Bund gegen Anpassung
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Geburtenkontrolle – Arbeitszeitverkürzung – Gleichheit weltweit

Artikel

7. März 2019

Notwehr als Straftatbestand

In der Nr. 213 der Ketzerbriefe veröffentlichte Max Roth einen fesselnden Artikel über Hintergründe, Verlauf und Zielsetzung des französischen Volksaufstands der »Gelbwesten«. Einen Hinweis dieses luziden Artikels aufgreifend, schickten wir einen Prozeßbeobachter nach Paris, wo der Ex-Profiboxer Christophe Dettinger vor Gericht stand, weil er einer von entfesselter Polizeimeute niedergeknüppelten Frau das Leben rettete, indem er die gut ausgerüsteten uniformierten Schläger mit bloßen Fäusten vertrieb. Christophe Dettinger steht für den Heroismus der gesamten Volksbewegung, deren Entschlossenheit bislang auch mit brachialster Staatsgewalt nicht gebrochen werden konnte. Umso ernüchternder und enttäuschender präsentierte sich der Prozeßverlauf. Als verhängnisvollster, von Illusionen getragener Fehler erwies sich der vorsätzliche Verzicht auf Öffentlichkeit seitens des Angeklagten und seiner engsten Angehörigen. Man kann sich unschwer vorstellen, daß hinter den Kulissen eine Erpressung im Spiel war, etwa in der folgenden Art: »Wenn Du Deinen Mann nochmal sehen willst, dann sorge dafür, daß ...« In der törichten Annahme, der Verzicht auf Gegenwehr und Öffentlichkeit habe die Milde der Staatsgewalt zur Folge, wurde Christophe Dettinger wehr- und schutzlos den unversöhnlichen Feinden der Volksbewegung ausgeliefert. Als Quittung dafür, daß keine einzige Gelbweste vor und im Gerichtssaal zu sehen war, erging ein niederträchtiges Willkürurteil. Insofern ist der Prozeß ein Lehrstück: daß sich Illusionen nicht lohnen, daß das Einknicken vor der Staatsgewalt deren Brutalität erst richtig anstachelt, daß schließlich der einzig wirksame Schutz gegen Willkür und Kriminalisierung in der Herstellung von Öffentlichkeit besteht. Insofern ist die nachfolgende atmosphärische Schilderung von unverächtlichem Wert für gegenwärtige und zukünftige Protestbewegungen der Besitzlosen.

Peter Priskil

 

Der Gelbwesten-Aktivist und Ex-Boxer Christophe Dettinger vor der französischen Gesinnungsjustiz

 – Ein Augenzeugenbericht – 

Für den 13.2.2019 war der Prozeß gegen den französischen Ex-Boxer Christophe Dettinger vor dem Pariser »Tribunal Correctionnel« (Pariser Strafgericht) anberaumt. Dettinger war angeklagt wegen eines tätlichen Angriffs auf zwei Polizisten, die auf der Demonstration der Gelbwesten am 5. Januar in Paris eine am Boden liegende Demonstrantin mit Fäusten und Füßen traktierten, und hatte sich seit dem 8. Januar, also bereits mehr als einem Monat, in Polizeigewahrsam befunden. Um bei dem Prozeß dabeizusein, fuhr ich kurzfristig am Dienstag, 12.2., nach Paris. Die Ausdauer und Hartnäckigkeit, mit der hunderttausende von der Staatswillkür ins Elend gedrängte Franzosen seit mittlerweile 13 Wochen in ganz Frankreich für ihre Interessen demonstrierten und kämpften, hatten mich sehr beeindruckt; die unglaublich brutale Gewalt der zu zigtausenden bei jeder Demonstration aufgebotenen schwerbewaffneten sog. »Sicherheitskräfte« auf der anderen Seite, die an die zweitausend durch Blendgranaten, Gummigeschosse und Tränengasbomben schwerverletzten Demonstranten und die eingesetzten Provokateure und faschistischen Schläger, die die friedlichen Demonstranten diskreditieren sollten, hatten mich sehr entsetzt...   Zum vollständigen Artikel als PDF
 

Nachtrag vom 10.7.2019:

Macrons Justiz läßt die Familie Dettinger am ausgestreckten Arm verhungern

Macrons Büttel verstehen sich nicht nur aufs Augenausschießen, sie sind auch in der Kunst des Verhungernlassens, der sogenannten sozialen Existenzvernichtung, bestens bewandert. Ein entsprechendes Willkürurteil gelangte durch 'Sputnik France' zu unserer Kenntnis (á propos: wo bleibt denn wieder mal unsere Wahrheitspresse?!). Nachfolgend geben wir den Artikel vom 20. Juni 2019 in vollständiger Länge und in deutscher Übersetzung wieder.

*

Die zur Unterstützung Dettingers eingesammelten Beiträge werden erst freigegeben, wenn das Pariser Bezirksgericht die Akte noch einmal überprüft hat. Der Richter muß entscheiden, wer der Bezugsberechtigte dieses Solidaritätsbeitrags ist.

Am 19. Juni hat der Richter im laufenden Verfahren den Versorgungsantrag der Familie von Christophe Dettinger abgelehnt, der darauf abzielte, die Blockierung der Solidaritätsbeiträge für den Ex-Boxer aufzuheben, so der 'Figaro', der die richterliche Verfügung zitiert. Das Verfahren muß am kommenden 9. Dezember vom Pariser Bezirksgericht noch einmal aufgenommen werden.
Der Richter hat entschieden, daß der ursprüngliche Bezugsberechtigte dieser Kollekte Christophe Dettinger und nicht seine Gattin Karine war. Dagegen hat die Anwältin der Familie, Laurence Léger, Einspruch erhoben.

