Bund gegen Anpassung
Bund gegen Anpassung
Geburtenkontrolle – Arbeitszeitverkürzung – Gleichheit weltweit
7. Oktober 2020

Scharia-Gericht in Nigeria:
Todesurteil gegen den Musiker Yahaya Sharif-Aminu wegen Blasphemie

Am 10. August 2020 hat ein Scharia-Gericht im Bundesstaat Kano in Nigeria den jungen Musiker Yahaya Sharif-Aminu nach einem viermonatigen Prozeß hinter verschlossenen Türen wegen angeblicher Blasphemie zum Tod durch den Strang verurteilt. Der Anhänger des Sufi-Ordens Tidschaniya soll in einem Lied, das er bei WhatsApp verbreitet habe, einen Imam über Mohammed gestellt und den Propheten damit beleidigt haben. Der Gouverneur von Kano, Dr. Abduallahi Umar Ganduje, hatte schändlicherweise – ganz wie in Zeiten der Inquisition im finstersten Mittelalter – bereits signalisiert, daß er das Todesurteil sofort unterzeichnen würde, falls Herr Sharif-Aminu keine Berufung einlegen würde, was dieser aber mittlerweile getan hat. Seine Verteidigung soll allerdings unmöglich gemacht werden. Deshalb hat der Richter des Scharia-Gerichts umgehend angeordnet, daß jeder muslimische Anwalt, der Sharif-Aminu verteidigt, als Nicht-Muslim betrachtet werden soll – eine offene Todesdrohung!

Islamische Fanatiker hatten auch das Haus der Familie von Sharif-Aminu in Brand gesetzt und fordern lautstark die Vollstreckung des Todesurteils. Aber nicht nur dies: Wie wir dem offenen Protestbrief des mutigen Christen Nnamdi Abana vom 9.9.2020 an die Christliche Vereinigung Nigerias (CAN; eine Organisation innerhalb des Dachverbands der Christen in Nigeria) entnehmen konnten, hat diese sich schändlicherweise dem islamischen Mob angeschlossen und ebenfalls die Hinrichtung des Sängers gefordert! Abana schreibt in seinem Brief, daß Adeolu Samuel Adeyemo, der Vorsitzende des Bundesstaates Kano der CAN, gegenüber 'The Guardian' äußerte: "Für uns in der CAN entspricht das Urteil des Scharia-Gerichts dem islamischen Recht, und deshalb haben wir keine Einwände dagegen, weil es der Position des Islam entspricht ... Unsere Einmischung ist also nicht relevant ... Und der Herr Jesus sagte, Blasphemie gegen den Heiligen Geist sei eine schwere Sünde, für die es keine Vergebung gibt. Das ist die Position des Christentums"(1). Eine Ökumene der Glaubensfanatiker also wie seinerzeit, als der Papst Khomeini beim Mordaufruf gegen Salman Rushdie offen unterstützte, da die Religionen bei der "Beleidigung religiösen Gefühle" zusammenhalten müßten.

In Nigeria, das sich laut dem Zeitgeistportal Wikipedia seit 1998 auf dem Wege der "Demokratisierung" befindet, hat seitdem der Einfluß des fanatischen Islams, insbesondere des Wahhabismus saudischer Prägung, extrem zugenommen, der die Einführung der islamischen Scharia in ganz Nigeria und das Verbot "westlicher" Bildung fordert; dies hatte die Verfolgung der traditionellen Sufi-Orden und auch von Christen (48% der Bevölkerung) zur Folge. Seither sind Tausende von Menschen religiösen Pogromen zum Opfer gefallen. Mittlerweile wurden bereits in 12 der 19 Bundesstaaten Nigerias Scharia-Gerichte eingeführt, deren "Rechtsprechung" sich seitdem immer mehr verschärft.

Das schändliche Todesurteil gegen Yahaya Sharif-Aminu verletzt eindeutig die Verpflichtungen Nigerias gegenüber dem 'Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte' (ICCPR) und die 'Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker', die in Art. 8 Religionsfreiheit und in Art. 9 Informations- und Meinungsfreiheit garantiert.

