fall eines Wahlsieges werde Georgescu, der eigentlich bereits gewählte Präsident, „eine seiner Bedeutung entsprechende wichtige Position" einnehmen, hieß es. Da beide Kandidaten nun 200.000 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten für ihre Kandidatur zusammenbekommen mußten, die Frist aber bereits drei Tage später, am 15.03.2025 um 24 Uhr ablief, riefen sie dazu auf, im In- und Ausland alle Kräfte zu mobilisieren, um in dieser extrem kurzen Zeit die nötigen Unterschriften zu sammeln. Nach der ohnmächtigen Wut und Verzweiflung vom Vortag folgte das Volk dankbar und prompt dem Aufruf: in Italien z.B. trafen sich die Stimmensammler an der Autobahn und übergaben die Unterschriften einer Rumänin, die damit noch in der Nacht nach Bukarest flog; in Wien unterschrieb das Volk in einem rumänischen Lebensmittelgeschäft usw., so daß durch diese Anspannung aller Kräfte Simion schon nach zwei Tagen, am 14.03.2025, seine Kandidatur mit 640.000 Unterschriften und Gavrila einen Tag später mit über 400.000 Unterschriften beim Zentralen Wahlbüro einreichen konnte. Man halte die schlappen Deutschen daneben, die sich widerstandslos verarschen und ausplündern lassen!
Das für seine Souveränität kämpfende rumänische Volk war auch nach dem Rückzug Georgescus entschlossen, der Gewalt zu widerstehen, aber wie zu erwarten, war die Menge, die Simion und Gavrila zur Abgabe der Kandidatur begleitete, wesentlich kleiner als bei Georgescu; auch skandierte es fast ausschließlich zwei Parolen: „Zweiter Wahlgang sofort!“ und „Georgescu ist Präsident!“ Zunehmend hörten wir aber Menschen sagen – die Demoralisierung breitete sich offenbar aus –, daß sie sich an der nächsten Präsidentenwahl nicht mehr beteiligen wollen, weil diese ohnehin illegal sei.
Während der „VGH“ die Kandidaturen Simions und Gavrilas am 16. bzw. 19.03.2025 durchwinkte, wurde im übrigen die Kandidatur von Diana Şoşoacă am 17.03.2025 unter Verweis auf seinen ersten gegen sie gerichteten Gewaltakt vom Oktober 2024 erneut abgeschmettert. Sie hatte am 11.03.2025 in Boxhandschuhen ihre Kandidatur mit über 200.000 Unterschriften eingereicht und kritisierte dabei den Ausschluß Georgescus heftig, allerdings verhehlte sie nicht, daß sie – zu Recht – wütend auf ihn und all die anderen Souveränisten sei, die nach ihrem Ausschluß am 5.10.2024 nicht protestiert hatten. Şoşoacă erschien am Tag der Entschlußfassung der Bukarester Orakelpriester, zusammen mit etlichen Abgeordneten ihrer Partei S.O.S. in schwarzer Trauerkleidung mit einem Kranz, auf dessen Schleife stand: "Tag der Hinrichtung der Demokratie". Sie forderten Einlaß; als ihnen dieser verwehrt wurde, hängten sie den Kranz an die Tür des „VGH“, stimmten einen Trauerchoral an und hielten kleine Protestplakate in die Höhe, auf denen u.a. ein Henker abgebildet war, der mit seinem Richtbeil der Demokratie den Kopf abschlägt. Und abermals: “Denk ich an Deutschland in der Nacht...“
Am 20.03.2025, einen Tag nach der Zulassung von Simion und Gavrila zur Präsidentschaftswahl, überfielen und durchsuchten maskierte Sondereinheiten die Wohnungen von 19 Unterstützern Georgescus in ganz Rumänien, analog zum COMPACT-Verbot vor den laufenden Kameras der vorab informierten Unisonomedien (Antena 3, CNN etc.). Dabei wurden mehrere Personen verhaftet, beispielsweise der rumänische „Influencer” Bogdan Peşchir, der anschließend von Spezialeinheiten unter allerhand Demütigungen nach Bukarest verschleppt wurde (unter anderem zwang ihn die Polizei, vor der Hyänen-Meute der Mediengaffer seine Schirmmütze, seine Sonnenbrille und den hochgezogenen Kragen seines Pullis herunterzunehmen, auf daß ihn in Zukunft Pogromisten mühelos wiedererkennen können). Daraufhin wurde er unter der Anschuldigung in U-Haft gesteckt, Wähler durch seine TikTok-Auftritte „bestochen” zu haben, Georgescu zu wählen, hahnebüchener Mist also. Wie eine solche Online-”Bestechung” in 30-Sekunden-Clips praktisch vonstatten gegangen sein soll, blieb das Geheimnis der Justiz-Handlanger, denn der einzige Zweck dieses Willkürakts bestand darin, den Verfassungsbruch mit irgendeiner „ausländischer Einmischung” zu bemänteln, indem einzelne Unterstützer herausgegriffen und medienwirksam verurteilt werden.
Da nun sowohl Simion als auch Gavrila zur Wiederholungswahl zugelassen waren, einigten sie sich dahingehend, daß Gavrila ihre Kandidatur zurückzieht, damit nur ein Vertreter der Einheitsfront der Souveränisten zur Wahl steht. Alle Wahlumfragen gehen davon aus, daß Simion als Gewinner des ersten Wahlgangs in die Stichwahl kommen wird, und so warnte er umgehend und mehrfach zu Recht davor, daß jetzt von seiten der Sorosisten massiver Wahlbetrug insbesondere bei der Stichwahl drohe; er rief dazu auf, im Mai internationale Wahlbeobachter ins Land zu schicken. Besser hätte er wie Trump das Volk mobilisiert, denn was „internationale Wahlbeobachter“ an der EU-Leine „beobachten“, dürfte nicht so schwer zu erraten sein.
Aber die Gegenseite hat noch weitere Karten in der Hinterhand: Gegen Simion hat der Justizapparat bereits ein Strafverfahren wegen „Anstiftung zu öffentlichem Aufruhr gegen Institutionen des Staates“ eingeleitet. Es drohen ihm Kriminalisierung und Zuchthaus – wie so etwas in Rumänien läuft, kennt man zur Genüge aus den Inquisitionsprozessen gegen Gregorian Bivolaru (siehe Ketzerbriefe 128, 130, 181, 198, 200 und 206). Auf der anderen Seite umwirbt ihn jetzt plötzlich die Wahrheitspresse: Kurz nach Georgescus Wahlunterdrückung erschienen Interviews mit Simion von scheinbar wohlwollenden Vertretern der Westblock-Journaille u.a. im Daily Telegraf, der Financial Times, dem France Soir, der Washington Post und Le Monde – sandwiching nennt das der US-amerikanische Medienjargon. Interviews mit Georgescu wurden von dieser Seite hingegen nie geführt, dafür tönte unisono das schrille Mantra vom "rechtsextremen Putinfreund", wenn es mit dem Totschweigen nicht so recht klappen wollte. Es ist zu befürchten, daß auf das leider schwächliche und eingeknickte Original jetzt Simion weichgespült oder andernfalls auf kaltem „juristischen“ Wege ausgeschaltet wird.