„Wir sind der Ansicht, daß Karine Dettinger Bezugsberechtigte war, aber wir waren damit einverstanden, daß Christophe Dettinger das Geld erhält. Es läuft ja aufs selbe hinaus, denn die beiden sind verheiratet“, teilte sie dem 'Figaro' mit.

Zugleich beanstandete sie, daß „die Entscheidung nicht vor dem ersten Jahresdrittel 2020 fallen wird.“ Frau Léger zufolge hält der gegenwärtige Inhaber die Beiträge bis zu diesem Zeitpunkt in Beschlag, „ohne jedwedes Recht oder Anspruch“ darauf zu haben.
Die Rechtsanwältin der Plattform, Martine Samueli, stellt ihrerseits fest, daß die Beträge „bei [der Plattform] Leetchi verbleiben, bis die Justiz über den Vorgang befunden und entschieden hat, wer der Bezugsberechtigte ist“.

Die Solidaritätskasse für den Ex-Boxer, der bei der 8. Kundgebung der Gelbwesten am 5. Januar 2019 in Paris zwei prügelnde Polizisten mit Faustschlägen vertrieben hatte (wie auf Film festgehalten), wurde am Folgetag auf der Plattform Leetchi eingerichtet.
Die Familie von Christophe Dettinger fordert, daß ihm die von der Plattform seit dem 8. Januar zurückgehaltene Summe von 145.152,46 Euro ausgezahlt wird.
Darüber hinaus verlangen Christophe Dettinger und seine Gattin Karine drei Millionen Euro Schadensersatz von der Plattform Leetchi, insbesondere weil diese das Konto der Solidaritätsinitiative für weitere Einzahlungen zur Unterstützung des ehemaligen Boxers gesperrt hat.

*

Was für ein hinterfotziges Zusammenspiel einer parastaatlichen „Plattform“ und einer staatshörigen Justiz bei der sozialen Existenzvernichtung mißliebiger Personen. Aber noch einmal: Hat sich deren Wohlverhalten, d.h. der Verzicht auf Protestkundgebungen und politische Erklärungen bei der absehbaren Verurteilung von Christophe Dettinger, wirklich gelohnt? Ist das nicht der Tritt in den Hintern nach dem demonstrativen Kniefall?

 

April 2018

»Das Kopftuch und die weltliche Schule«

Eine Stellungnahme zur Frage »Kopftuch in der Schule« von 1989 aus KETZERBRIEFE 17.

In Frankreich gibt es in letzter Zeit eine heftige und heikle Auseinandersetzung: fanatisch islamische Schülerinnen tragen in provozierender Weise Kopftücher und werden deshalb von den Schulen verwiesen. Kern dieser Schulordnung und daher auch dieser Schulausschlüsse ist das strikte Verbot, den von der Französischen Revolution erkämpften »laizistischen«, d.h. weltlichen bzw. konfessionslosen Charakter der französischen Schule durch religiöse Propaganda irgendwelcher Art zu beeinträchtigen, insbesondere und vor allem durch Religionsunterricht oder das Tragen religiöser Symbole. Das islamische Kopftuch ist zweifellos ein solches religiöses Symbol, es wird von seinen Verfechterinnen auch ganz deutlich und offensiv so bezeichnet und getragen, und insofern geschehen die Schulausschlüsse wegen demonstrativen Kopftuchtragens zweifellos auf der Basis geltenden Rechts und haben darüber hinaus, als Verteidigungsmaßnahme einer der wertvollsten, teuersterkauften Errungenschaften der mit Aufklärungsgütern nicht gerade gesegneten Menschheitsgeschichte auch ihre unverächtliche moralische Grundlage. Auf der anderen Seite werden sie aber von gewissen Gruppen als »rassistisch« attackiert, weil die umstrittenen Kopftücher, obwohl von ihren Trägerinnen religiös und nicht nationalistisch begründet, in erster Linie ein nationales und weniger ein religiös-missionarisches Symbol seien; ihre Unterdrückung laufe daher nicht auf diejenige religiöser Werbung oder Provokation, sondern einer Nationalität oder Nationalitätengruppe heraus. Bevor wir nun die heikle Frage selber diskutieren, drucken wir zur Übersicht über Tatsachen und Argumentationslinien einen repräsentativen Artikel der westdeutschen Presse nach, der den Leser vorab informieren mag: ...  

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27. März 2018

Konkrete Poesie und Gender-Wahn

Lassen Sie das folgende Gedicht einfach einmal auf sich
wirken:
Alleen / Alleen und Blumen
Blumen / Blumen und Frauen
Alleen / Alleen und Frauen
Alleen und Blumen und Frauen und
ein Bewunderer 

