FREE MARINE LE PEN!
Nach dem ersten großen Wahlerfolg der seit Jahrzehnten diffamierten und diskriminierten, sogar von gewöhnlichen Bankkrediten abgeschnittenen Oppositionspartei Rassemblement National (RN) im letzten Sommer hat nun am 31. März 2025 das Tribunal de grande instance von Paris (vergleichbar einem deutschen Landgericht) ein skandalöses Strafurteil gegen diese Partei erlassen, das diese in beispielloser Weise kriminalisiert und, wird es nicht aufgehoben, nicht weniger bedeutet als das Ende freier Wahlen in unserem Nachbarland:
Was ist los in Rumänien? Teil III
Aktualisiert am 8. Mai 2025
Online und in den Ausgaben 249 und 250 der Ketzerbriefe haben wir von dem Putsch in Rumänien (nicht durch eine Militärjunta, sondern durch ein die Verfassung beseitigendes Justizgremium) berichtet (1), d.h. den beiden Übergriffen des Bukarester »Verfassungsgerichtshofs« (=VGH): einerseits wurde am 5.10.2024 die Europaabgeordnete Diana Șoșoacă von den Präsidentschaftswahlen wegen EU- und NATO-Gegnerschaft (wovon in der Verfassung natürlich nichts steht) ausgeschlossen, andererseits wurde die gesamte Präsidentschaftswahl wegen unwillkommenem Ergebnis am 6.12.2024 für ungültig erklärt, wodurch der Wahlsieg des bis dahin recht unbekannten Verfechters der Souveränität Rumäniens und Gegner jeder weiteren militärischen Unterstützung der Ukraine Călin Georgescu verhindert wurde. Allerdings hatten die »Souveränisten« – so die Selbstbezeichnung von Călin Georgescu, George Simions AUR (Allianz für die Vereinigung aller Rumänen) und Anamaria Gavrilăs POT (Partei der jungen Menschen) – im Gegensatz zum Willkürstaat der »Sorosisten« und »Globalisten«, wie sie die rumänischen Handlanger der 400 gigareichen US-Familien und deren Führers Soros sowie die nachgeordneten EU-Wiesel bezeichnen – auf den ersten Verfassungsbruch nur kraftlos mit einer kurzen Stellungnahme gegen die Unterdrückung Șoșoacăs protestiert, anstatt sofort das zu Recht empörte Volk auf die Straße zu rufen. (2) Die Gegenseite setzte natürlich sofort mit der Annullierung der gesamten Präsidentenwahl am 6.12.2025 durch das »VGH« nach (die Stichwahl zwischen den bestplazierten Kandidaten fand also nicht statt). Simion rief törichterweise nach diesem zweiten Coup dazu auf, der Straße fernzubleiben und die Ruhe zu bewahren, wodurch er sich als geeigneter Vorkämpfer für die Wiedererrichtung eines rumänischen Rechtsstaats disqualifiziert hat.
Aber das rumänische Volk ließ sich dadurch doch nicht zurückhalten, und so demonstrierten am 12.1.2025 Zehntausende von Anhängern Georgescus vor dem Regierungssitz in Bukarest (in dem auch das »VGH« residiert) und forderten die sofortige Nachholung der Stichwahl. Dessen ungeachtet setzte die Sorosisten-Regierung die Wiederholung der annullierten Präsidentschaftswahlen auf den 4.5.2025 fest.
Auch als Călin Georgescu am 26.2.2025 auf dem Weg zur Abgabe seiner Kandidatur für die Wiederholungswahl verhaftet und erst nach vielen Protesten, sowohl der anderen Souveränistenführer als auch tausender seiner Anhänger, unter entwürdigenden Auflagen (3) wieder frei kam, war das rumänische Volk kämpferisch und entschlossen: Über 100 000 Rumänen aus dem In- und Ausland, davon ca. ein Drittel jünger als 30 Jahre, zogen am 1.3.2025 in einem eindrucksvollen Protestmarsch zum Regierungssitz und stellten sich vereint dem putschistischen Vasallenregime entgegen: »Zweiter Wahlgang sofort!«, »Călin Georgescu ist Präsident!«, »Wir sterben, wir sterben für Călin!«, »Predoiu [= Innenminister], ignorier uns nicht, du wirst es bereuen!«, »Raus, raus aus dem Land mit Soros!«, »Verräter!«, »Erhebe Dich, Rumänien!«, »Alle vereinigt werden wir die Verbrecher los.« Die Reden vom Podium waren leider lasch (4), und es folgte auch keinerlei Anleitung ans Volk, wie weiter vorzugehen sei; Simion ließ lediglich hyperklug verlauten, es gebe einen »Plan B«. Dann herrschte tagelanges Schweigen von seiten der Parteiführungen.