Da die europäischen Regierungen als Büttel der Soros-Rockefeller-Bande selbst um den Preis einiger europäischer Hiroshimas versuchen, einen Krieg gegen Rußland zu erzwingen, werden sie eine rumänische Regierung – und damit die eines Frontstaates! –, die diesen nicht mitträgt, mit allen Mitteln verhindern. (6) Deshalb muß der Widerstand der rumänischen Bevölkerung und vor allem ihr Kampf für die Souveränität ihres Landes gebrochen werden, koste es, was es wolle. Gelobt und gepriesen sei die Standhaftigkeit des rumänischen Volkes (ähnlich wie des US-amerikanischen bei der letzten Präsidentenwahl)! Doch es ist unorganisiert und seine unwilligen Führer wollen sich dem Unrechtsstaat maximal auf dem staatlich festgelegten Instanzenweg entgegenstellen, streichen beim kleinsten Windhauch die Segel und rufen die opferreich Protestierenden zur Mäßigung statt zur Entschlossenheit auf. Damit ist das Volk verraten und verkauft und wird früher oder später unter der fortgesetzten Gewalt entäuscht und resigniert auseinanderlaufen. Mit so zaghaften, schwächlichen Volksvertretern kann der fortgesetzte rumänische Verfassungsbruch jedenfalls nicht vereitelt werden, und der europäische Präzedenzfall, die Wahlteilnahme unbequemer Präsidentenkandidaten zu unterdrücken, macht Schule, wie das Beispiel von Le Pen in Frankreich zeigt. Wären die rumänischen Führer so entschlossen und kompromißlos gewesen wie Saddam Hussein oder gar Lenin, hätte der rumänische Widerstand durchaus Sand im Getriebe der finsteren Machenschaften der Soros-Rockefeller-Bande und Vorbild für das restliche Europa sein können. Durch die nun zwangsweise folgende Demoralisierung wird nichts anderes übrig bleiben, als wieder ganz von vorne anzufangen, mit einer Parole Lenins – geduldig aufklären.
Michail Rodinescu & Beate Skalée
(1) Siehe "Was ist los in Rumänien?" Teil 1 und 2. Die vorangegangenen Verfassungsbrüche und ihre Folgen stellen wir hier zum leichteren Verständnis kurz voran, dadurch sind jedoch einige Überschneidungen unvermeidbar. (2) Das Prinzip "Wehret den Anfängen" lag ihnen so fern wie 1972 der deutschen Bevölkerung bezüglich der Berufsverbote des Staatsheiligen Willy Brandt. (3) So muß er sich wöchentlich bei der Polizei melden, muß jeden Wohnungswechsel anzeigen und sich umgehend einfinden, wenn er von einer Behörde vorgeladen wird, darf keine Waffe haben und in der Öffentlichkeit oder sozialen Medien bestimmte Äußerungen nicht tätigen, die "faschistisch", "rassistisch", "antisemitisch", "fremdenfeindlich" etc. sind, aber was darunter fällt, legt ja bekanntlich die Lügenpresse oder die Staatsanwaltschaft willfürlich fest... (4) Eine Ausnahme bildete die kämpferische Rede des Vorsitzenden der bulgarischen Partei "Wiedergeburt", Kostadin Kostadinow, der über das Verbot eines von seiner Partei eingeleiteten Referendums gegen die €-Einführung 2026 und der Demonstrationen gegen das Verbot sowie die €-Einführung berichtete und damit zur Zusammenarbeit aller demokratischen Kräfte, auch länderübergreifend, aufrief. Haben Sie darüber in der Wahrheitspresse je etwas gehört?(5) Am 06.03.2025 wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Beschwerde Georgescus gegen Rumänien wegen der Annullierung der Präsidentschaftswahl zurück mit der hanebüchenen Begründung, er sei nur für Parlamentswahlen zuständig! Tja, seit wann sind staatsbürgerliche Rechte auf Parlamentswahlen beschränkt?!? Zwei AfD-Abgeordnete des EU-Parlaments verurteilten übrigens den Putsch in angemessener Schärfe, aber die Mehrheit der EU-Schwatzbude weigerte sich, das Thema überhaupt auf die Tagesordnung zu setzten – Volkszertretung statt Volksvertretung.(6) Somit scheinen die kriegsgeilen westeuropäischen Regierungen an Hitler und seinem "Unternehmen Barbarossa" eigentlich nur eines schlecht zu finden: nämlich daß er auf eigene Faust gehandelt hat und nicht auf Befehl fremder Herren aus Übersee. Sonst ist kein Unterschied erkennbar.
Was ist los in Rumänien? Teil II
Hartnäckiger Verfassungsbruch im Vorfeld der rumänischen Präsidentschaftswahl und Treibjagd auf demokratische Demonstranten. Was die "Wahrheitspresse" nicht berichtet: In der Nr. 249 der KETZERBRIEFE haben wir die putschistischen Verhältnisse in Rumänien dokumentiert, bei denen einerseits die Präsidentschaftskandidatur Diana Şoşoacăs von der Wahlkommission offen mit der rein politischen und daher natürlich unzulässigen Begründung abgelehnt wurde, ein Gegner der NATO und der EU dürfe nicht rumänischer Staatspräsident werden, andererseits die daraufhin ohne ihre Kandidatur stattgefundene Wahl annulliert wurde, weil der nun vom Volk mit den meisten Stimmen gewählte Präsidentschaftskandidat, der vorher weitgehend unbekannte Călin Georgescu, dessen hauptsächliche Forderung der sofortige Stopp der Unterstützung der Ukraine war, auch nicht in die vom US-Megakapital gelenkte EU-Politik paßt. Die Stichwahl zwischen den beiden bestplazierten Kandidaten wurde abgesagt und die Wahl unter dem abwegigen und dazu erlogenen Vorwand, das Ergebnis sei aufgrund ausländischer Einmischung zustande gekommen, annulliert und Neuwahlen für den 4. Mai 2025 angesetzt. Das führte zu sehr großen, von unseren "Qualitätsmedien“ radikal heruntergelogenen Protestdemonstrationen in etlichen Städten Rumäniens, insbesondere der Hauptstadt Bukarest, unter der Parole: "Stichwahl jetzt!" Doch das verhärtete nur die neue Diktatur des östlichsten EU-Staates. Nun mußten sich für die anstehende erneute Präsidentschaftswahl alle Kandidaten wiederum bei der Wahlkommission anmelden, wozu etliche formale Bedingungen einzuhalten sind.