Schlicht, nicht wahr? Man muß es nicht mögen, aber es erinnert durch die Atmosphäre der ruhigen Schau, der kontemplativen Versenkung an die japanischen Haikus, ohne freilich deren Kunstfertigkeit zu besitzen. In seiner Kargheit mag es an die gemalten bunten Vierecke Piet Mondrians anklingen, die ebenfalls nicht jedermanns Sache sind. Aber vor jedem subjektiven Urteil sollte man jede Kunstrichtung nach den von ihren Vertretern formulierten Maximen – Mittel, Zweck und Absicht der entsprechenden künstlerischen Disziplin betreffend – berücksichtigen. Bestand ihr Ziel beispielsweise darin, die Rhythmik farbiger geome-trischer Flächen zum Ausdruck zu bringen, dann werden Malwerke wie jene von Mondrian oder Malewitsch das Resultat sein. Intendiert ein Poet, Wortgruppen in berechneten Konstellationen aneinanderzureihen und wechselweise auf sich wirken zu lassen, wobei das bezeichnende Wort und die bezeichnete Sache eine Einheit bilden, austauschbar sind, dann entstehen Gedichte wie das eben zitierte: Gedichte der »konkreten Poesie«. Diese Kunstrichtung, eine Strömung in der modernen Lyrik, wurde 1955 von Eugen Gomringer ins Leben gerufen. Die Knappheit des sprachlichen Ausdrucks, der »Kurzschluß« vom Wort zur Sache sollen ihm zufolge die Lüge verhindern, die für komplexe Sprachschöpfungen wie den Roman nun einmal konstitutiv sei. Zweifelsohne kann die Sprache als Medium der Kommunikation zur Verständigung, aber ebenso unbestritten der Irreführung dienen; die Komplexität eines Sprachkunstwerks ist hingegen nicht zwangsläufig einer bewußten Falschdarstellungsabsicht geschuldet, sondern entspringt vielmehr der Komplexität der geschilderten Sache: der Entwicklung einer Person (MarcelProust) oder einer Gesellschaft (Emile Zola) in all ihren verwickelten Wechselbeziehungen, die Schilderung derselben Sache unter verschiede-ner Perspektive, die Ausbreitung des zeitlichen Nach- und Nebeneinanders usw. usf. Kein Wunder, daß Arno Schmidt, der letzte Wort-Titan der deutschen Literatur, schlecht auf die konkrete Poesie zu sprechen war. Sie komme wohl von englisch concrete = Beton, grantelte er. Aber gleichviel: das zitierte Gedicht läßt einen männlichen Betrachter imaginieren, der die Eindrücke einer beliebigen Straßenszenerie auf sich wirken läßt: Blumen und Frauen. Und beides ergötzt ihn; er bewundert das Geschaute. 

Eben jene Impression liegt dem zitierten Gedicht tatsächlich zugrunde. Der Verfasser – es ist niemand anderes als der heute 93jährige Eugen Gomringer – hielt sich im Jahre 1951 in Barcelona auf, und in der Prachtstraße Las Ramblas der katalanischen Metropole kam ihm die Idee zu diesem Gedicht; es sollte in seiner ganzen Schlichtheit eine Ode an die Schönheit sein. Es liegt nahe, anzunehmen, daß der Verfasser zum Zeitpunkt seiner Eingebung guter Stimmung war, hochgemut und vielleicht verliebt; wäre er niedergeschlagen und vergrämt gewesen, hätte er vielleicht den Lärm der Menschenmassen, das Quietschen der Straßenbahnen und den Müll thematisiert. Aber er war nun einmal gutgelaunt. Und da er in Bolivien gebürtig ist und infolgedessen Spanisch seine Muttersprache war, hatte er dieses Gedicht ursprünglich in Spanisch verfaßt:

4. Dezember 2017

Hut ab vor General Praljak!

Am 29.11.2017 beging der bosnisch-kroatische General Slobodan Praljak im Saal des angemaßten, illegitimen Pseudo-"Gerichts" von Den Haag vor laufenden Kameras Selbstmord, nachdem er in seinem Statement gegen die Bestätigung seiner 20jährigen Haftstrafe protestiert und darauf bestanden hatte, keines der ihm zur Last gelegten "Verbrechen" begangen zu haben. Treffender und ehrenhafter hätte die Verlogenheit, Parteilichkeit und Unrechtmäßigkeit des NATO-Tribunals nicht demaskiert werden können. Deshalb: Hut ab vor General Praljak! Zum Hintergrund: General Praljak war Oberkommandierender der bosnisch-kroatischen Streitkräfte im bosnischen Bürgerkrieg 1992-1995, vor allem in Mostar und Umgebung. Nach der Vertreibung der dort lebenden serbischen Bevölkerung – "ethnische Säuberung", nicht wahr?! –, die etwa 10% der Bevölkerung ausmachte (die Moslems ließen "Todeslisten" mit Serben kreisen, und wir kennen ein Opfer persönlich, dem rechtzeitig die Flucht gelang), eskalierten die Kämpfe zwischen den Moslems und den Kroaten um die Stadt. Dabei ging unter anderem die berühmte mittelalterliche Bogenbrücke von Mostar zu Bruch, was man ebenfalls dem kroatischen General anlastete. Aber Praljak war kein Söldnerführer und Halsabschneider wie beispielsweise der zeitweilige ehemalige Kommandeur von Srebrenica und Massenmörder an Serben Naser Orić, dem dasselbe "Tribunal" einen blutbefleckten Persilschein ausstellte, sondern ein jugoslawischer Offizier alter Schule, der zwar gegen die serbischen Verbände kämpfte, aber keine Massaker an wehrlosen Zivilisten und damit Kriegsverbrechen beging. Hätte er diese an Serben begangen, wäre er zweifellos vom selben Tribunal freigesprochen worden. Mit dem Willkür"urteil" bewies das NATO/US-Tribunal hingegen nur einmal mehr, daß es zu 100% antiserbisch und zu 100% promoslemisch ist, und das war das "Pech" von General Praljak und seinen Mitangeklagten. Praljak ist so unschuldig wie sein wenige Tage zuvor verurteilter Gegenspieler jener Tage, der bosnisch-serbische General Ratko Mladić. Wie töricht und dumm ist es daher von den Kroaten, dessen Verurteilung zu bejubeln und nun, wo einer der ihren selbst Opfer geworden ist, sich zu beschweren, anstatt die Unrechtmäßigkeit des Pseudo-Tribunals klar zu benennen! Wie töricht und dumm, einen serbischen Anwalt abzulehnen, der von sich aus angeboten hatte, im Verteidigungsteam von General Praljak mitzuarbeiten, nur weil dieser Anwalt – serbischer Herkunft ist! So läßt sich das in Stücke geschlagene Ex-Jugoslawien leicht regieren, nach der bewährten altrömischen Imperialisten-Devise: divide et impera...