Sechs Tage später, am 7.3.2025 (5) reichte Georgescu schließlich in Begleitung von Simion und Gavrilă sowie zahlreicher vor dem Zentralen Wahlbüro versammelter Anhänger seine Kandidatur für die Wiederholungswahl zusammen mit über 324 000 Unterstützerunterschriften ein. Am Abend des 9.3.2025 unterdrückte das Zentrale Wahlbüro die Zulassung Georgescus zur Wahl schon wieder unter anderem mit der Begründung, daß jemand, der die Ursache für den Abbruch der vorherigen Wahl gewesen sei, keinesfalls wieder kandidieren dürfe… Und dann noch über das 3. Reich schimpfen, das ja genauso zynisch war, aber nun einmal auch nicht zynischer sein konnte…
Schon den ganzen Tag über hatten vor dem von einem massiven Polizeiaufgebot abgeschotteten Zentralen Wahlbüro zunächst einige Hundert, am Ende mehrere Tausend Menschen für Georgescus Zulassung demonstriert. Als die Menge mit wütendem, aber friedlichem Protest auf die Wahlunterdrückung Georgescus reagierte (u.a. mit dem Lied: »Wir gehen hier nicht weg, wir gehen nicht nach Hause, bevor die Freiheit nicht erkämpft ist!« und Parolen wie: »Wir geben nicht nach!« und »Wir wollen nicht von Verbrechern regiert werden!«), holte der Staatsapparat Provokateure aus dem schon lange präparierten Zylinder und ließ die friedlichen Georgescu-Anhänger, die zu fliehen versuchten, unter Schlagstock- und Tränengaseinsatz von seinen schwer bewaffneten Polizeikräften einkesseln und durch die Straßen jagen. Die matte Reaktion der Souveränisten-Führer auf diesen Gewaltakt bestand darin, daß Simion ein Telefongespräch mit Georgescu für den folgenden Tag ankündigte: »Und dann machen wir, was Georgescu sagt«. Seine Losung am nächsten Tag lautete, »alle demokratischen Mittel« ausschöpfen (aber wo war denn die Demokratie geblieben, wenn das Volk nicht mehr wählen darf, wen es will? Und was außer der Wahl einer entschlossenen Opposition soll denn das »demokratische Mittel« sein können, wenn es Volksabstimmungen, d.h. Originaldemokratie, sowieso nicht gibt? Welche »demokratischen Mittel« sollten z.B. gegen Hitler oder Pinochet helfen?!). Ach so: Es war damit der Gang zu jenem »VGH« gemeint, das die Verfassung gerade gebrochen hatte – übrigens durchaus kein »demokratisches«, sondern nur ein juristisches Mittel. Wie nicht anders zu erwarten, wiesen die Bukarester Zyniker zwei Tage später den Einspruch Georgescus gegen die Unterdrückung seiner Teilnahme an der Wiederholungswahl unter Verweis auf den Staatsstreich gegen Șoșoacă zurück, d.h. begründeten den erneuten Verfassungsbruch mit dem vorangegangenen. Anschließend ließen die Souveränisten das protestierende Volk auch noch wörtlich im Regen stehen: Mehrere Tausend Menschen, die trotz Kontrolle und Abphotographierens ihrer Ausweise vor dem durch Doppelketten bewaffneter Polizisten abgesperrten »VGH« Georgescus Zulassung zur Wahl forderten, verharrten dort in hilfloser Empörung. Daraufhin marschierten vermummte Spezialeinheiten (B.S.I.J. = Brigada Specială de Intervenție a Jandarmeriei) auf und kesselten die Menschenmenge ausweglos ein, während weitere bewaffnete Polizeieinheiten in zahllosen Mannschaftswagen vor und auf dem Parlamentsgebäude auf ihren Einsatz warteten. Aber die Demonstranten hielten standhaft durch und zerstreuten sich auch angesichts dieser Gewaltakte nicht, erst nach einer langen Zeit, weil weder Georgescu noch Simion noch Gavrilă zur Menge sprechen wollten…
Später am Abend wandte sich Georgescu über Facebook ans Volk, um in einer Art Abschiedsrede als Quintessenz mitzuteilen, seine Aufgabe sei gewesen, das rumänische Volk aufzurütteln, damit es sein Schicksal selbst in die Hand nehme. So, so… Da diese Mission jetzt erfüllt sei, bedanke er sich; es sei ihm eine Ehre gewesen, an der Seite des rumänischen Volkes zu kämpfen. Kenner erinnern sich jetzt gewiß an die Schlußszene des »Leben des Brian«, in der sich die Kämpfer (?) der »Befreiungsfront« von eben diesem, der jetzt am Kreuz hängt, verabschieden. Obwohl die Souveränisten zu diesem Zeitpunkt bereits diskutierten, ob Simion statt seiner kandidieren solle, überließ Georgescu es »dem Gewissen jedes Einzelnen, ob er einen anderen Kandidaten unterstützen« wolle, womit er de facto die (wackelige) Einheitsfront verließ. Vor allem am Vorabend, beim letzten gemeinsamen Auftreten von Georgescu, Simion und Gavrilă wirkte Georgescu sehr angeschlagen, farblos, sorgenvoll und innerlich abwesend. Da er sich seitdem vollständig aus der Öffentlichkeit zurückgezogen hat und wie vom Erdboden verschluckt zu sein scheint, liegt der Verdacht nahe, daß er mit diesem Rückzug irgendeiner Drohung nachgegeben hat. Sollte das stimmen, wäre das einzig Senkrechte natürlich gewesen, diese Erpressung öffentlich zu machen, statt seine Anhänger respektive die Kämpfer für die Souveränität Rumäniens im Stich zu lassen. Als Führer einer politischen Bewegung kann man nicht einfach sagen: »Macht’s gut«, wenn die Gegenseite sich nicht an die »Spielregeln« hält und zu offener Gewalt übergeht (kennt man den Laden, ja keineswegs unerwartet). Und wer nicht genauso stark und zielorientiert sein will wie seine Gegner, darf den Kampf nicht beginnen, denn nichts wirkt so verheerend und demoralisierend wie eine enttäuschte Hoffnung.
Am Tag darauf gaben Simion und Gavrilă bekannt, daß sie mit Georgescu übereingekommen seien, beide ihre Kandidatur einzureichen, um für den Fall, daß einer von ihnen unterdrückt werde, wenigstens ein Vertreter der Souveränisten zur Wahl stehe; wenn aber beide zugelassen würden, ziehe einer von beiden seine Kandidatur zurück, da es bei dieser Präsidentschaftswahl nicht um die Programme ihrer Parteien gehe, sondern um die Wiederherstellung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Im Fall eines Wahlsieges werde Georgescu, der eigentlich bereits gewählte Präsident, »eine seiner Bedeutung entsprechende wichtige Position« einnehmen, hieß es. Das war zweifellos o.k. Da beide Kandidaten nun 200 000 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten für ihre Kandidatur zusammenbekommen mußten, die Frist aber bereits drei Tage später, am 15.3.2025 um 24 Uhr ablief, riefen sie dazu auf, im In- und Ausland alle Kräfte zu mobilisieren, um in dieser extrem kurzen Zeit die nötigen Unterschriften zu sammeln. Nach der ohnmächtigen Wut und Verzweiflung vom Vortag folgte das Volk dankbar und prompt dem Aufruf: In Italien z.B. trafen sich die Stimmensammler an der Autobahn und übergaben die Unterschriften einer Rumänin, die damit noch in der Nacht nach Bukarest flog; in Wien unterschrieb das Volk in einem rumänischen Lebensmittelgeschäft usw., so daß durch diese Anspannung aller Kräfte Simion schon nach zwei Tagen, am 14.3.2025, seine Kandidatur mit 640 000 Unterschriften und Gavrilă einen Tag später mit über 400 000 Unterschriften beim Zentralen Wahlbüro einreichen konnte. Man halte die windelweichen Deutschen daneben, die sich widerstandslos verarschen und ausplündern lassen!
