Bund gegen Anpassung
Bund gegen Anpassung
Geburtenkontrolle – Arbeitszeitverkürzung – Gleichheit weltweit

Protestkampagne beendet

April 2014

Wir fordern die sofortige Rückgabe der Approbation an Dr. Ann Kristin Neuhaus!

Letzte Meldung und Protestaufruf:
Amerikanische Freunde informierten uns, daß das staatliche Gericht, der Shawnee County District Court, der Klage von Dr. Ann Kristin Neuhaus gegen den Entzug ihrer Approbation durch das Kansas State Board of Healing Arts (KSBHA) im März diesen Jahres erfreulicherweise stattgegeben hat. Wie jedoch zu erwarten war, hat das KSBHA prompt entschieden, gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen und verweigert Dr. Neuhaus weiterhin die Approbation. Somit ist ein Ende ihrer skandalösen Verfolgung durch US-amerikanische Behörden und militante Anti-Abtreibungsaktivisten noch lange nicht abzusehen.

Zum Hintergrund der Verfolgung von Dr. Neuhaus:
Abgekartet mit fanatischen und militanten Anti-Abtreibungsorganisationen hat das Kansas State Board of Healing Arts (KSBHA) [staatliche Zulassungsbehörde für Heilberufe] im Juni 2012 der Ärztin Dr. Ann Kristin Neuhaus wegen ihres Einsatzes für legale Abtreibungen in einem rechtswidrigen Verfahren die Approbation entzogen und zur Zahlung ruinöser Verfahrenskosten in Höhe von 92.000,- US-Dollar verurteilt.
Dr. Neuhaus erstellte in den Jahren 1999-2007 für ihren Kollegen Dr. George Tiller die gesetzlich geforderten Zweitmeinungsgutachten für potentielle Spätabtreibungen, so auch im Jahr 2003 für 11 Mädchen im Alter von 10 bis 18 Jahren, die jüngste war von ihrem Onkel vergewaltigt worden. Aufgrund dieser, vom Staatsanwalt illegal konfiszierten, vertraulichen Patientenakten wurde Dr. Neuhaus verurteilt. Nachdem Dr. Tiller, der jahrzehntelang verfolgt, bedroht und schikaniert worden war, schließlich 2009 von einem dieser fanatisch religiösen "Lebensretter" auf offener Straße ermordet wurde, fokussierten sich die staatlichen Behörden und militanten Anti-Abtreibungsaktivisten mit aller Kraft auf Dr. Neuhaus.

Wir haben in einem englischsprachigen Brief, der weitere Informationen enthält, gegen die empörende Verfolgung von Dr. Neuhaus protestiert und gleichzeitig auf den "Tagen des Atheismus" in Warschau eine Resolution zu ihrer Unterstützung initiiert:

17. Juni 2013

STOP THE HATE, FREE KATE!

Protestaufruf: Sofortige Einstellung der Strafverfolgung von Kaitlyn Hunt!

Die heute 19jährige Abiturientin Kaitlyn Hunt ist derzeit vor einem Gericht in Florida angeklagt, weil sie als 17jährige eine beidseits gewünschte sexuelle Beziehung zu einer seinerzeit 14jährigen Mitschülerin aufnahm. Nach letzten Pressemeldungen wurde Ende Juli vom zuständigen Richter Robert Pegg die Gerichtsverhandlung gegen Kaitlyn Hunt auf unbestimmte Zeit verschoben.

Wir protestierten gegen dieses empörende Strafverfahren bereits in dem nachstehenden Brief vom 17. Juni, worauf eine Reihe unserer Website-Leser ihrerseits wertvolle persönliche Protestschreiben an Richter Pegg, Bezirksstaatsanwalt Colton und den Gouverneur von Florida richteten. In den USA haben sich bereits mehr als 300 000 Menschen in Internet-Petitionen (u. a. auf Facebook) mit Kaitlyn Hunt solidarisiert und die sofortige Einstellung ihrer Strafverfolgung verlangt. Wir rufen dazu auf, durch weitere Protestbriefe jedes Kalkül der Verfolger zu durchkreuzen, daß durch Verfahrensverschleppung die öffentliche Aufmerksamkeit ermüden und Kaitlyn Hunt dann im stillen abgeurteilt werden könnte. Jede einzelne weitere Proteststimme, besonders aus dem Ausland (das hat auch die mächtigste Regierung nicht gern!), ist darum eine wichtige Unterstützung.