Einige Serben, mit denen wir gesprochen haben, bewiesen hier weitaus mehr politischen Klarblick und moralische Integrität. Aller ehemaligen oder aktuellen Feindschaft ungeachtet, bezeichneten sie den Offizier Praljak als den "humansten General" der Kroaten, dem aufgrund seiner Aufrichtigkeit und Ehrenhaftigkeit Achtung auch seiner ehemaligen Feinde gebühre. Man kann es auch so ausdrücken: General Praljak wurde verurteilt, weil er kein Faschist, sondern Patriot war. Daß dies ein Verurteilungsgrund sein kann, sagt alles über dieses angemaßte und "selbsternannte" – hier paßt das Ideologem der Unisono-Medien ausnahmsweise einmal – Pseudo-Tribunal aus.

22. November 2017

Das NATO-»Urteil« gegen Ratko Mladić

Die Täter als Richter

Das Wichtigste vorab: Das sogenannte »Urteil« gegen Ratko Mladić ist angemaßt und unrechtmäßig, denn das Den Haager »Tribunal« entbehrt jeder völkerrechtlichen Grundlage: Es wurde seinerzeit auf »Anregung« des deutschen Außenministers Klaus Kinkel eingerichtet, mithin von einer Kriegspartei, die sich die Zerstörung und Zerschlagung der Volksrepublik Jugoslawien zum Ziel gesetzt hatte.

Mit der Verurteilung des bosnisch-serbischen Generals Ratko Mladić hat die NATO-Siegerjustiz ihr vorläufig letztes Wort gesprochen und sich selbst einen Persilschein ausgestellt, der ihre in Jahrzehnten gelegte Blutspur kaschieren soll. »Das schlimmste Verbrechen seit Auschwitz«: sollen nicht die nach Millionen zählenden, vom US-Imperialismus und seinen Lakaien abgeschlachteten Koreaner und Vietnamesen sein, nicht die von denselben Tätern ermordeten zwei bis drei Millionen Iraker, die Hunderttausende ermordeter Syrer, Libyer, Jugoslawen und Afghanen, also allesamt echte Mega-Verbrechen, sondern: die zu den ca. 2000 realen Gefechtstoten auf bosnisch-serbischer und bosnisch-moslemischer Seite hinzugezählten ca. 6000 Phantasietoten eines Propaganda-Coups, den US-Präsident William »Bill« Clinton mit seinem bosnisch-moslemischen Spezi Alija Izetbegovic im Jahre 1993 ausmauschelte und zwei Jahre später, im Sommer 1995, unter immensem Pressegetöse als »Völkermord von Srebrenica« in die Welt hinausposaunte. Zweifel an der offiziellen Propaganda-Version sind so gefährlich wie im Mittelalter Zweifel an der Existenz der Hölle. Näheres erfährt der Leser in unserem Dokumentationsband »Srebrenica - wie es wirklich war«, verfaßt vom (höchstwahrscheinlich ermordeten) serbischen Publizisten Zoran Jovanovic und von unserem Stammautoren Alexander Dorin, der in einem beispiellosen Willkürakt der Schweizer Justiz vier Monate ins Gefängnis geworfen und dessen Basler Immobilie von der Staatsanwaltschaft bis zum heutigen Tag beschlagnahmt wurde.

Mit der Verurteilung von General Mladić, der an »Srebrenica« »schuld« sein soll (auch wenn niederländische UN-Offiziere dies glaubwürdig bestritten), hat der Pawlowsche Pressehund an der NATO-Leine zum vorläufig letzten Mal gebellt. Entgegen dem Triumphgeheul und Rachegeschrei der Unisono-Medien wollen wir das vorläufig letzte Opfer der orchestrierten NATO-Kriegspropaganda und den Märtyrer deren fortgesetzter Kriegspolitik - Serbien ist nicht nur verarmt, sondern verstrahlt - mit einem Rückblick würdigen. Der nachfolgende Text stammt aus dem bei Ahriman erschienenen, seit vielen Jahren vergriffenen Buch unseres Autors Arnold Sherman, »Die Zerschlagung Jugoslawiens. Bürgerkrieg und ausländische Intervention«, Freiburg 1994, Kap. XIX.

Zum Kapitel XIX aus: »Die Zerschlagung Jugoslawiens. Bürgerkrieg und ausländische Intervention«

5. April 2017

Warum ist das Haus von Alexander
Dorin immer noch beschlagnahmt?

Warum wird der Prozeß verschleppt?

