Bund gegen Anpassung
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Geburtenkontrolle – Arbeitszeitverkürzung – Gleichheit weltweit
18. September 2024

Aktuelle Prozeßnachrichten zu
Dr. Bianca Witzschel und Dr. Walter Weber

Rachejustiz im "Maskenpozeß" gegen Dr. Walter Weber

Ein weiteres Rachejustiz-Verfahren gegen die Ärzte, die der staatlich inszenierten Coronerei seinerzeit Widerstand entgegengesetzt haben, findet seit dem 6.5.2024 in Hamburg vor dem Landgericht gegen den 80jährigen Dr. Walter Weber statt. Er ist Internist mit Schwerpunkt Onkologie und Psychosomatik, ihm wird vorgeworfen, in 57 Fällen "unrichtige Atteste" zur Befreiung vom Corona-Tschador (der sogenannten „Mund-Nasen-Bedeckung“), ausgestellt zu haben. Deshalb droht ihm nun eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren und eine Geldstrafe wegen angeblichen „Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ (§ 278 StGB a.F. – alte Fassung, die Vorschrift wurde später noch mal erheblich verschärft). Dr. Weber war im März 2020 Mitbegründer der „Ärzte für Aufklärung“, der weltweit ersten Organisation von Ärzten gegen die Coronerei überhaupt, und ist seitdem als standhafter und aufrechter Streiter gegen die Maßnahmen der Corona-Diktatur bundesweit bekannt.

Der Prozeß war ursprünglich auf 18 Prozeßtage anberaumt, inzwischen sind es bereits 19, und mit einer weiteren Aufblähung dieses staatlichen Rache- und Willkürverfahrens ist zu rechnen. Daß es sich um ein solches handelt, liegt auf der Hand: Bekanntlich wurde während der Coronerei die Ärzteschaft explizit aufgefordert, Patienten möglichst ohne irgendeine Untersuchung, am besten sogar telefonisch, krank zu schreiben – damit das Volk das Haus nicht verlasse und das angeblich soo gefährliche „Killer“-Virus sich nicht weiter verbreite. Auch dabei handelte es sich selbstverständlich um das Ausstellen eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses (nämlich um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), was seinerzeit hunderttausendfach erfolgte. Natürlich wurde – zu Recht – keiner dieser Ärzte jemals strafrechtlich verfolgt. Doch im Verfahren gegen Dr. Weber versuchen nun Staatsanwaltschaft und Gericht, durch zermürbende und völlig ausufernde Zeugenbefragungen nachzuweisen, er habe "Gefälligkeitsatteste" ausgestellt. So reitet die Vorsitzende Richterin, Dr. Nele Behr, bei der Zeugenbefragung der Patienten (die allesamt bereits Prozesse und zumeist Verurteilungen wegen „Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ hinter sich haben) geradezu fanatisch und unermüdlich darauf rum, ob Dr. Weber die Patienten auch mit dem Stethoskop abgehört, ob er die Sauerstoffsättigung im Blut gemessen habe und ähnliches. Ja, selbst über das Aussehen der Praxis und die Praxiseinrichtung werden seine ehemaligen Patienten verhört. Dabei ist, wie gesagt, eine körperliche Untersuchung gar keine Voraussetzung für das Ausstellen eines ordnungsgemäßen Gesundheitszeugnisses! (Man denke auch an die unter der Coronerei etablierte "Videosprechstunde"!)

Doch um Logik und Recht geht es auch bei diesem Prozeß nicht, sondern um die beispielgebende existentielle Zerstörung eines bekanntermaßen seriösen ärztlichen Widerständlers gegen die Corona-Diktatur und um Abschreckung, Einschüchterung und Entmutigung jedweder Opposition gegen künftige Analoga, die mit dem "Pandemie-Vertrag" – ein kolonialer "ungleicher Vertrag"! – offen vorbereitet werden sollen. Vor dem Prozeß hat die Staatsanwaltschaft Dr. Weber einen ungeheuerlichen sogenannten Deal „angeboten“: Wenn er seine Approbation „freiwillig“ abgäbe, würde die Anklage zurückgezogen! Doch Dr. Weber hat sich nicht erpressen lassen und dies kategorisch abgelehnt: „Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Ich habe mich an die Gesetze und die Berufsordnung gehalten.“ Irgendeinen juristischen Winkelzug wird das Gericht nun suchen, um das Leben eines weiteren Arztes zu zerstören, der seine Praxis seit 50 Jahren tadellos geführt und sich stets für seine Patienten eingesetzt hat – allein die Kosten für seine beiden Anwälte betragen pro Prozeßtag 3000 Euro, gar nicht zu reden von der physischen und psychischen Belastung und Zumutung für das Justizopfer selbst.

Dr. Walter Weber hat nach wie vor große Unterstützung, die Zuschauerbänke – hinter Panzerglas, wie bei einem Terroristenprozeß – sind immer gut gefüllt. Das bringt die Richterin immer wieder auf die Palme, insbesondere wenn sich die Zuschauer "erdreisten", bei ihren hanebüchenen Fragen zu lachen; von zwei Unterstützern wurden am 7.8.2024 auf Veranlassung der Richterin, die sich ansonsten gern jovial gibt, die Personalien aufgenommen, weil sie lediglich gelächelt hatten.

Der hinzugekommene Prozeßtag ist übrigens der Tatsache geschuldet, daß der neue Chef der Rechtsmedizin an der Hamburger Universitätsklinik Eppendorf in diesem Verfahren gehört werden soll. Inwieweit die Aussage eines Rechtsmediziners, der seine „Patienten“ normalerweise nicht mehr abhören und auch keine Anamnese mehr erheben kann, der Wahrheitsfindung dienen soll, ist kaum nachzuvollziehen. Interessanterweise aber ist dieser neu aufgerufene „Sachverständige“ der Nachfolger von Professor Püschel, der zu Beginn der Coronerei zahlreiche Obduktionen von angeblich „an“ Corona Verstorbenen durchführte und dabei bekanntlich zu ganz anderen, staatlich keineswegs genehmen Ergebnissen kam. Doch sein Nachfolger Professor Ondruschka behauptet nun, daß die meisten (80%) der seinerzeit Obduzierten doch „an“ Corona verstorben seien. Das macht ihn wohl für das Gericht als "Sachverständigen" geeignet, einen ersten Eindruck von diesem „Gutachter“ liefern die Dokumentationen der Gerichtsreporterin Claudia Jaworski über die letzten Verhandlungstage ab dem 10.09.2024.

Wir fordern:

Freispruch und volle Rehabilitierung von Dr. Walter Weber!

