Der Fall Mila
Die 16jährige Mila hatte sich in Videos auf Instagram, nachdem sie am 18.1.2020 wegen eines Liveaustauschs mit Freunden über ihre sexuellen Vorlieben von weiteren Teilnehmern, v.a. Moslems, in obszönster Weise als "dreckige Lesbe", "französische Schlampe", "dreckige Nutte" usw. beleidigt worden war und von denen manche dazu aufforderten, man solle ihr die Kehle durchschneiden, geäußert: "Ich hasse die Religion...im Koran ist nichts als Haß, der Islam ist Scheiße, ich sage, was ich denke... Ich bin keine Rassistin, überhaupt nicht. Man kann nicht gegen eine Religion Rassist sein... Eure Religion ist Scheiße, Euer Gott, ich stecke ihm den Finger in den Arsch, ich habe gesagt, was ich denke...". Man sollte nicht die Form gegen die Sache nehmen, obwohl sie angesichts des Tones der Angreifer die einzig angemessene ist: wer die Menschenwürde millionenfach bespeit und mit Füßen tritt – Genitalverstümmelung und Zwangsverschleierung mögen als Stichworte genügen – der darf sich nicht über den höchst angemessenen Ton der Kritik beschweren: auf den groben Klotz der religiösen Zumutung, erst recht der obszönen und zugleich dämlichen Beschimpfung, gehört immer ein grober Keil. Auch wenn die moslemischen Hätschelchen es schlecht ertragen: ertragen müssen sie es, sie haben mehr als angefangen. Daraufhin wurde Mila von zehntausenden Schmähungen, Aufrufen zu Gewalt und Vergewaltigung bis zu Mordaufrufen, überschüttet. Ihre persönlichen Daten, Adresse, Handynummer und der Name ihrer Schule wurden ins Internet gestellt, so daß sie die Schule aus Angst um ihr Leben verlassen und untertauchen mußte. Zustände wie in Saudi-Arabien oder unter den Taliban – allerdings jetzt im Stammland der originalen Menschenrechte...
Nur dank einer großen Öffentlichkeit und Tausenden von Unterstützungskommentaren auf dem hashtag #jesuisMila v.a. von Einzelpersonen, dann aber auch von Vertretern sogenannter "rechter" Parteien, wie beispielsweise Marine le Pen vom Rassemblement National und Nicolas Dupont-Aignant von Debout la France – während die sog. "Linken" und v.a. auch die französischen Freidenker (außer dem Comité Laïcité République) und Feministen wieder einmal mucksmäuschenstill blieben (oder wie die LGBT-Aktivisten sie sogar aufforderten, deren Flagge von ihrem Instagram-Profil zu entfernen) –, mußten Regierung und Medien reagieren.Es wurden zwei Ermittlungsverfahren eingeleitet: eines gegen die Haß- und Mordaufrufe, aber auch eines gegen das Opfer selbst wegen "Aufstachelung zu religiösem Haß". Das letztere mußte aufgrund der massiven Empörung im Volk wieder eingestellt werden, und auch die Justizministerin Nicole Belloubet, die in einer ersten Stellungnahme geäußert hatte, daß "Religionsbeleidigung offensichtlich ein Angriff auf die Gewissensfreiheit" sei, mußte zurückrudern, indem sie ihre Äußerung zunächst als "Ungeschicklichkeit", dann als "Fehler" bezeichnete, da überall Rufe zur Verteidigung des laïzistischen Staates laut wurden.
