Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten!
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Die Älteren von Euch sollten es wissen, die Jüngeren unter Euch sollten es zur Kenntnis nehmen: Der aktuelle Krieg der NATO gegen Rußland, der in seiner letzten heißen Phase mit in Deutschland stationierten US-Atomraketen geführt werden soll, hatte eine bis ins Detail genaue Entsprechung vor 40 Jahren. Seinerzeit traf die US-Regierung unter Präsident Reagan alle praktischen Vorbereitungen, um die umzingelte und totgerüstete Sowjetunion atomar zu enthaupten (»Victory is possible!«). Es war im Kalten Krieg der erste und ernsthafteste Versuch der USA, die Sowjetunion atomar zu vernichten (»dem sowjetischen Huhn den Kopf abzuhacken«), und als Raketenrampe für Pershing II und Cruise Missiles wurde Westdeutschland, der treueste US-Vasall und NATO-Frontstaat, ausersehen. (Die flankierenden Propaganda-Nebelworte hießen »NATO-Doppel-« oder gar »-Nachrüstungsbeschluß«.) Der SPD-Kanzler und ehemalige Wehrmachtsoffizier vor Leningrad Helmut Schmidt lieferte die BRD frei Haus aus, um den Preis der eigenen völligen Vernichtung (so sind rückgratlose Lakaien nun einmal).
Seinerzeit veröffentlichten wir folgendes Plakat: Es hat bis heute seine Gültigkeit nicht verloren, nur haben sich die Gesichter des US-Präsidenten und seiner deutschen Pappnase verändert: Kriegskanzler Scholz grinste wie ein an die Tafel gerufener Pennäler, als Biden öffentlich ankündigte, die russischen Gasleitungen vor dessen Nase wegzubomben (O-Ton Biden: »Wir werden das [Nordstream] zu verhindern wissen.«). Ein gigantisches deutsches Aufrüstungsprogramm von Hunderten Milliarden Euro soll die »Kriegstüchtigkeit« Deutschlands herstellen und forciert die von SPD-Schröder – ja, richtig, dem Jugoslawien-Bombardierer und Verfassungsbrecher (Art. 26 GG) – eingeleitete Massenverelendung. Abermals ist die BRD als Raketenrampe auserkoren, um den tödlichen atomaren Schlag gegen ein diesmal geschwächtes Rumpf-Rußland zu führen – um den Preis der eigenen Vernichtung, denn die atomaren Gegenschläge, die Rußland dann noch möglich sind, werden vor allem Deutschland treffen.
Seid keine Kindsköpfe!
Der Kriegskurs des zu allem entschlossenen US-Megakapitals kann durch keinen sozialen Wunschzettel gestoppt werden, sondern nur durch die Wahl Trumps (aber das entzieht sich unserer Einflußnahme) und den Bruch der Massenloyalität zu den hiesigen Kartell- und Kriegsparteien. Die Ergebnisse der letzten Landtagswahlen sind immerhin ein Anfang – diese Ohrfeige schmerzte die hiesigen Sachverwalter der US-Kriegstreiber und deren maulfertige, weltweit gleichgeschaltete Sprachrohre. Zwar ist die AfD sehr halbgar, aber ihr Kern wenigstens ist echt, und nur deshalb wird sie als »gesichert rechtsextrem«verleumdet. (Man kann – in freier, unverhetzter Debatte! – an ihrem Programm einiges kritisieren; wir tun es durchaus. Aber bezüglich Antiimperialismus und Verteidigung der Errungenschaften der Aufklärung und Arbeiterbewegung, die in Europa den hohen Lebensstandard erkämpfte, steht die AfD, entgegen aller Hetzmantras und sogar ihrer eigenen Selbstwahrnehmung, objektiv links von allen Kartellparteien.)
Wählt, was die Kartell- und Kriegsparteien samt ihrem propagandistischen Dröhnapparat AM MEISTEN hassen!Und seid nicht so blöd und lauft der nächsten fake-»Opposition« hinterher!