Weitere Termine im Landgericht Hamburg am Sievekingplatz 1 (bitte mindestens eine halbe Stunde vor Prozeßbeginn erscheinen, den Saal bitte bei der Information erfragen) sind:

am 25.09.2024            9.00-12.30 Uhr,
am 30.09.2024            ab 9.15 Uhr,
am 02.10.2024            ab 9.15 Uhr,
am 07.10.2024            ab 9.15 Uhr.
Am 05.11.2024 ab 9.15 Uhr ist die Urteilsverkündung angekündigt. 

Erscheinen Sie zahlreich und/oder richten Sie Protestschreiben mit Nennung des Aktenzeichens 615 KLs 7/22 (bitte eine Kopie an uns):
An den
Präsidenten des Landgerichts Hamburg
Herrn Bernd Lübbe
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
E-Mail: poststelle@lg.justiz.hamburg.de

Wer Herrn Dr. Walter Weber finanziell unterstützen möchte: auch hier gilt das weiter unten genannte Spendenkonto des Ärztehilfswerks Weißer Kranich. Unter Betreff bitte "Schenkung für Dr. Walter Weber" angeben.

* * *

Achtung: Zweite Anklage gegen Dr. Bianca Witzschel!

Am 17. Juni 2024 wurde in einem analogen Fall gegen Dr. Bianca Witzschel – die ausführliche Darstellung findet sich hier – nach 16 Monaten schärfster Untersuchungshaft und einem monströsen siebenmonatigen Schauprozeß mit 27 Verhandlungstagen vom Landgericht Dresden das Urteil gesprochen: 2 Jahre und 8 Monate Gefängnishaft, zusätzlich 3 Jahre Berufsverbot sowie Einzug ihres Vermögens in Höhe von 47000 Euro.[1] Derzeit ist sie, unter der Auflage, sich wöchentlich polizeilich zu melden, „auf freiem Fuß“, nachdem sie bereits 50% der Haftstrafe im Untersuchungsgefängnis abgesessen hatte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da nicht nur die Verteidigung, sondern vor allem auch die Staatsanwaltschaft dagegen Revision eingelegt hat. Die Staatsanwaltschaft will Frau Dr. Witzschel in geradezu fanatischem Verfolgungseifer um jeden Preis für weitere Jahre im Gefängnis begraben sehen. Deshalb hat sie jetzt "nachgelegt" und ungeheuerlicherweise eine zweite Anklage gegen Dr. Witzschel wegen angeblich noch anderer "gewerbsmäßiger Ausstellungen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 350 Fällen“, erhoben, wodurch sie angeblich 17000 Euro unrechtmäßig erworben habe! Die Formulierung „gewerbsmäßig“ ist maßgeblich, denn nach der am 22.11.2021 durchgepeitschten „Änderung des Infektionsschutzgesetzes u.a." und dem dabei neu eingefügten Absatz 2 des § 278 StGB soll dann ein “besonders schwerer Fall“ vorliegen, der sogar mit Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft wird! 

Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit darf nicht erlahmen, der entschlossene, kraftvolle Protest und die Unterstützung von Dr. Bianca Witzschel muß weitergehen!

Wir fordern nach wie vor:

Freiheit und volle Rehabilitierung von Dr. Bianca Witzschel!

Dieser Forderung sollte man durch Unterzeichnung folgender Petition Nachdruck verleihen:

https://freiheit-für-bianca.de/index.php/erklaerung

Wer Frau Dr. Witzschel persönlich unterstützen möchte: 

Spendenkonto des Ärztehilfswerks Weißer Kranich:
Kontoinhaber: Förderverein Weißer Kranich
IBAN: DE56 7645 0000 0232 1701 91
Betreff: "Schenkung für Bianca Witzschel"

 [1]  siehe dazu:
·        Freiheit für Dr. Bianca Witzschel. Der Dresdner Schauprozeß gegen ein Opfer der Corona-Inquisition (KB 242/243)
·        Schändliches Urteil gegen Dr. Bianca Witzschel! Dr. Witzschel zu 2 Jahren und 8 Monaten Gefängnis verurteilt! Bericht aus dem Gerichtssaal (KB 246).

 * * *

Weitere Stellungnahmen, Flugblätter, Berichte und Analysen finden sich unter dem Schlagwort "Corona-Diktatur" und unter Themen (mit einer Auflistung der in den Ketzerbriefen veröffentlichten Artikel).

4. September 2024

COMPACT-Verbot – letzte Meldung

Der inzwischen veröffentlichte Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.8.2024 (BVerwG 6 VR 1.24) zeigt, daß von einem damit erreichten »Sieg der Pressefreiheit« keine Rede sein kann. Der Gerichtsentscheid bahnt vielmehr der Abschaffung der Pressefreiheit den Weg: Darin hat das Gericht ausdrücklich den juristischen Winkelzug des Innenministeriums abgesegnet, das Presseunternehmen COMPACT in einen »Verein« umzulügen und dann unter Bruch von Art. 5 GG – Pressefreiheit! – nach Vereinsrecht zu verbieten. Damit sind der Zensur und Vernichtung jeder oppositionellen Publikation Tür und Tor geöffnet. In dieser Hauptsache besteht die wegweisende, in Wirklichkeit äußerst üble Bedeutung des Beschlusses, weshalb das Gericht ausschließlich genau diesen grundsätzlichen Punkt als »amtlichen Leitsatz« seiner Entscheidung vorangestellt hat: »Ein Vereinsverbot (…) kann als Instrument des ›präventiven Verfassungsschutzes‹ [!] (…) auch gegenüber Medienorganisationen erlassen werden« – geradezu eine Handlungsanleitung für zukünftige Zensur!

Laut Gerichtsentscheid darf im weiteren Verbotsverfahren gegen COMPACT die (Geheim-)Polizei ausdrücklich vor Rückgabe der bei ihren Überfällen »sichergestellten und beschlagnahmten Beweismittel und Vermögensgegenstände (…) Kopien von papiergebundenen Unterlagen (Akten, Kontoauszügen etc.) sowie elektronischen Speichermedien (u.a. Computer und Laptops mit internen Festplatten, Notebooks, Tablets sowie externen Festplatten, USB-Sticks, USB-Karten, NAS-Speicher, SD-Karten, DVDs, CDs) anfertigen sowie Mobiltelefone und SIM-Karten auswerten«.

Denn das Verbotsverfahren gegen COMPACT läuft selbstverständlich weiter!

