Bund gegen Anpassung
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April 2025

FREE MARINE LE PEN!

Mit Aktualisierung vom 12. Juli 2026

Marine Le Pen

Weg mit dem ungeheuerlichen Strafurteil gegen die französische Oppositionspartei Rassemblement National! Wiederherstellung freier Wahlen in Frankreich!
Nach dem ersten großen Wahlerfolg der seit Jahrzehnten diffamierten und diskriminierten, sogar von gewöhnlichen Bankkrediten abgeschnittenen Oppositionspartei Rassemblement National (RN) im letzten Sommer hat nun am 31. März 2025 das Tribunal de grande instance von Paris (vergleichbar einem deutschen Landgericht) ein skandalöses Strafurteil gegen diese Partei erlassen, das diese in beispielloser Weise kriminalisiert und, wird es nicht aufgehoben, nicht weniger bedeutet als das Ende freier Wahlen in unserem Nachbarland:

Vierundzwanzig Mitglieder und Mitarbeiter des RN wurden zu oft mehrjährigen Gefängnisstrafen, zusätzlich zu Geldstrafen und zu jahrelanger Unwählbarkeit (Entzug des passiven Wahlrechts) verurteilt, darunter Marine Le Pen selbst zu vier Jahren Gefängnis, einer Geldstrafe von 100 000 € und Unwählbarkeit für fünf Jahre. Daneben wurde noch die Partei selbst zu einer Geldstrafe von zwei Millionen Euro verurteilt. Und schließlich müssen die Verurteilten über dreieinhalb Millionen Euro "Schadensersatz" an das Europäische Parlament bezahlen.

In der Summe: zwei Dutzend Gefängnisstrafen, ruinöse neue Schulden von über fünf Millionen Euro (!) und Ausschluß führender Parteivertreter von den Wahlen sollen dem Rassemblement National, das durch jahrzehntelanges Durchhalten gerade erstmals aus seiner Marginalisierung durch die unablässige Medienhetze und das antidemokratische französische Mehrheitswahlrecht gegen den beim Volk verhaßten Macron und den mit diesem gegen das RN einträchtig paktierenden, ach so "linken" Mélenchon hatte ausbrechen können, genau diesen Pariastatus erneut überstülpen und damit das Votum von über zehn Millionen Wählern für das RN im letzten Sommer zunichte machen!

Selbst damit nicht genug, hat das Gericht aus eigener Machtvollkommenheit (sog. "Ermessensentscheidung"!) Marine Le Pen jedes effektiven Rechtsmittels beraubt, denn es hat zusätzlich die sofortige Vollstreckung ihrer im Urteil verhängten Unwählbarkeit angeordnet, womit sie weder an den nächsten Präsidentschaftswahlen (2027) noch Parlamentswahlen (2029) teilnehmen darf! Das bedeutet, daß ihre dagegen eingelegte Berufung ohne aufschiebende Wirkung ist und sie nicht kandidieren darf, obwohl das erstinstanzliche Unrechtsurteil nicht rechtskräftig ist und damit für sie weiterhin die Unschuldsvermutung gilt. Da Marine Le Pen für die nächsten Präsidentschaftswahlen in allen Meinungsumfragen weit vorne liegt, bedeutet das nichts weniger, als daß ein Gericht sich anmaßt, dem Volk die Wahl von Marine Le Pen zur nächsten Staatspräsidentin zu verbieten, also die freien Präsidentschaftswahlen in Frankreich abzuschaffen!

Dem Weg Rumäniens in die Diktatur, wo soeben ebenfalls Justizwillkür dem Volk die Wahl erst von Diana Şoşoacă, dann von Călin Georgescu zum Staatspräsidenten verboten hat, folgt damit nun Frankreich.

Die – wie es der amerikanische Präsident Trump treffend nannte – "Hexenjagd gegen Marine Le Pen", welche von der gleichgeschalteten Presse und Glotze der EU/NATO-Staaten jetzt als "Millionenbetrügerin" beschimpft und bespieen wird, besteht in einem über mehr als zehn Jahre verschleppten Strafverfahren (die fraglichen Vorgänge liegen fast alle mehr als zehn Jahre zurück, manche mehr als zwanzig!) mit folgendem Willkürkonstrukt:

Gegen das Rassemblement National wurden die genannten horrenden Strafen allein deshalb verhängt, weil es einen Teil der parlamentarischen Assistenten seiner EU-Abgeordneten in Paris (oder anderen französischen Städten) statt in Brüssel oder Straßburg und thematisch breiter gefächert als allein auf die EU-Agenda bezogen eingesetzt hat, aber immer ausschließlich für die politische Parteiarbeit und immer mit vollem Stundendeputat. Das ist alles. Kein Cent der aus dem EU-Haushalt bezahlten Gehälter dieser Assistenten wurde für private Zwecke verwendet, keine Arbeitsstunde weniger erbracht als mit diesen Gehältern bezahlt. In den unter diesem Vorwand gegen sie seit mehr als zehn Jahren (!) betriebenen Verfahren hatte Marine Le Pen immer wieder darauf hingewiesen, daß die EU-Parlamentsassistenten nur auf diese Weise überhaupt bei der politischen Willensbildung des Volkes in wirksamer Weise mitwirken konnten – laut z.B. unserem Grundgesetz (Art. 21) vornehmste Aufgabe einer politischen Partei. Denn zum einen wurden seit Jahrzehnten die RN-Abgeordneten im EU-Parlament von den dort sitzenden Kartellparteivertretern (der SPCDU/Grünen und ihrer Pendants anderer EU-Länder) ähnlich wie Leprakranke durch einen cordon sanitaire (hierzulande "Brandmauer" geheißen; ein propagandistisches Idiotenwort für die Ungleichbehandlung der AfD) von der Ausschußarbeit und sogar weitestgehend dem Rederecht systematisch ferngehalten, also zur Untätigkeit verdammt. Zum anderen hat durch den undemokratischen Aufbau der EU deren Parlament sowieso nicht viel zu sagen (es hat weder Gesetzesinitiativrecht noch Nominierungsrecht für die "EU-Regierung", die Kommission, also keine der beiden Kernbefugnisse jedes echten Parlaments), und deshalb kann wirksame Europapolitik nur über die Erstarkung in den nationalen Parlamenten und entsprechende nationale Regierungsbeteiligungen betrieben werden, also genau das, wofür die Le-Pen-Partei ihre EU-Parlamentsassistenten auch einsetzte, wobei diese ihre Europaabgeordneten auf ihren Fahrten zu den EU-Parlamentssitzungen in Brüssel und Straßburg natürlich auch begleiteten und die dafür nötige Arbeit ebenfalls leisteten. Daß es sich um "fiktive Arbeitsverträge" gehandelt habe, ist also erlogen.

Diese Einsatzweise der EU-Parlamentsassistenten war vom Rassemblement National auch immer völlig offengelegt (sogar in seinem offiziellen Organigramm!) und allgemein bekannt, und sie entspricht zudem einer im EU-Parlament seit langem weitverbreiteten Praxis anderer Abgeordneter und Parteien, wofür sich das EU-Parlamentspräsidium sonst kaum jemals interessierte. Auch im Fall des RN ließ es diese Arbeitsweise tückisch zehn Jahre lang sehenden Auges geschehen, aber erhob dann plötzlich, befohlen vom SPD-Funktionär Martin Schulz als damaligem EU-Parlamentspräsident, ab 2014 für fast zehn Jahre zurück (!) immense Rückforderungen. Erst noch mal zehn Jahre später (!) erhob dann die französische Justiz sogar Anklage wegen angeblicher "Veruntreuung von Geldern durch staatliche Amtsträger" (Art. 432-15 Code pénal). Nun können im französischen Strafrecht mit "staatlichen Amtsträgern" natürlich nur französische staatliche Amtsträger gemeint sein, und mit dem weiteren Willkürakt, diese Strafbarkeit plötzlich auf die Amtsträger internationaler Organisationen wie z.B. den Weltpostverein oder eben die EU auszuweiten, wurde wegen seiner unvorhersehbaren Neuartigkeit auch der nulla poena sine lege-Grundsatz verletzt. Und so werden jetzt Marine Le Pen und ihre 23 ebenfalls verurteilten Mitstreiter behandelt, als wären sie Großkriminelle, die Millionen in die eigene Tasche gewirtschaftet haben, und mit entehrenden und existenzzerstörenden Gefängnisstrafen sowie ruinösen Strafzahlungen in astronomischer Höhe und Ausschluß aus dem öffentlichen Leben belegt!

Weg mit dem Terrorurteil gegen Marine Le Pen und alle anderen verurteilten Vertreter des Rassemblement National! Wiederherstellung freier Wahlen in Frankreich!

Wir machen uns die auf "X" geposteten Worte des ungarischen Ministerpräsidenten Victor Orbán

Je suis Marine Le Pen

zu eigen, und ebenso die Worte des amerikanischen Präsidenten Donald J. Trump, der am 4. April 2025 auf "Truth Social" über Marine Le Pen schrieb: It is the same 'playbook' that was used against me (...) I don't know Marine Le Pen, but do appreciate how hard she worked for so many years. She suffered losses, but kept on going, and now, just before what would be a Big Victory, they get her on a minor charge that she probably knew nothing about – Sounds like a 'bookkeeping' error to me. It is all so bad for France, and the Great French People, no matter what side they are on. FREE MARINE LE PEN!