Das für seine Souveränität kämpfende rumänische Volk war auch nach dem Rückzug Georgescus entschlossen, der Gewalt zu widerstehen, aber wie zu erwarten, war die Menge, die Simion und Gavrilă zur Abgabe der Kandidatur begleitete, wesentlich kleiner als zuvor bei Georgescu; auch skandierte sie fast ausschließlich zwei Parolen: »Zweiter Wahlgang sofort!« und »Georgescu ist Präsident!« Zunehmend hörten wir aber Menschen sagen – die Demoralisierung breitete sich offenbar aus –, daß sie sich an der nächsten Präsidentenwahl nicht mehr beteiligen wollen, weil diese ohnehin illegal sei.
Während der »VGH« die Kandidaturen Simions und Gavrilăs am 16. bzw. 19.3.2025 durchwinkte, wurde im übrigen die Kandidatur von Diana Șoșoacă am 17.3.2025 unter Verweis auf den ersten gegen sie gerichteten Gewaltakt vom Oktober 2024 erneut unterdrückt. Sie hatte am 11.3.2025 in Boxhandschuhen ihre Kandidatur mit über 200 000 Unterschriften eingereicht und kritisierte dabei den Ausschluß Georgescus heftig, allerdings verhehlte sie nicht, daß sie – zu Recht – wütend auf ihn und all die anderen Souveränisten sei, die nach ihrem Ausschluß am 5.10.2024 nicht protestiert hatten. Șoșoacă erschien am Tag der Entschlußfassung der Bukarester Zyniker, zusammen mit etlichen Abgeordneten ihrer Partei S.O.S., in schwarzer Trauerkleidung mit einem Kranz, auf dessen Schleife treffend stand: »Tag der Hinrichtung der Demokratie«. Sie forderten Einlaß; als ihnen dieser verwehrt wurde, hängten sie den Kranz an die Tür des »VGH«, stimmten einen Trauerchoral an und hielten kleine Protestplakate in die Höhe, auf denen u.a. ein Henker abgebildet war, der mit seinem Richtbeil der Demokratie den Kopf abschlägt. Und abermals: »Denk ich an Deutschland in der Nacht…«
Am 20.3.2025, einen Tag nach der Zulassung von Simion und Gavrilă zur Präsidentschaftswahl, überfielen und durchsuchten maskierte Sondereinheiten die Wohnungen von 19 Unterstützern Georgescus in ganz Rumänien, analog zum COMPACT-Verbot vor den laufenden Kameras der vorab informierten gleichgeschalteten Medien (Antena 3, CNN etc.). Dabei wurden mehrere Personen verhaftet, beispielsweise der rumänische »Influencer« Bogdan Peșchir, der anschließend von Spezialeinheiten unter allerhand Demütigungen nach Bukarest verschleppt wurde (unter anderem zwang ihn die Polizei, vor der Hyänen-Meute der Mediengaffer seine Schirmmütze, seine Sonnenbrille und den hochgezogenen Kragen seines Pullis herunterzunehmen, auf daß ihn in Zukunft Pogromisten mühelos wiedererkennen können). Daraufhin wurde er unter der Anschuldigung in U-Haft gesteckt, Wähler durch seine TikTok-Auftritte »bestochen« zu haben, Georgescu zu wählen, hanebüchener Mist also. Wie eine solche Online-»Bestechung« in 30-Sekunden-Clips praktisch vonstatten gegangen sein soll, blieb das Geheimnis der Justiz-Handlanger, denn der einzige Zweck dieses Willkürakts bestand darin, dem Verfassungsbruch mit irgendeiner »ausländischen Einmischung« zu bemänteln und einzelne Unterstützer terroristisch herauszugreifen und unter dem Geheul der Medienmeute zu verurteilen.
Da nun sowohl Simion als auch Gavrilă zur Wiederholungswahl zugelassen waren, einigten sie sich dahingehend, daß Gavrilă ihre Kandidatur zurückzieht, damit nur ein Vertreter der Einheitsfront der Souveränisten zur Wahl steht. Alle Wahlumfragen gehen davon aus, daß Simion als Gewinner des ersten Wahlgangs in die Stichwahl kommen wird, und so warnte er umgehend und mehrfach zu Recht davor, daß jetzt von seiten der Sorosisten massiver Wahlbetrug insbesondere bei der Stichwahl drohe; er rief dazu auf, im Mai internationale Wahlbeobachter ins Land zu schicken. Besser hätte er freilich wie Trump das Volk mobilisiert, denn was »internationale Wahlbeobachter« an der EU-Leine »beobachten«, dürfte nicht schwer zu erraten sein.