Schließlich wurde allein für den Antrag der COMPACT-Magazin GmbH als Herausgeber von COMPACT – wie es im Juristendeutsch heißt – die aufschiebende Wirkung der Klage gegen das Verbot vorläufig wiederhergestellt. Alle weiteren Anträge wurden abgelehnt! – die der Filmproduktionsfirma sowie auch die von Jürgen Elsässer, seiner Frau und aller seiner sonstigen Mitarbeiter, die ebenfalls ja sämtlichst in ihren Privatwohnungen überfallen worden waren! Das Gericht hat deshalb obszönerweise entschieden, daß diese überfallenen Opfer der Zensur selbst überwiegend die erheblichen Gerichtskosten und sogar die Kosten des Polizeiministeriums bezahlen müssen!

Unsere Forderung bleibt unverändert:

Wiederherstellung der Presse- und Informationsfreiheit!

Vollständige Rückgabe der beschlagnahmten Produktionsausrüstung und des sonstigen Vermögens (Konten, Bargeld und Privatbesitz)!

Löschung aller geraubten Daten und Informationen bei der 1948 in »Verfassungsschutz« umbenannten alten Gestapo!

Vollständige Rehabilitierung und Entschädigung des COMPACT-Teams!

30. August 2024

Revisionsverhandlung im Schandurteil gegen Richter Dettmer

Prozess DettmarZur Erinnerung: Im April 2021 – also mitten in der Coronerei, in der uns während mehr als zwei Jahre sämtliche essentiellen Grundrechte entzogen wurden – tat sich der Weimarer Familienrichter Christian Dettmer beispielhaft rechtsstaatlich hervor, indem er in einem Gerichtsentscheid die Masken-, Abstands-, und Testpflicht an zwei Weimarer Schulen verbot. Welch eine mutige Tat von dem Richter, einer Ausnahmeerscheinung seines Berufsstands!
Man erinnere sich (hoffentlich!) noch an die Bilder, wie Schulkinder im Winter bei weit geöffneten Fenstern ("Lüften! Lüften!!") dick eingemummt mit dem entpersönlichenden Zwangslappen im Gesicht vor sich hinfroren; dazu "paßten" die Polizeiüberfälle auf Kindergeburtstage, vor denen das Corona-Regime schändlicherweise nicht zurückschreckte (siehe Ketzerbriefe Nr. 225).
Der Polizei- und Justizapparat wurde daraufhin aktiviert, damit solch eine mutige Tat auf gar keinen Fall "Schule" mache: Es gab polizeiliche Durchsuchungen von Wohnungen und Büroräumen von Richter Dettmer, ferner bei dem Verfahrensbeistand der Kinder, einer Mutter sowie den Gutachtern. Handys, Computer und Unterlagen wurden beschlagnahmt! Das von Richter Dettmer gefällte Urteil zur Wahrung des Kindeswohls wurde aufgehoben und statt dessen gegen ihn selbst ein Verfahren wegen "Rechtsbeugung" eingeleitet. Im August 2023 fand das Verfahren gegen ihn in Erfurt statt, in dem ihm in einer Perversion der Logik, wie sie wohl nur "auf dem Boden der fdGO" gedeiht, vorgeworfen wurde, die Kinder seien für ihn nur "Mittel zum Zweck" gewesen, es sei ihm nicht um das Kindeswohl, sondern um "Zeichensetzung" gegen die "Corona-Regeln", mithin um "Rechtsbeugung" gegangen! Er wurde zu zwei (!) Jahren Gefängnis verurteilt. Angesichts dieser Unrechts- und Rachejustiz drängen sich einem die Worte des Malers Max Liebermann vor etwa 90 Jahren auf: Man kann gar nicht so viel essen, wie man kotzen möchte.
Richter Dettmer legte Revision gegen das Verfahren ein, die Staatsanwaltschaft ebenso, denn letztere fordert drei (!) Jahre Gefängnis.
Nun kam es am 28.8.2024 zur Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der Publikumsandrang war enorm, und so kam es, wie es kommen mußte: längst nicht alle, die sich ansehen wollten, wie nun der BGH entscheiden werde, kamen auch wirklich in das Hochsicherheitstrakt-ähnliche Gerichtsgebäude. Man habe eben nun einmal keinen größeren Raum, der mehr als 75 Plätze faßt. Auch eine live-Übertragung sei nicht möglich, da dazu das nötige Equipment nicht vorhanden sei (bei Personenerkennung klappt das komischerweise immer problemlos). Lange Schlangen, die höchstens im Schneckentempo vorankamen, erst an der Anmeldestelle, an der man seinen Paß abgeben mußte, um dann einen Besucherausweis für das hochheilige Gebäude erhielt. Nächste Schlange vor dem "Sicherheits-Check", an dem angeblich eine Person in 3 Minuten durchleuchtet wird, was aber in Wirklichkeit ewig dauerte. Aufkommende Unruhe bei der zu Recht empörten und schikanemäßig zum Besten gehaltenen Besuchermenge. Nur ein junges Bürschchen vom Lügengewerbe drängte sich frech vor der ganzen Schlange hindurch und wurde vom "Sicherheitspersonal" freundlichst behandelt, beide Seiten waren immer zu einem Scherzchen bereit. Gleichzeitig wurde die Anzahl von Polizisten immer mehr erhöht.
So konnten wir also wie viele andere, die teils von weither angereist waren, die Gerichtsverhandlung nicht verfolgen, deren Urteilsverkündung "im Namen des – ausgesperrten! – Volkes erfolgen wird. Wir erfuhren aber aus verschiedenen Portalen, daß das Urteil am 20. November verkündet werde (Az.: 2 StR 54/24) – dem durchsichtigen Kalkül folgend, daß mit der rausgeschundenen Zeit die Vergeßlichkeit zunehmen möge.
Die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit ist also nach wie vor gefordert und darf nicht erlahmen.

 

14. August 2024

Teilerfolg: Verbot des COMPACT-Magazins ausgesetzt!

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute den Sofortvollzug des COMPACT-Verbotes teilweise ausgesetzt, was bedeutet, daß die Zeitschrift (der YouTube-Kanal COMPACT-TV taucht in der Pressemitteilung des Gerichts nicht auf) vorläufig wieder erscheinen kann.

Wir gratulieren Jürgen Elsässer und seinen Kollegen zu diesem Teilsieg im Kampf für die Presse- und Informationsfreiheit!

Allerdings darf nicht übersehen werden, daß das Bundesverwaltungsgericht nach seiner Pressemitteilung (die Entscheidung selbst liegt noch nicht vor) keinerlei Bedenken gegen den in Wirklichkeit skandalösen juristischen Winkelzug hat, ein Presseunternehmen oder einen Verlag einfach in einen "Verein" umzudefinieren und dann nach Vereinsrecht zu verbieten, wodurch angeblich kein Verfassungsbruch, nämlich die klare Verletzung von Art. 5 GG ("Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."), gegeben sein soll.