Zum Hintergrund:
Das barbarische US-Sexualstrafrecht kriminalisiert bekanntlich flächendeckend die Jugendsexualität und gibt damit den Staatsanwaltschaften eine Handhabe, einverständliche sexuelle Beziehungen unter Jugendlichen, oft auf eine private Denunziation hin, völlig willkürlich herauszugreifen und an diesen – zur Vergiftung und Versauung des Lebens und Lebensgefühls aller amerikanischen Jugendlichen – das entsetzliche Exempel einer Existenzvernichtung zu statuieren: So sind die sexuellen Zärtlichkeiten von Kaitlyn Hunt mit ihrer Schulfreundin als ein "Verbrechen" (felony) angeklagt, für das ihr bis zu 15 Jahre Gefängnis und anschließend der elektronische Pranger der öffentlichen sex offender registration drohen! Vorwand für die Strafverfolgung war mal wieder eine Strafanzeige von Eltern, nämlich derjenigen von Kaitlyns Freundin, die einen persönlichen Haß gegen diese Mädchenfreundschaft hegten. ähnliche Fälle sind in den USA inzwischen sehr häufig. Dabei wütet die Verfolgungsmaschinerie des US-Sexualstrafrechts gegen homosexuell ebenso wie heterosexuell aktive Jugendliche, von denen in den USA unzählige wegen ihrer völlig normalen und beidseits gewünschten Sexualbeziehungen jahrelang eingekerkert sind und anschließend als staatlich registrierte sex offenders für Jahrzehnte oder lebenslang stigmatisiert und gequält werden.

Protestbrief an Richter Robert L.Pegg

18. Januar 2013

MIVILUDES: Immunität für
Inquisitoren geplant!

Nachdem im letzten Jahr in Frankreich der ungeheuerliche Versuch, der französischen Inquisitionsbehörde MIVILUDES das Recht auf straflose Verleumdung religiöser Minderheiten zu verschaffen, vermutlich dank einer unerwarteten internationalen Aufmerksamkeit im letzten Moment vereitelt werden konnte, und dieses Gesetz am 15.3.2012 vom französischen Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde (wenn auch mit einer ausweichenden, rein formalen Begründung und nicht etwa wegen seines schweinischen Inhalts), startet die antilaizistische Regierung - wie wir prognostizierten - zum 30.1.2013 einen erneuten, ausgedehnteren Versuch, diesen Freifahrtschein für Inquisitoren durchzubringen. (Sie finden einen ausführlichen Rückblick in den Ketzerbriefen 175: »MIVILUDES: die neue Inquisition im Herzen des ex-laïzistischen Frankreich«.)

Die Gegenseite setzt auf Zeit und auf Ermüdung. Laßt Euch nicht ermüden!
Solange diese Schandbehörde MIVILUDES nicht ersatzlos aufgelöst ist, darf die Verteidigung des Rechtsstaates bzw. der Kampf für dessen Wiederherstellung nicht erlahmen.

Richten Sie umgehend Ihre Protestbriefe an:
Email: Bell.jean-pierre@wanadoo.fr
Président du Sénat
Monsieur Jean-Pierre BEL
SÉNAT
15, rue de Vaugirard
F-75291 PARIS Cedex 06

und den Präsidenten Frankreichs, Francois Hollande:
Via http://www.elysee.fr
Au
Président de la République
Monsieur François Hollande
Palais de l'Elysée
55, rue du faubourg Saint-Honoré
F-75008 PARIS

Und bitte eine Kopie an uns!

Mit voltairianischen Grüßen,
Anna Krafft
Bund gegen Anpassung

PS: Anbei unsere Protestbriefe an den Senatspräsidenten vom 18.01.2013 und vom 13.11.2011 sowie unser Rundbrief vom 30.3.2012

Hier die offizielle Senatseite http://www.senat.fr/leg/ppl12-233.html

Juni 2012

Petition für die Freilassung von
Dr. Vojislav Šešelj

Das Verteidigungskomitee von Dr. Vojislav Šešelj ersucht höflich um die Unterstützung der
folgenden Petition

An: Richter Patrick Lipton Robinson, Präsident des Internationalen Tribunals zur Verfolgung von Personen, die sich seit 1991 auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien schwerwiegender Verbrechen gegen die internationalen Grund- und Menschenrechte schuldig gemacht haben (ICTY), Richter Jean-Claude Antonetti, Richter Frederick Harhoff, Richterin Flavia Lattanzi, Gerichtskammer III, ICTY, Den Haag.