In Frankreich wurde das Delikt der "Gotteslästerung" durch die Französische Revolution mittels der Annahme der Artikel 10 und 11 der Deklaration der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 abgeschafft und nach der Restauration erneut durch das Gesetz vom 29. Juli 1881 bezüglich der Pressefreiheit bestätigt. Leider sind diese heroïschen, opferreichen Tage der 'Grande Nation' Geschichte, und so versucht die Regierung schändlicherweise, ob man mit dem Verfahren gegen das Opfer über den Umweg der "Aufstachelung zum Haß" zum Schutz des Islam und gegen das Gesetz einen Präzedenzfall schaffen kann. Aber das französische Volk ist dieser Tage wachsam, in erster Linie dank der Gelbwestenbewegung, muß es aber auch bleiben, denn die zehntausenden Haßmailschreiber sind keineswegs nur vereinzelt und unorganisiert: Beispielsweise hat sich auch Abdallah Zekri, Generaldelegierter des "Conseil français du Culte musulman" (CFCM; 2003 von Sarkozy gegründeter "Französischer Rat des muslimischen Kultus"), der die Muslime in Frankreich beim Staat repräsentiert, und der auch das "Observatoire national contre l'islamophobie" ("Nationale Beobachtungsstelle gegen Islamophobie") leitet, zu Wort gemeldet: "Sie hätte schweigen sollen!! Man darf die Religion kritisieren, aber nur im Rahmen des Respekts [als hätten Handabhacker und Vergewaltiger Respekt verdient!]... Aber man darf sie nicht beleidigen... Beleidigungen akzeptiere ich nicht... Wer Wind sät, wird Sturm ernten... Jetzt muß sie die Konsequenzen ihrer Worte tragen."Ein kackfreches Plädoyer für talibanisch-saudische Stinkezustände und eine wohlverdiente Ohrfeige für den angeblich säkularen Staat! Was mit dem Präzedenzfall Salman Rushdie begann, wird heute Realität: Auch in Europa ist der Mordstandard für Religionskritik wieder eingeführt. Das Opfer dieses 30-jährigen Kniefalls vor dem Islam postete hingegen: "Ich habe weder eine Person beleidigt, noch bedroht, noch zur Gewalt gegen wen auch immer aufgerufen. Es war Blasphemie, das ist eine generelle Kritik der Religionen und nichts anderes."Und die muß erlaubt bleiben und sollte es endlich auch in Deutschland werden, wo nach wie vor der schändliche mittelalterliche Diktaturparagraph, wie Tucholsky ihn nennt, § 166 StGB, existiert und vor gar nicht allzu langer Zeit auch gerne angewendet wurde (siehe Ketzerbriefe Nr. 65). In Deutschland wäre Mila mit bis zu 3 Jahren Gefängnis bedroht und vielleicht schon längst verurteilt worden, die islamischen Hetzer haben ja auch in Deutschland grünes Licht. Selbst im erzkatholischen Irland dagegen wurde im Oktober 2018 per Volksabstimmung der Gotteslästerungsparagraph abgeschafft. Deshalb fordern wir auch für Deutschland: Weg mit dem Gotteslästerungsparagraphen! Wenn es einen Gott gibt, soll er sich selber verteidigen!
Unterschreiben Sie auch die Petition für Mila: Protection policière pour Mila, 16 ans, en danger de mort pour avoir critiqué l’islamÜbersetzung der Forderungen aus der oben verlinkten Petition: Polizeischutz für Mila, 16, in Lebensgefahr, weil sie den Islam kritisiert hat. Wir fordern deshalb: · Daß ein ständiger Polizeischutz eingerichtet wird, um Milas Leben langfristig zu schützen...· Daß das Nationale Bildungsministerium exemplarische Maßnahmen gegen die Schüler ergreift, die Mila belästigt haben.· Exemplarische Bestrafung aller Personen, die Todesdrohungen, Drohungen von Vergewaltigung und körperlicher Gewalt ausgestoßen haben sowie gegen die sozialen Netzwerke, die Milas Peinigern eine große Öffentlichkeit beschert haben. Religiöse Fundamentalisten, die das Leben eines jungen Mädchens für ihre Vorstellungen von Religion bedrohen, müssen bestraft werden. Die Republik muß die Meinungsfreiheit garantieren und das Leben derer schützen, die sie ausüben.
Für sofortiges Verbot verstümmelnder Polizeiwaffen bei den friedlichen Demonstrationen in Frankreich!