Wenn diese verfassungswidrige Rechtsverdrehung nicht klipp und klar zurückgewiesen wird, sind der Zensur und Vernichtung jeder unliebsamen Publikation Tür und Tor geöffnet.

Deshalb bleibt unsere Forderung weiterhin bestehen:

Vollständige Wiederherstellung der Presse- und Informationsfreiheit!

Weg mit dem Compact-Verbot, sowohl hinsichtlich des Magazins als auch des YouTube-Kanals COMPACT-TV!

Sofortige Rückgabe der beschlagnahmten Produktionsausrüstung und des sonstigen Vermögens (Konten, Bargeld und Privatbesitz)!

Vollständige Rehabilitierung und Entschädigung des COMPACT-Teams!

16. Juli 2024

Aus aktuellem Anlaß: COMPACT-Verbot!

Zensur in Zeiten der Rechts/Links-Verwirrung

Wir protestieren aufs schärfste gegen das ungeheuerliche Verbot des COMPACT-Magazins, COMPACT-TV und die Polizeiüberfälle auf Jürgen Elsässer und seine Mitarbeiter, die ihr in unserer Verfassung garantiertes Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen haben:

 Art. 5 Abs.1 GG:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

 Vergleichen Sie selbst die folgenden offiziellen Verlautbarungen:

1) Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern vom 16.07.2024:

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Ich habe heute das rechtsextremistische "COMPACT-Magazin" verboten. Es ist ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene. Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.

Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene. Das Verbot zeigt, dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen. Unser Signal ist ganz klar: Wir lassen nicht zu, dass ethnisch definiert wird, wer zu Deutschland gehört und wer nicht. Unser Rechtsstaat schützt all diejenigen, die wegen ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder auch wegen ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden.

Ich danke den Sicherheitsbehörden im Bund und in den beteiligten Ländern für die eng abgestimmten, konsequenten Maßnahmen. Besonders danke ich den Einsatzkräften, die seit den frühen Morgenstunden verschiedene Objekte durchsuchen."

2) Bundeszentrale für politische Bildung zum NS-Schriftleitergesetz vom 4. Oktober 1933:

„Das Schriftleitergesetz, das bereits am 4. Oktober 1933 vom Kabinett verabschiedet worden war und am 1. Januar 1934 in Kraft trat, veränderte die Arbeit von Deutschlands Journalisten grundlegend. Es war das entscheidende Instrument nationalsozialistischer Medienkontrolle - aber nicht der erste Schritt.

Schon bald nachdem die Regierung des am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannten Adolf Hitler ins Amt gekommen war, begannen die Nationalsozialisten mit ihrer Politik der "Gleichschaltung" von Vereinen, Verbänden und Institutionen. Ziel war es, das gesamte gesellschaftliche Leben unter Kontrolle zu bringen. Das galt auch für die Medien.

Zur nationalsozialistischen Politik müsse man sich "mit einem klaren Ja oder einem klaren Nein bekennen; und dieses Ja oder Nein duldet kein Wenn und kein Aber", hatte Propagandaminister Joseph Goebbels bereits in einer Rede vor der auswärtigen Presse am 6. April 1933 angekündigt. "Die geistigen Kräfte des deutschen Journalismus, die sich zu einem Ja verpflichten, können der wärmsten ideellen und materiellen Unterstützung der Regierung gewiss sein."

Sozialdemokratisch und links orientierte Parteipresse von SPD und KPD ließ das NS-Regime nach dem Reichstagsbrand schon im Februar 1933 verbieten. Was den Nationalsozialisten noch fehlte, war eine rechtliche Handhabe gegen die bürgerliche Presse. Diese Funktion übernahm das Schriftleitergesetz.“ (Bundeszentrale für politische Bildung zum Zwecke der historischen Aufklärung, 29.12.2018)

 „... an ihren Früchten sollt Ihr sie erkennen.“(Mt. 7, 15-20)

Wir halten es seit unserer Gründung stets mit Voltaire:

„Ich teile Ihre Ansichten nicht, aber ich werde mein Leben dafür in die Schanze schlagen, daß Sie sie äußern können.“

***

Wir rufen zur Unterstützung der Petition Pressefreiheit verteidigen! Compact-Verbot sofort aufheben! auf, trotz "patriotischer Scheuklappen", denn die Meinungsfreiheit ist unteilbar. Wenn Faesers verfassungswidriger Gewaltakt durchgeht, bedeutet dies den Dammbruch und die endgültige Liquidierung der ohnehin schon arg durchlöcherten Meinungsfreiheit.

19. Juni 2024

Schändliches Urteil gegen Dr. Bianca Witzschel!

Dr. Witzschel zu 2 Jahren und 8 Monaten Gefängnis verurteilt!
Bericht aus dem Gerichtssaal:

Am 17.06.2024 wurde gegen die Ärztin Dr. Bianca Witzschel nach einem siebenmonatigen Monster- und Schauprozeß und 27 Verhandlungstagen vom Landgericht Dresden das ungeheuerliche Urteil verkündet: 2 Jahre und 8 Monate Haft, zusätzlich 3 Jahre Berufsverbot sowie Einzug ihres Vermögens in Höhe von 47 000 Euro!
Zur Erinnerung: Bis zu diesem Urteil saß Frau Dr. Witzschel seit Februar 2023 (!), also 16 Monate, in schärfster Untersuchungshaft und wurde dann allwöchentlich wie ein Gewaltverbrecher in Handschellen in den am Stadtrand Dresdens eigens für »Terroristenprozesse« errichteten Hochsicherheitstrakt vors Gericht geschleppt, ohne einem einzigen Menschen geschadet oder irgend jemanden übervorteilt oder gar betrogen zu haben. Ihr »Verbrechen« war einzig und allein, daß sie als Ärztin während des Corona-Terrors etlichen Patienten Atteste ausgestellt hatte, wonach diese aus gesundheitlichen Gründen davon zu befreien seien, die damals dem Volk als erstes aufgezwungenen elenden Erstickungsmaulkörbe (»Masken« – deren Nutzlosigkeit bekanntlich inzwischen sogar offiziell wieder zugegeben wird) zu tragen, manche auch nicht geimpft werden könnten oder die seinerzeit fast täglich angeordneten Zwangstests statt mit schmerzhaftem Herumstochern in Hals und Nase mittels Speichelprobe durchführen dürften (siehe hierzu unseren Aufruf »Freiheit für Dr. Bianca Witzschel«, in dem der Fall ausführlich dargestellt ist).
Nur den anhaltenden zahlreichen Protesten aus dem In- und weltweiten Ausland und der nicht erlahmenden Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit während des gesamten Verhandlungsmarathons ist es wohl zu verdanken, daß das Urteil 2 Jahre unter dem von der geradezu verfolgungswütigen Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von 4 Jahren und 10 Monaten Haft geblieben ist, die dagegen auch sofort Rechtsmittel eingelegt hat und Frau Dr. Witzschel für weitere dreieinhalb Jahre im Knast begraben will. Diesen Protesten dürfte es auch zu verdanken sein, daß das Gericht bis zur Rechtskraft seines Schandurteils wenigstens die »Untersuchungshaft« vorläufig ausgesetzt hat (die ohnehin nicht nur wegen ihrer Dauer, sondern von Anfang an grob gesetzeswidrig war) und sich Dr. Witzschel – sie ist 67 Jahre alt und hätte weder »fliehen« wollen noch können – einstweilen »nur« noch zu einer genau nach Tag und Stunde festgelegten Zeit wöchentlich bei der örtlichen Polizei melden und ähnliche weitere demütigende und schikanöse »Auflagen« einhalten muß, will sie nicht sofort wieder verhaftet werden. Wie gesagt: vorläufig! Sollte das nächste Gericht das Urteil bestätigen oder gar verschärfen, wie es die Staatsanwaltschaft wünscht und weil die öffentliche Aufmerksamkeit vielleicht doch nachläßt, muß sie abermals ins Gefängnis!
Die Teilnahme an der Urteilsverkündung führte noch einmal eindrücklich den wahrhaften Inquisitionscharakter dieses Schauprozesses vor Augen:
Rund um den Anbau am Dresdner Gefängnis mit dem »Hochsicherheits«-Sitzungssaal und in der näheren Umgebung auch an diesem Tag zahlreiche Mannschaftstransporter der Polizei, vor dem Eingang eine lange Schlange von Besuchern, da man nur einzeln eingelassen wird. Dann: Sicherheitskontrolle, schärfer als am Flughafen, der Personalausweis wird erfaßt, Leibesvisitation, Schienbeinkontrolle, Schuhe aus, Sockenkontrolle: »Handys verboten! Sie dürfen nur einen Kugelschreiber mit hineinnehmen!« – »Und wenn der nicht mehr schreibt?« – Achselzucken…Im Gerichtssaal zwischen Richterbank und Publikum Panzerglasscheiben, das Licht fällt – Zufall oder Methode? – durch die Fenster im Rücken der Zuschauer, so daß man wegen der Spiegelungen fast nichts erkennen kann. Endlich erscheint der Richter, Jürgen Scheuring sein Name; Zuschauer, die sitzen bleiben, werden deshalb grob vom Saalbüttel gerüffelt; über hundert sind gekommen, um das vorläufige Ende dieses Schandprozesses zu beobachten und dem Opfer Dr. Witzschel ihre Solidarität zu zeigen. Als Scheuring dann die horrende Freiheitsstrafe, das Berufsverbot und die Vermögensbeschlagnahmung verkündet und beginnt, jedes einzelne zu bestrafende Attest (1 Attest für Herrn A., 1 Attest für Frau B., 2 Atteste für Familie C…) zu verlesen, ein Zwischenruf aus dem erschütterten und empörten Publikum: »So vielen Menschen hat Bianca geholfen!« Alle klatschen. Der Richter wird unwirsch, doch das Publikum beginnt, »Freiheit, Freiheit, Freiheit« zu skandieren und singt die Nationalhymne: »Einigkeit und Recht und Freiheit!« – Recht? Freiheit? – der Richter läßt den Saal räumen.
Die herausgetriebenen Besucher versammeln sich draußen, man hat zwangsweise Zeit, sich noch einmal über einige der letzten Ungeheuerlichkeiten dieses Prozesses auszutauschen: Derselbe Richter Scheuring hat erst im März 2024 einen dreifachen Vergewaltiger zu 2 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Begründung: der Angeklagte sei nicht vorbestraft, habe 7 Monate in U-Haft gesessen, sei wirtschaftlich am Ende und erkennbar in der Lokalzeitung gezeigt worden – WAS für ein zweierlei Maß! Auch wurden hier ja nicht nur Wohnung und Praxis von Dr. Witzschel durchsucht, sondern auch Hunderte Wohnungen ihrer Patienten, Hunderte dieser Patienten mit Geldstrafen überzogen. Einer allerdings, ein »Personenschützer« des Landeskriminalamtes, der wie viele andere von Dr. Witzschel untersucht worden war und daraufhin ein »Maskenattest« bekommen hatte, wurde – völlig zu Recht (!) – freigesprochen, auch nachdem die Landesärztekammer Sachsen in einer Stellungnahme ausdrücklich bestätigt hatte, daß für die Ausstellung eines Attestes eine körperliche Untersuchung überhaupt nicht erforderlich ist. Wurde deshalb der Prozeß gegen Dr. Witzschel etwa eingestellt? Natürlich nicht, denn wie heißt es bei Lessing: »Tut nichts, der Jude wird verbrannt« – WAS für ein zweierlei Maß!
Später »handelt« die Verteidigung mit dem Richter aus, daß die Zuschauer wieder in den Sitzungssaal dürften, natürlich unter der Bedingung, daß keine weitere »Störung« mehr stattfinde. Doch viele dort fragen sich, ob dem Richter überhaupt eine weitere Bühne für seine Selbstdarstellung der Urteilsbegründung gegeben und man sich auf diese »gnädige« Erlaubnis einlassen soll. Doch schließlich kehrt ein Teil des Publikums zurück, andere verlassen das Gericht. Draußen erwarten sie ca. 20 gepanzerte Polizisten, bezahlt auch von ihren Steuergeldern, die eine Kette bilden und die Besucher nun langsam, aber sicher vom Gelände drängen.