Die Gegenseite hat noch weitere Terror-Karten in der Hinterhand: Gegen Simion hat der Justizapparat bereits ein Strafverfahren wegen »Anstiftung zu öffentlichem Aufruhr gegen Institutionen des Staates« eingeleitet. Es drohen ihm Kriminalisierung und Zuchthaus – wie so etwas in Rumänien läuft, kennt man zu Genüge aus den Inquisitionsprozessen gegen Gregorian Bivolaru (siehe diese Seite sowie Ketzerbriefe 128, 130, 181, 198, 200 und 206). Auf der anderen Seite umwirbt ihn jetzt plötzlich die Wahrheitspresse: Kurz nach Georgescus Wahlunterdrückung erschienen Interviews mit Simion von scheinbar wohlwollenden Vertretern der Westblock-Journaille u.a. im »Daily Telegraf«, der »Financial Times«, dem »France Soir«, der »Washington Post« und »Le Monde« – sandwiching nennt das der US-amerikanische Medienjargon. Interviews mit Georgescu wurden von dieser Seite hingegen nie geführt, dafür tönte unisono das schrille Mantra vom »rechtsextremen Putinfreund«, wenn es mit dem Totschweigen nicht so recht klappen wollte. Es ist zu befürchten, daß auf das leider schwächliche und eingeknickte Original jetzt Simion weichgespült oder andernfalls auf kaltem »juristischen« Wege ausgeschaltet wird.
Da die europäischen Regierungen als Büttel der Soros-Rockefeller-Bande selbst um den Preis einiger europäischer Hiroshimas versuchen, einen Krieg gegen Rußland zu erzwingen, werden sie eine rumänische Regierung – und damit die eines Frontstaates! –, die diesen nicht mitträgt, mit allen Mitteln verhindern.(6) Deshalb muß der Widerstand der rumänischen Bevölkerung und vor allem ihr Kampf für die Souveränität ihres Landes gebrochen werden, koste es, was es wolle. Gelobt und gepriesen sei die Standhaftigkeit des rumänischen Volkes (ähnlich wie des US-amerikanischen bei der letzten Präsidentenwahl)! Doch es ist unorganisiert, und seine unwilligen, gewiß auch illusionsbeladenen Führer wollen sich dem Unrechtsstaat maximal auf dem staatlich festgelegten Instanzenweg entgegenstellen, streichen beim kleinsten Windhauch die Segel und rufen die opferreich Protestierenden zur Mäßigung statt zur Entschlossenheit auf, statt wenigstens in das ungarische oder, besser noch, US-Exil zu gehen (das sie jetzt bestimmt aufnehmen würde und von wo aus sie den EU-Quislingen ihres Landes besser schaden könnten als in dessen Kerkern). Damit ist das Volk verraten und verkauft und wird früher oder später unter der fortgesetzten Gewalt enttäuscht und resigniert auseinanderlaufen. Mit so zaghaften, schwächlichen Volksvertretern kann der rumänische Verfassungsbruch jedenfalls nicht rückgängig gemacht werden, und der europäische Präzedenzfall, die Wahlteilnahme unbequemer Präsidentenkandidaten zu unterdrücken, wird als Modell genutzt (wenn er nicht sowieso eingefädelte Pionierstat in einem Randstaat war), wie das Beispiel von Le Pen in Frankreich zeigt. Wären die rumänischen Führer so entschlossen und kompromißlos gewesen wie Saddam Hussein oder gar Lenin, hätte der rumänische Widerstand durchaus Sand im Getriebe der finsteren Machenschaften der Bande und Vorbild für das restliche Europa sein können. Durch die nun mutmaßlich folgende Demoralisierung wird nichts anderes übrig bleiben, als wieder ganz von vorne anzufangen, mit einer Parole Lenins – »Geduldig aufklären!«
Michail Rodinescu & Beate Skalée
(1) Siehe »Was ist los in Rumänien?« Teil 1 und 2. Die vorangegangenen Verfassungsbrüche und ihre Folgen stellen wir hier zum leichteren Verständnis kurz voran, dadurch sind jedoch einige Überschneidungen unvermeidbar.(2) Das Prinzip »Wehret den Anfängen« lag ihnen also leider so fern wie 1972 der deutschen Bevölkerung bezüglich der Berufsverbote des Staatsheiligen Willy Brandt, mit dem unsere gesamtdeutsche Entrechtung und Verfassungsverachtung anfing.(3) So muß er sich wöchentlich bei der Polizei melden, muß jeden Wohnungswechsel anzeigen und sich umgehend einfinden, wenn er von einer Behörde vorgeladen wird, darf keine Waffe haben und in der Öffentlichkeit oder sozialen Medien bestimmte Äußerungen nicht tätigen, die »faschistisch«, »rassistisch«, »antisemitisch«, »fremdenfeindlich« etc. sind, aber was darunter fällt, legt ja bekanntlich die Lügenpresse oder die Staatsanwaltschaft willkürlich fest…(4) Eine Ausnahme bildete die kämpferische Rede des Vorsitzenden der bulgarischen Partei »Wiedergeburt«, Kostadin Kostadinow, der über das Verbot eines von seiner Partei eingeleiteten Referendums gegen die €-Einführung 2026 und der Demonstrationen gegen das Verbot des Referendums und die €-Einführung berichtete und damit zur Zusammenarbeit aller demokratischen Kräfte, auch länderübergreifend, aufrief. Haben Sie darüber in der Wahrheitspresse je etwas gehört?(5) Am 6.3.2025 wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Beschwerde Georgescus gegen Rumänien wegen der Annullierung der Präsidentschaftswahl zurück mit der hanebüchenen Begründung, er sei nur für Parlamentswahlen zuständig! Tja, seit wann sind staatsbürgerliche Rechte auf Parlamentswahlen beschränkt?!? Nur zwei AfD-Abgeordnete des EU-Parlaments verurteilten übrigens den Putsch in angemessener Schärfe, aber die Mehrheit der EU-Schwatzbude weigerte sich, das Thema überhaupt auf die Tagesordnung zu setzen – Schweigen ist Gold oder wenigstens dreißig Silberlinge.(6) Somit scheinen die kriegsgeilen westeuropäischen Regierungen an Hitler und seinem »Unternehmen Barbarossa« eigentlich nur eines schlecht zu finden: nämlich daß er auf eigene Faust gehandelt hat und für die Herrschende Klasse seines Landes und nicht auf Befehl fremder Herren aus Übersee. Sonst ist kein Unterschied erkennbar, oder finden Sie einen?