Wahlen im Vierten Reich – Polittheater und Gewalt
Gegen unermüdliche Hetze und Verleumdung, gegen Mordanschläge und Verfolgung durch die parteiliche Justiz hat Trump einen grandiosen Wahlsieg errungen – Danke nochmals dem amerikanischen Volk, das sich von den gleichgeschalteten Medien nicht einseifen ließ! Nach dieser Schlappe wollen die Kriegstreiber des US-Megakapitals (die Soros/Rockefeller/Gates-Bande), die ihre Ziele beharrlich im Visier behalten, zügig und eisern die Vasallentreue der Europäer absichern, insbesondere der deutschen Kartellregierung – deshalb die vorgezogenen Wahlen, deshalb das Polittheater, bei dem die Darsteller mit verteilten Rollen pausenlos und lauthals Wortblasen absondern müssen, damit die Wähler den Einheitsbrei nicht als solchen erkennen und dann zur AfD abwandern, der einzigen zur Wahl stehenden echten Oppositionspartei, die bei allen (durchaus substantiellen) Mängeln und Inkonsequenzen für die Wiederherstellung der Meinungsfreiheit steht, gegen die rasante Volksverelendung und gegen den Krieg gegen Rußland (dessen angestrebte Zerhackung – "Balkanisierung" – die US-Strategen durchaus offen als ihr Ziel benennen). Allein dafür wird gegen die AfD gehetzt, wobei ihre Umfragewerte wohl deutlich höher liegen dürften als offiziell angegeben, sonst müßte man sich nicht derart fanatisch gegen sie ins Zeug legen (und Merz jetzt nicht einige Extrapirouetten drehen lassen). Zwecks maximaler Einschüchterung wird das inszenierte Polittheater ergänzt durch bundesweite Massenaufmärsche, Staatsdemos mit hartem Pogromistenkern, die an finsterste deutsche Zeiten gemahnen und unter Veruntreuung von Abermillionen Steuergeldern staatlich organisiert werden – über 180 Millionen Euro flossen im letzten Jahr allein vom Familienministerium (!) an über 5000 "Gegen rechts"-Organisationen; die Alimentierung der NGO-Zöglinge direkt durch die Stiftungen ihrer transatlantischen Herren kommt freilich noch hinzu. Und wer sich dabei angesichts seines eigenen immer schmaler werdenden Geldbeutels einfach nur eine Wahlveranstaltung der AfD anhören möchte, der wird in ebenfalls bundesweit durchorganisierter Weise durch Drohung und Gewalt daran gehindert.
Hier ein exemplarischer Bericht aus Villingen-Schwenningen vom 8.2.1933:
Schon bei der Anfahrt zum Veranstaltungsort hörte man weithin das lautstark-einschüchternde, stakkatoartige Gegröle: "Anti-FA, Anti-FA" der zeitgemäßen SA. Ein Trupp von mehreren hundert Personen hatte sich bereits Stunden vor Beginn der AfD-Wahlveranstaltung, erklärtermaßen zu ihrer Verhinderung, im Umfeld des Veranstaltungsortes zusammengerottet, so daß es für jeden potentiellen Besucher schon einen Spießrutenlauf bedeutete, überhaupt dorthin zu gelangen. Vor dem Veranstaltungsgebäude hatten sich mit Einlaßbeginn dann 500 – 600 Personen entlang einer nur wenige Meter vom Gebäude entfernten Absperrung postiert. Der Zugang für Besucher war nur an einem durch die Polizei gesicherten schmalen Durchlaß an der Gebäudeseite möglich, der Eingang zur Veranstaltung war praktisch eingekreist. (Allein hier zeigt sich die Parteilichkeit des Staatsapparates, der derartige Aufmärsche in unmittelbarer Veranstaltungsnähe genehmigt.) In der unablässig und aggressiv grölenden Menge sah man neben Fahnen und Schildern der mit Steuergeldern gepäppelten Pogromisten auch solche von Kartellparteien und deren Anhängseln, auch von der neuen Fake-Opposition VOLT sowie der MLPD (die inzwischen offensichtlich gekauft bzw. transatlantisch finanziert wird, denn sonst könnte die ansonsten praktisch unsichtbare Winzpartei nicht bundesweit-flächendeckend Plakate hängen, die im übrigen ausschließlich dazu dienen, das originale linke, mit dem Namen Marx verbundene Programm lächerlich zu machen und davon abzuschrecken). Die finster entschlossenen Feinde der Meinungsfreiheit skandierten unablässig "Nazis raus, Nazis raus", "Es gibt kein Recht auf Nazi-Propaganda" etc. Und dann tönte es geballt über mehrere Minuten: "Schlagt sie tot! Schlagt sie tot! Schlagt sie tot! ...", – alles unter den Augen und Ohren der Polizei, was aber durchaus keine, hier völlig berechtigte, Anzeige wegen Aufruf zur Gewalt zur Folge hatte (und schon wieder die Parteilichkeit des Staatsapparates belegt; man stelle sich einmal vor, diese Parolen wären von AfD'lern ausgegangen...). Man fühlte sich in die Endphase der Weimarer Republik versetzt, als die SA-Schlägertruppen KPD-Veranstaltungen regelmäßig überfielen, so daß die KPD gezwungen war, Schutztruppen zu bilden, damit ihre Sprecher nicht totgeschlagen wurden. Dreist und unverfroren – sie wissen um ihre Deckung durch Polizei und Justiz – versuchten ca. 15 Faschisten mit ihrem Transparent schließlich, auch den letzten Zugang direkt zu blockieren; sie wurden durch die Polizei einige Meter weggedrängt.