Wir fordern die sofortige Freilassung und Freisprechung von Yahaya Sharif-Aminu!
Link zu unserem Protestbrief vom 7. Oktober 2020 an den Präsidenten von Nigeria sowie den Gouverneur von Kano.

Bitte schicken Sie Ihre Protestbriefe an:

President Muhammadu Buhari
Federal Republic of Nigeria
Radio House, Herbert Macaulay Way (South)
Area 10, P.M.B. 247, Garki – Abuja
Nigeria

Dr. Abdullahi Umar Ganduje OFR
Kano State Government
Ministry of Information, Youth and Culture
Audu Baco Secretariat, Kano
Nigeria

Wie immer bitte mit Kopie an uns.

 

(1) Zit. aus: "An Open Letter to the Christian Association of Nigeria: Will The Leadership of Can Escape Judgment if Yahaya Aminu Sharif is Executed? By Nnamdi Abana", 9 September 2020 (http://saharareporters.com/2020/09/09/open-letter-christian-association-nigeria-will-leadership-can-escape-judgment-if-yahaya).

 

 

5. Februar 2020

Der Fall Mila

Zehntausende Morddrohungen und Haßaufrufe gegen junge Französin wegen Kritik am Islam

Die 16jährige Mila hatte sich in Videos auf Instagram, nachdem sie am 18.1.2020 wegen eines Liveaustauschs mit Freunden über ihre sexuellen Vorlieben von weiteren Teilnehmern, v.a. Moslems, in obszönster Weise als "dreckige Lesbe", "französische Schlampe", "dreckige Nutte" usw. beleidigt worden war und von denen manche dazu aufforderten, man solle ihr die Kehle durchschneiden, geäußert: "Ich hasse die Religion...im Koran ist nichts als Haß, der Islam ist Scheiße, ich sage, was ich denke... Ich bin keine Rassistin, überhaupt nicht. Man kann nicht gegen eine Religion Rassist sein... Eure Religion ist Scheiße, Euer Gott, ich stecke ihm den Finger in den Arsch, ich habe gesagt, was ich denke...". Man sollte nicht die Form gegen die Sache nehmen, obwohl sie angesichts des Tones der Angreifer die einzig angemessene ist: wer die Menschenwürde millionenfach bespeit und mit Füßen tritt – Genitalverstümmelung und Zwangsverschleierung mögen als Stichworte genügen – der darf sich nicht über den höchst angemessenen Ton der Kritik beschweren: auf den groben Klotz der religiösen Zumutung, erst recht der obszönen und zugleich dämlichen Beschimpfung, gehört immer ein grober Keil. Auch wenn die moslemischen Hätschelchen es schlecht ertragen: ertragen müssen sie es, sie haben mehr als angefangen. Daraufhin wurde Mila von zehntausenden Schmähungen, Aufrufen zu Gewalt und Vergewaltigung bis zu Mordaufrufen, überschüttet. Ihre persönlichen Daten, Adresse, Handynummer und der Name ihrer Schule wurden ins Internet gestellt, so daß sie die Schule aus Angst um ihr Leben verlassen und untertauchen mußte. Zustände wie in Saudi-Arabien oder unter den Taliban – allerdings jetzt im Stammland der originalen Menschenrechte...

Nur dank einer großen Öffentlichkeit und Tausenden von Unterstützungskommentaren auf dem hashtag #jesuisMila v.a. von Einzelpersonen, dann aber auch von Vertretern sogenannter "rechter" Parteien, wie beispielsweise Marine le Pen vom Rassemblement National und Nicolas Dupont-Aignant von Debout la France – während die sog. "Linken" und v.a. auch die französischen Freidenker (außer dem Comité Laïcité République) und Feministen wieder einmal mucksmäuschenstill blieben (oder wie die LGBT-Aktivisten sie sogar aufforderten, deren Flagge von ihrem Instagram-Profil zu entfernen) –, mußten Regierung und Medien reagieren.

