Bund gegen Anpassung
Bund gegen Anpassung
Geburtenkontrolle – Arbeitszeitverkürzung – Gleichheit weltweit
24. Oktober 2026

Freiheit für Călin Georgescu!

Sofortige Entlassung aus der U-Haft und Aufhebung jeder weiteren Freiheitsbeschneidung!
Was ist los in Rumänien? Teil IV

Seit dem 29. September 2026 sitzt Călin Georgescu, dessen Wahl zum rumänischen Staatspräsidenten durch deren grob unrechtmäßige Annullierung 2024 gewaltsam verhindert wurde, im Zentralgefängnis der Bukarester Polizei in Untersuchungshaft. Von der Sonderstaatsanwaltschaft für "Organisierte Kriminalität und Terrorismus" DIICOT (Direcția de Investigare a Infracțiunilor de Criminalitate Organizată și Terorism) und mit dem Segen des Bukarester Appellationsgerichtshofes wurde er wie ein gewöhnlicher Krimineller mit drei Drogendealern in eine winzige Zelle gesperrt und soll jetzt unter der neuen Anschuldigung des „schweren gemeinschaftlichen Betrugs" und der „Bildung einer kriminellen Vereinigung" sowie mittels der Beschlagnahmung seines Wohnhauses und seiner Bankkonten am 24.9.2026 endgültig zum Schweigen gebracht werden. (Dabei steht er bereits seit Anfang 2025 unter den aberwitzigsten Anklagen vor Gericht: "Verherrlichung der Legionärsbewegung“ [= das rumänische Pendant zu Hitlers SA – also die Faschismuskeule] und "Versuchter Staatsstreich" [irrer geht es kaum: die Putschisten klagen denjenigen, gegen den sich ihr Putsch richtete, des Putsches an!] Diese politischen Prozesse werden zwecks Zermürbung seiner Anhänger und Erosion der öffentlichen Aufmerksamkeit endlos in die Länge gezogen.)

 

24. September 2026

AHRIMAN-Verlag gewinnt Prozeß gegen "perspektive"! Verleumder verurteilt!

Juedische Autoren
Der AHRIMAN-Verlag, in dem seit Jahrzehnten unsere »Flaschenpost für
unangepaßte Gedanken« erscheint, hat gegen die Verleumder der Soros-nahen Internetplattform »perspektive« im Berufungsverfahren gesiegt und dazu eine Presseerklärung herausgegeben. Es war ein langer, teurer Kampf – das Verfahren zog sich über weit mehr als zwei Jahre hin –, und es war ein Kampf um Sein oder Nichtsein. Denn die maximal bösartige Verleumdung des Verlages und seiner Bücher als »antisemitisch« sollte fraglos der Startschuß für eine breite Diffamierungskampagne mit dem Ziel der Vernichtung des Verlages und damit auch der Ketzerbriefe sein. Dieser Anschlag konnte abgewehrt werden, und wir sind natürlich sehr erleichtert, daß das Berufungsgericht der Unterlassungsklage AHRIMANs endgültig – die Revision wurde nicht zugelassen – stattgegeben und ein rechtsstaatliches Urteil gefällt hat, was angesichts regelmäßiger Verfassungsbrüche und Rechtsverachtung in diesem Land längst nicht mehr selbstverständlich ist. Dabei dürfte die internationale Aufmerksamkeit, die mit großem Aufwand vom Verlag hergestellt werden konnte, wohl kriegsentscheidend gewesen sein – seit Trumps Regierungsantritt und der Rede von US-Vizepräsident Vance auf der Münchner Sicherheitskonferenz ist der internationale Blick auf die Zerstörung der bürgerlichen Grundrechte in Deutschland ja durchaus geschärft. Auch die Protestbriefe, insbesondere aus dem Ausland, haben ihren Eindruck auf das Gericht sicher nicht verfehlt, aber auch die zahlreichen aus dem ganzen Bundesgebiet nicht, denn sie spiegeln die Stimmung im Volk wider (an den AfD-Wahlerfolgen sichtbar), das sich von den Lügen der Kartellpolitniks und deren »N«GO-Anhängseln zunehmend nicht mehr einseifen läßt, die gern heraustrompetete »Unabhängigkeit« des Justizapparates zu Recht bezweifelt und auch der gleichgeschalteten Wahrheitspresse nicht mehr so schafsdumm aus der Hand frißt wie noch vor wenigen Jahren. Apropos Wahrheitspresse: Es ist einmal mehr bezeichnend, daß diese über die lange Zeit des fraglos exemplarischen (!) Verfahrens – es ging um nicht weniger als infame »Antisemitismus«-Verleumdung zwecks gezielter Vernichtung politischer Opposition – kein Sterbenswörtchen berichtete. Den ersten und einzigen Artikel quetschte sich am Tag nach der Urteilsverkündung die örtliche »Badische Zeitung« ab, in dem das »Grrrrr!« beim Kreidefressen angesichts des AHRIMAN-Sieges nicht zu überhören war.