Im Abstand zu diesem gewalttätigen Mob standen einzeln oder in kleinen Gruppen Personen, die offensichtlich gekommen waren, um die AfD-Kandidaten zu hören, wobei die meisten sich angesichts dieser brodelnden Menge nicht trauten, sich dem Veranstaltungsort weiter zu nähern. Die wenigen, die es wagten, mußten nach dem Polizeidurchlaß auf einem podestartig erhöhten Zugangsweg von 20-30 Metern praktisch direkt vor der Meute zum Eingang laufen, wobei das aggressive Gegröle dann jedes Mal aufkochte. Und jeder, der dort lief, wurde zigfach fotografiert. "Wenn ich da reingehe, bin ich geliefert", sagte neben uns ein junger Mann und verließ den bedrohlichen Ort mit den Worten: "Mein blaues Kreuz mache ich trotzdem." Aber wie viele resignieren verängstigt? Genau das ist natürlich beabsichtigt. Die meisten potentiellen Besucher standen jedenfalls wie geschockt vor diesem "Schauspiel" und verließen den Ort des Geschehens unverrichteter Dinge, da sie zu Recht Angst hatten, anhand der Fotos später erkannt zu werden, ihre Arbeit zu verlieren oder einem Trupp dieser Pogromisten in die Hände zu fallen (was beispielsweise immer wieder Teilnehmern nach PEGIDA-Demonstrationen widerfuhr, die dann brutal zusammengeschlagen wurden). Das ist die von unserer Wahrheitspresse obszön-gefeierte "gelebte Demokratie" im Vierten Reich, der "Aufstand der Anständigen". Ein Schlag ins Gesicht aller echten Demokraten – das Jahr war übrigens 2025.
Gegen Hetze und Gewalt! – Wählt, was diese Wahrheitspresse am meisten verhetzt!
GG Art. 5: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. (...)
Unrechts-Urteil ist gefällt:
Am 9. Dezember 2024 wurde vor dem Landgericht Hamburg der 80-jährige Dr. Walter Weber, Internist, zu einer Strafe von 1 Jahr und 10 Monaten mit einer Bewährung von 4 Jahren verurteilt. Die Strafe beinhaltet außerdem das mehr als merkwürdige Verbot, in den nächsten 3 Jahren erneut Maskenatteste auszustellen, sowie selbstverständlich die enormen Verfahrenskosten, die sämtlichst Dr. Weber aufgebrummt wurden. Nach 27 unendlich zähen Prozeßtagen, die sehr kostenintensiv (allein 3000 € Anwaltskosten pro Tag) und nervenaufreibend waren, da im Prinzip der Verurteilungswille der Richterin und ihrer Kammer schon im Vorfeld zu bemerken war, kam es nun zu diesem Urteil, das im wesentlichen der Staatsanwaltschaft folgte, die die Bewährungsfrist allerdings „nur“ auf 3 Jahre festlegte. Die Umstände der Urteilsverkündung sind, ähnlich wie der gesamte Verlauf des Verfahrens, eine bemerkenswerte Farce: Der Prozeß wurde aus dem normalen Gerichtsgebäude in den Hochsicherheitstrakt des Landgerichts Hamburg verlegt, also dorthin, wo normalerweise Schwerverbrecher verurteilt werden. Das Publikum wartete bereits seit dem frühen Morgen bei Kälte und strömendem Regen stundenlang, bis die zeitraubenden, schikanösen „Sicherheitskontrollen“ beendet waren und man dann gnädigerweise Einlaß in den mit Panzerglas gesicherten Zuschauerraum bekam. Bei über hundert Zuschauern zog sich diese Prozedur verständlicherweise über Stunden hin. Im Saal selbst zeigte sich zum ersten Mal seit Prozeßbeginn wieder die Lückenpresse, die mit entsprechenden Buh-Rufen sowie Rufen „Wo wart Ihr die ganze Zeit?“ begrüßt wurde. Eine Schweigeminute des Publikums für Dr. Weber noch vor Beginn der Urteilsverkündung wurde von einer Fernsehreporterin mit den Worten kommentiert, was das eigentlich solle, sie jedenfalls würde jetzt gerne ein fröhliches Lied singen.
Einen letzten Beweisantrag der Verteidigung noch vor der Urteilsverkündung schrie die Richterin mit durchdringender Stimme nieder, so wie sie bereits während des gesamten Verfahrens zahlreiche, wenn nicht fast alle, Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt hatte, was im Publikum immer schon sarkastische Bemerkungen und sogar Wetten hervorrief.
Dann, nach fast einer Stunde Verspätung, endlich die Verkündung des Urteils durch die sich auch bis dahin nicht mit Ruhm bekleckernde Richterin, Dr. Nele Behr, das im Publikum mit großer Empörung und vielen Tränen aufgenommen wurde. Circa die Hälfte der Anwesenden verließ unter Protest den Saal.
Die Richterin leitete die Begründung des Urteils damit ein, es habe sich „um ein vermeintlich politisches Verfahren“ gehandelt, aber sämtliche Maßnahmen während der Coronerei hätten immer der „demokratischen Zustimmung“ unterlegen, außerdem habe man auch immer „auf das Leid der Kinder hingewiesen“. Heuchel, Heuchel! Nach dieser Einstimmung der Richterin fuhr sie in ihrer üblichen, üblen Publikumsbeschimpfung fort: Niemals habe sie bis dato eine derartige Mißachtung des Gerichtes erlebt, die im übrigen auch, nachdem sie ins Publikum geschaut habe, „nicht altersadäquat“ sei – was für eine Unverschämtheit!! Außerdem habe sie zahlreiche Protestbriefe von außerhalb erhalten, was wiederum für sie ein Stein des Anstoßes war – an dieser Stelle unseren Dank an alle Protestbriefschreiber, die unserem Aufruf gefolgt sind – so hatte sie sich das nicht vorgestellt, daß selbst im In- und Ausland der Prozeß aufmerksam verfolgt wurde. Aber kurzum – „es ging um 57 Fälle von Maskenattesten, nicht mehr, nicht weniger“! So, so! Doch dann kam der Griff zum "zweierlei Maß", das bei keinem Unrecht fehlt: Was tut´s, daß die Ärzte während der Corona-Diktatur etwa Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach Telefonanruf, also natürlich ohne Untersuchung des Patienten, ausstellen durften und sogar sollten, ja dazu offiziell aufgefordert wurden, weil die Patienten schließlich ihren staatlich erzwungenen Wohnungs-Coronaknast nicht verlassen sollten? Die von Dr. Weber ausgestellten Maskenatteste seien jedenfalls "falsch", weil er die Patienten nicht untersucht habe! Und darauf basierte dann das ganze Urteil! Was sie allerdings besonders hervorhob und tadelte, waren die Auftritte Dr. Webers bei Demonstrationen während der Coronerei, bei denen er betonte, daß Masken nicht sinnvoll seien. An dieser Stelle sei an den Corona-Säulenheiligen Prof. Dr. Drosten erinnert, der höchstpersönlich am 29. Januar 2020 im RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg) verkündete: „Mit der Maske hält man das Virus nicht auf“.