Seit dem Polizeiüberfall und der Inhaftierung von Alexander Dorin vor fast zwei Jahren ist seine Liegenschaft immer noch beschlagnahmt, was ihn in erpreßbarer Lage hält. Die Verschleppung des Prozesses und die versuchte Existenzvernichtung lassen keinen Zweifel daran bestehen, daß es der Basler Staatsanwaltschaft und ihren Auftraggebern um die soziale Vernichtung von Alexander Dorin geht. Ein Ausrufezeichen der eigenen Art, wie man sie sonst nur von südamerikanischen Gorilladiktaturen oder der Türkei der Gegenwart kennt – wir Deutsche kennen solches Vorgehen von der Gestapo –, leistete sich die Basler Staatsanwaltschaft mit ihrem Coup vom 5.4.2017. Der Hintergrund: Alexander Dorin erhielt von der Staatsanwaltschaft Basel Land Vorladungen zur Befragung, der er als gebranntes Kind der Schweizer Justiz ohne Zeugen mehrfach nicht Folge leisten wollte. Daraufhin ordnete die Staatsanwaltschaft Land seine Vorführung an – so weit, so legitim. Die damit beauftragten Behörden von Basel Stadt (Polizei und Staatsanwaltschaft) ließen sich das nicht zweimal sagen. Anders als beim dschihadistischen Massenmörder Amri, dem die diesmal deutschen Behörden eine Unbedenklichkeitserklärung nach der anderen ausstellten und ihn sogar nach Berlin kutschierten, wurde im Falle Alexander Dorins, der keines anderen "Vergehens" bezichtigt werden kann, als Bücher geschrieben zu haben, die der NATO und ihren Schweizer Handlangern nicht gefallen, kein Pardon gezeigt. Die nachfolgende Schilderung Alexander Dorins zu diesen Vorfällen, die zu morgenschlafender Zeit erfolgten, also ohne Zeugen und ohne Haftbefehl (jedenfalls haben sie ihn nicht gezeigt, sondern standen in der Wohnung), erreichte uns wenige Stunden später:

Heute gegen 06.30 wurde ich von drei Polizeibeamten in Zivil geweckt, die sich irgendwie Zutritt in mein Haus verschafften. Sie liefen durch das Treppenhaus direkt vor mein Schlafzimmer. Ich wachte von dem Lärm auf und öffnete meine Schlafzimmertüre. Vor mir standen die drei Beamten, die mir mit Taschenlampen ins Gesicht leuchteten. Dann erklang die Aufforderung, Sie müssen mit uns mitkommen.

Ich wurde zuerst ins Untersuchungsgefängnis Waaghof gebracht, wo ich zuerst in eine Zelle gesperrt wurde. Nach etwas mehr als zwei Stunden wurden mir zuerst Handschellen angelegt, dann brachte man mich zu einem Polizeibus. Dort wurde ich mit gefesselten Händen in einen Käfig gesperrt, der sich innerhalb des Busses befindet. Dann wurde mir angekündigt, dass man mich zum Staatsanwalt in Muttenz (Kanton Baselland) bringen würde.

Nach einer vielleicht zwanzigminütigen Fahrt erreichten wir das Untersuchungsgefängnis in Muttenz, wo ich erneut in eine Zelle gesperrt wurde. Man fragte mich danach, ob ich an Allergien leide und ob ich Vegetarier sei, was bei mir den Eindruck erweckte, ich müsse länger dort bleiben.

Nach vielleicht erneuten zwei Stunden wurde ich gefesselt dem Staatsanwalt vorgeführt, erst dannach wurden mir die Handschellen abgenommen. Ich fragte den Staatsanwalt nach dem Grund meiner Verhaftung und Inhaftierung. Er meinte, ich sei lediglich als zu befragende Person da, nicht jedoch als Angeschuldigter. Meine Verhaftung und Unterbringung in zwei Gefängnissen sei nicht auf seine Weisung erfolgt und wohl irrtümlich erfolgt! Nach einem bestimmt zwei Stunden dauernden Verhör, wurde ich schlussendlich entlassen.

Der Unrechtsstaat setzt auf ein kurzes Gedächtnis! Wir werden über die weitere Entwicklung in den Ketzerbriefen berichten, siehe hierzu auch »Internationales Komitee ›Slobodan Milošević‹« (www.free-slobo.de).

Dezember 2016 (aktualisiert am 21.12.2016)

Der aktuelle Pressespiegel

Schwerstkriminalität in Freiburg: Sind
Kartellparteien, Justiz und Medien »rassistisch«?

Zur Klarstellung: Wir verabscheuen das in Anführungszeichen gesetzte Wort, denn es wird von den Betreibern und Nutznießern ungerechter Herrschaft, vor allem aber und mit Vorliebe von ihren pseudolinken Zuträgern und Hilfspogromisten in demagogischer Absicht verwendet. In diesem Sinne bedeutet es – denn echte Rassisten vom Schlage eines Churchill gibt es, allem Pressegeschrei zum Trotz, wenige, hingegen viele, die Angst vor importierten Billiglöhnern und Verhartzung haben; das sollen dann die »Rassisten« sein – einfach nur: »nicht auf Regierungslinie stehend«, wie das ebenfalls zu Diffamierungs- und Verleumdungszwecken eingesetzte Hetz etiketten-Paar »faschistisch« und »sexistisch«. Denn die Altnazis sind mittlerweile ausgestorben, nachdem sie mit Ami-Lizenz die BRD zwei bis drei Jahrzehnte lang regieren durften (ging's doch gegen die bö-bö-bösen Russen, wie heute wieder), und »sexistisch« ist der von Feministen aufgewärmte christliche Bannfluch gegen sexuelles Begehren und sexuelle Selbstbestimmung beider Geschlechter (daher unsere Losung: »Gleichheit statt Feminismus!«). Die dreieinige Propagandaformel besitzt ausschließlich Drohwert: »Halt dein Maul und kusch dich, wenn du nicht willst, daß wir dich an den Internet-Pranger stellen und deine soziale Existenz vernichten. Dein Arbeitsplatz ist schneller weg, als du denkst, und dank der massenhaft ins Land geschleusten Pseudoflüchtlinge ist williger Ersatz billig zu haben. Sieh dich also vor!« Wen wundert's, daß diese strukturelle Erpressung flutscht: Isoliert, glotzenhörig und vom Denken abgeschreckt, wagen es viele laut einer jüngeren Umfrage (›Süddeutsche Zeitung‹ vom 1.10.2016) nicht mehr, »frei zu reden« (43 % der Befragten), während 28 % meinen, man solle »besser vorsichtig sein«. Schöne »Demokratie«, nicht wahr?!