Wer später zurück in den Sitzungssaal will, muß erneut die schikanöse »Sicherheitskontrolle« über sich ergehen lassen. Drinnen begründet Richter Scheuring gerade sein Urteil: »Die Gefälligkeit der Atteste springt einem ja geradezu ins Auge.« Die Methode, mit der Dr. Witzschel (Dr. med.!) die Patienten untersucht habe, sei nämlich nach Scheurings Ansicht ungeeignet. Denn unser Richter ist im Gegensatz zu ihr ein medizinischer Fachmann, der beispielsweise zum besten gibt, die Coronagrippe sei »mit der Cholera des 19. Jahrhunderts vergleichbar gewesen« (Vielleicht weil beides mit »C« anfängt). Das Plädoyer der Verteidigung, daß Dr. Witzschel sogar einen besonders großen Aufwand betrieben und jeden einzelnen Patienten untersucht hatte (wie den besagten Polizeibeamten, der freigesprochen wurde), was auch viele Zeugen bestätigten, sie also keineswegs einfach Atteste »verschickt« habe und daher von »Gefälligkeit« keine Rede sein könne, bleibt vollkommen unberücksichtigt. Genauso fällt unter den Tisch, daß der Weg, auf dem ein Arzt seine Diagnose stellt, selbstverständlich allein im Ermessen des Arztes liegt und von seiner Therapiefreiheit gedeckt ist.
Statt dessen beschuldigt Scheuring Dr. Witzschel, sie hätte als »Widerständigkeit«, die grundsätzlich ja erlaubt sei (zu gnädig aber auch), nicht die öffentliche Rede gewählt, sondern die Ausstellung unrichtiger Atteste und dies auch noch »gepaart mit einer besonderen Geschäftstüchtigkeit«, weil sie eine Gebühr für ihre Atteste verlangt habe. Ja, sie betreibe Widerständigkeit geradezu als »Geschäftsmodell«. Dem folgt eine wahrhaft rabulistische »Berechnung« des Strafrahmens: Für die Ausstellung unrichtiger Atteste »wider besseres Wissen« setze Scheuring an: 6 Monate für ein Attest/Patient, 6 Monate + 2 Wochen für zwei Atteste/Patient und 7 Monate für 3 und mehr Atteste/Patient und so weiter, das gelte bis zu einer Gesetzesverschärfung im Jahr 2021. Nach dieser Gesetzesverschärfung setze er – an penibler Genauigkeit soll es schließlich nicht fehlen – für ein Attest/Patient 7 Monate an, 7 Monate + 2 Wochen für zwei Atteste/Patient usw. an. Dieser schweißtreibenden, ja »mathematisch zwingend« erscheinen sollenden Rechnerei folgt die selbstgefällig-gütige Belehrung in einer Art Rolle-Rückwärts: »In anderen europäischen Ländern wird das Strafmaß durch Addition der einzelnen Strafen ermittelt. Aber da wären wir ja – bei den etwa 1000 Attesten – weit über der gesetzlichen Höchststrafe von 15 Jahren. Doch das machen wir in Deutschland nicht« – Oh, wie gerecht ist doch unser Gesetz, und wiiieeee gnädig erst dieses Gericht!!! Gerade so »errechnet« der Richter aus der geschätzten Anzahl der Patienten und der entsprechenden Gebühr dann die stolzen 47 000 Euro, die Dr. Witzschel bei ihren zahlreichen Untersuchungen während zweier Jahre eingenommen hätte, aber eben zu Unrecht (hähä!), und die deshalb beschlagnahmt werden müßten. (Eine Besucherin erzählte, daß schon vor dem Urteil ein für Dr. Witzschel eingerichtetes Spendenkonto beschlagnahmt wurde.)
Schließlich müsse, so Scheuring, bei der Strafe ja auch noch weiteres berücksichtigt werden, war da doch noch das »Waffengesetz«. Was aber blieb übrig von den »vielen gefundenen Waffen und Patronen« – bei einer Jägerin! –, mit denen neben einer herbeiorakelten ominösen »Reichsbürger-Nähe« die Lügenpresse aus allen Rohren von Anfang an Stimmung gegen Dr. Witzschel gemacht und ihre »Gefährlichkeit« suggeriert hatte: Ein sogenannter »Elektroschocker«, weil der kein »Prüfkennzeichen« hatte (nebenbei ein reines Verteidigungsmittel [!], das man sich angesichts Jahr um Jahr zahlreicher werdender »Messermänner«, die ihrerseits deshalb freilich nie behelligt werden, selbst durchaus manchmal wünscht).
Während der gesamten Urteilsverkündung, nicht nur bei der anfänglichen Räumung des Gerichtssaals, ist deutlich zu spüren, wie unangenehm diesem Richter die Öffentlichkeit ist: Hatte er schon früher jede noch so berechtigte Unmutsäußerung der Zuschauer maulig unterdrückt (»das hier ist keine Kinovorstellung« oder: »versuchen Sie doch mal, sich im Griff zu halten«), so bricht sein Unwille jetzt noch einmal durch, als er an Dr. Witzschel gerichtet greint: »Das hat man ja gesehen, Sie haben viele Unterstützer«, und mit angewiderter Geste ins Publikum deutet, weshalb »Fluchtgefahr also durchaus gegeben und Untertauchen möglich gewesen« sei – was für eine obszöne »Logik« der Macht!! Und als während der Urteilsbegründung zwei Zuschauerinnen den Sitzungssaal verlassen, die er erkennt, weil sie ihn nach einem früheren Prozeßtermin bei der Abfahrt in seinem Auto lautstark gebeten hatten, Frau Dr. Witzschel doch wenigstens an einem Tag Abschied von ihrem gestorbenen geliebten Hund nehmen zu lassen, platzt es regelrecht selbstmitleidig aus ihm heraus: »Ich habe mich immer stark für Sie gemacht. Ich habe mich für Sie eingesetzt, daß Sie keine Handfesseln beim Betreten des Gerichtes mehr tragen müssen, das war eine Anordnung des Gefängnisleiters [nach fünf Monaten Prozeßdauer und zig-facher Aufforderung der Verteidigung!]. Und ich weiß, was der Hund für Sie bedeutet, auch da hätte ich mich für eine Haftaussetzung eingesetzt, aber sooo nicht, nicht unter Beleidigungen und Drohungen!« Tja, im Herzen gütig und gnädig ist unser Richter (nur fordern darf man nichts von ihm), der es zum Schluß abgebrüht-zynisch noch fertigbringt, seinem unglücklichen Opfer Dr. Witzschel selbst die Schuld an seinem Schandurteil zuzuschieben und sinniert: »Vielleicht wäre alles ganz anders verlaufen bei einem vollumfänglichen Geständnis, aber es hat nicht sollen sein.« Man konnte eigentlich nur noch kotzen…
Was aber wird nach diesem Urteil aus Dr. Witzschel? Ihr droht weiter Gefängnis, ihre Praxis ist geschlossen, sie hat 3 Jahre Berufsverbot und ihr Vermögen ist beschlagnahmt. Noch einmal: welchen Schaden hat sie verursacht? Ihre Patienten sollten keinen Erstickungsmaulkorb aufsetzen müssen. – Nie soll man vergessen, daß zu Beginn der angeblichen »Pandemie« das Robert-Koch-Institut offiziell verlautbarte: »Masken sind schädlich«. Und heute gibt Fauci, der regelrechte Schöpfer des Corona-Virus zu, daß es letztlich keine beweiskräftige Studie zum behaupteten Nutzen der Masken – einstweilen nur in Bezug auf Kinder, aber wo soll da eigentlich der Unterschied sein? – gab und gibt*, die also niemals etwas anderes waren als das Mittel und öffentliche Zeichen einer erfolgreichen Volks-Dressur. Und wer sich gegen eine solche wehrt, dem sollte hier ein abschreckendes Beispiel statuiert werden.
Das Urteil und die Verhängung einer Haftstrafe gegen Dr. Bianca Witzschel, ist eine ungeheuerliche Schande, wie der gesamte Prozeß und seine Umstände auch! Die Verteidigung hat inzwischen Revision beantragt. Doch seinen Zweck, die abschreckende, einschüchternde Wirkung auf den Rest der Ärzteschaft und die Bevölkerung durch Brandmarkung, Kriminalisierung und Existenzvernichtung, hat er erfüllt, das sollte man über der Freude, Dr. Witzschel wieder in Freiheit zu sehen, nicht aus dem Auge verlieren.