September 2026

Zum Tod von General Ratko Mladić
(1943–2026)

MladicVon wegen de mortuis nil nisi bene: Die Bannflüche der EU-Bonzen verfolgen den bosnisch-serbischen Oberkommandierenden über seinen Tod hinaus. Die Trauerbekundungen Tausender von Serben werden als »Verherrlichung eines Kriegsverbrechers« ausgeschrien; die Teilnahme hochrangiger Militärs und einiger Politiker aus der zweiten Reihe der serbischen Führungsriege hatte ein Wutgeschrei mit »Konsequenzen« für Serbiens Zukunft zur Folge. (Es nutzte dem derzeitigen serbischen Präsidenten und wieseligen Opportunisten Vučić also gar nichts, den NATO-Quisling Selensky zu einem Staatsbesuch eingeladen und sich mit ihm auf die »territoriale Integrität« beider Länder geeinigt zu haben: Serbien inklusive Kosovo, die Ukraine einschließlich des Donbass: so lohnt Satan seine Diener!) Einst war es Kirchenpraxis, die Leichen von post mortem zu Ketzern erklärten Personen auszubuddeln und »ordentlich« zu verbrennen; fehlt nur noch, daß die EU-Junta diesen altehrwürdigen Brauch wiederaufleben läßt. Auf jeden Fall sollen es die noch lebenden Serben ausbaden: Wer die Mitgliedschaft in der EU beantrage (wie es die serbische Führung törichter- und kniefälligerweise tut), »entscheidet sich«, so lautet die Belehrung, »auch für Rechtsstaatlichkeit, Menschenwürde und die Anerkennung gerichtlich festgestellter Verbrechen«. Sagen diejenigen, die in einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg – eine beabsichtigte Tautologie – die Volksrepublik Jugoslawien zerschlagen haben. Sagen diejenigen, die aktuell mit dem »Digital Services Act« eine Milliarde Mitteilungen pro Jahr in den sog. »sozialen Medien« weltweit unterdrücken und diesen historischen Zensurrekord als »Demokratieschild« feiern. Sagen diejenigen schließlich, die mit selbstgebastelten Gerichten Sieger- und Rachejustiz übten und den General bis ins hinfällige Greisenalter in seinem Den Haager Kerker verrotten ließen. –

25. Mai 2026

Die Rachejustiz gegen Ärzte geht ungebremst weiter!

Mit Aktualisierung vom 23.06.2026
"Heute ist ein schwarzer Tag für mich und meine Existenz“, so leitete am 16. Februar 2021 der noch sichtlich mitgenommene Hamburger Allgemeinmediziner, Dr. Marc Fiddike, seinen Bericht über den polizeilichen Überfall ein. Früh morgens hatte es Sturm geklingelt und gegen seine Wohnungstür gehämmert, dann stürmten acht bewaffnete Polizisten in seine Privatwohnung, trampelten mit ihren dreckigen Schneematsch-Stiefeln auf seinen Teppichen herum und, während einer von ihnen dem verstörten Dr. Fiddike wie ein Bodyguard nicht von der Seite wich, durchsuchten sie zwei Stunden lang seine Privaträume bis in den hintersten Winkel. Fünfzehn private elektronische Geräte wurden beschlagnahmt, darunter auch alte und lange nicht mehr benutzte Laptops und PCs, außerdem seine beiden Handys. Dann wurde sein Auto durchsucht und anschließend mußte er mit in seine Praxis fahren, wo ein zweiter Polizeitrupp wartete, seine Praxisräume durchsuchte und, nach längeren Verhandlungen, die gesamten, digitalen Patientenakten „nur“ kopierte und nicht beschlagnahmte. Ein Zeuge spricht von ca. zwölf Polizeiautos und dreißig Polizisten vor Dr. Fiddikes Praxis. Vorwand für diese brachiale Polizeiaktion: drei „falsche“ Maskenatteste! Glücklicherweise konnte Dr. Fiddike seinen Anwalt informieren, der ihm zur Seite stand, und spontan entwickelte sich vor der Praxis eine kleine Protestaktion mit ca. fünfzig Personen.

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