Denn wie glaubhaft ist eine solche, wenn sie gegen den uns tödlich bedrohenden Kriegskurs nicht den kleinsten gemeinsamen Nenner sucht und mit jedem (selbstredend auch der AfD) zum Bündnis gegen die Kriegstreiber bereitsteht, egal wo sich dieser ansonsten politisch verortet, sondern statt dessen sektiererisch eine (ohnehin schwache) Bewegung spaltet und damit schwächt? Lenin, den man wohl kaum links überholen kann, war stets antisektiererisch und deshalb erfolgreich, bereit, »mit dem Teufel zu tanzen, um den Zaren zu stürzen«, natürlich ohne deshalb einen Millimeter seiner Position preiszugeben.Wagenknecht wurde und wird ausschließlich deshalb medial hochgepuscht, um der AfD die Stimmen wegzunehmen. Ihr Versprechen, mit keiner Kriegspartei zu koalieren, ist keinen Pfifferling wert und wird der nächste Verrat dieser frisch rosa lackierten Sozialdemokratin sein, einem gerade entbundenen Retortenkind der Unisono-Medien, die nach Belieben solche Kaninchen aus dem fdGO-Zylinder zaubern.
Scholz und Wagenknecht: zwei Seiten derselben Medaille!
Die Bereitschaft zum Bündnis ALLER gegen die Kriegstreiber bleibt die Gretchenfrage!
Keine Waffenlieferungen in die Ukraine! NATO raus aus der Ukraine!
Einhaltung von Artikel 26 GG – kein Angriffskrieg von deutschem Boden!
Denkhilfe: Rußland hat uns nicht angegriffen, auch keinen EU- oder NATO-Staat (so wenig wie Ex-Jugoslawien und der Iran, zu dessen Vernichtung die aktuelle Nahost-Eskalation durch die gleichen US-Kriegstreiber inszeniert wurde).
Und lest mal was Unzensiertes (denn wir haben uns seit unserer Gründung nicht verändert, sind unserem Programm auf der Basis der – freilich aktualisierten – Marx‘schen Ökoanalyse treu geblieben):
Hinweis: Warum wir das schon tausendfach pervertierte Symbol Hammer und Sichel verwenden, nämlich im Originalsinn, sollte man nachlesen in Ketzerbriefe 233.
Freedom of speech means to say to a man what he does not want to hear. – Meinungsfreiheit bedeutet, jemandem etwas sagen zu können, was er nicht hören will. George Orwell
Übrigens: Für die gackernden »Stilkritiker« stellen wir freundlicherweise ein Formular parat, das Sie nur herunterladen brauchen.
Zur Rubrik »Flugblätter«
COMPACT-Verbot – letzte Meldung
Der inzwischen veröffentlichte Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.8.2024 (BVerwG 6 VR 1.24) zeigt, daß von einem damit erreichten »Sieg der Pressefreiheit« keine Rede sein kann. Der Gerichtsentscheid bahnt vielmehr der Abschaffung der Pressefreiheit den Weg: Darin hat das Gericht ausdrücklich den juristischen Winkelzug des Innenministeriums abgesegnet, das Presseunternehmen COMPACT in einen »Verein« umzulügen und dann unter Bruch von Art. 5 GG – Pressefreiheit! – nach Vereinsrecht zu verbieten. Damit sind der Zensur und Vernichtung jeder oppositionellen Publikation Tür und Tor geöffnet. In dieser Hauptsache besteht die wegweisende, in Wirklichkeit äußerst üble Bedeutung des Beschlusses, weshalb das Gericht ausschließlich genau diesen grundsätzlichen Punkt als »amtlichen Leitsatz« seiner Entscheidung vorangestellt hat: »Ein Vereinsverbot (…) kann als Instrument des ›präventiven Verfassungsschutzes‹ [!] (…) auch gegenüber Medienorganisationen erlassen werden« – geradezu eine Handlungsanleitung für zukünftige Zensur!
Laut Gerichtsentscheid darf im weiteren Verbotsverfahren gegen COMPACT die (Geheim-)Polizei ausdrücklich vor Rückgabe der bei ihren Überfällen »sichergestellten und beschlagnahmten Beweismittel und Vermögensgegenstände (…) Kopien von papiergebundenen Unterlagen (Akten, Kontoauszügen etc.) sowie elektronischen Speichermedien (u.a. Computer und Laptops mit internen Festplatten, Notebooks, Tablets sowie externen Festplatten, USB-Sticks, USB-Karten, NAS-Speicher, SD-Karten, DVDs, CDs) anfertigen sowie Mobiltelefone und SIM-Karten auswerten«.
Denn das Verbotsverfahren gegen COMPACT läuft selbstverständlich weiter!