Nach wie vor fordern wir:
Freiheit und volle Rehabilitierung von Dr. Bianca Witzschel!

Dieser Forderung sollte man durch Unterzeichnung folgender Petition Nachdruck verleihen: 
https://freiheit-für-bianca.de/index.php/erklaerung/

Wer Frau Dr. Witzschel persönlich unterstützen möchte:

Spendenkonto des Ärztehilfswerks Weißer Kranich:
Kontoinhaber: Förderverein Weißer Kranich
IBAN: DE56 7645 0000 0232 1701 91
Betreff: »Schenkung für Bianca Witzschel«

*siehe dazu: Enthüllungen im US-Kongress: Fragwürdige Corona-Maßnahmen ohne wissenschaftliche Grundlage und zu Fauci siehe: Victor Kartin, Wie in Uncle Sam's Virenküche »Corona« gebastelt wurde, in KETZERBRIEFE 245

2. Juni 2024

Schon wieder:
Viel Lärm um Srebrenica

Ausgerechnet Deutschland...

Das Land, das Serbien im 20. Jahrhundert dreimal überfallen hat – als Monarchie im ersten Weltkrieg im Verbund mit der habsburgischen Doppelmonarchie (Serbien zahlte seinerzeit den prozentual höchsten Blutzoll aller kriegsbeteiligten Länder mit einem Viertel seiner Bevölkerung), dann als faschistische Diktatur 1941–45 (die ihrerseits an den europäischen Juden einen veritablen Völkermord begangen hatte, neben dem türkischen Genozid an den Armeniern und dem Völkermord des mit den Nazis verbündeten klerikalfaschistischen Ustascha-Kroatiens wiederum an Serben und Juden das blutrünstigste dieser drei Megaverbrechen!), schließlich beim NATO-Überfall auf Restjugoslawien 1999 unter Bruch von Artikel 26 der deutschen Verfassung (Verbot des Angriffskrieges; Serbien respektive Jugoslawien hatte die BRD sowenig angegriffen wie Afghanistan oder Mali) –, ausgerechnet Deutschland also stellt die Serben an den UN-Pranger wegen des angeblich von serbischen Truppen begangenen "Völkermords" von Srebrenica im Jahr 1995. (Spüren Sie, werter Leser gleichgültigen Geschlechts, die Angstschwelle, die man bei dem Wort "angeblich" und dem von Anführungszeichen eingerahmten Explosivwort "Völkermord" überschreiten muß?)

Für eine entsprechende Resolution zu einem künftig zu begehenden "Tag der Reflexion und des Gedenkens" hatte "man" Ruanda als zweiten Antragsteller ins Boot geholt – das macht sich besser, denn dieses Land wird erstens mit Völkermord assoziativ in Verbindung gebracht und hat zweitens ansonsten nicht viel zu sagen. Als Feier- und Gedenktag wurde der 11. Juli auserkoren; Start soll 2025 sein. Wie bei Orwells '1984' stehen die pietätvollen Worte "Reflexion und Gedenken" für die "Fünf-Minuten-Haßsendung" im Jahrestakt gegen die Serben, die "man" ebenso pietätvoll wie heuchlerisch nicht erwähnt hat, denn "man" kann sich auf eine jahrzehntelange einschlägige Haß- und Lügenpropaganda verlassen.

Denn gelogen wurde von seiten des Westblocks, von seiten der NATO von Anfang an. Gelogen war das Phantasie-KZ von Trnopolje, das man den Serben unterjubelte; gelogen waren die fingierten Anschläge auf bevölkerte Marktplätze, gelogen waren die "Massenvergewaltigungen", die allesamt den Medienhype "Srebrenica" vorbereiten sollten; gelogen waren anschließend das "Massaker von Račak", der serbische "Hufeisenplan", gelogen war das "Konzentrationslager" von Priština, die allesamt gemeinsam mit "Srebrenica" den Boden für den Bombenkrieg der NATO vorbereiteten. Und in dieser ganzen Lügenkette soll einzig "Srebrenica" wahr gewesen sein?

Während der Kriege in Korea und Vietnam haben die US-Truppen fünf bis sechs Millionen Zivilisten umgebracht. Bei den völkerrechtswidrigen, folglich verbrecherischen Militärüberfällen auf den Irak kamen zwei bis drei Millionen Menschen, darunter eine halbe Million Kinder, ums Leben. Dem NATO-Bombardement Libyens fielen mindestens 50.000 Menschen zum Opfer. Von "Völkermord" war in diesem Zusammenhang in den Unisono-Medien des Westblocks nie die Rede. Aber "Srebrenica" mit seinen angeblich über 8000 getöteten Moslems soll das "schlimmste Völkermordverbrechen seit Ende des 2. Weltkriegs" gewesen sein? Immer diese lästigen Fragen...

Natürlich bemißt sich das Unrecht nicht in Litern Blut und nach Hekatomben; die Judendiskriminierung 1933–1938 auf der Grundlage der "Nürnberger Rassengesetze" war ein (unblutiges) verbrecherisches Unrecht, das die Massenvernichtung erst ermöglichte. Aber ein so schreiendes quantitatives Mißverhältnis wie bei den imperialistischen Kriegen der USA nach 1945 und "Srebrenica" sollte zumindest zu denken geben. Hier wissen wir uns ausnahmsweise mit der israelischen Regierung einig, die bei "Srebrenica" keinen Genozid entdecken kann.