Wieviel Mut erfordert allein der Satz: Deutschland braucht keine Einwanderer, sondern Geburtenkontrolle (gilt im übrigen weltweit), damit die Streikwaffe wieder sticht, die Löhne wieder steigen, die Mieten fallen (heute ist es umgekehrt) und die schwer gebeutelte Natur sich wieder erholen kann. Wie wird einem dann aber die Propaganda-Trias um die Ohren gehauen, vom »Rassismus«-Geschrei bis zum ominösen »reproduktiven Recht« der Frau, als gäbe es ein Recht auf Naturzerstörung und niedrigen Lebensstandard für alle! Aber ist Ihnen aufgefallen, daß diejenigen, die am lautesten »Rassismus« schreien, am wenigsten definieren können, was der biologische Fachbegriff »Rasse« besagt? Das haben sie übrigens mit Hitler gemeinsam, der das auch nicht konnte; sonst hätte er nicht die Juden als eine solche bezeichnet (sie sind so wenig eine »Rasse« wie die Moslems, sondern Angehörige einer bestimmten Religion, die nicht vererbbar, wohl aber indoktrinierbar ist; wer mehr wissen will: www.avenz.de, s. v. »Rasse«).

Kurzum, es dürfte deutlich geworden sein, warum wir Propaganda-Hetzvokabular wie »rassistisch « und Verwandtes einfach nur widerwärtig finden. Das Tabu der unverbogenen Wahrnehmung und direkten Benennung muß aber immer wieder aufs neue »festgeklopft « werden, und das ist für die Herrschenden bzw. ihre Lautsprecher nicht immer einfach, vor allem wenn im Volk Murren laut wird, und dann kommen sie ins Schwitzen und Ächzen, ins Knurren und Drohen. Denn mit der Schwemme falscher Flüchtlinge – »Politisch Verfolgte genießen Asylrecht«, sagt die deutsche Verfassung (Art. 16.2), und damit Punkt; von Hunger, Elend und Krieg ist nicht die Rede, wohl aber sind Verfolgungen aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit oder der Rasse (sic, man denke an die scheußlich behandelten Schwarzen in Libyen nach dem Lynchmord an Ghaddafi), für die niemand etwas kann, unter »politisch« zu subsumieren – mit der Schwemme falscher Flüchtlinge also kamen nicht nur Lohndrücker ins Land, sondern auch Straftäter (vom IS mal ganz zu schweigen) und Sexualschergen der übelsten Sorte (kein einziger der Kölner Straftäter ist bislang wegen sexueller Nötigung verurteilt worden, sondern höchstenfalls wegen Handyklau u. ä.!). Und versuchten (Sozial)Pfaffen aller Schattierungen uns nicht seit Monaten weiszumachen, die zunehmende Bedrohung durch Straftaten sei nur »gefühlt«, also eingebildet? Schauen wir uns einfach mal ein paar Schlagzeilen aus dem Lokalteil der ›Badischen Zeitung‹ während einer Woche (!, vom 19. bis zum 26. Oktober) an...  Zum vollständigen Pressespiegel als Pdf

Empfohlene Links:
Das ist Hussein Khavari, Marias Mörder
The Cultural Enrichment of Germany

19. Dezember 2016

Wir gratulieren dem syrischen Volk
zur hart erkämpften Befreiung Aleppos von den NATO-Saudi-Invasoren!

Die Lügenpresse schäumt, aber die Wahrheit frißt sich etwas durch, so sehr die Stimme der Propaganda – z.B. in SPIEGEL-Gestalt – lehrerhaft-verlogen dazwischenquatscht. Auch wir haben seit Jahren unseren notgedrungen bescheidenen Beitrag zur ihrer Verbreitung und zur Verteidigung Syriens gegen die US-gesteuerten islamistischen Mörderbanden beigetragen, wie jeder Leser unserer Zeitschrift und unserer Flugblätter (deren Massenverteilung nicht einfach ist) bezeugen kann. Tod allen NATO-Invasoren – so sehr unsere Steuergelder in ihnen und ihren Waffen stecken, aber auf deren Einzug und Verwendung haben wir ja keinen Einfluß!

Wir freuen uns, wenn Syrien von sich das Schicksal Libyens abwenden kann, das mit den von uns und anderen Europäern erpreßten Geldern aus einem blühenden Wohlfahrtsstaat in ein islamistisches Schlachthaus verwandelt wurde, und rufen alle Freunde der Menschenrechte und der Gleichheit der Völker untereinander dazu auf, mutig für dieses Ziel zu kämpfen!