Petition für die Freilassung von Dr. Vojislav Šešelj

Vojislav Šešelj, Doktor der Rechte und Präsident der Serbischen Radikalen Partei, wird seit nunmehr neun Jahren vom Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) in Haft gehalten. Nachdem die »Staatsanwaltschaft« am 15. Januar 2003 »Anklage« erhoben hatte, begab er sich aus eigenem freien Willen am 24. Februar 2003 zum Den Haager Strafgerichtshof. Die Chefanklägerin am Den Haager Strafgerichtshof war seinerzeit Frau Carla del Ponte; wie sie in ihrem Buch berichtet, wurde die Anklage auf Ersuchen der Regierungsbehörden in Belgrad erhoben. Ihr zufolge teilte ihr der damalige Premierminister der Serbischen Republik, Herr Zoran Djindjić *) bei ihrem Treffen am 17. Februar mit: »Was Vojislav Šešelj anbelangt, so haben wir nur ein Anliegen – schaffen Sie ihn weg, bringen Sie ihn nie wieder hierher zurück!« Auf diese Weise wurde Vojislav Šešelj zum einzigen Angeklagten vor dem Den Haager Tribunal, der während der Konflikte in der ehemaligen Sozialistischen Bundesrepublik Jugoslawien als Oppositionsführer tätig war. Man stellt ihn vor Gericht wegen seiner Überzeugung, seiner politischen Ansichten und wegen angeblicher Verbalinjurien, die er indessen nie getätigt hatte. Zur vollständigen Petition

 

16.01.2012

MIVILUDES: Erster Erfolg gegen das geplante Inquisitionsgesetz!

Letzte Meldung aus Frankreich:

Am 10.1.2012 wurde das Gesetzespaket zur Verfolgung politischer und religiöser Devianz ("Sekten"), das unter dem Schummeletikett "Vereinfachung des Unternehmensrechtes" versteckt war und das den Mitgliedern der Inquisitionsinstanz MIVILUDES für ihre denunziatorischen und verleumderischen Machenschaften Straffreiheit zusichern sollte (vgl. KETZERBRIEFE 171), mit einer knappen Mehrheit von 9 Stimmen vom französischen Senat abgelehnt. Wie wir zwischenzeitlich erfahren haben, dürfte ein vor der Öffentlichkeit sorgfältig geheimgehaltenes Protestschreiben zweier Abgeordneter des US-amerikanischen Abgeordnetenhauses Ende Oktober 2011 den Ausschlag gegeben haben; wie im Falle der BRD bei der schweinischen Scientologen-Verfolgung (man denke etwa an den Jazzpianisten Chick Corea) beugt der US-Weltherrscher nur allzu großer Eigenmächtigkeit seiner Vasallen bei der Vernichtung potentieller Oppositionskreise vor ("wer Jude ist, bestimme ich", dekretierte Goebbels, und das gilt mutatis mutandis auch für seine US-Nachfolger).

Der von uns in der kurzen verbleibenden Zeit maßgeblich mitinitiierte Protest internationaler Stimmen war im Sinne der Ausweitung wertvoll. Jedenfalls ist vorerst Zeit gewonnen, aber mit einem neuen Versuch, das inquisitorische Ausnahmegesetz unter anderer Mimikry einzuführen, muß über kurz oder lang gerechnet werden. Wir werden in einer der nächsten Nummern der KETZERBRIEFE ausführlicher auf die Hintergründe dieses ersten Erfolges eingehen.

20.11.2011

MIVILUDES: Aus Frankreich erreichte uns eine alarmierende Nachricht

Am 18. Oktober wurde im Hinterstübchen des französischen Parlaments ein "Ausnahme-Gesetz" verabschiedet, welches der inquisitorischen MIVILUDES ("Mission interministérielle de vigilance et de lutte contre les dérives sectaires" ["Interministerielle Mission zur Überwachung und Bekämpfung sektiererischer Abweichungen"], ein Regierungsorgan, das dem Premierminister unterstellt ist und zu 100% aus Steuergeldern finanziert wird) genauso viel Macht zur Verfolgung von Minderheiten in Frankreich einräumt wie Hitler ab 1933 zur Judenverfolgung im faschistischen Deutschland oder der korrupten Vichy-Regierung unter General Pétain in Frankreich.