Der damalige US-Präsident Bill Clinton hat in einem Anfall von Hellsichtigkeit ein Verbrechen in Srebrenica vorausgesagt, Jahre vor dem angeblichen Ereignis. Ein Wunder, eine "Verschwörungstheorie" oder ein Hinweis auf den Ideengeber? Schon wieder diese Fragen...

"Der Mörder ist immer der Serbe" – so tönt es im Westblock, der im übrigen einen Deutschen als "Hohen Kommissar" in Bosnien-Herzegowina eingesetzt hat (ein nobler Titel für plane imperialistische Bevormundung). Aber in Wirklichkeit ist es gar nicht so einfach, herauszufinden, was in Srebrenica tatsächlich geschehen ist. Unser Autor Alexander Dorin ist dieser Frage in jahrelangen aufwendigen und sorgfältigen Recherchen, auch vor Ort, nachgegangen. An dieser Stelle sei auf seine Publikationen beim Ahriman-Verlag lediglich hingewiesen und nur so viel verraten, daß an der "offiziellen Version" des Westblocks kein Wort wahr ist. In jedem diesbezüglichen Satz der Wahrheitspresse liegt eine Lügenmine verborgen, wie zwei aktuelle Beispiele aus der Schweizer "Neuen Züricher Zeitung" vom 30.4.2024 zur deutschen Srebrenica-Resolution belegen mögen. Dort heißt es: "Im Sommer 1995 hatten bosnisch-serbische Truppen unter General Ratko Mladic die Uno-Schutzzone im ostbosnischen Srebrenica überrannt." In Wirklichkeit wurde gar nichts "überrannt"; die moslemischen Truppen, die in den Jahren zuvor Tausende serbische Zivilisten in der Umgebung Srebrenicas massakriert hatten (das belegt drastisch Dorins Buch), hatten das Städtchen zuvor geräumt. Die Serben stießen bei der Einnahme Srebrenicas auf keinerlei Widerstand; erst bei der Verfolgung der moslemischen Truppen kam es zu Gefechten mit Toten auf beiden Seiten. Der nächste Satz lautet: "Bei Massakern, die unter den Augen der niederländischen Truppen stattfanden, wurden über 8000 bosniakische (muslimische) Männer und Buben ab 13 Jahren ermordet." – "Vor den Augen" der niederländischen Soldaten fanden überhaupt keine "Massaker" statt; sie beobachteten vielmehr den kampflosen Einzug der serbischen Verbände in die verlassene Stadt, ohne einzugreifen, und sagten das auch ganz offenherzig und arglos. Das hat "man" ihnen sehr verübelt. Aber alles andere ist nachträgliche mediale Legendenbildung und suggestive Irreführung. Diese Beispiele sollten genügen. –

Was bedeutet dann aber der neuerliche Lärm um Srebrenica?
Um es kurz zu machen: nichts Gutes.

Erstens für den serbischen Teilstaat in Bosnien-Herzegowina und die dort lebenden Menschen. Es steht zu befürchten, daß ihnen in naher Zukunft das Schicksal der Krajina-Serben droht. Innerhalb der von Tito gezogenen Verwaltungsgrenzen des jugoslawischen Bundeslandes Kroatien, die mit der vom Westblock unter deutscher Federführung geförderten Sezession Kroatiens (sic, das war eine "gute" Sezession, im Gegensatz zum Donbass oder zu Katalonien) zu Staatsgrenzen mutierten, siedelten seit Jahrhunderten Serben, bis sie im Jahr 1995 in der NATO-Militäroperation "Blitz" von kroatischen Bodentruppen vertrieben wurden. Mit 200.000 Flüchtenden und 2000 getöteten Serben war dies die größte "ethnische Säuberung" des von außen geschürten jugoslawischen "Bürgerkriegs", die freilich nie so benannt wurde, da sie nicht von Serben, sondern gegen diese praktiziert wurde.
Zweitens wird ein seit Jahrzehnten fabriziertes und in die Köpfe gehämmertes Denkverbot zementiert. Die Westpropaganda wird zur Tabuzone erklärt und Kritik daran als strafwürdiges Vorgehen geahndet. Wo ein Tabu errichtet wird, werden Vernunft und freie Artikulation geknebelt. Das macht angst, und das soll es auch, wie aus dem drohenden Wortlaut der Resolution und den Erläuterungen der deutschen UN-Botschafterin Antje Leendertse hervorgeht: Mit der Resolution werde "vorbehaltlos jede Leugnung des Völkermords von Srebrenica als historisches Ereignis" verurteilt, desgleichen "Handlungen" (?), die jene "verherrlichen" (?), die "von internationalen Gerichten wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit [sic; recte: Menschheit] und Völkermord verurteilt wurden." Oder anders ausgedrückt: Wer die NATO nicht als höchste, über jeden Zweifel erhabene Hüterin der historischen Wahrheit ansieht, kann sich künftig warm anziehen. Ihre Militärdoktrin ist Staatsdoktrin jedes Mitgliedslandes und damit sakrosankt. Denn
Drittens: Die NATO als das Schwert des US-Monoimperialismus braucht das Propagandajuwel "Srebrenica"; es ist das Ideologem mit dem längsten Gebrauchswert seit der "kommunistischen Gefahr". Es ist ein Türöffner für jede militärische Aggression mit dem verlogenen Vorwand des "Nie wieder (sc. Völkermord)". Dieses Denkverbot paßt in die Zeit; Amazon praktizierte es bereits vor der Resolution, wie der Versandboykott gegen Dorins Srebrenica-Buch beweist. (Die Resolution wurde übrigens mit 84 Stimmen bei 19 Gegenstimmen und 68 Enthaltungen angenommen. Was waren die sich enthaltenden Länder doch für ultrakluge Feigsäcke...)
Viertens schließlich: Beim aktuellen Krieg gegen Rußland, bei dem der Westblock extrem an der Eskalationsschraube dreht (und hierzulande so getan wird, als gäbe es die Verfassung nur zu Jubiläumszwecken, während man bei offenkundigen Verfassungsbrüchen auf Durchzug stellt), heult Serbien nicht mit den NATO-Wölfen, wie allein schon die Hunderte von serbischen und russischen Flaggen auf der Autobahn nach Belgrad zeigen. Also nehmen diese den kleinen, drangsalierten Balkanstaat gewissermaßen als Vorspeise (oder zum Nachtisch).

Aber Deutschland, ausgerechnet...

Peter Priskil

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