Während die Unisono-Medien in nahtloser Zusammenarbeit mit der Macron-Regierung die Gelbwesten-Bewegung Frankreichs unablässig als »gewalttätig« diffamieren, erfährt man aus ihnen hierzulande gar nichts und in Frankreich, weil dort nicht komplett unterschlagbar, nur ganz vereinzelt von der massiven Polizeigewalt gegen friedliche Gelbwesten-Demonstranten, insbesondere durch den systematischen Einsatz verstümmelnder Waffen wie Gummigeschoß-Gewehre und Granaten mit Sprengstoff, Tränengas oder Metallsplittern und Hartgummi-Streuladung. Mit diesen in Deutschland (wie den meisten anderen EU-Staaten) verbotenen Waffen haben Macrons wie eine Besatzungsarmee gegen das eigene Volk hochgerüsteten Polizeischwadronen bei den Gelbwesten-Demonstrationen der letzten Monate inzwischen mehr als zwanzig (die Dunkelziffer dürfte hoch sein) französische Bürger lebenslang verstümmelt, über 150 schwer verletzt und mehr als zweitausend insgesamt ernsthaft verletzt. Dies hat inzwischen erbitterte Proteste aus der französischen Ärzteschaft hervorgerufen, von denen, durch die Unisono-Presse erst recht unterschlagen, nachstehend zwei Beispiele dokumentiert sind. Wie solche Verstümmelungen von der Polizei verübt werden, zeigt anschaulich folgende Aussage der 20jährigen Fiorina Lignier aus Amiens, der die Polizei am 8. Dezember 2018 bei einer Gelbwesten-Demonstration auf den Champs-Élysées in Paris mit einer Tränengas-Granate ein Auge ausschoß:»Gegen 14 Uhr begannen Randalierer, Schaufensterscheiben einzuschlagen. Wir befanden uns gerade mit etwa einhundert völlig friedlichen Gelbwestlern am oberen Ende der Champs-Élysées. Dort gab es keine Randalierer, niemand hatte sein Gesicht verhüllt oder verhielt sich aggressiv. Jacob und ich trugen keine Gelben Westen; sie waren ausverkauft gewesen. Die Gendarmen hinderten uns daran, uns zurückzuziehen. Die Polizisten griffen an, und das war der Moment, in dem ich von einer Tränengas-Granate getroffen wurde. Ich fühlte, wie ein Schock durch meinen ganzen Körper ging. Ich verlor für einige Sekunden das Bewußtsein. Ich hatte eine erste Operation zur Rekonstruktion meines Auges, dann war ich 16 Tage lang im Krankenhaus in Paris, wo ich eine zweite Operation hatte, zur Wiederherstellung meines Gesichts. Sie sagten mir geradeheraus, daß ich mein Auge verlieren werde. Mein Auge wird entfernt werden, da es schmerzt, wenn es sich bewegt.«
Und alles wieder kaputt...
Zum Flugblatt als PDF
Da seit wenigen Tagen beide im Flugblatt empfohlenen Filme auf Youtube nicht mehr ansehbar sind, in beiden Fällen mit der Begründung, daß „das mit dem Video verknüpfte Youtube-Konto gekündigt wurde“ – von wem wohl?? Zufall oder Zensur? Die angeblich so unbegrenzten Informationsmöglichkeiten des Internets sind auch ein Lehrstück in Staatsbürgerkunde –, mußten wir sie mit anderen Quellen verknüpfen: Link zum ersten Video.
Wer wissen will, in welch verachtenswertem Staat er lebt, sehe sich das zweite Video an! Leider ist es sehr lang; aber es entfaltet seine aufklärende Wirkung nur in Echtzeit.
»Die Rechts/Links-Verwirrung«
Fritz Erik Hoevels stellt sein Buch »Die Rechts/Links-Verwirrung« vor.
Solidarität mit den Opfern der eingeschleusten Vergewaltiger und Mörder, Solidarität mit der AfD! Falsche Flüchtlinge raus!
Die Gefahr ist nicht gebannt: Die nächste Buchmesse kommt bestimmt!
