KB 157/158 endlich aus den Krallen der Zensur!
Laut Gerichtsbeschluß vom 29.06.2011 des Verwaltungsgerichts Köln ist »die Streichung der Zeitschrift ›KETZERBRIEFE - Flaschenpost für unangepaßte Gedanken‹, Ausgabe Nr. 157/158, erschienen im AHRIMAN-Verlag GmbH, Freiburg, aus Teil A der Liste für jugendgefährdende Medien vorläufig bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren 22K 45/11 angeordnet«.
Dies der Wortlaut des Gerichtsbeschlusses, der die von einer anaeroben, doch fortlebenden Hitler/Adenauerbehörde erzwungene Indizierung unserer Zeitschrift rückgängig macht, diese also ab sofort wieder frei verkäuflich ist.
Wir möchten die Gelegenheit nutzen, uns bei allen Protestbriefschreibern hiermit noch einmal herzlich für die Unterstützung zu bedanken. Erst dadurch wurde den grundlegendsten rechtsstaatlichen Prinzipien wieder zur Geltung verholfen.
Wer kein Knecht sein will, braucht Information!