* * *
Dieser Artikel wurde vor der verstümmelten rumänischen Wahl verfaßt, deren Ausgang schwer vorauszusehen war, aber nun hat Simion 41% der Stimmen im ersten Wahlgang erhalten, fast doppelt so viele wie der nächstplazierte EU-hörige Kandidat. Damit darf man gespannt sein, ob wiederum die Stichwahl oder die gesamte Wahl annulliert werden, allerdings erfordert eine Regierung gegen 41% der Wähler schon eine waschechte Diktatur. Oder wird auf Dauer ein halbherziger oder bestochener oder von Anfang an unechter Oppositionskandidat das Wahlvolk verraten? Warten wir das Ergebnis ab, aber es ist in gewisser Hinsicht weniger interessant als seine Vorgeschichte.
Verrat am Wähler: Merz' Staatsstreich
Vorabdruck aus KETZERBRIEFE 250
Am Donnerstag, den 13.3.2025, fand im Bundestag ein, wie es AfD-Chefin Weidel im Plenarsaal auf den Punkt brachte, »finanzpolitischer Staatsstreich« statt: SPD, CDU und Grüne riefen – obwohl schon Samstag, spätestens Montag der neugewählte Bundestag hätte zusammentreten können und müssen, war doch das amtliche Wahlergebnis am Freitag, den 14. März, endgültig festgestellt worden – einfach noch mal den alten, abgewählten Bundestag zu einer »Sondersitzung« zusammen und brachten einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung ein, nachdem bei der Wahl am 23. Februar ihnen das deutsche Volk die dafür nötige Zweidrittelmehrheit gerade entzogen hatte.
Und da Putsche schnell gehen müssen, sollte diese illegale Verfassungsänderung durch ein abgewähltes Parlament binnen weniger Tage durchgepeitscht werden: Mo. 10.3. Einbringung des heimlich (offenbar in Bayern) vorbereiteten Gesetzentwurfs, Do. 13.3. nachmittags Erste Lesung und abends Anhörung im Haushaltsausschuß, Fr. 14.3. Abschmierung aller Verfassungsklagen durch das BVG, So. 16.3. Sitzung Verkehrssausschuß, Di. 18.3. (nach Redaktionsschluß dieser Zeitschrift) Zweite und Dritte Lesung, Fr. 21.3. Zustimmung Bundesrat, und dann… am allerletzten Tag der nach dem Grundgesetz dafür geltenden 30-Tage-Höchstfrist, nämlich Di. 25.3.: Einberufung des seit dem 15.3. hingehaltenen, aus dem Reichstagsgebäude ausgesperrten neuen Bundestags, wo er vor vollendeten Tatsachen stehen wird, die er nicht mehr rückgängig machen kann, weil die Verfassungsbrecher, um das zu verhindern, jetzt plötzlich nur noch ein Drittel plus eine Stimme brauchen.
Worin besteht nun diese illegale Verfassungsänderung durch die abgewählten Usurpatoren auf den Abgeordnetenbänken, die, wie ihr Anführer Merz in seiner Rede am 13. März frech herausstrich, tatsächlich von »historischer Tragweite« ist? In dreierlei:
Erstens werden, nachdem die Kartellparteien (und schändlicherweise seinerzeit die halbe AfD-Fraktion) bereits 2022 Kriegskredite in der gigantischen Höhe von 100 Milliarden Euro neben dem Bundeshaushalt (dessen Volumen beträgt ca. 500 Milliarden Euro) durchgewinkt hatten (1), jetzt weitere Kriegskredite von der grundgesetzlichen Obergrenze für neue Staatsschulden (in Höhe von 0,35 % des BIP, s. Art. 109 III GG; die Propaganda nennt das »Schuldenbremse«) gänzlich ausgenommen, d.h. in unbegrenzter Höhe zugelassen – wie der Sachverständige Reiner Braun am Donnerstagabend im Haushaltsausschuß fassungslos bemerkte, waren demgegenüber selbst die berüchtigten Kriegskredite von 1914 der Höhe nach begrenzt gewesen. Und auf Wunsch der Grünen gilt diese künftig grenzenlose Schuldenmacherei nicht nur für die Aufrüstung selbst, sondern begrifflich uferlos z.B. auch für die »Unterstützung für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten« – drei Milliarden unserer Steuergelder sollen schon in den Tagen darauf wieder in die Ukraine fließen. Zweitens wird außer jenem 100-Milliarden-Euro-Kriegsschulden-Nebenetat von 2022 jetzt noch ein zweiter Schulden-Nebenetat von 500 Milliarden Euro mit zehn Jahren Laufzeit (2) in die Verfassung gebombt (neuer Art. 143h), womit das von ihr garantierte und historisch zentrale parlamentarische Budgetrecht ausgehebelt wird. (3) Dabei müssen von diesem neuen Schuldenberg auf Wunsch der Grünen mindestens »100 Milliarden Euro für klimaideologische Projekte verbrannt« werden (so treffend Weidel auf »X«), und nebenbei wurde noch als neues Staatsziel »Erreichung der Klimaneutralität bis 2045« in die Verfassung geschmuggelt – schon wieder eine historische Weichenstellung. Die restlichen 400 Milliarden Euro neue Nebenschulden sind vage für »Investitionen in die Infrastruktur«, also beliebig verwendbar. Drittens dürfen die Bundesländer zusammen künftig jährlich noch mal 15 bis 19 Milliarden Euro zusätzliche Schulden machen (Änderung v. Art. 109 III).
Also kurz gesagt: erstens Schuldenmacherei für den Krieg ohne Obergrenze, zweitens ein illegaler Schattenetat von einer halben Billion für beliebige Zwecke und drittens Zusatzschulden der Länder in den nächsten zehn Jahren von 150 bis 190 Milliarden.