Schließlich wurde allein für den Antrag der COMPACT-Magazin GmbH als Herausgeber von COMPACT – wie es im Juristendeutsch heißt – die aufschiebende Wirkung der Klage gegen das Verbot vorläufig wiederhergestellt. Alle weiteren Anträge wurden abgelehnt! – die der Filmproduktionsfirma sowie auch die von Jürgen Elsässer, seiner Frau und aller seiner sonstigen Mitarbeiter, die ebenfalls ja sämtlichst in ihren Privatwohnungen überfallen worden waren! Das Gericht hat deshalb obszönerweise entschieden, daß diese überfallenen Opfer der Zensur selbst überwiegend die erheblichen Gerichtskosten und sogar die Kosten des Polizeiministeriums bezahlen müssen!
Unsere Forderung bleibt unverändert:
Wiederherstellung der Presse- und Informationsfreiheit!
Vollständige Rückgabe der beschlagnahmten Produktionsausrüstung und des sonstigen Vermögens (Konten, Bargeld und Privatbesitz)!
Löschung aller geraubten Daten und Informationen bei der 1948 in »Verfassungsschutz« umbenannten alten Gestapo!
Vollständige Rehabilitierung und Entschädigung des COMPACT-Teams!
Aus aktuellem Anlaß: COMPACT-Verbot!
Wir protestieren aufs schärfste gegen das ungeheuerliche Verbot des COMPACT-Magazins, COMPACT-TV und die Polizeiüberfälle auf Jürgen Elsässer und seine Mitarbeiter, die ihr in unserer Verfassung garantiertes Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen haben:
Art. 5 Abs.1 GG:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Vergleichen Sie selbst die folgenden offiziellen Verlautbarungen:
1) Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern vom 16.07.2024:
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Ich habe heute das rechtsextremistische "COMPACT-Magazin" verboten. Es ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.
Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene. Das Verbot zeigt, dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen. Unser Signal ist ganz klar: Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht. Unser Rechtsstaat schützt all diejenigen, die wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder auch wegen ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden.
Ich danke den Sicherheitsbehörden im Bund und in den beteiligten Ländern für die eng abgestimmten, konsequenten Maßnahmen. Besonders danke ich den Einsatzkräften, die seit den frühen Morgenstunden verschiedene Objekte durchsuchen."
2) Bundeszentrale für politische Bildung zum NS-Schriftleitergesetz vom 4. Oktober 1933:
„Das Schriftleitergesetz, das bereits am 4. Oktober 1933 vom Kabinett verabschiedet worden war und am 1. Januar 1934 in Kraft trat, veränderte die Arbeit von Deutschlands Journalisten grundlegend. Es war das entscheidende Instrument nationalsozialistischer Medienkontrolle - aber nicht der erste Schritt.
Schon bald nachdem die Regierung des am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannten Adolf Hitler ins Amt gekommen war, begannen die Nationalsozialisten mit ihrer Politik der "Gleichschaltung" von Vereinen, Verbänden und Institutionen. Ziel war es, das gesamte gesellschaftliche Leben unter Kontrolle zu bringen. Das galt auch für die Medien.
Zur nationalsozialistischen Politik müsse man sich "mit einem klaren Ja oder einem klaren Nein bekennen; und dieses Ja oder Nein duldet kein Wenn und kein Aber", hatte Propagandaminister Joseph Goebbels bereits in einer Rede vor der auswärtigen Presse am 6. April 1933 angekündigt. "Die geistigen Kräfte des deutschen Journalismus, die sich zu einem Ja verpflichten, können der wärmsten ideellen und materiellen Unterstützung der Regierung gewiss sein."
Sozialdemokratisch und links orientierte Parteipresse von SPD und KPD ließ das NS-Regime nach dem Reichstagsbrand schon im Februar 1933 verbieten. Was den Nationalsozialisten noch fehlte, war eine rechtliche Handhabe gegen die bürgerliche Presse. Diese Funktion übernahm das Schriftleitergesetz.“ (Bundeszentrale für politische Bildung zum Zwecke der historischen Aufklärung, 29.12.2018)
„... an ihren Früchten sollt Ihr sie erkennen.“(Mt. 7, 15-20)
Wir halten es seit unserer Gründung stets mit Voltaire:
„Ich teile Ihre Ansichten nicht, aber ich werde mein Leben dafür in die Schanze schlagen, daß Sie sie äußern können.“
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Wir rufen zur Unterstützung der Petition Pressefreiheit verteidigen! Compact-Verbot sofort aufheben! auf, trotz "patriotischer Scheuklappen", denn die Meinungsfreiheit ist unteilbar. Wenn Faesers verfassungswidriger Gewaltakt durchgeht, bedeutet dies den Dammbruch und die endgültige Liquidierung der ohnehin schon arg durchlöcherten Meinungsfreiheit.