Es wurden zwei Ermittlungsverfahren eingeleitet: eines gegen die Haß- und Mordaufrufe, aber auch eines gegen das Opfer selbst wegen "Aufstachelung zu religiösem Haß". Das letztere mußte aufgrund der massiven Empörung im Volk wieder eingestellt werden, und auch die Justizministerin Nicole Belloubet, die in einer ersten Stellungnahme geäußert hatte, daß "Religionsbeleidigung offensichtlich ein Angriff auf die Gewissensfreiheit" sei, mußte zurückrudern, indem sie ihre Äußerung zunächst als "Ungeschicklichkeit", dann als "Fehler" bezeichnete, da überall Rufe zur Verteidigung des laïzistischen Staates laut wurden.

In Frankreich wurde das Delikt der "Gotteslästerung" durch die Französische Revolution mittels der Annahme der Artikel 10 und 11 der Deklaration der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 abgeschafft und nach der Restauration erneut durch das Gesetz vom 29. Juli 1881 bezüglich der Pressefreiheit bestätigt. Leider sind diese heroïschen, opferreichen Tage der 'Grande Nation' Geschichte, und so versucht die Regierung schändlicherweise, ob man mit dem Verfahren gegen das Opfer über den Umweg der "Aufstachelung zum Haß" zum Schutz des Islam und gegen das Gesetz einen Präzedenzfall schaffen kann. Aber das französische Volk ist dieser Tage wachsam, in erster Linie dank der Gelbwestenbewegung, muß es aber auch bleiben, denn die zehntausenden Haßmailschreiber sind keineswegs nur vereinzelt und unorganisiert: Beispielsweise hat sich auch Abdallah Zekri, Generaldelegierter des "Conseil français du Culte musulman" (CFCM; 2003 von Sarkozy gegründeter "Französischer Rat des muslimischen Kultus"), der die Muslime in Frankreich beim Staat repräsentiert, und der auch das "Observatoire national contre l'islamophobie" ("Nationale Beobachtungsstelle gegen Islamophobie") leitet, zu Wort gemeldet: "Sie hätte schweigen sollen!! Man darf die Religion kritisieren, aber nur im Rahmen des Respekts [als hätten Handabhacker und Vergewaltiger Respekt verdient!]... Aber man darf sie nicht beleidigen... Beleidigungen akzeptiere ich nicht... Wer Wind sät, wird Sturm ernten... Jetzt muß sie die Konsequenzen ihrer Worte tragen."

Ein kackfreches Plädoyer für talibanisch-saudische Stinkezustände und eine wohlverdiente Ohrfeige für den angeblich säkularen Staat! Was mit dem Präzedenzfall Salman Rushdie begann, wird heute Realität: Auch in Europa ist der Mordstandard für Religionskritik wieder eingeführt. Das Opfer dieses 30-jährigen Kniefalls vor dem Islam postete hingegen: "Ich habe weder eine Person beleidigt, noch bedroht, noch zur Gewalt gegen wen auch immer aufgerufen. Es war Blasphemie, das ist eine generelle Kritik der Religionen und nichts anderes."

Und die muß erlaubt bleiben und sollte es endlich auch in Deutschland werden, wo nach wie vor der schändliche mittelalterliche Diktaturparagraph, wie Tucholsky ihn nennt, § 166 StGB, existiert und vor gar nicht allzu langer Zeit auch gerne angewendet wurde (siehe Ketzerbriefe Nr. 65). In Deutschland wäre Mila mit bis zu 3 Jahren Gefängnis bedroht und vielleicht schon längst verurteilt worden, die islamischen Hetzer haben ja auch in Deutschland grünes Licht. Selbst im erzkatholischen Irland dagegen wurde im Oktober 2018 per Volksabstimmung der Gotteslästerungsparagraph abgeschafft. Deshalb fordern wir auch für Deutschland: Weg mit dem Gotteslästerungsparagraphen! Wenn es einen Gott gibt, soll er sich selber verteidigen!