PS: So viele Vorzüge die Regierung Assad unzweifelhaft vor jeder religionsnahen Regierung hat – und das hat ja beinahe jede –, so haben wir doch an dem legitimen Präsidenten Syriens einige Kritik.

1) Er hätte rechtzeitig die Armee mobilisieren und die türkische Grenze abriegeln sollen, obwohl dort seit Jahren und bis heute unsere (deutsche) Armee hockt, um Einschleusung und Rückzug der ISIS und ihrer Klone zu sichern. Aber die Angst vor Erdogan und der NATO bzw. Bundeswehr war keine gute Idee, wie man sieht.
2) Er hätte Saddam Hussein, diesen Märtyrer nationaler Selbstbestimmung und wenigstens minimalen Säkularismus', unter dem Christen wie Mandäer und Yeziden vor den Übergriffen der von der NATO gehätschelten islamischen Fanatiker sicher waren, statt, wie nach seiner Ermordung, scharenweise z.B. nach Syrien fliehen zu müssen, unterstützen statt denunzieren müssen. Er reagierte vor den USA damit wie das Kaninchen vor der Schlange – und jetzt hat er sie selber auf dem Hals, sein Volk mit ihm. Diese Spaltung der Baath-Partei angesichts eines überwältigenden, superreaktionären und unersättlichen äußeren Feindes war auch keine gute Idee.
3) Er hätte in der langen Zeit, seit sein Vater das syrische Volk vor US-finanzierten religiösen Putschisten in Homs schützen konnte und dieses ihm dafür dankbar war, besonders dessen moralisch höchststehende, weilaufgeklärteste Teile, unter dem Banner der Religionsfreiheit und menschlichen Selbstbestimmung um die Herzen des trägeren Restes kämpfen müssen und sich dann Wahlen stellen. Jetzt steht das Volk zwar geschlossener hinter ihm als je zuvor – und wir auch –, aber der Preis dafür war sehr hoch und hätte durch größeren Mut und eine konsequentere Haltung geringer gehalten werden können.

Aleppo ist endlich frei, aber ganz Syrien muß von den Invasoren befreit werden!
Vielen Dank auch an Wladimir Putin – endlich!!!

PS: Verwundete, so tränt krokodilig die Lügenpresse, sollen unbedingt aus Aleppo evakuiert werden, bevor die Islamisten sich ganz ergeben müssen. Was haben Verwundete und Kranke von der Befreiung denn zu befürchten, wenn sie keine Mörder oder Invasoren sind?!

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4. Dezember 2016

Der Dreisam-Mörder ist gefaßt –
wäre er es ohne unser Flugblatt
auch geworden?

Unser zweites Flugblatt zum Dreisam-Mörder

Zum Flugblatt als PDF

Aufgrund unserer bundesweit verteilten Flugblätter zum Mord an der Freiburger Studentin Maria Ladenburger kam der Deutschlandfunk nicht drum herum, unseren entscheidenden Anteil an der Ermittlung des mutmaßlichen Täters und falschen Flüchtlings zu erwähnen: Bei der Ausstrahlung der Sendung "DNA-Phenotyping überschätztes Fahndungsinstrument? – Justizminister beraten" am frühen Morgen des 21.6.2017 ist der Bund gegen Anpassung mit seiner von ihm erstmals erhobenen Forderung einer erweiterten DNA-Analyse einschließlich der Rasse des Täters namentlich erwähnt. Da das jedoch unsere Rolle deutlich und Zuhörer darauf (und auf uns) aufmerksam gemacht hätte, ist diese Passage aus der ausführlicheren Onlineversion derselben Redakteurin verschwunden. Mittlerweile hat man – dies ist zum Verständnis beider Sendungen wichtig – die Freiburger sogenannte "Wissenschaftsforscherin" Veronika Lipphardt aufgebaut, um die erweiterte DNA-Analyse auf Symposien und in Medienkampagnen madig zu machen. Sie ist zwar nicht vom Fach, besitzt aber die Gunst der Lügenpresse. Schließlich steht im September der Prozeß gegen den durch DNA-Test überführten Dreisammörder an, der seit fünf Jahren behauptet, 17 Jahre alt zu sein, und über den deshalb nach Jugendstrafrecht (sic) geurteilt werden soll. Wenn sich die Hintergründe seiner Ergreifung nicht ganz unterdrücken lassen – dafür sorgten unsere Massenflugblätter –, dann rücken die Medien nur häppchenweise und widerwillig mit der Wahrheit heraus, nach dem Motto: Nachrichten erfährt man aus der Zeitung (dieses ihr höchstes Gut war nämlich in Gefahr).

September 2016

Die »Anti«-TTIP/CETA-Demonstrationen vom 17. 9. 2016 –
Staatsdemos für TTIP!