Peter Priskil in COMPACT TV
Endlich einmal verfassungstreue Deutsche!
So sehr unsere Gewalthaber mit ihrer "freiheitlich-demokratischen Grundordnung" protzen, so zynisch kacken sie seit Willy Brandts politisch motivierten Berufsverboten auf unsere Verfassung.
Art. 3 Abs. 3: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Art. 33 Abs. 2: Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
Art. 33 Abs. 3: Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.
Lassen wir den hl. Willy und seine Verbrechen, wo er ist (egal, wie unwürdig viele seiner Opfer waren ‒ darum geht es bei Grundrechten nicht, sie müssen ohne Wenn und Aber auch für Unwürdige gelten, denn sonst gelten sie überhaupt nicht). Aber seit dem deutschen Angriff auf Rest-Jugoslawien wird blutig und zynisch noch ein weiterer Verfassungsartikel gebrochen:
Art. 26: Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges Abs. 1: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
Ein dankenswerterweise abgehörtes Telefonat zwischen dem obersten General der Luftwaffe, Luftwaffeninspekteur Ingo Gerhartz, dem Abteilungsleiter im Kommando Luftwaffe Frank Gräfe sowie den Oberstleutnants Fenske und Florstedt zeigte kürzlich die abgrundtiefe Verachtung unserer Verfassung durch unsere Machthaber an der Leine des US-Megakapitals (Soros, Rockefeller, Gates, Pew... ). Es zeigt klar, daß diejenigen, die die "Billigung eines Angriffskrieges" sogar unter Strafe zu stellen geruhen, selber einen vorbereiten. So sind sie halt.
Es ist äußerst verdienstvoll von Jürgen Elsässer, auf genau dieser Basis eine Anzeige gegen unsere heuchlerische Regierung gestellt zu haben. Hier kann sich die BRD ja als Rechtsstaat profilieren, wenn sie sich von einem solchen noch nicht restlos abgeseilt hat.
Elsässer hat sich, als es darauf ankam, in alter Zeit durchaus als unser Feind profiliert ‒ er suchte mit seiner winzigen KB-Truppe unsere Kandidatur als BUNTE LISTE FREIBURG zu verhindern (hier weist seine veröffentlichte Autobiographie eine klaffende Lücke auf), und da unsere Leute damals mehrheitlich furchtbar dämlich waren, hätte er sein finsteres Ziel fast erreicht. ABER DAS MUSS JETZT EGAL SEIN; wer immer Angriffskriege ekelhaft findet, muß seine bzw. die COMPACT-Initiative mit allen Mitteln und vorbehaltlos unterstützen!
Beim Kampf um die Einhaltung der Verfassung müssen alle Staatsbürger zusammenstehen, egal welche Differenzen sie sonst haben.
GEGEN DEN BLUTIGEN BRUCH DES ART. 26 UNSERER VERFASSUNG! ALLE ZUSAMMEN GEGEN DIE DEUTSCHEN VERFASSUNGSBRECHER!
Beobachtet Eure Justiz, wie sie mit Elsässers äußerst berechtigter Anzeige umgeht!
Link zur Petition "Frieden mit Rußland"
Die Verbrechen von Telekom und der Deutschen Post – endlich beweisbar!
Erschienen in den vom Bund gegen Anpassung herausgegebenen KETZERBRIEFEN 242/243:
Kriegspartei Deutschland
· 100 Milliarden Euro Sonderausgaben für Rüstung· 2% des BIP jährlich für die NATO (unter Merkel noch verweigert – die SPD macht´s möglich)· 300 Millionen Euro zur Aufrüstung der Ukraine (u.a. 2650 Panzerabwehrwaffen des Typs RGW90 direkt vom Hersteller geliefert, 18 Drohnen)
Plus:· 1000 Panzerabwehrraketen· 500 Stinger-Flugabwehrraketen· 2700 Strela Luftabwehrraketen· 49 Schützenpanzer aus DDR/NVA-Beständen.
Und ein paar Handgranaten in den Care-Paketen...· flankiert von (mindestens) 1000 Lügen!