Dieses "Ausnahme-Gesetz" besagt, daß die Mitglieder der MIVILUDES für die Inhalte ihrer willkürlichen und verleumderischen Berichte strafrechtlich nicht belangt werden dürfen, d.h. sie können straflos diffamieren, unwahre Gerüchte verbreiten und Existenzen zerstören, ohne dafür Rechenschaft ablegen zu müssen; vielmehr erhalten sie nun für das, was sie schon seit Jahren mit zunehmender Brutalität durchführen, die offizielle Anerkennung und Ermutigung in Form der völligen Immunität.

Dieses Gesetz wurde unter einem irreführenden Übertitel als sog. Gesetz "zur Vereinfachung des Unternehmensrechtes" versteckt, obwohl die MIVILUDES kein Wirtschaftsunternehmen, sondern eine Staatsbehörde ist. Es soll in den nächsten Tagen dem Senat zur Bestätigung vorgelegt werden. Falls dieser zustimmt, wird damit die Meinungsfreiheit in Frankreich endgültig abgeschafft, und der Verfolgung religiöser Minderheiten und darüber hinaus jeder unerwünschter und oppositioneller Meinung überhaupt sind Tür und Tor geöffnet.

Gegen diese erschreckende Neuauflage der mittelalterlichen Inquisition haben wir protestiert:

Monsieur Jean-Pierre BEL
Président du Sénat
SÉNAT
15, rue de Vaugirard
75291 PARIS Cedex 06

Sehr geehrter Herr Präsident,
wie wir erfahren haben, wurde in ihrem Land eine staatliche Behörde namens MIVILUDES installiert, die, wie aus ihrer Namensgebung hervorgeht, sich mit der Überwachung und Verfolgung abweichender Meinungen zu befassen hat. Allein diese Tatsache stellt eine jeden demokratischen Prinzipien Hohn sprechende Ungeheuerlichkeit dar: Wer gibt die Linie vor, von der abzuweichen einen Straftatbestand darstellen soll? Etwa der Papst? Oder der französische Präsident? Oder gar dessen Gattin? Falls Sie auf diese Weise die bourbonischen Ludwige und deren Pompadours wiederauferstehen lassen wollen, dann seien Sie so konsequent und errichten Sie die Bastille im Herzen von Paris wieder auf: zum Zeichen, daß jedem "Ketzer" die Knochen gebrochen, die Freiheit geraubt und das Leben genommen werden kann (bislang bevorzugt man ja noch die "elegantere", unauffälligere Methode der sozialen Existenzvernichtung).

Wie wir ferner erfuhren, sollen die Mitglieder dieser ominösen und obskuren Einrichtung per Gesetz über das Gesetz gestellt werden, d.h. für ihre Denunziationen weder vor Gericht gestellt noch, wenn sie Straftaten begangen haben (und Verleumdung ist eine solche), verurteilt werden können. Als Deutsche kommt uns das sehr bekannt vor, und wenn wir Sie an Vichy erinnern, meinen wir damit nicht das Mineralwasser. Vor allem aber erkennen wir das historische Vorbild dieser säkularen Schändlichkeit: die Inquisition, und deren Arbeitsweise: die anonyme und straffreie Denunziation, welche die Scheiterhaufen über Jahrhunderte zum Lodern brachte.
Frankreich war einst – lang ist es her – die Wiege der originalen Menschenrechte. Jetzt scheint die Regierung dieses Landes entschlossen zu sein, zu deren Sargnagel zu werden. Sie können uns eines Besseren belehren, indem Sie und Ihre Kollegen die Gesetzesänderung zur straflosen Denunziation sofort zurücknehmen und die schändliche Inquisitionsbehörde unverzüglich auflösen, wozu wir Sie hiermit auffordern.
Seien Sie versichert, daß wir alles in unseren Kräften Stehende unternehmen werden, daß diese skandalösen, finsteren, tiefstes Mittelalter ausdünstenden Umtriebe nicht nur in Deutschland publik werden. Abschließend möchten wir Sie auf Artikel X der besagten Menschenrechte hinweisen, der da lautet:
"Nul ne doit être inquiété pour ses opinions, même religieuses pourvu que leur manifestation ne trouble pas l´ordre publique établi par la loi."
Sorgen Sie dafür, daß dieses Menschenrecht in Ihrem Land wieder Gültigkeit erlangt.

In diesem und Voltaires Sinne
Bund gegen Anpassung

Bitte protestieren Sie gegen dieses neue Gesetz zur Verschärfung der Sektenverfolgung!
(Bitte mit Kopie an uns.)

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