Demgemäß rechnete der Sachverständige Lars Feld dem Haushaltsausschuß am Donnerstagabend vor, daß für die von der SPCDU geplante Steigerung der Militärausgaben auf 3 % des BIP künftig jährlich 85 bis 110 Milliarden Euro neue Schulden anfallen, daneben jährlich die 50 Milliarden Euro aus dem neuen Zehn-Jahres-Schuldenberg sowie die 15 bis 19 Milliarden Euro für die Länderzusatzschulden, also insgesamt rund 1,8 Billionen Euro Schulden in zehn Jahren. Damit werde die deutsche Staatsverschuldung auf 90 % des BIP steigen und der Steuerzahler, d.h. Sie und ich, lieber Leser, in den zehn Jahren allein an Zinsen zwischen 250 und 400 Milliarden Euro zu zahlen haben.
Was ist los in Rumänien? Teil II
Hartnäckiger Verfassungsbruch im Vorfeld der rumänischen Präsidentschaftswahl und Treibjagd auf demokratische Demonstranten. Was die "Wahrheitspresse" nicht berichtet: In der Nr. 249 der KETZERBRIEFE haben wir die putschistischen Verhältnisse in Rumänien dokumentiert, bei denen einerseits die Präsidentschaftskandidatur Diana Şoşoacăs von der Wahlkommission offen mit der rein politischen und daher natürlich unzulässigen Begründung abgelehnt wurde, ein Gegner der NATO und der EU dürfe nicht rumänischer Staatspräsident werden, andererseits die daraufhin ohne ihre Kandidatur stattgefundene Wahl annulliert wurde, weil der nun vom Volk mit den meisten Stimmen gewählte Präsidentschaftskandidat, der vorher weitgehend unbekannte Călin Georgescu, dessen hauptsächliche Forderung der sofortige Stopp der Unterstützung der Ukraine war, auch nicht in die vom US-Megakapital gelenkte EU-Politik paßt. Die Stichwahl zwischen den beiden bestplazierten Kandidaten wurde abgesagt und die Wahl unter dem abwegigen und dazu erlogenen Vorwand, das Ergebnis sei aufgrund ausländischer Einmischung zustande gekommen, annulliert und Neuwahlen für den 4. Mai 2025 angesetzt. Das führte zu sehr großen, von unseren "Qualitätsmedien“ radikal heruntergelogenen Protestdemonstrationen in etlichen Städten Rumäniens, insbesondere der Hauptstadt Bukarest, unter der Parole: "Stichwahl jetzt!" Doch das verhärtete nur die neue Diktatur des östlichsten EU-Staates. Nun mußten sich für die anstehende erneute Präsidentschaftswahl alle Kandidaten wiederum bei der Wahlkommission anmelden, wozu etliche formale Bedingungen einzuhalten sind.
Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten!
Die Älteren von Euch sollten es wissen, die Jüngeren unter Euch sollten es zur Kenntnis nehmen: Der aktuelle Krieg der NATO gegen Rußland, der in seiner letzten heißen Phase mit in Deutschland stationierten US-Atomraketen geführt werden soll, hatte eine bis ins Detail genaue Entsprechung vor 40 Jahren. Seinerzeit traf die US-Regierung unter Präsident Reagan alle praktischen Vorbereitungen, um die umzingelte und totgerüstete Sowjetunion atomar zu enthaupten (»Victory is possible!«). Es war im Kalten Krieg der erste und ernsthafteste Versuch der USA, die Sowjetunion atomar zu vernichten (»dem sowjetischen Huhn den Kopf abzuhacken«), und als Raketenrampe für Pershing II und Cruise Missiles wurde Westdeutschland, der treueste US-Vasall und NATO-Frontstaat, ausersehen. (Die flankierenden Propaganda-Nebelworte hießen »NATO-Doppel-« oder gar »-Nachrüstungsbeschluß«.) Der SPD-Kanzler und ehemalige Wehrmachtsoffizier vor Leningrad Helmut Schmidt lieferte die BRD frei Haus aus, um den Preis der eigenen völligen Vernichtung (so sind rückgratlose Lakaien nun einmal).
Seinerzeit veröffentlichten wir folgendes Plakat: Es hat bis heute seine Gültigkeit nicht verloren, nur haben sich die Gesichter des US-Präsidenten und seiner deutschen Pappnase verändert: Kriegskanzler Scholz grinste wie ein an die Tafel gerufener Pennäler, als Biden öffentlich ankündigte, die russischen Gasleitungen vor dessen Nase wegzubomben (O-Ton Biden: »Wir werden das [Nordstream] zu verhindern wissen.«). Ein gigantisches deutsches Aufrüstungsprogramm von Hunderten Milliarden Euro soll die »Kriegstüchtigkeit« Deutschlands herstellen und forciert die von SPD-Schröder – ja, richtig, dem Jugoslawien-Bombardierer und Verfassungsbrecher (Art. 26 GG) – eingeleitete Massenverelendung. Abermals ist die BRD als Raketenrampe auserkoren, um den tödlichen atomaren Schlag gegen ein diesmal geschwächtes Rumpf-Rußland zu führen – um den Preis der eigenen Vernichtung, denn die atomaren Gegenschläge, die Rußland dann noch möglich sind, werden vor allem Deutschland treffen.
Seid keine Kindsköpfe!
Der Kriegskurs des zu allem entschlossenen US-Megakapitals kann durch keinen sozialen Wunschzettel gestoppt werden, sondern nur durch die Wahl Trumps (aber das entzieht sich unserer Einflußnahme) und den Bruch der Massenloyalität zu den hiesigen Kartell- und Kriegsparteien. Die Ergebnisse der letzten Landtagswahlen sind immerhin ein Anfang – diese Ohrfeige schmerzte die hiesigen Sachverwalter der US-Kriegstreiber und deren maulfertige, weltweit gleichgeschaltete Sprachrohre. Zwar ist die AfD sehr halbgar, aber ihr Kern wenigstens ist echt, und nur deshalb wird sie als »gesichert rechtsextrem«verleumdet. (Man kann – in freier, unverhetzter Debatte! – an ihrem Programm einiges kritisieren; wir tun es durchaus. Aber bezüglich Antiimperialismus und Verteidigung der Errungenschaften der Aufklärung und Arbeiterbewegung, die in Europa den hohen Lebensstandard erkämpfte, steht die AfD, entgegen aller Hetzmantras und sogar ihrer eigenen Selbstwahrnehmung, objektiv links von allen Kartellparteien.)