Art. 26 GG [Verbot des Angriffskrieges]: (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
Das obszöne zweierlei Maß
Die aktuellen NATO-Kriegsübungen gegen Rußland und die "abtrünnigen" Republiken im Osten der Ukraïne haben ein historisches Vorspiel: das elfwöchige, mit atomar verseuchter Munition durchgeführte NATO-Bombardement auf Serbien mit anschließender ebenso völkerrechtswidriger Abtrennung des Kosovo. Damals tönte die Presse, man könne "Angriffskrieg" – von der deutschen Verfassung expressis verbis verboten (Art. 26 GG) – "nicht definieren". Heute plärrt sie die russischen militärischen Notwehrmaßnahmen gegen die drohende, weitgehend abgeschlossene NATO-Umzingelung und die Provokationen der Faschischmus-affinen Ukraïne genau als einen solchen aus. Im Vorfeld des NATO-Kriegsverbrechens – März 1999 – veröffentlichten wir das nachfolgende Flugblatt über das obszöne zweierlei Maß des Lügengesindels in NATO-Diensten:
Einige Gedanken zur aktuellen Schmierenkomödie in Afghanistan
Der »staublose Sieg« der Taliban über das morsche, korrupte, verachtenswerte Besatzerregime von NATOs Gnaden in Afghanistan hat Anlaß zu allerlei Pressegedöns gegeben. »Tragisch« sei es, »dramatisch«, »bitter«, und »unvorhersehbar« sei es gewesen. Wirklich? Der dreiviertelsdebile und illegale US-Amtsinhaber antwortete schon vor Wochen auf die Journalistenfrage, ob es in Kabul nicht zu ähnlichen Panikszenen kommen könne wie 1975 in Saigon beim Einmarsch des siegreichen Vietcong, mit einem simplen »Null«. Das entsprach zweifelsohne seinen kognitiven Fähigkeiten, aber daß hier eine »Fehleinschätzung« der Geheimdienste des Westblocks vorgelegen hätte, das glaube, wer da will. Des senilen US-Präsidenten Antwort wäre richtig gewesen, wenn die Frage gelautet hätte: Wie groß ist die Loyalität der afghanischen Bevölkerung gegenüber der von uns eingesetzten Regierung? »Null«, in der Tat! Keine einzige Hand erhob sich, um dieses Quislings-Regime zu verteidigen, und so implodierte es in Sekundenschnelle wie die in die Luft gejagten WTC-Zwillingstürme. Freilich geht jetzt bei den afghanischen NATO-Kollaborateuren, von der Wahrheitspresse »Helfer« und von den Politniks »Ortskräfte« genannt, das große Muffensausen um, und ihre Parole lautet: »Rette sich, wer kann«, denn mit Landesverrätern dürften die Taliban kurzen Prozeß machen, und das, so wenig sie ansonsten Sympathiemagneten, sondern ausgemachte Finsterlinge sind, völlig zu Recht: So etwas verdient nicht, die Luft zu verpesten. Freilich hat der Westblock ein Herz für solches Gesockse: Der deutsche Innenminister »rechnet« mit zusätzlichen 300.000 bis fünf Millionen (!) afghanischer (falscher) »Flüchtlinge«, die entsprechende Vergewaltigerquote selbstredend eingerechnet.