Bei Dr. Weber habe es sich um eine „systematische Unterlaufung der Maßnahmen“ durch unrichtige Gesundheitszeugnisse aufgrund fehlender „einschlägiger Untersuchungen“ gehandelt. Nebenbei bemerkt, empfahl sie z.B. ein kostspieliges MRT, in dessen Genuß ein „normaler“ Patient selbst bei Krankheitsverdacht oft nicht kommt! Das damals im Rahmen der „Corona-Eindämmungsverordnung“ den Ärzten befohlene Prinzip der „Fernbehandlung“ reiche nicht aus – meint die Juristin, dem Arzt diktieren zu können.
Besondere Schwere der Schuld lud Dr. Weber nach Ansicht der „Spruchkammer“ auf sich, indem er immer wieder betonte, er habe „nichts Falsches getan“ und außerdem denke er nach ihrem Dafürhalten, als „Arzt sei er unantastbar“. Er habe vorsätzlich gehandelt und zeige bis auf den heutigen Tag keine Einsicht und keine Reue.
Zum schlechten Schluß wandte die Richterin sich noch an die verteidigenden Rechtsanwälte, um sie ebenfalls zu beschimpfen und zu bedrohen: Sie habe ein solches Verhalten bei Anwälten bisher noch nicht erlebt, und die Vorwürfe der Verteidigung an die Staatsanwaltschaft seien eventuell strafrechtlich (!) zu prüfen. Die Verteidigung hatte nämlich der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, Absprachen bezüglich des entscheidenden, für den Angeklagten verheerenden, wissenschaftlich aber nicht haltbaren Gutachtens mit den beauftragten Rechtsmedizinern getätigt zu haben. In einem Prozeß, in welchem dem Angeklagten mangelnde Sorgfalt bei der Ausstellung von Attesten vorgeworfen wird, verschwinden Akteneinträge, Treffen werden nicht protokolliert oder „erinnert“, auch das beteiligte Landeskriminalamt weiß von nichts, dort gibt es ebenfalls keine Akteneinträge – ein Schelm, wer Böses hierbei denkt!
Dr. Weber betonte in seinem Schlußwort, er habe in seiner bald 55-jährigen ärztlichen Tätigkeit circa 70 000 Atteste ausgestellt – keines davon wurde bis dato beanstandet, außerdem sei ihm nie eine unrechte Handlung vorgeworfen worden. Schon zu Beginn des Corona-„Maskenzwangs“ sei er von der Geheimpolizei observiert, seine Atteste bereits zu einem frühen Zeitpunkt „kassiert“ worden, und das alles aufgrund seiner Funktion als Mitbegründer der „Ärzte für Aufklärung“.
Seiner ersten Patientin mit einer Borderline-Erkrankung wurde seitens der Polizei gedroht, sie solle das Attest aushändigen, „sonst stellen wir die Bude auf den Kopf“. Recht früh gab es auch die „schwarze Liste“ der Maskenatteste ausstellenden Ärzte, die wiederum zu 90% von Hausdurchsuchungen betroffen waren, teilweise bis zu achtmal! Bei Dr. Weber wurden zwei Hausdurchsuchungen durchgeführt, bei denen 15 schwerbewaffnete Polizisten frühmorgens in seine Praxis kamen.
Zum Schluß las er, unter großer emotionaler Beteiligung des Publikums, das „Genfer Gelöbnis für Ärzte“ vor, das als oberste Maxime enthält: „Die Gesundheit und das Wohlergehen meines Patienten wird mein oberstes Anliegen sein. (…) Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden“.
Dem ist nichts hinzuzufügen – das Hohe Gericht interessierte es allerdings nicht, der einzig mögliche Urteilsspruch, nämlich ein Freispruch erster Klasse, blieb aus.
Die Verteidigung hat Revision eingelegt, der BGH wird das endgültige Urteil fällen.
* * *
Wir empfehlen das ausführliche Interview mit Dr. Walter Weber in der aktuellen Ausgabe Nr. 248 der Ketzerbriefe und den vorherigen Artikel zum Prozeß gegen Dr. Weber.
Aktuelle Prozeßnachrichten zu Dr. Bianca Witzschel und Dr. Walter Weber
(Siehe unten die aktualisierten Prozeßtermine für November und Dezember 2024)
Ein weiteres Rachejustiz-Verfahren gegen die Ärzte, die der staatlich inszenierten Coronerei seinerzeit Widerstand entgegengesetzt haben, findet seit dem 6.5.2024 in Hamburg vor dem Landgericht gegen den 80jährigen Dr. Walter Weber statt. Er ist Internist mit Schwerpunkt Onkologie und Psychosomatik, ihm wird vorgeworfen, in 57 Fällen "unrichtige Atteste" zur Befreiung vom Corona-Tschador (der sogenannten „Mund-Nasen-Bedeckung“), ausgestellt zu haben. Deshalb droht ihm nun eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren und eine Geldstrafe wegen angeblichen „Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ (§ 278 StGB a.F. – alte Fassung, die Vorschrift wurde später noch mal erheblich verschärft). Dr. Weber war im März 2020 Mitbegründer der „Ärzte für Aufklärung“, der weltweit ersten Organisation von Ärzten gegen die Coronerei überhaupt, und ist seitdem als standhafter und aufrechter Streiter gegen die Maßnahmen der Corona-Diktatur bundesweit bekannt.
Der Prozeß war ursprünglich auf 18 Prozeßtage anberaumt, inzwischen sind es bereits 19, und mit einer weiteren Aufblähung dieses staatlichen Rache- und Willkürverfahrens ist zu rechnen. Daß es sich um ein solches handelt, liegt auf der Hand: Bekanntlich wurde während der Coronerei die Ärzteschaft explizit aufgefordert, Patienten möglichst ohne irgendeine Untersuchung, am besten sogar telefonisch, krank zu schreiben – damit das Volk das Haus nicht verlasse und das angeblich soo gefährliche „Killer“-Virus sich nicht weiter verbreite. Auch dabei handelte es sich selbstverständlich um das Ausstellen eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses (nämlich um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), was seinerzeit hunderttausendfach erfolgte. Natürlich wurde – zu Recht – keiner dieser Ärzte jemals strafrechtlich verfolgt. Doch im Verfahren gegen Dr. Weber versuchen nun Staatsanwaltschaft und Gericht, durch zermürbende und völlig ausufernde Zeugenbefragungen nachzuweisen, er habe "Gefälligkeitsatteste" ausgestellt. So reitet die Vorsitzende Richterin, Dr. Nele Behr, bei der Zeugenbefragung der Patienten (die allesamt bereits Prozesse und zumeist Verurteilungen wegen „Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ hinter sich haben) geradezu fanatisch und unermüdlich darauf rum, ob Dr. Weber die Patienten auch mit dem Stethoskop abgehört, ob er die Sauerstoffsättigung im Blut gemessen habe und ähnliches. Ja, selbst über das Aussehen der Praxis und die Praxiseinrichtung werden seine ehemaligen Patienten verhört. Dabei ist, wie gesagt, eine körperliche Untersuchung gar keine Voraussetzung für das Ausstellen eines ordnungsgemäßen Gesundheitszeugnisses! (Man denke auch an die unter der Coronerei etablierte "Videosprechstunde"!)