COMPACT-Verbot – letzte Meldung
Der inzwischen veröffentlichte Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.8.2024 (BVerwG 6 VR 1.24) zeigt, daß von einem damit erreichten »Sieg der Pressefreiheit« keine Rede sein kann. Der Gerichtsentscheid bahnt vielmehr der Abschaffung der Pressefreiheit den Weg: Darin hat das Gericht ausdrücklich den juristischen Winkelzug des Innenministeriums abgesegnet, das Presseunternehmen COMPACT in einen »Verein« umzulügen und dann unter Bruch von Art. 5 GG – Pressefreiheit! – nach Vereinsrecht zu verbieten. Damit sind der Zensur und Vernichtung jeder oppositionellen Publikation Tür und Tor geöffnet. In dieser Hauptsache besteht die wegweisende, in Wirklichkeit äußerst üble Bedeutung des Beschlusses, weshalb das Gericht ausschließlich genau diesen grundsätzlichen Punkt als »amtlichen Leitsatz« seiner Entscheidung vorangestellt hat: »Ein Vereinsverbot (…) kann als Instrument des ›präventiven Verfassungsschutzes‹ [!] (…) auch gegenüber Medienorganisationen erlassen werden« – geradezu eine Handlungsanleitung für zukünftige Zensur!
Laut Gerichtsentscheid darf im weiteren Verbotsverfahren gegen COMPACT die (Geheim-)Polizei ausdrücklich vor Rückgabe der bei ihren Überfällen »sichergestellten und beschlagnahmten Beweismittel und Vermögensgegenstände (…) Kopien von papiergebundenen Unterlagen (Akten, Kontoauszügen etc.) sowie elektronischen Speichermedien (u.a. Computer und Laptops mit internen Festplatten, Notebooks, Tablets sowie externen Festplatten, USB-Sticks, USB-Karten, NAS-Speicher, SD-Karten, DVDs, CDs) anfertigen sowie Mobiltelefone und SIM-Karten auswerten«.
Denn das Verbotsverfahren gegen COMPACT läuft selbstverständlich weiter!
Schließlich wurde allein für den Antrag der COMPACT-Magazin GmbH als Herausgeber von COMPACT – wie es im Juristendeutsch heißt – die aufschiebende Wirkung der Klage gegen das Verbot vorläufig wiederhergestellt. Alle weiteren Anträge wurden abgelehnt! – die der Filmproduktionsfirma sowie auch die von Jürgen Elsässer, seiner Frau und aller seiner sonstigen Mitarbeiter, die ebenfalls ja sämtlichst in ihren Privatwohnungen überfallen worden waren! Das Gericht hat deshalb obszönerweise entschieden, daß diese überfallenen Opfer der Zensur selbst überwiegend die erheblichen Gerichtskosten und sogar die Kosten des Polizeiministeriums bezahlen müssen!
Unsere Forderung bleibt unverändert:
Wiederherstellung der Presse- und Informationsfreiheit!
Vollständige Rückgabe der beschlagnahmten Produktionsausrüstung und des sonstigen Vermögens (Konten, Bargeld und Privatbesitz)!
Löschung aller geraubten Daten und Informationen bei der 1948 in »Verfassungsschutz« umbenannten alten Gestapo!
Vollständige Rehabilitierung und Entschädigung des COMPACT-Teams!
Aus aktuellem Anlaß: COMPACT-Verbot!
Wir protestieren aufs schärfste gegen das ungeheuerliche Verbot des COMPACT-Magazins, COMPACT-TV und die Polizeiüberfälle auf Jürgen Elsässer und seine Mitarbeiter, die ihr in unserer Verfassung garantiertes Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen haben:
Art. 5 Abs.1 GG:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Vergleichen Sie selbst die folgenden offiziellen Verlautbarungen:
1) Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern vom 16.07.2024:
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Ich habe heute das rechtsextremistische "COMPACT-Magazin" verboten. Es ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.
Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene. Das Verbot zeigt, dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen. Unser Signal ist ganz klar: Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht. Unser Rechtsstaat schützt all diejenigen, die wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder auch wegen ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden.
Ich danke den Sicherheitsbehörden im Bund und in den beteiligten Ländern für die eng abgestimmten, konsequenten Maßnahmen. Besonders danke ich den Einsatzkräften, die seit den frühen Morgenstunden verschiedene Objekte durchsuchen."
2) Bundeszentrale für politische Bildung zum NS-Schriftleitergesetz vom 4. Oktober 1933:
„Das Schriftleitergesetz, das bereits am 4. Oktober 1933 vom Kabinett verabschiedet worden war und am 1. Januar 1934 in Kraft trat, veränderte die Arbeit von Deutschlands Journalisten grundlegend. Es war das entscheidende Instrument nationalsozialistischer Medienkontrolle - aber nicht der erste Schritt.
Schon bald nachdem die Regierung des am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannten Adolf Hitler ins Amt gekommen war, begannen die Nationalsozialisten mit ihrer Politik der "Gleichschaltung" von Vereinen, Verbänden und Institutionen. Ziel war es, das gesamte gesellschaftliche Leben unter Kontrolle zu bringen. Das galt auch für die Medien.
Zur nationalsozialistischen Politik müsse man sich "mit einem klaren Ja oder einem klaren Nein bekennen; und dieses Ja oder Nein duldet kein Wenn und kein Aber", hatte Propagandaminister Joseph Goebbels bereits in einer Rede vor der auswärtigen Presse am 6. April 1933 angekündigt. "Die geistigen Kräfte des deutschen Journalismus, die sich zu einem Ja verpflichten, können der wärmsten ideellen und materiellen Unterstützung der Regierung gewiss sein."