Unterschreiben Sie auch die Petition für Mila:
Protection policière pour Mila, 16 ans, en danger de mort pour avoir critiqué l’islam

Übersetzung der Forderungen aus der oben verlinkten Petition:
Polizeischutz für Mila, 16, in Lebensgefahr, weil sie den Islam kritisiert hat. Wir fordern deshalb:
·    Daß ein ständiger Polizeischutz eingerichtet wird, um Milas Leben langfristig zu schützen...
·    Daß das Nationale Bildungsministerium exemplarische Maßnahmen gegen die Schüler ergreift, die Mila belästigt haben.
·    Exemplarische Bestrafung aller Personen, die Todesdrohungen, Drohungen von Vergewaltigung und körperlicher Gewalt ausgestoßen haben sowie gegen die sozialen Netzwerke, die Milas Peinigern eine große Öffentlichkeit beschert haben.
Religiöse Fundamentalisten, die das Leben eines jungen Mädchens für ihre Vorstellungen von Religion bedrohen, müssen bestraft werden. Die Republik muß die Meinungsfreiheit garantieren und das Leben derer schützen, die sie ausüben.

1. Dezember 2019

Frankreich hinter dem
Eisernen Vorhang

Aus der deutschen Wahrheitspresse erfährt man nach wie vor so gut wie nichts über die fortwährenden Gewaltakte der Polizei gegen die Gelbwesten in unserem Nachbarland Frankreich. Wenn überhaupt, geht es in den hiesigen Medien nur um Gewaltakte des – genauso wie bei uns die "Anti"-Fa eingeschleusten Schwarzen Blocks – die den gewaltlosen Demonstranten in die Schuhe geschoben werden, um die ganze Bewegung der Gelbwesten zu diskreditieren. Innerhalb eines Jahres wurden über 2500 Personen verletzt, 5 Menschen durch die völkerrechtswidrigen LBD-Hartgummigeschosse die Hand abgerissen und 25 Personen die Augen ausgeschossen.

Jetzt ist zum Jahrestag der Demonstrationen am 16. November in Paris wieder einem friedlich Demonstrierenden durch eine Tränengasgranate zielsicher ein Auge ausgeschossen worden. Auf dem Video sieht man den Gelbwestendemonstranten Manuel im ruhigen Gespräch mit anderen, als plötzlich eine Tränengrasgranate sein linkes Auge trifft!

Die meisten Anzeigen gegen diese monströse Polizeiwillkür und Terrorisierung der Gelbwesten werden regelmäßig eingestellt, während es schon über 2000 Verurteilungen von Gelbwesten gegeben hat, 40% davon mit Gefängnisstrafen. Protestieren Sie gegen diese Terrorakte auch auf der Petition von Laurent Thines!

Ausführliche Berichte über das, was in Frankreich wirklich vor sich geht, finden Sie auch in KETZERBRIEFE 217: "Wie der Eiserne Vorhang an den Rhein kam: Frankreich auf dem Weg in den Totalitarismus" von Peter Priskil.

 

5. Mai 2019

Für sofortiges Verbot verstümmelnder Polizeiwaffen bei den friedlichen
Demonstrationen in Frankreich!

Während die Unisono-Medien in nahtloser Zusammenarbeit mit der Macron-Regierung die Gelbwesten-Bewegung Frankreichs unablässig als »gewalttätig« diffamieren, erfährt man aus ihnen hierzulande gar nichts und in Frankreich, weil dort nicht komplett unterschlagbar, nur ganz vereinzelt von der massiven Polizeigewalt gegen friedliche Gelbwesten-Demonstranten, insbesondere durch den systematischen Einsatz verstümmelnder Waffen wie Gummigeschoß-Gewehre und Granaten mit Sprengstoff, Tränengas oder Metallsplittern und Hartgummi-Streuladung. Mit diesen in Deutschland (wie den meisten anderen EU-Staaten) verbotenen Waffen haben Macrons wie eine Besatzungsarmee gegen das eigene Volk hochgerüsteten Polizeischwadronen bei den Gelbwesten-Demonstrationen der letzten Monate inzwischen mehr als zwanzig (die Dunkelziffer dürfte hoch sein) französische Bürger lebenslang verstümmelt, über 150 schwer verletzt und mehr als zweitausend insgesamt ernsthaft verletzt. Dies hat inzwischen erbitterte Proteste aus der französischen Ärzteschaft hervorgerufen, von denen, durch die Unisono-Presse erst recht unterschlagen, nachstehend zwei Beispiele dokumentiert sind. Wie solche Verstümmelungen von der Polizei verübt werden, zeigt anschaulich folgende Aussage der 20jährigen Fiorina Lignier aus Amiens, der die Polizei am 8. Dezember 2018 bei einer Gelbwesten-Demonstration auf den Champs-Élysées in Paris mit einer Tränengas-Granate ein Auge ausschoß:

»Gegen 14 Uhr begannen Randalierer, Schaufensterscheiben einzuschlagen. Wir befanden uns gerade mit etwa einhundert völlig friedlichen Gelbwestlern am oberen Ende der Champs-Élysées. Dort gab es keine Randalierer, niemand hatte sein Gesicht verhüllt oder verhielt sich aggressiv. Jacob und ich trugen keine Gelben Westen; sie waren ausverkauft gewesen. Die Gendarmen hinderten uns daran, uns zurückzuziehen. Die Polizisten griffen an, und das war der Moment, in dem ich von einer Tränengas-Granate getroffen wurde. Ich fühlte, wie ein Schock durch meinen ganzen Körper ging. Ich verlor für einige Sekunden das Bewußtsein. Ich hatte eine erste Operation zur Rekonstruktion meines Auges, dann war ich 16 Tage lang im Krankenhaus in Paris, wo ich eine zweite Operation hatte, zur Wiederherstellung meines Gesichts. Sie sagten mir geradeheraus, daß ich mein Auge verlieren werde. Mein Auge wird entfernt werden, da es schmerzt, wenn es sich bewegt.«

2017

Freiheit für Badawi!

Freedom for Badawi!

Saudi-Arabien zählt mit Abstand zu den menschenverachtendsten Regimen der Welt. Religiöser Terror, Folter, stinkendste Sexualrepression und Frauenverachtung sowie die barbarische Genitalverstümmelung zählen zum Alltag der mittelalterlichen Ölmonarchie. Doch unter dem Atomschirm des US-Imperialismus und dem Hätschelkurs dessen europäischer Ableger agieren die Despoten am Golf dreister denn je: Trotz massiver internationaler Proteste kündigten sie Mitte Oktober 2016 an, die kurzfristig unterbrochene Auspeitschung des Gefangenen Raif Badawi unter Ausschluß der Öffentlichkeit fortzuführen.
Der unter menschenunwürdigen Bedingungen eingekerkerte Raif Badawi wurde vor über 5 Jahren zu 10 Jahren Haft, 200.000 Euro Geldstrafe und zu der erniedrigenden und lebensbedrohlichen Körperstrafe von 1000 Peitschenhieben verurteilt, weil er öffentlich für Demokratie, Säkularismus und Gleichberechtigung der Geschlechter eintritt.

Wir fordern Sie auf, gegen die verachtenswerten, rekordhaft barbarischen Praktiken des saudischen Mittelalter-Regimes sowie die widerwärtige Komplizenschaft der westlichen Regierungen zu protestieren. Letztere sind aufgefordert, sich für die sofortige Freilassung von Raif Badawi einzusetzen, auch mit dem Nachdruck von Sanktionen, die ihnen sonst so locker sitzen, wenn es gegen Syrien oder Rußland geht.

Senden Sie Ihr Protestschreiben an die:
Botschaft des Königreiches Saudi Arabien
Tiergartenstr. 33-34
D-10785 Berlin
(bitte mit einer Kopie an uns)
Zum Protestaufruf als PDF

* * *

Zur Aufzeichnung des Vortrags von Peter Priskil »Badawi, oder: Wie Mittelalter stinken kann« auf der Buchmesse Wien im November 2015 als CD:

 

Top