Von langer Hand geplant und von unseren Gewalthabern gedeckt, sollte auch die Leipziger Buchmesse durch Vandalenakte und Pogromistenpöbel gegen alle Veröffentlichungen gezeichnet werden, die der Regierungslinie widersprechen und das Presse-Unisono brechen könnten. Denn schon lange sind die großen Buchmessen der allerletzte Zufluchtsort der Meinungsfreiheit in EU-Deutschland; pogromistenfreie Räume mieten oder unbelästigt noch so teure oppositionelle Plakate aufhängen kann dort schon lange niemand mehr. Und die Propagandamaschine trommelte und trommelte (»Meinungsfreiheit als Kampfbegriff« tönte sie z.B. tückisch und finster – als wäre die Meinungsfreiheit je etwas anderes als ein Kampfbegriff gewesen, erst gegen die Inquisition, dann gegen die absolutistische Zensur!).
Nun, aus dem von allen Staatslakaien und Strippenziehern eingefädelten Anschlag wurde in Leipzig nichts, hauptsächlich wegen der Tellkamp/Grünbein-Diskussion, um welche später z. B. der SPIEGEL noch lange schleimig oder zuckersüß herumeierte, teils aber auch, weil die vom Staatsapparat im Stich gelassenen, als Pogromopfer vorgesehenen Verlage ungeheure Opfer und viel Disziplin aufbrachten, um ihr Eigentum und ihre Präsentationsmöglichkeit zu schützen. Die Abwendung der angerückten Gewalttätertrupps, deren Megaphone etc. höchst wundersam all die superscharfen Taschenkontrollen an den Eingängen passiert hatten, gelang nur knapp und aufwendig, und auch das nur, weil die anwesende Polizei gesetzestreuer war als den staatlichen und halbstaatlichen Hintermännern lieb war. (Dank an alle Polizisten, die sich weisungswidrig an ihren Diensteid erinnerten – es gab solche auch im 3. Reich, die dadurch einer ganzen Menge Juden und Kommunisten zur Flucht verhalfen; nicht unterkriegen lassen, kein feiges Schwein werden, es lohnt sich!)
ABER DIE RUHE TRÜGT, DIE POGROMISTEN RÜSTEN WIEDER – UNSERE STEUERN FLIEßEN JA IN IHRE TASCHEN. SIE HOFFEN AUF FRANKFURT.
Denn wie es auf der Leipziger Buchmesse wirklich zuging, wie z. B. allein ihr Besuch durch Tricks behindert wurde, von den ernsten Gewaltvorstößen durch Schlägertrupps zu schweigen, davon zeichnete die Lügenpresse ein sehr irreführendes Bild oder verschwieg die Attacken auf die einzige Grundlage jeder politischen Freiheit, die Meinungsfreiheit nämlich, gänzlich. (Wenn Sie die Wahrheit erfahren wollen, müssen Sie die Nr. 208 der bestellen, Sie haben sonst keine Chance.) Die Frage ist aber, was niedergeprügelt, niedergebrüllt und zerstört werden sollte. (Auch was die klassischen Nazis niederbrüllten, niederprügelten und zerstörten, ist ja interessant, denn man gewinnt dadurch mehr Klarheit über ihr Wesen als durch ihre Selbstdarstellung. Sie haßten vor allem die Prinzipien der Aufklärung: Vernunftprimat statt »Kulltuur« (= das »Völkische«), Gesellschaftsvertrag statt ererbte Vormundschaft, sexuelle Unbeschwertheit statt Fortpflanzung – kurzum, etwa dasselbe wie die falsche Linke unserer Tage auch, nur daß die Nazis sich für die eigenen Großbesitzer wie Thyssen und Krupp einsetzten statt für fremde Megakapitalisten wie Soros und Rockefeller.)
Nun, was sollte niedergeprügelt werden? – Das sollte man sich am besten ungestört und selber anhören können, ohne Angst und Brüller, Stürmer und Randalierer.
»Das Kopftuch und die weltliche Schule«
Eine Stellungnahme zur Frage »Kopftuch in der Schule« von 1989 aus KETZERBRIEFE 17.
In Frankreich gibt es in letzter Zeit eine heftige und heikle Auseinandersetzung: fanatisch islamische Schülerinnen tragen in provozierender Weise Kopftücher und werden deshalb von den Schulen verwiesen. Kern dieser Schulordnung und daher auch dieser Schulausschlüsse ist das strikte Verbot, den von der Französischen Revolution erkämpften »laizistischen«, d.h. weltlichen bzw. konfessionslosen Charakter der französischen Schule durch religiöse Propaganda irgendwelcher Art zu beeinträchtigen, insbesondere und vor allem durch Religionsunterricht oder das Tragen religiöser Symbole. Das islamische Kopftuch ist zweifellos ein solches religiöses Symbol, es wird von seinen Verfechterinnen auch ganz deutlich und offensiv so bezeichnet und getragen, und insofern geschehen die Schulausschlüsse wegen demonstrativen Kopftuchtragens zweifellos auf der Basis geltenden Rechts und haben darüber hinaus, als Verteidigungsmaßnahme einer der wertvollsten, teuersterkauften Errungenschaften der mit Aufklärungsgütern nicht gerade gesegneten Menschheitsgeschichte auch ihre unverächtliche moralische Grundlage. Auf der anderen Seite werden sie aber von gewissen Gruppen als »rassistisch« attackiert, weil die umstrittenen Kopftücher, obwohl von ihren Trägerinnen religiös und nicht nationalistisch begründet, in erster Linie ein nationales und weniger ein religiös-missionarisches Symbol seien; ihre Unterdrückung laufe daher nicht auf diejenige religiöser Werbung oder Provokation, sondern einer Nationalität oder Nationalitätengruppe heraus. Bevor wir nun die heikle Frage selber diskutieren, drucken wir zur Übersicht über Tatsachen und Argumentationslinien einen repräsentativen Artikel der westdeutschen Presse nach, der den Leser vorab informieren mag: ...
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Konkrete Poesie und Gender-Wahn
Lassen Sie das folgende Gedicht einfach einmal auf sich wirken: Alleen / Alleen und Blumen Blumen / Blumen und Frauen Alleen / Alleen und Frauen Alleen und Blumen und Frauen und ein Bewunderer
Schlicht, nicht wahr? Man muß es nicht mögen, aber es erinnert durch die Atmosphäre der ruhigen Schau, der kontemplativen Versenkung an die japanischen Haikus, ohne freilich deren Kunstfertigkeit zu besitzen. In seiner Kargheit mag es an die gemalten bunten Vierecke Piet Mondrians anklingen, die ebenfalls nicht jedermanns Sache sind. Aber vor jedem subjektiven Urteil sollte man jede Kunstrichtung nach den von ihren Vertretern formulierten Maximen – Mittel, Zweck und Absicht der entsprechenden künstlerischen Disziplin betreffend – berücksichtigen. Bestand ihr Ziel beispielsweise darin, die Rhythmik farbiger geome-trischer Flächen zum Ausdruck zu bringen, dann werden Malwerke wie jene von Mondrian oder Malewitsch das Resultat sein. Intendiert ein Poet, Wortgruppen in berechneten Konstellationen aneinanderzureihen und wechselweise auf sich wirken zu lassen, wobei das bezeichnende Wort und die bezeichnete Sache eine Einheit bilden, austauschbar sind, dann entstehen Gedichte wie das eben zitierte: Gedichte der »konkreten Poesie«. Diese Kunstrichtung, eine Strömung in der modernen Lyrik, wurde 1955 von Eugen Gomringer ins Leben gerufen. Die Knappheit des sprachlichen Ausdrucks, der »Kurzschluß« vom Wort zur Sache sollen ihm zufolge die Lüge verhindern, die für komplexe Sprachschöpfungen wie den Roman nun einmal konstitutiv sei. Zweifelsohne kann die Sprache als Medium der Kommunikation zur Verständigung, aber ebenso unbestritten der Irreführung dienen; die Komplexität eines Sprachkunstwerks ist hingegen nicht zwangsläufig einer bewußten Falschdarstellungsabsicht geschuldet, sondern entspringt vielmehr der Komplexität der geschilderten Sache: der Entwicklung einer Person (MarcelProust) oder einer Gesellschaft (Emile Zola) in all ihren verwickelten Wechselbeziehungen, die Schilderung derselben Sache unter verschiede-ner Perspektive, die Ausbreitung des zeitlichen Nach- und Nebeneinanders usw. usf. Kein Wunder, daß Arno Schmidt, der letzte Wort-Titan der deutschen Literatur, schlecht auf die konkrete Poesie zu sprechen war. Sie komme wohl von englisch concrete = Beton, grantelte er. Aber gleichviel: das zitierte Gedicht läßt einen männlichen Betrachter imaginieren, der die Eindrücke einer beliebigen Straßenszenerie auf sich wirken läßt: Blumen und Frauen. Und beides ergötzt ihn; er bewundert das Geschaute.