Sozialdemokratisch und links orientierte Parteipresse von SPD und KPD ließ das NS-Regime nach dem Reichstagsbrand schon im Februar 1933 verbieten. Was den Nationalsozialisten noch fehlte, war eine rechtliche Handhabe gegen die bürgerliche Presse. Diese Funktion übernahm das Schriftleitergesetz.“ (Bundeszentrale für politische Bildung zum Zwecke der historischen Aufklärung, 29.12.2018)
„... an ihren Früchten sollt Ihr sie erkennen.“(Mt. 7, 15-20)
Wir halten es seit unserer Gründung stets mit Voltaire:
„Ich teile Ihre Ansichten nicht, aber ich werde mein Leben dafür in die Schanze schlagen, daß Sie sie äußern können.“
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Wir rufen zur Unterstützung der Petition Pressefreiheit verteidigen! Compact-Verbot sofort aufheben! auf, trotz "patriotischer Scheuklappen", denn die Meinungsfreiheit ist unteilbar. Wenn Faesers verfassungswidriger Gewaltakt durchgeht, bedeutet dies den Dammbruch und die endgültige Liquidierung der ohnehin schon arg durchlöcherten Meinungsfreiheit.
Peter Priskil in COMPACT TV
Endlich einmal verfassungstreue Deutsche!
So sehr unsere Gewalthaber mit ihrer "freiheitlich-demokratischen Grundordnung" protzen, so zynisch kacken sie seit Willy Brandts politisch motivierten Berufsverboten auf unsere Verfassung.
Art. 3 Abs. 3: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Art. 33 Abs. 2: Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
Art. 33 Abs. 3: Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.
Lassen wir den hl. Willy und seine Verbrechen, wo er ist (egal, wie unwürdig viele seiner Opfer waren ‒ darum geht es bei Grundrechten nicht, sie müssen ohne Wenn und Aber auch für Unwürdige gelten, denn sonst gelten sie überhaupt nicht). Aber seit dem deutschen Angriff auf Rest-Jugoslawien wird blutig und zynisch noch ein weiterer Verfassungsartikel gebrochen:
Art. 26: Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges Abs. 1: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
Ein dankenswerterweise abgehörtes Telefonat zwischen dem obersten General der Luftwaffe, Luftwaffeninspekteur Ingo Gerhartz, dem Abteilungsleiter im Kommando Luftwaffe Frank Gräfe sowie den Oberstleutnants Fenske und Florstedt zeigte kürzlich die abgrundtiefe Verachtung unserer Verfassung durch unsere Machthaber an der Leine des US-Megakapitals (Soros, Rockefeller, Gates, Pew... ). Es zeigt klar, daß diejenigen, die die "Billigung eines Angriffskrieges" sogar unter Strafe zu stellen geruhen, selber einen vorbereiten. So sind sie halt.
Es ist äußerst verdienstvoll von Jürgen Elsässer, auf genau dieser Basis eine Anzeige gegen unsere heuchlerische Regierung gestellt zu haben. Hier kann sich die BRD ja als Rechtsstaat profilieren, wenn sie sich von einem solchen noch nicht restlos abgeseilt hat.
Elsässer hat sich, als es darauf ankam, in alter Zeit durchaus als unser Feind profiliert ‒ er suchte mit seiner winzigen KB-Truppe unsere Kandidatur als BUNTE LISTE FREIBURG zu verhindern (hier weist seine veröffentlichte Autobiographie eine klaffende Lücke auf), und da unsere Leute damals mehrheitlich furchtbar dämlich waren, hätte er sein finsteres Ziel fast erreicht. ABER DAS MUSS JETZT EGAL SEIN; wer immer Angriffskriege ekelhaft findet, muß seine bzw. die COMPACT-Initiative mit allen Mitteln und vorbehaltlos unterstützen!
Beim Kampf um die Einhaltung der Verfassung müssen alle Staatsbürger zusammenstehen, egal welche Differenzen sie sonst haben.
GEGEN DEN BLUTIGEN BRUCH DES ART. 26 UNSERER VERFASSUNG! ALLE ZUSAMMEN GEGEN DIE DEUTSCHEN VERFASSUNGSBRECHER!
Beobachtet Eure Justiz, wie sie mit Elsässers äußerst berechtigter Anzeige umgeht!
Link zur Petition "Frieden mit Rußland"
Die Verbrechen von Telekom und der Deutschen Post – endlich beweisbar!
Erschienen in den vom Bund gegen Anpassung herausgegebenen KETZERBRIEFEN 242/243:
Kriegspartei Deutschland
· 100 Milliarden Euro Sonderausgaben für Rüstung· 2% des BIP jährlich für die NATO (unter Merkel noch verweigert – die SPD macht´s möglich)· 300 Millionen Euro zur Aufrüstung der Ukraine (u.a. 2650 Panzerabwehrwaffen des Typs RGW90 direkt vom Hersteller geliefert, 18 Drohnen)
Plus:· 1000 Panzerabwehrraketen· 500 Stinger-Flugabwehrraketen· 2700 Strela Luftabwehrraketen· 49 Schützenpanzer aus DDR/NVA-Beständen.
Und ein paar Handgranaten in den Care-Paketen...· flankiert von (mindestens) 1000 Lügen!
Art. 26 GG [Verbot des Angriffskrieges]: (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
Das obszöne zweierlei Maß
Die aktuellen NATO-Kriegsübungen gegen Rußland und die "abtrünnigen" Republiken im Osten der Ukraïne haben ein historisches Vorspiel: das elfwöchige, mit atomar verseuchter Munition durchgeführte NATO-Bombardement auf Serbien mit anschließender ebenso völkerrechtswidriger Abtrennung des Kosovo. Damals tönte die Presse, man könne "Angriffskrieg" – von der deutschen Verfassung expressis verbis verboten (Art. 26 GG) – "nicht definieren". Heute plärrt sie die russischen militärischen Notwehrmaßnahmen gegen die drohende, weitgehend abgeschlossene NATO-Umzingelung und die Provokationen der Faschischmus-affinen Ukraïne genau als einen solchen aus. Im Vorfeld des NATO-Kriegsverbrechens – März 1999 – veröffentlichten wir das nachfolgende Flugblatt über das obszöne zweierlei Maß des Lügengesindels in NATO-Diensten: