Petition
Ein 23-jähriger Lörracher hat eine online-Petition für die Änderung des §81 StPO gestartet, die wir nur unterstützen können. Zunächst soll ein Quorum von 29.000 Stimmen spätestens am 22.1.2017 dem Petitionsausschuß des Landtags Baden-Württemberg vorgelegt werden, sowie mit diesen und weiteren Stimmen ein Quorum von 110.000 Unterzeichnern dem Petitionsausschuß des Bundestags. Wir können nur jeden auffordern, diese Petition zu unterschreiben und an Freunde und Bekannte zur Unterschrift weiterzuleiten. (Es gibt auch eine Papierversion zum Ausdrucken und Hochladen.)
Link zu openPetition:Änderung § 81 e StPO Absatz 1 für die Aufklärung von Mordfällen
Hinweis:Informationen, die Sie in der Lügenpresse nicht finden werden:Die Vergewaltigung einer chinesischen Studentin in BochumDieser Fall ist kein Einzelfall! Einen Ausschnitt finden Sie unter: Einzelfall-Map
Auslieferung Polanskis an die US-Sexualschergen endgültig abgelehnt!
Der Vorstoß des polnischen Justizministers, den greisen Künstler an die USA auszuliefern und damit einem sicheren und schmachvollen Tod im Gefängnis preiszugeben, ist mit höchstrichterlichem Urteil abgewiesen worden. Die unwürdige und nervenzermürbende Quälerei durch die katholische Regierung Polens dürfte den weltberühmten Regisseur mit Sicherheit an seine beklemmenden Kindheitsjahre in dem von den Nazis eingerichteten Krakauer Judenghetto erinnert haben; seine späten Lebensjahre sind jedenfalls von dieser Drohung überschattet, und die Welt muß nun länger auf seinen Film über die Dreyfus-Affäre warten, falls der gepeinigte Regisseur überhaupt noch die Kraft dazu findet.
Wir beglückwünschen Roman Polanski zu seiner schwer erkämpften Freiheit, an der die von uns initiierte Protestkampagne – siehe unseren internationalen Protestaufruf vom 2. Juni 2016 und unsere Broschüre über Roman Polanski – mit Sicherheit maßgeblichen Anteil hatte.
Völkerrechtsbruch hui, Menschenrechte pfui
Nach den wenigen Nachrichten, die uns vorliegen, wurde Gregorian Bivolaru am 22. Juli 2016 von der französischen Regierung an Rumänien ausgeliefert – in einer Nacht- und Nebelaktion nur wenige Tage nach Zurückweisung seiner Beschwerde gegen die Auslieferungsentscheidung durch den französischen Kassationsgerichtshof. Das bedeutet: Ein im EU-Staat Schweden anerkannter politischer Flüchtling, der nach einer Entscheidung des höchsten schwedischen Gerichtshofs politisches Asyl genießt, wird vom EU-Staat Frankreich an seine Verfolger ausgeliefert. Damit ist die Genfer Flüchtlingskonvention nur noch ein wertloser Wisch Papier.
Unser Kommentar zur Sache: Hollande fungiert damit als niederträchtiger Erfüllungsgehilfe der US-Sexualschergen nach dem Motto: Wenn er schon Roman Polanski als französischen Staatsbürger nicht an die USA ausliefern konnte, so wenigstens Gregorian Bivolaru wegen erlogener Sexualdelikte mit "Minderjährigen" an seine Henker in Rumänien.
Und EU-weit scheint zu gelten:Falsche Flüchtlinge willkommen, echte Asylanten ab in den Knast.
Nie vergessen:
Friedrich Ebert Henker der deutschen Novemberrevolution von 1918 und damit Wegbereiter Hitlers (und Stalins)
Verfassungsbrecher Willy Brandt Bruch von Art. 3 (3) und Art. 33 (2) und (3) GG durch Einführung der politischen Berufsverbote
Protzerisch bekennender Verfassungsbrecher Gerhard Schröder Bruch des Art. 26 GG durch die Bombardierung Serbiens
François Hollande Bruch der Genfer Konvention und Beseitigung der letzten Reste der französischen Revolution
Da die Lügenmedien den nach Mittelalter stinkenden "Fall Bivolaru" mit einer eisern durchgehaltenen Zensur belegen, finden sich die wichtigsten Hintergrundinformationen – einmal mehr – in den KETZERBRIEFEN:
- Ketzerbriefe 198- Ketzerbriefe 181- Ketzerbriefe 128
Hände weg von Roman Polanski!
Die Catholica gibt sich alle Mühe, nicht in Vergessenheit geraten zu lassen, daß sie unbedingt zur Menschheitspest zu zählen ist (wie sonst nur noch der Islam; gemeinsam haben sie mehr Unglück über die Menschheit gebracht als alle faschistischen und stalinistischen Regime zusammen). Als »weltlicher Arm« der Catholica legte der polnische Justizminister Zbigniew Ziobro Widerspruch beim Krakauer Gericht ein, das unlängst eine Auslieferung des genialen Regisseurs an seine US-amerikanischen Peiniger als unrechtmäßig verworfen hat (Roman Polanski besitzt neben der französischen auch die polnische Staatsbürgerschaft und hat einen Wohnsitz in Krakau). Zwar widersetzt sich die konservative polnische Regierung den Gleichschaltungsdiktaten der EU – hierin der ungarischen Orbán-Regierung vergleichbar –, dafür ist aber ihre Vasallentreue gegenüber den USA und dem Vatikan (also gegenüber »Thron und Altar« in ihrer zeitgemäßen Ausprägung) bedingungs- und rückgratlos. Der polnische Minister agiert damit nicht nur als gehorsamer Diener seines Papstes, sondern auch als wieseliger Lakai der US-Regierung, die der polnischen Bevölkerung soeben gegen Rußland gerichtete Raketensysteme samt amerikanischen Bodentruppen vor die Nase gesetzt hat. (Die sowjetische Bevormundung Polens mag lästig gewesen sein, aber so richtig widerwärtig wie diese Kombination aus Glaubensterror und imperialistischem Diktat war sie nie, denn selbst Stalins Schauprozesse und Massenerschießungen vermochten das humanistische Grundanliegen des Kommunismus, das der Priesterzögling Stalin haßte und liquidieren wollte, nie vollständig zu verdunkeln).So unsauber das Anliegen des polnischen Ministers ist, so dürftig sind seine »Argumente«, denn er appelliert ausschließlich an den (Sexual)Neid der Zukurzgekommenen, der »Maler« und »Klempner« und sogar »Ärzte«, als deren selbsternannter Fürsprecher sich der polnische Minister aufspielt. Mit solchen Methoden und Hetzschablonen hatte man früher Hexen und Ketzer zur Strecke gebracht – dieser Dreck muß auf dem Müllhaufen der Geschichte liegen bleiben und soll dort vor sich hinstinken. In einer Demokratie, die diesen Namen verdient, hat er jedenfalls nichts verloren.
Nie wieder Mittelalter!
Richten Sie Ihre Protestschreiben an die polnische Regierung:
Bitte senden Sie eine Kopie Ihrer Protestbriefe an uns.
Der Protestaufruf als Pdf
Die Hexenjagd auf Dr. Ann Kristin Neuhaus geht weiter!!
Vor mehr als drei Jahren hat das Kansas State Board of Healing Arts (staatliche Zulassungsbehörde für Heilberufe – KSBHA) auf Betreiben fanatisch religiöser Abtreibungsgegner der Ärztin Dr. Ann Kristin Neuhaus wegen ihrer Gutachten für die Abtreibungsbegehren von 11 jungen Patientinnen im Alter von 10 bis 18 Jahren in einem rechtswidrigen Verfahren die Approbation entzogen und sie zu ruinösen »Verfahrenskosten« verurteilt. Obwohl bereits im März 2014 ein staatliches Gericht, der Shawnee County District Court, das rechtswidrige Urteil aufgehoben hat, bestätigt durch die nächsthöhere Instanz, den Kansas Court of Appeals, verweigert das KSBHA immer noch Dr. Neuhaus die Approbation: Im Januar 2015 entschied es einfach ein zweites Mal, ihr die Approbation endgültig zu entziehen, diesmal unter dem Vorwand mangelhafter Falldokumentation!
Dr. Neuhaus hat gegen diese Entscheidung erneut Klage beim Shawnee County District Court erhoben, doch es ist nicht abzusehen, wann und ob überhaupt diese Klage bearbeitet wird. Die militanten Abtreibungsgegner sind bestens organisiert, agieren mit staatlicher Rückendeckung, und ihr stinkender Atem ist lang. Machen wir ihrem Kalkül, daß das Dr. Neuhaus angetane Unrecht und ihre jahrelange Verfolgung durch langwierige Verzögerungen in Vergessenheit gerate, einen Strich durch die Rechnung!
Der Fall Dr. Ann Kristin Neuhaus: Zum Hintergrund
Protestieren Sie gegen den Approbationsentzug von Dr. Ann Kristin Neuhaus und fordern Sie ihre unverzügliche Rehabilitation. Bitte richten Sie höflich gehaltene Briefe unter Angabe des Aktenzeichens Case No. 12-C-873 (bitte mit einer Kopie an uns) an:
To Honorable Judge Franklin R. TheisShawnee County District Court , Division 7Shawnee County Courthouse200 SE 7th St.Topeka, KS 66603 USA
Copy:Governor of KansasMr. Sam BrownbackCapitol, 300 SW 10th AvenueSte. 241STopeka, KS 66612-1590USA
Copy:Kansas State Board of Healing Arts800 SW JacksonLower Level – Suite ATopeka, KS 66612USAFax: + 1 785 368-7102
Ketzerbriefe 157/158 in Solidarität mit Roman Polanski: Zensurakt endgültig abgewehrt!
An die Autoren der bei uns als Kopie eingegangenen Protestbriefe verschickten wir folgenden Brief, der auch unsere Leser interessieren wird:
Liebe Freunde,
entschuldigt bitte, daß wir nicht jedem von Euch einzeln antworten können! Aber dieses wird Euch interessieren:
Der Versuch der deutschen Behörden (i.e. der »Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften«, einem Stinke-Erbe Hitlers und Adenauers), unsere Broschüre zur Würdigung Polanskis zu unterdrücken, ist jetzt endgültig abgewehrt worden; das Oberverwaltungsgericht Münster hat sich nach fünf Jahren Wartezeit, Kosten und Kampf endlich den Tatsachen gebeugt und die unsinnigen Vorwürfe besagter »Prüfstelle« endgültig zurückgewiesen. (Für Kenner: es war die gleiche Instanz, die das in der Weimarer Republik schon einmal zugunsten von Wilhelm Reichs ausdrücklich für Jugendliche bestimmter Broschüre »Sexualerregung und Sexualbefriedigung« hatte tun müssen.) Dadurch kann unsere Broschüre in ganz Deutschland ohne behördliche Behinderungen verkauft werden (die aus der Monopolisierung des Buchhandels und seiner Verbandelung mit dem Staatsapparat resultierenden sind ein anderes Thema); Az. 19 A 1416/12.
EUER EINSATZ UND EURE AUFMERKSAMKEIT WAREN AUSSCHLAGGEBEND. Andernfalls hätte der Willkürakt nach menschlichem Ermessen nicht abgewehrt werden können, ebensowenig ohne unsere hartnäckige und opferbereite Verbreitung der Tatsachen über ihn. Aber noch mindestens fünftausend analoge Fälle dürften, im Dunkel schwärend, übrig sein – Fälle, in denen die Opfer schon dadurch von jedem Recht abgeschnitten waren, weil sie keinen Anwalt fanden, was auch für uns extrem mühsam und zufallsanfällig war (das ist ein Resultat der RAF-Prozesse, die unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung auch gleich den lästigen Rechtsstaat wegräumten). Außerdem fanden diese »im Dunkeln erwürgten« Opfer keinerlei Öffentlichkeit.
In der Sache war unser Fall von Anfang an klar: die attackierte Pro-Polanski-Broschüre enthält keinen einzigen Satz, der sexuell stimulieren könnte (der übliche Grund zur Verfolgung einer Schrift oder Illustration als »jugendgefährdend«), und schon gar nicht irgendein Plädoyer zugunsten echter Pädophilie (also sexueller Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern ohne Perversion des letzteren Wortes). Natürlich würden wir uns niemals für die Freigabe sexueller Kontakte einsetzen, an deren beidseitiger Freiwilligkeit vernünftige Zweifel angebracht sind wie bei Zwangsehen, Schwachsinnigen, abhängigen Untergebenen oder eben unwissenden, leicht täuschbaren Kindern. Das war den Heuchelbehörden natürlich auch klar.
Aber es war auch keineswegs ihr Grund gewesen, gegen unsere Polanski-Broschüre vorzugehen – in dieser war über kindliche (und, virtuell, jugendliche) Sexualität nicht mehr, sondern sogar noch viel weniger zu lesen als jeder seit über 100 Jahren anstandslos in Freuds »Drei Abhandlungen zur Sexualtheorie« nachlesen kann; vielmehr störte unsere Broschüre die US-befohlene Gleichschaltung der Sexualgesetzgebung in den Vasallenstaaten (und sollte das auch, was nicht verboten ist), und mit Polanskis verspäteter bzw. wieder aufgewärmter Verfolgung sollte ein propaganda-psychologisch wirksames Exempel statuiert werden (und wird es weiterhin). Für Kenner: die spin doctors wollten (für ihre Auftraggeber natürlich) eine Medianverschiebung bewirken, wie die Universitätspsychologie diesen hochbedeutsamen Vorgang nennt, der für die Etablierung des Hexenwahns wie für Hitlers Judenverfolgung entscheidende Bedeutung hatte (um nur zwei besonders pfundige und bekannte Beispiele zu nennen) und den wir bei einer neuen Schweinerei an einer Randstelle zu stören »drohten«.
Zwar haben dank Eurer Zivilcourage und unserer Zähigkeit Uncle Sam’s Erfüllungsgehilfen diesmal keinen Endsieg erzielen können; aber Tausende und Abertausende stummer Opfer sind noch übrig, und es wird eine lange Arbeit sein, die neuen US-Protektorate in bürgerliche Rechtsstaaten zurückzuverwandeln, die von denkenden Bürgern statt glotzengelenkten Heloten bewohnt werden.
Mit voltairianischen GrüßenEva Heil
Wir fordern die sofortige Rückgabe der Approbation an Dr. Ann Kristin Neuhaus!
Letzte Meldung und Protestaufruf: Amerikanische Freunde informierten uns, daß das staatliche Gericht, der Shawnee County District Court, der Klage von Dr. Ann Kristin Neuhaus gegen den Entzug ihrer Approbation durch das Kansas State Board of Healing Arts (KSBHA) im März diesen Jahres erfreulicherweise stattgegeben hat. Wie jedoch zu erwarten war, hat das KSBHA prompt entschieden, gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen und verweigert Dr. Neuhaus weiterhin die Approbation. Somit ist ein Ende ihrer skandalösen Verfolgung durch US-amerikanische Behörden und militante Anti-Abtreibungsaktivisten noch lange nicht abzusehen.
Zum Hintergrund der Verfolgung von Dr. Neuhaus: Abgekartet mit fanatischen und militanten Anti-Abtreibungsorganisationen hat das Kansas State Board of Healing Arts (KSBHA) [staatliche Zulassungsbehörde für Heilberufe] im Juni 2012 der Ärztin Dr. Ann Kristin Neuhaus wegen ihres Einsatzes für legale Abtreibungen in einem rechtswidrigen Verfahren die Approbation entzogen und zur Zahlung ruinöser Verfahrenskosten in Höhe von 92.000,- US-Dollar verurteilt.Dr. Neuhaus erstellte in den Jahren 1999-2007 für ihren Kollegen Dr. George Tiller die gesetzlich geforderten Zweitmeinungsgutachten für potentielle Spätabtreibungen, so auch im Jahr 2003 für 11 Mädchen im Alter von 10 bis 18 Jahren, die jüngste war von ihrem Onkel vergewaltigt worden. Aufgrund dieser, vom Staatsanwalt illegal konfiszierten, vertraulichen Patientenakten wurde Dr. Neuhaus verurteilt. Nachdem Dr. Tiller, der jahrzehntelang verfolgt, bedroht und schikaniert worden war, schließlich 2009 von einem dieser fanatisch religiösen "Lebensretter" auf offener Straße ermordet wurde, fokussierten sich die staatlichen Behörden und militanten Anti-Abtreibungsaktivisten mit aller Kraft auf Dr. Neuhaus.
Wir haben in einem englischsprachigen Brief, der weitere Informationen enthält, gegen die empörende Verfolgung von Dr. Neuhaus protestiert und gleichzeitig auf den "Tagen des Atheismus" in Warschau eine Resolution zu ihrer Unterstützung initiiert:
Zur Verfolgung von Kaitlyn Hunt
Weitere Informationen zur Verfolgung von Kaitlyn Hunt erhalten Sie auf der Buchmesse Rheinland-Pfalz 2014 auf dem Vortrag von:
Beate SkaléeDer Fall Kaitlyn Hunt – Leben in Uncle Sams SexualhölleFreitag 16.5.2014, 13:00 UhrAlte Lokhalle, Foyer BühneMombacher Str. 78-80, 55122 Mainz
Der Artikel von Beate Skalée »In Uncle Sam’s Sexualhölle – Neues im Fall Kaitlyn Hunt oder: So werden unschuldige Menschen zertreten, ganz wie bei den Hexenprozessen vor zwei und mehr Jahrhunderten« über den Leidensweg Kaitlyn Hunts und den Ausgang des Verfahrens ist erschienen in Ketzerbriefe 186.
Lesen Sie auch unseren Protestaufruf vom Juni 2013.
STOP THE HATE, FREE KATE!
Die heute 19jährige Abiturientin Kaitlyn Hunt ist derzeit vor einem Gericht in Florida angeklagt, weil sie als 17jährige eine beidseits gewünschte sexuelle Beziehung zu einer seinerzeit 14jährigen Mitschülerin aufnahm. Nach letzten Pressemeldungen wurde Ende Juli vom zuständigen Richter Robert Pegg die Gerichtsverhandlung gegen Kaitlyn Hunt auf unbestimmte Zeit verschoben.
Wir protestierten gegen dieses empörende Strafverfahren bereits in dem nachstehenden Brief vom 17. Juni, worauf eine Reihe unserer Website-Leser ihrerseits wertvolle persönliche Protestschreiben an Richter Pegg, Bezirksstaatsanwalt Colton und den Gouverneur von Florida richteten. In den USA haben sich bereits mehr als 300 000 Menschen in Internet-Petitionen (u. a. auf Facebook) mit Kaitlyn Hunt solidarisiert und die sofortige Einstellung ihrer Strafverfolgung verlangt. Wir rufen dazu auf, durch weitere Protestbriefe jedes Kalkül der Verfolger zu durchkreuzen, daß durch Verfahrensverschleppung die öffentliche Aufmerksamkeit ermüden und Kaitlyn Hunt dann im stillen abgeurteilt werden könnte. Jede einzelne weitere Proteststimme, besonders aus dem Ausland (das hat auch die mächtigste Regierung nicht gern!), ist darum eine wichtige Unterstützung.
Zum Hintergrund: Das barbarische US-Sexualstrafrecht kriminalisiert bekanntlich flächendeckend die Jugendsexualität und gibt damit den Staatsanwaltschaften eine Handhabe, einverständliche sexuelle Beziehungen unter Jugendlichen, oft auf eine private Denunziation hin, völlig willkürlich herauszugreifen und an diesen – zur Vergiftung und Versauung des Lebens und Lebensgefühls aller amerikanischen Jugendlichen – das entsetzliche Exempel einer Existenzvernichtung zu statuieren: So sind die sexuellen Zärtlichkeiten von Kaitlyn Hunt mit ihrer Schulfreundin als ein "Verbrechen" (felony) angeklagt, für das ihr bis zu 15 Jahre Gefängnis und anschließend der elektronische Pranger der öffentlichen sex offender registration drohen! Vorwand für die Strafverfolgung war mal wieder eine Strafanzeige von Eltern, nämlich derjenigen von Kaitlyns Freundin, die einen persönlichen Haß gegen diese Mädchenfreundschaft hegten. ähnliche Fälle sind in den USA inzwischen sehr häufig. Dabei wütet die Verfolgungsmaschinerie des US-Sexualstrafrechts gegen homosexuell ebenso wie heterosexuell aktive Jugendliche, von denen in den USA unzählige wegen ihrer völlig normalen und beidseits gewünschten Sexualbeziehungen jahrelang eingekerkert sind und anschließend als staatlich registrierte sex offenders für Jahrzehnte oder lebenslang stigmatisiert und gequält werden.
Protestbrief an Richter Robert L.Pegg
MIVILUDES: Kinder»schutz«? – Kinderraub!
Wie wir vor kurzem erfahren haben, unternimmt die französische Regierung heimlich seit einiger Zeit im Straßburger Europarat den Versuch, den staatlichen Raub der Kinder von Angehörigen religiöser Minderheiten in ganz Europa legalisieren zu lassen!Um Öffentlichkeit herzustellen, haben wir folgende Protesterklärung verbreitet, die auch an sämtliche Parlamentsabgeordnete in Straßburg und Paris ging.
Zur Protesterklärung
MIVILUDES: Letzte Meldung aus Frankreich!
Der Gesetzesentwurf wurde kurzfristig von der Tagesordnung genommen.Ein neuer Gesetzesvorschlag, der neben der gesetzlichen Verankerung der verfassungswidrigen Inquisitionsbehörde MIVILUDES die umfassende Immunität ihres Vorsitzenden und, im Fall einer Verleumdungsklage der Opfer gegen ihn, die Beweislastumkehr (!) vorsieht, wird wahrscheinlich schon sehr bald erneut auf der Tagesordnung stehen.
http://www.senat.fr/amendements/commissions/2012-2013/233/jeu_classe.html#
MIVILUDES: Immunität für Inquisitoren geplant!
Nachdem im letzten Jahr in Frankreich der ungeheuerliche Versuch, der französischen Inquisitionsbehörde MIVILUDES das Recht auf straflose Verleumdung religiöser Minderheiten zu verschaffen, vermutlich dank einer unerwarteten internationalen Aufmerksamkeit im letzten Moment vereitelt werden konnte, und dieses Gesetz am 15.3.2012 vom französischen Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde (wenn auch mit einer ausweichenden, rein formalen Begründung und nicht etwa wegen seines schweinischen Inhalts), startet die antilaizistische Regierung - wie wir prognostizierten - zum 30.1.2013 einen erneuten, ausgedehnteren Versuch, diesen Freifahrtschein für Inquisitoren durchzubringen. (Sie finden einen ausführlichen Rückblick in den Ketzerbriefen 175: »MIVILUDES: die neue Inquisition im Herzen des ex-laïzistischen Frankreich«.)
Die Gegenseite setzt auf Zeit und auf Ermüdung. Laßt Euch nicht ermüden!Solange diese Schandbehörde MIVILUDES nicht ersatzlos aufgelöst ist, darf die Verteidigung des Rechtsstaates bzw. der Kampf für dessen Wiederherstellung nicht erlahmen.
Richten Sie umgehend Ihre Protestbriefe an: Email: Bell.jean-pierre@wanadoo.frPrésident du SénatMonsieur Jean-Pierre BELSÉNAT15, rue de VaugirardF-75291 PARIS Cedex 06
und den Präsidenten Frankreichs, Francois Hollande:Via http://www.elysee.frAuPrésident de la RépubliqueMonsieur François HollandePalais de l'Elysée55, rue du faubourg Saint-HonoréF-75008 PARIS
Und bitte eine Kopie an uns!
Mit voltairianischen Grüßen,Anna KrafftBund gegen Anpassung
PS: Anbei unsere Protestbriefe an den Senatspräsidenten vom 18.01.2013 und vom 13.11.2011 sowie unser Rundbrief vom 30.3.2012
Hier die offizielle Senatseite http://www.senat.fr/leg/ppl12-233.html