Am 17.9.2016 wurden deutschlandweit sieben Demonstrationen, angeblich zur Verhinderung der Unterzeichnung von TTIP und CETA, veranstaltet, an denen wir natürlich wie bereits ein Jahr zuvor in Berlin ebenfalls teilnahmen bzw. teilnehmen wollten. Wurden seinerzeit trotz des Versuchs staatstreuer, d. h. US-treuer Organisationen und Parteien, die Berliner Kundgebung zu vereinnahmen, aufgrund der Anwesenheit von zahlreichen unorganisierten Teilnehmern neben den wenig aussagekräftigen offiziellen Slogans wie »Stoppt CETA, Stoppt TTIP« auch schlagkräftige, die Täter und Nutznießer der sogenannten Vereinbarungen, nämlich die USA, in Wort und etlichen Karikaturen benannt – beispielsweise ein Obama, der gerade Europa verschlingt, oder eine Merkel, die kniend Europa an Obama überreicht, zahlreiche selbstgemalte Plakate mit Slogans wie »Kein Ausverkauf Europas an die USA« oder »Amis go home« u. dgl. mehr –, wurde diesmal von staatlicher und Pogromisten-Seite nichts dem Zufall überlassen. Dies galt insbesondere in Städten, in denen durch die Volksbewegungen PEGIDA und diverse Nachfolger wie LEGIDA etc. ein größeres politisches Bewußtsein, ein gesteigertes Mißtrauen gegenüber Lügenpresse und Fernsehgequatsche sowie eine größere Entschlossenheit in der Bevölkerung zu merken war. Vorwegnehmend und wenig überraschend kann man für den Verlauf dieser sieben Demonstrationen festhalten: Je mehr »echtes Volk« anwesend war, desto schlagkräftiger und offener war die Demonstration. Aber damit das Ganze eben nicht auch nur ansatzweise das Staatskorsett sprengt wie in Berlin, wurde diesmal von vornherein als Vorgabe der Veranstalter – darunter die Grünen, die Pseudo-Linke, Brot für die Welt, BUND, Attac, zahlreiche SPD-Ortsvereine (was für ein Hohn, wo doch gerade ihr Parteichef »Faßbombe« Sigmar Gabriel die CETA-Unterzeichnung vorantreibt und anpreist wie Sauerbier – das ist wie »Mit der NSDAP gegen den Antisemitismus!«) – ausgegeben, daß keinerlei »antiamerikanische« Parolen geduldet würden und daß die Veranstalter alle Transparente kontrollieren und [sich heimlich einschleichende, harmlos gebärdende] »Rechtspopulisten« – darunter fallen offenbar alle, die die USA wahrheitsgemäß als Täter und Nutznießer des europäischen Ausverkaufs an ihre Megabesitzer benennen – sofort (und im voraus für Stuttgart angekündigt mit Hilfe der Polizei) aus dem Demonstrationszug entfernen würden. So hieß es beispielsweise in einem Aufruf der staatsnahen bis -identischen Initiative »Leipzig nimmt Platz«...

August 2016

Eine interessante Änderung
im Inhalt von CETA

Der jetzige endgültige CETA-Text, der erstmals Ende Februar 2016 in Englisch veröffentlicht wurde, ist weitestgehend deckungsgleich mit dem schon im September 2014 veröffentlichten Text (auf den sich z.B. Max Roth in seinem Buch »TTIP – Wohlstand durch Freihandel oder Verelendung Europas?« stützte), aber er ist völlig neu gegliedert und umgemodelt worden (so daß z.B. alle in Roths Buch angegebenen Artikel- und Seitennummern überholt sind – der neue Text hat bezeichnenderweise auch kein Inhaltsverzeichnis, auf daß man sich möglichst schwer auf seinen anderthalb Tausend Seiten zurechtfinde...). Eine Änderung ist indessen auch psychologisch-propagandistisch von Interesse, nämlich betreffend die Schiedsgerichte:

Weil die geplanten Schiedsgerichte in der europäischen, vor allem deutschen Bevölkerung besondere Empörung hervorriefen, hat die EU-Kommission schon im Frühjahr und dann Herbst des letzten Jahres angekündigt, man wolle die Schiedsgerichts-Regelung in CETA und TTIP von Grund auf »reformieren«, ganz »durchgreifend verbessern«, statt privater Schiedsgerichte wolle man ein »reguläres« internationales »Investitionsgericht« einrichten usw. usf. Wenn man den jetzigen endgültigen CETA-Text mit dem von 2014 vergleicht, wurde die Schiedsgerichtsregelung tatsächlich geändert, allerdings in Wirklichkeit natürlich nur kosmetisch: Im Text von 2014 waren klassische private Schiedsgerichte vorgesehen gewesen, für die die Parteien, also der klagende (US-)Konzern und der beklagte (EU-)Staat, jeweils einen Richter benennen durften und sich auf den dritten, vorsitzenden Richter zu einigen hatten, wobei im Fall ihrer Nichteinigung dieser Vorsitzende (wenn die Klage des Konzerns, wie es überwiegend der Fall ist, beim Weltbank-Schiedsgerichtszentrum ICSID erhoben worden war) durch die Weltbank ernannt werden konnte (siehe dazu auch unser Flugblatt Europäer aufgepaßt: TTIP bedeutet Armut und Knechtschaft !).

Diese Regelung der Ernennungsweise der Schiedsrichter ist jetzt aus dem CETA-Text verschwunden, und statt dessen werden jetzt alle Richter (zunächst 15, nämlich 5 kanadische Richter, 5 europäische und 5 aus Drittstaaten) von einem durch CETA geschaffenen europäisch-kanadischen Regierungsausschuß (»CETA Joint Committee« – »Gemischter CETA-Ausschuß«) ernannt. Per Los wird dann aus der Liste der 5 ernannten Richter mit Drittstaatsangehörigkeit ein Präsident des »Investitionsgerichts« bestimmt, und dieser wiederum darf für jeden anhängig gemachten Streitfall ein zuständiges Gericht mit drei Richtern einsetzen, von denen ein Richter einer der 5 ernannten kanadischen Richter sein muß, ein weiterer einer der 5 europäischen Richter und als Vorsitzender einer der 5 Richter mit Drittstaatsangehörigkeit.

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