Die Grüne Lizenz zum Vogelschreddern: Das „neue“ Bundesnaturschutzgesetz
„Es kann nicht sein, daß der Rote Milan über die Energiewende entscheidet.“
„Wir brauchen Windräder ohne Ende.“
Winfried Kretschmann, Die Grünen, 2018 & 2022
Ministerpräsident von Baden-Württemberg
Karikatur von Götz Wiedenroth, Flensburg
Seit einigen Jahren sind wir Zeugen der Entstehung einer neuen Religion mit einem einzigen Glaubensinhalt – dem menschengemachten Klimawandel, hervorgerufen durch die sündigen Menschen mit dem von ihnen produzierten „bösen“ CO2, allerdings angeblich nicht durch ihre erdrückende Überzahl, sondern durch ihren Mangel an Verzicht beispielsweise auf Reisen, Fleischverzehr, Badewannen und andere Zeugnisse guter Lebensqualität. (1) So zumindest verkünden das die Klimapropheten hinter den dafür lautgeschalteten Mikrophonen der Medien wie eine Luisa Neubauer oder eine hl. Greta mit ihrer mäßig originellen Idee des Schulschwänzens. Neben der Bußübung des Verzichts ist das gepredigte Allheilmittel die „Energiewende“, sprich die völlige Abkehr von den knapp gewordenen, weil von den Menschenmilliarden verpulverten fossilen Energieträgern zugunsten der sogenannten „erneuerbaren Energien“, die durch diese wissenschaftlich unsinnige Bezeichnung den Anstrich eines Perpetuum mobile bekommen und immer mehr einen Fetisch-Charakter annehmen. Niemand kümmert es, daß die Leistungsdichte von Windrädern und Photovoltaikplatten ein ähnlich wundersames Schicksal nehmen müßte wie die Brote und Fische aus der einschlägigen Stelle des Neuen Testaments, um in irgendeiner Hinsicht maßgeblicher Lieferant für den Primärenergiebedarf von Industriestaaten zu werden. Ist sie das nicht, überwiegt der Schaden ihren Nutzen bei weitem, insbesondere für die ohnehin durch Flächenraub geschundene Natur. Trotzdem säumen Windräder wie ehemals Kruzifixe Bergkämme und pflastern Ebenen, und selbst die Schweiz, aufgrund ihrer Topographie eher ein Land der Wasserkraft, verschandelt für ein (!) müdes Prozent ihres Stromverbrauchs ihre Natur. Da auch alle bekannten Naturschutzorganisationen wie NABU oder BUND etc. diesem Fetisch der „erneuerbaren Energien“ huldigen, bleibt diesbezüglich der durchschnittliche Informationsgrad der Bevölkerung auf dem Stand der Irreführungen durch die „Qualitätsmedien“, gegen die wenige aufrechte und opferbereite Wissenschaftler mit sehr ungleichen Publikationsmitteln versuchen anzukämpfen. So konnte auch aufgrund „qualitäts“medialer Unterschlagung von der Öffentlichkeit unbeachtet das Bundesnaturschutzgesetz „nachhaltig“ geändert und im Juli 2022 vom Bundestag verabschiedet werden, stand es doch einigen besonders faulen Ostereiern des sogenannten „Osterpakets“ der von SPD und Grünen geführten Bundesregierung im Weg.
Ein sehr faules Ei im Paket war das neue „Windenergieflächenbedarfsgesetz“ (WindBG), nach dem 2 % der Landesfläche für Windräder zur Verfügung gestellt werden und bis spätestens Ende 2032 die entsprechenden Flächen ausgewiesen sein müssen (Teilziel 1,4 % bis Ende 2027). Jedes Bundesland muß je nach Struktur zwischen 1,8 und 2,2 % seiner Fläche ausweisen (ausgenommen die drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg, diese aber immerhin 0,5 %). Der Druck auf die Länder ist immens, § 3 Abs. 3 WindBG beinhaltet eine Nachweispflicht bis zum 31. Mai 2024, daß alle nötigen Grundlagen (Änderungen der Raumordnungspläne, Änderung der entsprechenden Landesgesetze etc.) dafür geschaffen wurden. Bedenkt man, daß von Deutschlands Fläche von 357.592 km2 nur 10.289 km2, also knapp 2,9 %, unbebaut oder nicht anderweitig genutzt sind (2), ist das sehr viel. Fokussieren wir uns hier nur auf die verheerenden Folgen für die Natur (3), denn diese werfen ein Schlaglicht auf die Heuchelei der regierenden Umweltzerstörer in Berlin, allen voran der Grünen, hatten diese sich doch im Koalitionsvertrag 2021–2025 dazu verpflichtet, die „Energiewende ohne den Abbau von ökologischen Standards zu forcieren“ oder sie ins Werk zu setzen, „ohne das ökologische Schutzniveau abzusenken“. (4) Was sind nun aber diese Standards?
Leider bleibt es uns nicht erspart, die bereits in Kraft getretenen Gesetze aus ihren unnötig, aber absichtlich komplizierten juristischen Eierschalen herauszuschälen, um sie angemessen würdigen zu können. (...)
Zum vollständigen Artikel (pdf) mit folgenden Kapiteln:
- Das Bundesnaturschutzgesetz und seine EU-Grundlage
- Die Demontage: Vom Tötungsverbot zur Tötungsfreigabe
- Der „Zentrale Prüfbereich“ – Trugbild einer Schutzzone
- Durchlöcherter „Artenschutz“: die Ausnahme wird zur Regel
- Der Praxisalltag beim Genehmigungsverfahren
von Beate Skalée
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(1) Dabei ist CO2 die Lebensgrundlage aller Pflanzen – das walte die Photosynthese – und damit auch aller Tiere, die es ohne Pflanzen nicht gäbe. Die einzige Gefahr wäre ja, daß die Pflanzen die angeblichen Mengen an menschenproduziertem CO2 nicht verbrauchen könnten, aber der können wir gelassen ins Auge sehen. Im Erdzeitalter Karbon war der CO2-Gehalt ganz ohne Menschen viel höher als heute, was den Pflanzen so gut tat, daß sie zu gewaltigen Wäldern heranwuchsen, die beim Absterben unter bestimmten Verrottungs- und Druckbedingungen zu unserer Steinkohle mit einer erheblichen Menge gespeicherter Sonnenenergie werden konnten.
(2) Siehe Destatis 2023: Bodenfläche nach Nutzungsarten und Bundesländern.
(3) Die kommende gesellschaftliche Verelendung in Form eines neuen Mittelalters, die der sogenannten „Energiewende“ durch Energieverknappung geschuldet sein wird, möchte ich hier nicht beleuchten – die wissenschaftlichen und technischen Grundlagen wurden von den Autoren des EIKE und namentlich im Standardwerk von Prof. Horst-Joachim Lüdecke (Energie und Klima, expert verlag, 2013) umfassend behandelt.
(4) Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes; Deutscher Bundestag, Drucksache 20/2354, 21.06.2022.