Doch um Logik und Recht geht es auch bei diesem Prozeß nicht, sondern um die beispielgebende existentielle Zerstörung eines bekanntermaßen seriösen ärztlichen Widerständlers gegen die Corona-Diktatur und um Abschreckung, Einschüchterung und Entmutigung jedweder Opposition gegen künftige Analoga, die mit dem "Pandemie-Vertrag" – ein kolonialer "ungleicher Vertrag"! – offen vorbereitet werden sollen. Vor dem Prozeß hat die Staatsanwaltschaft Dr. Weber einen ungeheuerlichen sogenannten Deal „angeboten“: Wenn er seine Approbation „freiwillig“ abgäbe, würde die Anklage zurückgezogen! Doch Dr. Weber hat sich nicht erpressen lassen und dies kategorisch abgelehnt: „Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Ich habe mich an die Gesetze und die Berufsordnung gehalten.“ Irgendeinen juristischen Winkelzug wird das Gericht nun suchen, um das Leben eines weiteren Arztes zu zerstören, der seine Praxis seit 50 Jahren tadellos geführt und sich stets für seine Patienten eingesetzt hat – allein die Kosten für seine beiden Anwälte betragen pro Prozeßtag 3000 Euro, gar nicht zu reden von der physischen und psychischen Belastung und Zumutung für das Justizopfer selbst.
Dr. Walter Weber hat nach wie vor große Unterstützung, die Zuschauerbänke – hinter Panzerglas, wie bei einem Terroristenprozeß – sind immer gut gefüllt. Das bringt die Richterin immer wieder auf die Palme, insbesondere wenn sich die Zuschauer "erdreisten", bei ihren hanebüchenen Fragen zu lachen; von zwei Unterstützern wurden am 7.8.2024 auf Veranlassung der Richterin, die sich ansonsten gern jovial gibt, die Personalien aufgenommen, weil sie lediglich gelächelt hatten.
Der hinzugekommene Prozeßtag ist übrigens der Tatsache geschuldet, daß der neue Chef der Rechtsmedizin an der Hamburger Universitätsklinik Eppendorf in diesem Verfahren gehört werden soll. Inwieweit die Aussage eines Rechtsmediziners, der seine „Patienten“ normalerweise nicht mehr abhören und auch keine Anamnese mehr erheben kann, der Wahrheitsfindung dienen soll, ist kaum nachzuvollziehen. Interessanterweise aber ist dieser neu aufgerufene „Sachverständige“ der Nachfolger von Professor Püschel, der zu Beginn der Coronerei zahlreiche Obduktionen von angeblich „an“ Corona Verstorbenen durchführte und dabei bekanntlich zu ganz anderen, staatlich keineswegs genehmen Ergebnissen kam. Doch sein Nachfolger Professor Ondruschka behauptet nun, daß die meisten (80%) der seinerzeit Obduzierten doch „an“ Corona verstorben seien. Das macht ihn wohl für das Gericht als "Sachverständigen" geeignet, einen ersten Eindruck von diesem „Gutachter“ liefern die Dokumentationen der Gerichtsreporterin Claudia Jaworski über die letzten Verhandlungstage ab dem 10.09.2024.
Wir fordern:
Freispruch und volle Rehabilitierung von Dr. Walter Weber!
Weitere Termine im November und Dezember 2024 im Landgericht Hamburg am Sievekingplatz 1 (bitte mindestens eine halbe Stunde vor Prozeßbeginn erscheinen, den Saal bitte bei der Information erfragen) sind:
am Dienstag, 05.11.2024 ab 9.15 Uhr am Freitag, 08.11.2024 ab 9.15 Uhr am Montag, 02.12.2024 ab 9.15 Uhr am Mittwoch, 04.12.2024 ab 9.15 Uhr am Donnerstag, 05.12.2024 von 9.15 - 10.30 Uhr am Montag, 09.12.2024 von 9.15 - 13 Uhr.Erscheinen Sie zahlreich und/oder richten Sie Protestschreiben mit Nennung des Aktenzeichens 615 KLs 7/22 (bitte eine Kopie an uns): An den Präsidenten des Landgerichts Hamburg Herrn Bernd Lübbe Sievekingplatz 1 20355 Hamburg E-Mail: poststelle@lg.justiz.hamburg.de
Wer Herrn Dr. Walter Weber finanziell unterstützen möchte: auch hier gilt das weiter unten genannte Spendenkonto des Ärztehilfswerks Weißer Kranich. Unter Betreff bitte "Schenkung für Dr. Walter Weber" angeben.
Achtung: Zweite Anklage gegen Dr. Bianca Witzschel!
Am 17. Juni 2024 wurde in einem analogen Fall gegen Dr. Bianca Witzschel – die ausführliche Darstellung findet sich hier – nach 16 Monaten schärfster Untersuchungshaft und einem monströsen siebenmonatigen Schauprozeß mit 27 Verhandlungstagen vom Landgericht Dresden das Urteil gesprochen: 2 Jahre und 8 Monate Gefängnishaft, zusätzlich 3 Jahre Berufsverbot sowie Einzug ihres Vermögens in Höhe von 47000 Euro.[1] Derzeit ist sie, unter der Auflage, sich wöchentlich polizeilich zu melden, „auf freiem Fuß“, nachdem sie bereits 50% der Haftstrafe im Untersuchungsgefängnis abgesessen hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da nicht nur die Verteidigung, sondern vor allem auch die Staatsanwaltschaft dagegen Revision eingelegt hat. Die Staatsanwaltschaft will Frau Dr. Witzschel in geradezu fanatischem Verfolgungseifer um jeden Preis für weitere Jahre im Gefängnis begraben sehen. Deshalb hat sie jetzt "nachgelegt" und ungeheuerlicherweise eine zweite Anklage gegen Dr. Witzschel wegen angeblich noch anderer "gewerbsmäßiger Ausstellungen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 350 Fällen“, erhoben, wodurch sie angeblich 17000 Euro unrechtmäßig erworben habe! Die Formulierung „gewerbsmäßig“ ist maßgeblich, denn nach der am 22.11.2021 durchgepeitschten „Änderung des Infektionsschutzgesetzes u.a." und dem dabei neu eingefügten Absatz 2 des § 278 StGB soll dann ein “besonders schwerer Fall“ vorliegen, der sogar mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft wird!
Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit darf nicht erlahmen, der entschlossene, kraftvolle Protest und die Unterstützung von Dr. Bianca Witzschel muß weitergehen!
Wir fordern nach wie vor:
Freiheit und volle Rehabilitierung von Dr. Bianca Witzschel!
Dieser Forderung sollte man durch Unterzeichnung folgender Petition Nachdruck verleihen:
https://freiheit-für-bianca.de/index.php/erklaerung
Wer Frau Dr. Witzschel persönlich unterstützen möchte:
Spendenkonto des Ärztehilfswerks Weißer Kranich:Kontoinhaber: Förderverein Weißer KranichIBAN: DE56 7645 0000 0232 1701 91Betreff: "Schenkung für Bianca Witzschel"
[1] siehe dazu:· Freiheit für Dr. Bianca Witzschel. Der Dresdner Schauprozeß gegen ein Opfer der Corona-Inquisition (KB 242/243)· Schändliches Urteil gegen Dr. Bianca Witzschel! Dr. Witzschel zu 2 Jahren und 8 Monaten Gefängnis verurteilt! Bericht aus dem Gerichtssaal (KB 246).
Weitere Stellungnahmen, Flugblätter, Berichte und Analysen finden sich unter dem Schlagwort "Corona-Diktatur" und unter Themen (mit einer Auflistung der in den Ketzerbriefen veröffentlichten Artikel).
Corona-Helden
Diese verdienstvolle Dokumentation von AUF1 schildert beispielhaft an 14 Ärzten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die finstere und gnadenlose Entschlossenheit, mit der sich der Unrechtsstaat an all denjenigen rächt, die sich jemals gegen die Corona-Diktatur gestellt haben. Es ist ein wertvolles Antidot gegen das Vergessen oder, schlimmer noch, die nachträgliche Verharmlosung der Entrechtung, Demütigung und des alltäglichen Terrors unter dem verfassungsbrecherischen Corona-Regime.
COMPACT-Verbot – letzte Meldung
Der inzwischen veröffentlichte Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.8.2024 (BVerwG 6 VR 1.24) zeigt, daß von einem damit erreichten »Sieg der Pressefreiheit« keine Rede sein kann. Der Gerichtsentscheid bahnt vielmehr der Abschaffung der Pressefreiheit den Weg: Darin hat das Gericht ausdrücklich den juristischen Winkelzug des Innenministeriums abgesegnet, das Presseunternehmen COMPACT in einen »Verein« umzulügen und dann unter Bruch von Art. 5 GG – Pressefreiheit! – nach Vereinsrecht zu verbieten. Damit sind der Zensur und Vernichtung jeder oppositionellen Publikation Tür und Tor geöffnet. In dieser Hauptsache besteht die wegweisende, in Wirklichkeit äußerst üble Bedeutung des Beschlusses, weshalb das Gericht ausschließlich genau diesen grundsätzlichen Punkt als »amtlichen Leitsatz« seiner Entscheidung vorangestellt hat: »Ein Vereinsverbot (…) kann als Instrument des ›präventiven Verfassungsschutzes‹ [!] (…) auch gegenüber Medienorganisationen erlassen werden« – geradezu eine Handlungsanleitung für zukünftige Zensur!
Laut Gerichtsentscheid darf im weiteren Verbotsverfahren gegen COMPACT die (Geheim-)Polizei ausdrücklich vor Rückgabe der bei ihren Überfällen »sichergestellten und beschlagnahmten Beweismittel und Vermögensgegenstände (…) Kopien von papiergebundenen Unterlagen (Akten, Kontoauszügen etc.) sowie elektronischen Speichermedien (u.a. Computer und Laptops mit internen Festplatten, Notebooks, Tablets sowie externen Festplatten, USB-Sticks, USB-Karten, NAS-Speicher, SD-Karten, DVDs, CDs) anfertigen sowie Mobiltelefone und SIM-Karten auswerten«.
Denn das Verbotsverfahren gegen COMPACT läuft selbstverständlich weiter!
Schließlich wurde allein für den Antrag der COMPACT-Magazin GmbH als Herausgeber von COMPACT – wie es im Juristendeutsch heißt – die aufschiebende Wirkung der Klage gegen das Verbot vorläufig wiederhergestellt. Alle weiteren Anträge wurden abgelehnt! – die der Filmproduktionsfirma sowie auch die von Jürgen Elsässer, seiner Frau und aller seiner sonstigen Mitarbeiter, die ebenfalls ja sämtlichst in ihren Privatwohnungen überfallen worden waren! Das Gericht hat deshalb obszönerweise entschieden, daß diese überfallenen Opfer der Zensur selbst überwiegend die erheblichen Gerichtskosten und sogar die Kosten des Polizeiministeriums bezahlen müssen!
Unsere Forderung bleibt unverändert:
Wiederherstellung der Presse- und Informationsfreiheit!
Vollständige Rückgabe der beschlagnahmten Produktionsausrüstung und des sonstigen Vermögens (Konten, Bargeld und Privatbesitz)!
Löschung aller geraubten Daten und Informationen bei der 1948 in »Verfassungsschutz« umbenannten alten Gestapo!
Vollständige Rehabilitierung und Entschädigung des COMPACT-Teams!
Teilerfolg: Verbot des COMPACT-Magazins ausgesetzt!
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute den Sofortvollzug des COMPACT-Verbotes teilweise ausgesetzt, was bedeutet, daß die Zeitschrift (der YouTube-Kanal COMPACT-TV taucht in der Pressemitteilung des Gerichts nicht auf) vorläufig wieder erscheinen kann.
Wir gratulieren Jürgen Elsässer und seinen Kollegen zu diesem Teilsieg im Kampf für die Presse- und Informationsfreiheit!
Allerdings darf nicht übersehen werden, daß das Bundesverwaltungsgericht nach seiner Pressemitteilung (die Entscheidung selbst liegt noch nicht vor) keinerlei Bedenken gegen den in Wirklichkeit skandalösen juristischen Winkelzug hat, ein Presseunternehmen oder einen Verlag einfach in einen "Verein" umzudefinieren und dann nach Vereinsrecht zu verbieten, wodurch angeblich kein Verfassungsbruch, nämlich die klare Verletzung von Art. 5 GG ("Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."), gegeben sein soll.
Wenn diese verfassungswidrige Rechtsverdrehung nicht klipp und klar zurückgewiesen wird, sind der Zensur und Vernichtung jeder unliebsamen Publikation Tür und Tor geöffnet.