Die entscheidende Frage lautet: War der Sieg der Taliban von der US-Regierung – die ja wie vor 20 Jahren, bei den einstürzenden Hochbauten, allen anderen Regierungen des Westblocks ihre Entscheidungen diktiert –, einkalkuliert, gar gewollt? Denn die militärische Überlegenheit der religiösen Fanatiker kann es ja nicht gewesen sein; zu leicht und mühelos hatte man ihre Schreckensregierung unter dem bin Laden- und WTC-Vorwand vor 20 Jahren weggebombt, und das könnte »man« jetzt wieder, wenn »man« wollte. Also müssen es andere Gründe sein. War es eine Kosten-Nutzen-Erwägung? Allein der Aufbau der Quislingsarmee, die sich jetzt in Luft aufgelöst hat wie Quecksilber-Kügelchen bei Zimmertemperatur, kam die Steuerzahler des Westblocks mit 83 Milliarden Dollar recht teuer zu stehen, von den Zuträgern, Spitzeln, »Sozialarbeitern« im NGO-Sold, dem ganzen Abschaum eben, der auch bezahlt sein will, ganz zu schweigen. (Ich erinnere mich noch recht plastisch an eine Militärparade des Quislings-Regimes in Kabul vor einigen Jahren. Plötzlich waren von irgendwoher Schüsse zu hören, und sämtliche paradierenden Soldaten warfen ihre Gewehre weg und stoben panisch in alle Richtungen auseinander. Diese Szene gab mir zu denken: Warum hatte nicht wenigstens einer das Feuer erwidert? Des Rätsels Lösung lag, meines Ermessens, darin, daß sie keine Munition ausgehändigt bekommen hatten: so wenig trauten die NATO-Quislinge »ihrer« mit Fremdgeldern aufgebauten Armee, und sie hatten dabei sicher das spektakuläre Schicksal des ägyptischen Präsidenten Sadat vor Augen, der bei einer ebensolchen Gelegenheit von der Ehrentribüne buchstäblich weggepustet wurde ...) Aber das Stimm- und Steuervieh ließ sich ja melken, ohne zu murren, also braucht man darauf jetzt auch nicht groß Rücksicht zu nehmen; zu geduldig und gläubig hat es jahrzehntelang jede Lüge geschluckt. Viel wahrscheinlicher ist, daß der Westblock die Taliban wieder ihrer Ursprungsbestimmung zuführt: Gegründet, finanziert und militärisch ausgerüstet hat er sie ja, um die sowjetischen Besatzungstruppen zu bekämpfen und um als militärischer Rammbock gegen die weiche Südflanke der tödlich maroden, weil totgerüsteten und umzingelten Sowjetunion zu dienen. Dieser Plan ging auf. Und jetzt kann die Taliban dieselbe Funktion im geplanten Feldzug gegen Rußland abermals erfüllen, viel besser und effektiver als jede lasche, nur aufs Ausgehaltenwerden schielende Quislingsregierung. Damit hat man Rußland in der Zange – vom Westen, der Ukraine, bis in den Mittleren Osten. Rußland hat jedenfalls reagiert und den abgefallenen ehemaligen Sowjetrepubliken, den »stan«-Staaten im NATO-Sprech (Usbekistan, Tadschikistan, Kirgistan etc.), bereits militärische Unterstützung zur Sicherung ihrer Grenzen angeboten. So sehr der Untergang einer miesen Clique ausgehaltener NATO-Kollaborateure Anlaß zur Freude sein mag – diese Aussichten sind finster.
Und eine letzte Frage: Hat sich für die deutsche US-Kolonie der »Einsatz« in Afghanistan gelohnt, angesichts rund fünfzig getöteter Soldaten und vergeudeter Milliardensummen? Aber sicher! Denn damit war, nach Willy Brandts initialen Verfassungsbrüchen, den »Berufsverboten«, abermals bewiesen, daß man straflos Angriffskriege führen und den Verfassungsartikel 26 schänden kann, der eben dieses verbietet. Das war das Hochverrats-Verbrechen von Schröder (der dies freimütig eingesteht, seiner Straflosigkeit sicher) und Fischer, und es macht seitdem Schule. Keine im Bundestag vertretene Partei fordert die Ahndung dieses Verfassungsbruchs, die Pseudo-»Linke« sowieso nicht, und die AfD prahlt törichterweise mit den »Veteranen« in ihren Reihen. Es hat sich also gelohnt...
Peter Priskil
Zum Stuttgarter Bahnhof
Der Umbau des Stuttgarter Bahnhofs vom Kopfbahnhof zum Durchgangsbahnhof mag die Zahl der lebensunterhöhlenden, qualvollen Riesen- und Dauerbaustellen vermehren, mag Steuergelder verschwenden oder nicht.
Aber was ist er von Kosten und Lebensverlusten gegen unseren Verfassungsbruch (Art. 26) in Afghanistan, den die USA erzwungen haben! Wie unbedeutend, was Lebensstandard und Naturerhaltung bzw. Naturzerstörung angeht, gegen die Behinderung der Geburtenkontrolle, die die Konkurrenz der Besitzlosen um die sogenannten Arbeitsplätze ruinös, alle Streikversuche hoffnungslos macht – und wo Wälder standen, Felder nicht nur für Fressi-Fressi, sondern auch den sog. Biodiesel (das Übelste, was es an Umweltzerstörung gibt) entstehen läßt! – Dagegen ist jeder Castor ein Kinkerlitzchen, völlig gleichgültig, sogar wenn er ausläuft (denn das bliebe regional wie Tschernobyl).
Seid nicht so kindisch! Weicht nicht so feige der Macht- und Eigentumsfrage aus!