* * *

Letzte Meldung vom 12. Juli 2026:

Politisch motiviertes Schandurteil gegen Marine Le Pen – trotzdem jaulen die Qualitätsmedien

Am 7.07.2026 erging das Berufungsurteil gegen Marine Le Pen und bestätigte schändlicherweise trotz einiger Abschwächungen das Strafurteil der ersten Instanz. Zur Erinnerung: Marine Le Pen war im April 2025 zusammen mit 23 weiteren Mitgliedern des Rassemblement National (RN) zu horrenden, existenzvernichtenden Gefängnis- und Geldstrafen verurteilt worden, vor allem aber wurde ihr für fünf Jahre das passive Wahlrecht entzogen und damit gleichzeitig dem französischen Volk seine freien Wahlen genommen. Dabei hatte das RN keineswegs, wie die Qualitätsmedien tönen, „EU-Steuergelder veruntreut“, sondern seine EU-Parlamentsassistenten genau so eingesetzt wie zahlreiche andere EU-Abgeordnete auch – allerdings ohne dafür behelligt zu werden. (Das ganze abgekartete Scheißspiel ist im Hauptartikel nachzulesen.)

Das Urteil gegen Marine Le Pen lautet nun: Drei Jahre Haft, davon zwei Jahre auf Bewährung und eines mit elektronischer Fußfessel (erstinstanzlich waren es vier Jahre Haft), 100.000Geldstrafe und 45 Monate Verlust des passiven Wahlrechts, davon 30 Monate auf Bewährung (erstinstanzlich fünf Jahre). Da aber das erstinstanzliche Urteil hinsichtlich der Ämtersperre sofort vollstreckt wurde, sind die 15 Monate des passiven Wahlrechtsentzugs bereits verstrichen, und Marine Le Pen kann sich zur nächsten Präsidentschaftswahl 2027 als Kandidat aufstellen lassen (wenn auch eventuell mit demütigender sowie ihre Bewegungsfreiheit und damit den Wahlkampf massiv einschränkender elektronischer Fußfessel).

Marine Le Pen sagte nach dem Urteil, daß damit den französischen Wählern die Freiheit zur Wahl wiedergegeben werde. Allerdings scheint der Hauptgrund für dieses Urteil zu sein, daß trotz erstinstanzlicher strafrechtlicher Verurteilung die Zustimmung für Marine Le Pen in der Bevölkerung kaum sank und sie nach wie vor in Umfragen als Präsidentenkandidat vor ihren Konkurrenten lag. Der politische Hintergrund, die Abschaffung der freien Wahlen wie jüngst in Rumänien, wäre zu deutlich gewesen. So sollte das immer noch willkürliche, existenzvernichtende und politische Urteil der Berufungsinstanz zwar die Spitze des Eisberges in Wolken hüllen, mehr aber auch nicht. Marine Le Pen hatte nach dem erstinstanzlichen Urteil gesagt, daß sie sich nicht mit elektronischer Fußfessel zur Wahl stellen werde. Diese ist aber in dem Berufungsurteil beibehalten. Doch direkt nach dem Urteilsspruch am 7.07.2026 erklärte Marine Le Pen, daß sie nun doch als Präsidentschaftskandidat zur Verfügung stehe, was die Einheitsmedien jaulen ließ, setzten diese doch auf den RN-Ersatzkandidaten Jordan Bardella, da dieser, Typ geschniegelter Schwiegersohn, einerseits nicht die gleiche Verankerung in der französischen Bevölkerung hat wie das politische Urgestein Le Pen, andererseits aber auch nicht deren (trotz allem immer wieder bedauerlich lückenhaften) Fähigkeiten (ihm fehle im Gegensatz zu Le Pen der Führerschein für politischen Schwerlastverkehr, fabulierte das Le Figaro kürzlich, was immer das heißen mag). Mit Bardella bestand die begründete Aussicht, daß entweder kein RN-Vertreter Präsident wird oder das RN-Programm mit der Zeit weichgespült wird. Insofern bleibt zu hoffen, daß sich Marine Le Pen wirklich als Präsidentenkandidat aufstellen läßt.

Die keusche Staatshure taz (8.07.2926, die einzige deutsche Zeitung, die unmittelbar von Steuergeldern finanziert ist) spie Gift und Galle: „Sie [Marine Le Pen] schert sich keinen Pfifferling um Moral“, (die taz, das Blatt für Serbenschlachten, Russentöten und – Moral...) und klagt, daß die Gerichte nicht „die Republik vor einer Person schützen, die so leichtfertig kriminell mit öffentlichen Geldern umgeht“. Nun ja, wer den Finanzputsch von Merz & Co, der die deutschen Steuerzahler in den kommenden Jahrzehnten reale Hunderte Milliarden € kostet, nicht brandmarkt und gleichzeitig die Hand aufhält, sollte bei herbeigelogenen „Veruntreuungen“ mal schön sein Schandmaul halten.

Auch das Berufungsurteil bleibt ein politisches, entehrendes Unrechtsurteil!

 

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