Deshalb bleibt unsere Forderung weiterhin bestehen:
Vollständige Wiederherstellung der Presse- und Informationsfreiheit!
Weg mit dem Compact-Verbot, sowohl hinsichtlich des Magazins als auch des YouTube-Kanals COMPACT-TV!
Sofortige Rückgabe der beschlagnahmten Produktionsausrüstung und des sonstigen Vermögens (Konten, Bargeld und Privatbesitz)!
Aus aktuellem Anlaß: COMPACT-Verbot!
Wir protestieren aufs schärfste gegen das ungeheuerliche Verbot des COMPACT-Magazins, COMPACT-TV und die Polizeiüberfälle auf Jürgen Elsässer und seine Mitarbeiter, die ihr in unserer Verfassung garantiertes Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen haben:
Art. 5 Abs.1 GG:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Vergleichen Sie selbst die folgenden offiziellen Verlautbarungen:
1) Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern vom 16.07.2024:
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Ich habe heute das rechtsextremistische "COMPACT-Magazin" verboten. Es ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.
Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene. Das Verbot zeigt, dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen. Unser Signal ist ganz klar: Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht. Unser Rechtsstaat schützt all diejenigen, die wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder auch wegen ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden.
Ich danke den Sicherheitsbehörden im Bund und in den beteiligten Ländern für die eng abgestimmten, konsequenten Maßnahmen. Besonders danke ich den Einsatzkräften, die seit den frühen Morgenstunden verschiedene Objekte durchsuchen."
2) Bundeszentrale für politische Bildung zum NS-Schriftleitergesetz vom 4. Oktober 1933:
„Das Schriftleitergesetz, das bereits am 4. Oktober 1933 vom Kabinett verabschiedet worden war und am 1. Januar 1934 in Kraft trat, veränderte die Arbeit von Deutschlands Journalisten grundlegend. Es war das entscheidende Instrument nationalsozialistischer Medienkontrolle - aber nicht der erste Schritt.
Schon bald nachdem die Regierung des am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannten Adolf Hitler ins Amt gekommen war, begannen die Nationalsozialisten mit ihrer Politik der "Gleichschaltung" von Vereinen, Verbänden und Institutionen. Ziel war es, das gesamte gesellschaftliche Leben unter Kontrolle zu bringen. Das galt auch für die Medien.
Zur nationalsozialistischen Politik müsse man sich "mit einem klaren Ja oder einem klaren Nein bekennen; und dieses Ja oder Nein duldet kein Wenn und kein Aber", hatte Propagandaminister Joseph Goebbels bereits in einer Rede vor der auswärtigen Presse am 6. April 1933 angekündigt. "Die geistigen Kräfte des deutschen Journalismus, die sich zu einem Ja verpflichten, können der wärmsten ideellen und materiellen Unterstützung der Regierung gewiss sein."
Sozialdemokratisch und links orientierte Parteipresse von SPD und KPD ließ das NS-Regime nach dem Reichstagsbrand schon im Februar 1933 verbieten. Was den Nationalsozialisten noch fehlte, war eine rechtliche Handhabe gegen die bürgerliche Presse. Diese Funktion übernahm das Schriftleitergesetz.“ (Bundeszentrale für politische Bildung zum Zwecke der historischen Aufklärung, 29.12.2018)
„... an ihren Früchten sollt Ihr sie erkennen.“(Mt. 7, 15-20)
Wir halten es seit unserer Gründung stets mit Voltaire:
„Ich teile Ihre Ansichten nicht, aber ich werde mein Leben dafür in die Schanze schlagen, daß Sie sie äußern können.“
***
Wir rufen zur Unterstützung der Petition Pressefreiheit verteidigen! Compact-Verbot sofort aufheben! auf, trotz "patriotischer Scheuklappen", denn die Meinungsfreiheit ist unteilbar. Wenn Faesers verfassungswidriger Gewaltakt durchgeht, bedeutet dies den Dammbruch und die endgültige Liquidierung der ohnehin schon arg durchlöcherten Meinungsfreiheit.
Zur Neugestaltung unserer Website im Juli 2023
Seit kurzem präsentiert sich unsere Website in neuer Gestaltung: Wir haben ihr Layout aufgefrischt, uns um eine bessere Anordnung der Beiträge bemüht und unsere Übersichtsrubrik »Themen« aktualisiert. Nach wie vor bietet unsere Website mit über 200 Texten, davon mehr als 100 unserer möglichst bundesweit verteilten Flugblätter, und etlichen Video- und Bildbeiträgen dem Interessierten die Möglichkeit, sich aus erster Hand ein unverfälschtes Bild von den Zielen, Ansichten und Analysen unserer Organisation zu bilden. Anders als die Websites so vieler gefälschter »Oppositions«parteien von »dieBasis« bis zu »Die Linke« ist in die unsrige kein Cent aus »N«GO-Kanälen, also dem Soros- oder Gates-Stiftungsimperium, oder Steuergeldern geflossen, sondern sie ist unter nicht geringen Opfern ausschließlich mit eigenen Mitteln erstellt.
Vielleicht noch ein grundsätzliches Wort zum Internet: Kein Medium ist leichter zu überwachen und zu zensieren als dieses, und was darin mit einer potenten mißliebigen Gegenstimme geschieht, hat, unter unzähligen anderen Beispielen, das totalitäre Verbot von RT und Sputnik gezeigt. Das Internet ist gewiß immens informations-, aber nicht minder propagandahaltig, in ihm gilt außerdem immer »Feind liest mit!«, und es wirkt sich zerebral noch weitaus aggressiver aus als die schon genügend gehirnzermanschende Glotze. Darum empfehlen wir das klassische Buch, vorzugsweise ältere Bücher, und besonders natürlich unsere eigenen Schriften. Ansonsten ist am besten, man unterhält sich einfach mal direkt mit sprachlicher Disziplin, am allerbesten ohne Feindsender in der Hosentasche – wer uns sucht, wird uns finden.
Dokumentarfilm zu PEGIDA Weil
ACHTUNG: Die von der Bullerei Durchsuchten und Erniedrigten sind die friedlichen Anmelder der Pro-PEGIDA-Demonstration; die aggressiven Schreier und Gewaltbereiten werden in Ruhe gelassen wie die SA in der Weimarer Republik auch. Unser Staat an der Leine des US-Kapitals zeigt seine Parteilichkeit. Ach wie »links« kann doch der Gewaltapparat eines europäischen US-Protektorats sein! Und seit wann sind dessen Schreier- und Schlägertrupps »links«, wieso sind Verteidiger unserer Unabhängigkeit beleidigender- und absurderweise »rechts«, sogar vogelfreie »Nazis«?! Betrachten Sie die Parteilichkeiten selbst ...