Eben jene Impression liegt dem zitierten Gedicht tatsächlich zugrunde. Der Verfasser – es ist niemand anderes als der heute 93jährige Eugen Gomringer – hielt sich im Jahre 1951 in Barcelona auf, und in der Prachtstraße Las Ramblas der katalanischen Metropole kam ihm die Idee zu diesem Gedicht; es sollte in seiner ganzen Schlichtheit eine Ode an die Schönheit sein. Es liegt nahe, anzunehmen, daß der Verfasser zum Zeitpunkt seiner Eingebung guter Stimmung war, hochgemut und vielleicht verliebt; wäre er niedergeschlagen und vergrämt gewesen, hätte er vielleicht den Lärm der Menschenmassen, das Quietschen der Straßenbahnen und den Müll thematisiert. Aber er war nun einmal gutgelaunt. Und da er in Bolivien gebürtig ist und infolgedessen Spanisch seine Muttersprache war, hatte er dieses Gedicht ursprünglich in Spanisch verfaßt:
Die Neue Rechte und wir
Bivolaru ist frei!
Nachdem die rumänische Regierung mancherlei Verbrechen gegen den von ihr verfolgten, vollkommen unschuldigen Mystiker Gregorian Bivolaru verübt hatte, ist er am 13.9. dieses Jahres endgültig »gegen Auflagen« freigelassen worden. (Hoffen wir, daß Rumänien diese Auflagen nicht ernster nimmt als Griechenland diejenigen gegen den Dreisam-Mörder Hussein Khavari, nachdem dieser nach seinem ersten [bekannten] Mordversuch auf Korfu nach kürzester Zeit aus dem Gefängnis gekommen war – na ja, unschuldige Bürger des eigenen Staates haben es nun einmal schwerer als eingeschleuste Rapefugees.)
Daß der rumänische Unrechtsstaat endlich ein bißchen Kreide fraß, dürfte ohne die tätige internationale Aufmerksamkeit auf sein Opfer weniger wahrscheinlich gewesen sein.
Siehe auch unsere Kurznachricht und Protestaufruf vom 13. März 2017.
Freiheit für Bivolaru
Wir fordern die sofortige Freilassung von Gregorian Bivolaru aus der Haft in Rumänien und seine freie Ausreise nach Schweden, wo er als anerkannter Flüchtling Asyl genießt!
Sein Leben ist in akuter Gefahr: Er ist ständig Morddrohungen ausgesetzt und wird in Einzelhaft in seiner Zelle Tag und Nacht überwacht.
Bitte schließen Sie sich unserem dringenden Appell durch Ihr Protestschreiben an; jeder Tag zählt!
Zum Protestaufruf
Inquisitionsjustiz gegen Propagandaverweigerer
Wenn Sie das schweinische Verhalten dieses Staatsfunktionärs mißbilligen, schreiben Sie höflich, aber deutlich an folgende Adresse:
Amtsgericht HildburghausenMaximilian SchaareJustizsekretär als GerichtsvollzieherZunftweg 398646 Hildburghausen
Der Protestaufruf als PDF
Diese Information bezogen wir von folgender Website, die wir allen empfehlen, die auf dem aktuellsten Stand über die GEZ-Schikanen sein wollen: www.macht-steuert-wissen.de